Hochwasser-Opfern wird finanzielle Entschädigung verweigert
Zu den zahlreich ins Leben gerufenen „Spenden- und Unterstützungsvereinen“ zu Gunsten
Betroffener der jüngst vergangenen Hochwasserkatastrophe, haben wir uns schon einige
Gedanken gemacht. Einerseits werden Unsummen von Steuergeldern in EU-Pleitestaaten
verschoben und in der Alpenrepublik unzählige Asylbetrüger(innen) und zahlreiche dubiose
Vereine finanziert, während anderseits private Hilfe notwendig ist, um in Not geratenen
Einheimischen zu helfen.
Zusätzlich fanden wir es erstaunlich, dass Trittbrettfahrer – getarnt als Helfer – versuchten,
ihre Ladenhüter unter dem Titel „Angebote für Hochwassergeschädigte“ an den Mann bzw.
an die Frau zu bringen. Tja, es gibt Firmen denen wirklich nichts zu peinlich ist.
Die erstaunlichste aber auch traurigste Meldung kam heute über „Radio Niederösterreich“. In
den niederösterreichischen Ortschaften Kritzendorf und Klosterneuburg, erhalten zahlreiche
Hochwasser-Opfer keine Entschädigung, obwohl an ihren Häusern erhebliche Schäden
entstanden sind.
Grund für die Ablehnung der Entschädigungsanträge ist, dass sich die Betroffenen nicht
behördlich angemeldet haben, da diese Domizile als Zweitwohnsitze (Wochenendhäuser)
dienten. Also werden in diesem Fall Hochwasser-Opfer als Gesetzesbrecher abgestempelt,
denn die Begründung der Ablehnung lautet dahingehend, dass gegen das Meldegesetz ver-
stoßen wurde. Damit ist für uns klar, dass die großmundigen Ankündigen betreffend rascher
und unbürokratischer Hilfe, nichts weiter als ein „hohles Phrasen dreschen“ im Wahlkampf
war.
Während echte Geschädigte als Gesetzesbrecher tituliert werden und ihnen Hilfe verweigert
wird, haben es in Österreich illegal aufhältige Asylbetrüger(innen) wesentlich besser. Diese
erhalten mit Scheinanmeldungen, die von selbst ernannten Gutmenschen getätigt werden,
finanzielle Hilfe zu ihrem ungesetzlichen Aufenthalt in der Alpenrepublik.
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2013-06-29