Verdeckter Ermittler – TEIL 2


Dem verdeckten Ermittler auf der Spur

Unserem Gastautor Erich Weber hatte der Beitrag „Verdeckter Ermittler“ keine Ruhe gelassen
und  so wandte er sich diesbezüglich an das Bundeskriminalamt.   Von dort erhielt er folgende
Antwort.
 
From: Mario.Hejl@bmi.gv.at
onlineredaktion-ew@hotmail.com
CC: Johann.*****@polizei.gv.at
Subject: WG: Dubioser Polizist
Date: Fri, 17 Aug 2012 10:12:23 +0000
 
Sehr geehrter Herr Weber!
 
Danke für Ihre Mitteilung!  Eine Überprüfung ergab,  dass es beim .BK und im ganzen Innen-
ressort keine Person mit diesem Namen gibt. Wie Sie wissen ist Facebook ja für alle zugäng-
lich  und  jeder  kann sich unter einem beliebigen Namen anmelden.   Auch alle weiteren An-
gaben  können  frei erfunden und beliebig sein.   So wird es in diesem Fall sein. Wir werden
versuchen mit „Rudolf Neuböck“ Kontakt aufzunehmen und ihn darauf hinweisen. Strafrecht-
lich relevantes Verhalten ergibt sich aus dieser Sachlage nicht.
 
MfG
 
Mario Hejl, BSc
Pressesprecher
Bundeskriminalamt 
Josef-Holaubek-Platz 1, 1090 Wien

Damit hat der Pressesprecher des Bundeskriminalamtes auch Recht. Denn für eine Amtsan-
maßung gemäß  § 314 StGB ist das Verhalten des  „Möchtegernpolizisten“  Rudolf Neuböck
nicht ausreichend.  Im Strafgesetz ist eine Amtsanmaßung wie folgt beschrieben.
 
Wer  sich  die  Ausübung  eines  öffentlichen Amtes anmaßt oder,  ohne dazu befugt zu sein,
eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf,
ist  mit  Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu
bestrafen.
 
Also  die  bloße Titulierung als Polizist,  ohne dabei eine Amtshandlung zu setzen ist straffrei.
Allerdings haben wir im FB-Account von  R. Neuböck etwas gestöbert und sind auf folgende
Eintragung gestoßen.
 
Screen: facebook.com
Bei Androhungen dieser Art könnte die Sache schon etwas delikater werden
 

Auch geheimer Archivar und Theatermacher

Wir  haben  weiter  recherchiert  und  wurden auf „herold.at“ fündig.   Dort gibt sich Rudolf
Neuböck aus Pinsdorf nicht mehr als „verdeckter Drogenfahnder“ aus, sondern ist plötzlich
seines Zeichens Magister und geheimer Archivar.
 
Screen: herold.at
 
Aber  auch das ist nicht der Weisheit letzter Schluss.   Der Mann ist auch Theatermacher,
wenn man dem Eintrag auf der Webseite „home.eduhi.at“ Glauben schenken darf.
 
Screen: home.eduhi.at     
 
Bei seinen vielen Jobs dürfte Rudolf  Neuböck jedenfalls sehr ausgelastet sein.   Ob er da
für seine verdeckten Ermittlungen im Drogenmilieu noch Zeit hat?
 
*****

2012-08-19
 

Schlechte Verlierer


Eindeutiger Standpunkt

Prinzipiell vertreten wir in Sachen „Asyl“ eine recht eindeutige Linie, die auch aus diversen
Beiträgen nachvollzogen werden kann. Das Motto „Jedem Österreicher seinen Asylanten“
lehnen wir ab, auch wenn dafür von so manchen linken Links-Blog der hilflose und vergeb-
liche Versuch erfolgt, uns ins rechte Eck zu rücken.

Abschiebung und Flucht

Im Fall Arigona Zogaj sehen wir die Sache „Asyl“ in einem anderen Licht. Die junge
Dame kam als 9-jähriges Mädchen mit ihrer Familie nach Österreich. Nach etlichen
negativen Bescheiden und jahrelangem Hin und Her, wurde die Familie im September
2007 von der Polizei zwecks Abschiebung abgeholt.

Arigona, die sich in ihrem jahrelangen Aufenthalt in Österrreich bestens integriert hatte,

flüchtete und versteckte sich. Der Pfarrer von Ungenach, Josef Friedl, gewährte der da-
mals 15-jährigen Unterschlupf. Für diese Aktion geniesst der Mann unseren vollen
Respekt.

Zivilcourage

Arigonas Vater und ihre vier damals noch minderjährigen Geschwister wurden in den
Kosovo abgeschoben. Die Mutter und sie selbst verblieben in Österreich. Damals wurde
auch ein mordmäßiger Medienrummel veranstaltet, der Österreich in zwei Lager spaltete.

Auf jeden Fall hat Arigona Zivilcourage bewiesen. Auch wenn man ihr Aktionismus mit

ihren rehbraunen Augen und Schmollmund vorwirft, finden wir nichts verwerfliches daran.
Es ist eben ihre Art so zu kämpfen. Auch der Vorwurf den Rechtsstaat zu erpressen, indem
sie ankündigte sich das Leben zu nehmen, ist purer Schwachsinn.

Besser im Drogenmilieu

Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik durch-
zieht.
  
Vielleicht sollte Arigona auf ihre schulischen Erfolge und ihr angepasstes, ordentliches Leben
verzichten und ins Drogenmilieu wechseln, um bessere Karten zu haben.

Schlechte Verlierer

Vielleicht wäre es so einigen Personen angenehm gewesen, wenn sich Arigona umgebracht
hätte, denn dann hätten sie sich mit dem „Problem“ nicht weiter beschäftigen müssen. Auf
jeden Fall fühlten sich einige „heimatverbundene“ Bürokraten kräftig auf den Schlips getreten.

Diese wollten die Sache nicht auf sich beruhen lassen und agierten munter weiter. Anstatt
einer vollintegrierten 17-jährigen Kosovarin ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren, wurde
weiter an einem Abschiebebescheid gebastelt.

Krone vor Betroffener informiert

Erstaunlich ist es auf jeden Fall, dass die Kronen-Zeitung vor der Deliquentin wusste, dass
der Abschiebebescheid fertig war. Die gestrige Schlagzeile des Familienblattes mit den vielen
Sexanzeigen lautete nämlich: „Sie erhält heute den Bescheid. Arigona Zogaj wird abgeschoben.“

Hier eröffnet sich doch ein Betätigungsfeld für so manchen heimatverbundenen und gesetzes-
treuen Bürokraten. Offensichtlich wurde hier ein bestehendes Gesetz verletzt, nämlich die
unbefugte Weitergabe von amtlichen Schriftstücken.

Keine Sportlerin

Arigona hat einen entscheidenden Nachteil. Sie ist zwar eine gute Schülerin, hat sich bis
dato nichts zu schulden kommen lassen, aber sie betreibt eben keinen Sport. Vielleicht
sollte sie Tischtennis oder Handball spielen lernen. Dann wäre ein humanitäres Aufenthalts-
recht oder gar die österreichische Staatsbürgerschaft nur ein Klacks.

Schmarotzer bevorzugt

Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 17-Jährigen keinen Wert.
 
Sie soll für eine Gesetzesübertretung ihres Vaters büßen, zu dessen Zeitpunkt sie noch ein
kleines Kind war.

Stauni

  
2009-11-13
  

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