Grundversorgungsgesetz
Im Beitrag „Von Beruf Asylant“ haben wir uns mit den Kosten auseinandergesetzt, mit
denen ein Asylant den österreichischen Steuerzahler monatlich belastet. Wir sind nach-
vollziehbar auf einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro gekommen.
Die vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht ab-
schiebbare Menschen), wird im „Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG“ geregelt.
Missbrauch des WGVG
Wie gesagt, gilt dieses Gesetz nur für obig angeführten Personenkreis. Obwohl wir an-
nehmen, dass ein Großteil der zu uns kommenden „Asylwerber“ Wirtschaftsflüchtlinge
sind, nehmen auch diese Personen die durch das Gesetz geregelten Sozialleistungen in
Anspruch.
Moralische Pflicht
Gehen wir einmal davon aus, dass es sich tatsächlich um einen „echten“ Flüchtling handelt.
In diesem Fall hat die Gesellschaft die moralische Pflicht, diesen Menschen solange mit
lebensnotwendigen Dingen zu versorgen, bis dieser auf eigenen Beinen steht und das
unabhängig davon, wie man zu dieser Thematik steht.
Die großzügige Stadt Wien
Die Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen ist im „Wiener Grundversorgungsgesetz“
ganz klar geregelt. Die steinreiche Gemeinde Wien, die zwar ihre Bürger so gut wie es geht
abkassiert (z.B.: Kurzparkzonen bis 22Uhr) setzt allerdings noch einen drauf.
Mobilpass für 27-jährigen
Diese Wertmarke für einen Mobilpass, wurde einem 27-jährigen, gesunden Asylwerber
zugesandt. Anstatt dem jungen Mann eine Arbeit zuzuteilen, erhält er zusätzlich erstaun-
liche Sozialleistungen.
Erstaunliche Zusatzleistungen
Da wäre einmal eine 50-prozentige Ermäßigung auf Fahrscheine der Wiener Linien.
Ist ja auch einzusehen, denn wenn der gute Mann ohnehin nichts zu tun hat, kann er sich
wenigsten die Stadt von der Straßenbahn aus ansehen, so wie er es aus seinem Heimatland
gewohnt war. Sofern es dort überhaupt öffentliche Verkehrsmittel gegeben hat.
Auch die ermäßigte Jahreskarte bei den städtischen Büchereien ist sehr wichtig. Hoffentlich gibt es dort auch Bücher in jener Sprache, aus dem betreffenden Heimatland des Asylanten. Wenn nicht, müssten sofort auf Steuerkosten solche angeschafft werden.
Wichtig ist auch der ermäßigte Eintritt in städtische Bäder. Sollen doch die Österreicher auf die kostenlose Donauinsel gehen, wenn sie sich den Eintritt ins Oberlaaer Bad nicht leisten können.
Der Oberhammer ist die Bezuschussung der Hundeabgabe. Na ja, ein Hund ist doch eine lebensnotwendige Maßnahme die jeder Asylant unbedingt benötigt. Aus diesem offen- sichtlichen Grund wird die „Hundesteuer“ von der Gemeinde Wien mit 50% bezuschusst.
Stellt sich nur die Frage, ob der Hund auch um den halben Fahrpreis in der Straßenbahn fahren kann. Dies sollte man amtlicherseits unbedingt abklären, um den „Schwarzkapplern“ nicht unnötigen Stress zu verursachen.
Stauni 2009-11-03