BZÖ fordert Boot Camps

 

Amerikaner lösen Boot Camps auf

Selbst die Amerikaner haben eingesehen, dass sogenannte Boot Camps nicht der Weisheit
letzter Schluss sind. Diese wurden in den Vereinigten Staaten in den 80er Jahren erfunden
und boomten sich bis in die 90er Jahre. Seitdem ist der Trend für Boot Camps stark rück-
läufig.
Der psychologisch geschulte Erzieher
Maßgebliche Gründe dieser Trendabkehr waren  Missbrauchs- und Todesfälle, welche in
diesen Camps vorgefallen waren. Kein Kind oder Jugendlicher kann durch psychische
oder physische Qualen zu einem „besseren“ Menschen erzogen werden.

Konzentrationslager für Kinder

Boot Camps sind Erziehungslager, die man getrost auch als Kinder-KZ bezeichnen darf.
Auch in Österreich gab es bereits so ähnliche Institutionen. Die ältere Generation kann
sich sicher noch an die Erziehungsanstalten Kaiserebersdorf und Eggenburg erinnern.
Nun, seid ihr schon bessere Menschen???
Aber auch in unserem Land erkannte man, dass derartige Anstalten in denen Kinder
gequält, aber nicht „gebessert“ wurden, nichts bringen und schloss diese bereits vor
etlichen Jahren.

Zurück in alte Zeiten

Da ist es doch erstaunlich, dass ein Österreichischer Politiker im 21.Jahrhundert, die Neu-
auflage solcher Kinderquälstationen fordert. Der BZÖ-Oberösterreich Landessprecher
Nationalrat Rainer Widmann fordert allen Ernstes, die Errichtung von Boot Camps, die er
verharmlosend „Respekt Camps“ nennt.
Wir zitieren aus einer heutigen APA-OTS Aussendung des BZÖ-Oberösterreich:
„Mag. Rainer Widmann fordert eigene Respekt-Camps für jugendliche Straftäter und junge
Erwachsene. Straffällige Jugendliche sollen nicht sofort eingesperrt werden, sondern von
Respekttrainern nach Hessischem Vorbild wieder auf den rechten Weg gebracht werden;
als letzte Chance vor der Haft“.

Deutsches Vorbild

Also nach Hessischem Vorbild  wie der BZÖ-Mann meint. Da wollen wir doch den Orangen
Politiker ans letzte Deutsche Vorbild erinnern. Diese wurden Konzentrationslager, oder ver-
niedlicht „Arbeits- bzw. Umerziehungslager“ genannt. Auch prangten an manchen
Einfahrten dieser Lager der sinnige Spruch „Arbeit macht frei“.
Slogan nicht vergessen!!!
Also Herr Widmann. Lassen Sie sich noch einen guten Slogan für die von Ihnen geforderten
„Respekt Camps“ einfallen. Denn nach deutschem Muster muss einfach Ordnung sein.
Einen derartigen Schwachsinn, wie die Forderung nach derartigen Camps haben wir schon
lange nicht mehr vernommen. Herr Widmann meint offensichtlich allen Ernstes, dass man
Kindern und Jugendlichen Respekt hineinprügeln kann.

Geeignete Programme durchführen

Es kann wohl nicht angehen, dass man Kinder oder Jugendliche in derartigen Anstalten inter-
niert, weil die Eltern aus welchen Gründen auch immer, in ihrer Erziehungspflicht versagt
haben.
Es hat schon seine Richtigkeit, dass der Staat in solchen Fällen eingreifen und in Härtefällen
die Kinder von den Eltern trennen muss. In solchen Fällen müssen Institutionen zur Ver-
fügung stehen, wo Kinder und Jugendliche ihren eventuell versäumten Schul- oder Lehr-
abschluss nachholen können und eine dementsprechende Betreuung haben.
Für solche Programme müssen eigens geschulte Psychologen zur Verfügung stehen und
nicht irgendwelche komplexbehaftete Möchtegern-Rambos, die glauben das Kindererzieh-
ung aus Gewalt besteht. Solche Typen sind nämlich in diesen Camps anzutreffen.

Zwar keine Garantie, aber trotzdem Zukunftsinvestition

Auch darf die Finanzierung von sinnvollen Programmen kein Problem darstellen. Wenn man
bedenkt welche Summen für etliche Schwachsinnigkeiten verschwendet werden, ist dieses
Geld sicherlich gut angelegt. Es ist nämlich eine Investition in die Zukunft unseres Landes.
Kindern und Jugendlichen ist immer eine Chance zu geben. Zugegeben es gibt keine Garantie
dafür, dass alle betroffenen Kids auf den rechten Weg zurückgeführt werden können, aber
die Möglichkeit dazu ist durch eine sinnvolle Maßnahme weitaus höher, als die Internierung in
einem sogenannten „Respekt Camp“.
Sollten sinnvolle Maßnahmen nicht fruchten und aus dem  Kind ein erwachsener Straftäter
werden, hat sich dieser ohnehin vor dem Gesetz zu verantworten. Man kann nur hoffen,
dass Herr Mag. Widmann nie in eine politische Funktion gelangt, in der er mit Kinder oder
Jugendlichen zu tun hat.
*****
2010-01-20
  

Erstaunliche Bankgeschäfte


Der schlechte Ruf der Banken

Das Banken zur Zeit gerade nicht den besten Ruf genießen ist eine unumstößliche Tatsache.
Viele Anleger haben bei Anlagegeschäften, zu denen ihnen ihr Kundenbetreuer geraten hatte
sehr viel Geld verloren.

Risikogeschäft Girokonto

Gut, Risikogeschäfte mit hoher Renditenerwartung bergen nun einmal die Gefahr, dass
sie schief gehen können. Erstaunlich wird es allerdings, wenn ein Bankkunde auf sein
Girokonto einbezahlt und die Einzahlung als Auszahlung verbucht wird.
Noch erstaunlicher wird es, wenn der Filialleiter der Einzahlungsstelle mehrmals auf diesen
Umstand aufmerksam gemacht wird und nicht reagiert, bzw. den geschädigten Kunden
vertröstet.

Traurige Realität

Sie halten das für einen schlechten Scherz? Mitnichten, dieser Vorfall ereignete sich am
17.Dezember 2009, am Postamt 1100 Wien, Buchengasse 77.
Frau Urbanek vor dem betreffenden Postamt
Frau Andrea Urbanek ist eine treue „Erstaunlich-Leserin“ und hat sich heute mit dem
Wunsch an uns gewandt, diese Geschichte zu veröffentlichen. Diesem Wunsch kommen
wir gerne nach.

Was war passiert?

Frau Urbanek zahlte an dem besagten 17.Dezember, 500,- Euro auf ihr Girokonto ein. Dafür
erhielt sie den unten abgebildeten Beleg, der ihre Einzahlung bestätigt. Der Beleg wurde mit
der Buchungsnummer 000001121 verbucht.
Bestätigung über die Bareinzahlung von 500,- Euro
Als sie Anfangs Jänner 2010 ihren Kontoauszug erhielt, fiel sie aus allen Wolken. Der einge-
zahlte Betrag wurde als Auszahlung, ebenfalls unter der Buchungsnummer 000001121 ver-
bucht. Frau Urbanek erlitt dadurch einen Gesamtschaden von 1.000,- Euro.  Jene 500,-
Euro die sie cash einbezahlte, jedoch als 500,- Euro Minus geschrieben wurden.
Einzahlung als Auszahlung verbucht
Sie rief sofort und in der Folge auch mehrmals beim Filialleiter der Zahlstelle an und rekla-
mierte diese Buchung. Dort wurde sie immer wieder mit den Worten „kann nicht möglich
sein“ vertröstet.
Also begab sie sich heute persönlich, in Begleitung ihres Bruders und ihrer Tochter, mit den
Unterlagen ins besagte Postamt, um beim Leiter vorzusprechen. Der war ganz schön er-
staunt, als ihm Frau Urbanek die Belege zeigte.

Statt Klärung gab es Beleidigung

Er versprach ihr den Vorfall zu klären und sie rückzurufen. Der einzige Rückruf der in Folge
kam, war jener des Schalterbeamten, der seinerzeit diese erstaunliche Buchung tätigte. Laut
Aussage von Frau Urbanek lautete seine „Rechtfertigung“ sinngemäß, dass das alles nicht
wahr sei, sie selber schuld ist und wenn sie ihre Angaben nicht zurückziehe, er seinen Job
verliere.

Man hüllt sich in Schweigen

Erstaunliches Kundeservice sagen wir, dass sich dieses Postamt leistet. Aber auch wir kontak-
tierten den Filialleiter telefonisch. Dieser hielt sich sehr knapp und erklärte uns, Frau Urbanek
werde zu gegebener Zeit einen Rückruf erhalten. Mit uns wollte er über diesen Vorfall nicht
sprechen.

Wie funktioniert dort die Buchhaltung?

Jetzt betrachten wir die Sache einmal von der kaufmännischen Seite. Frau Urbanek bezahlt
500,- Euro bar ein. Dieses Geld wird in die Kasse gelegt. „Irrtümlicherweise“, wird der gleiche
Betrag als Auszahlung gebucht, aber nicht ausbezahlt, da die Kundin ja Geld einbezahlt hatte.
Spätestens bei der Kassenkontrolle, die bei jedem Bankschalter nach Kassenschluss durch-
geführt wird, hätte dem kontrollierenden Mitarbeiter auffallen müssen, dass 1.000,- Euro
zuviel in der Kasse sind.

Was passiert mit einem Überstand?

Die Folge wäre ein schriftliches Festhalten des „Überstandes“ gewesen. Damit hätte der
Filialleiter schon beim ersten Anruf von Frau Urbanek in Kenntnis sein müssen und
spätestens beim heutigen persönlichen Erscheinen von ihr, die Sache unverzüglich in
Ordnung bringen müssen.
Stattdessen wird sie von ihm vertröstet und zusätzlich vom Schalterbeamten, der diese
Fehlbuchung getätigt hatte angerufen und am Telefon beleidigt. Wir finden diese Vor-
gangsweise im höchsten Maß erstaunlich und werden dies an die PSK-Generaldirektion
weiterleiten.
*****

2010-01-19
  

Herbeigewünschte Diskriminierung


Schreuder surft weiter

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder, surft in seinem
heutigen „Blog-Beitrag“ wiederholt auf der Diskriminierungswelle. Grund dafür sind die
unlängst erschienen Meldezettel, auf denen der Familienstand eingetragen werden muss.
Er ist nach wie vor der Meinung, dass durch diesen Eintrag, Homosexuelle zwangs-
geoutet werden. Wir verstehen den Begriff „Zwangsouting“ nicht ganz, nachdem
sich die betreffenden Personen am Standesamt selbst geoutet haben.
Schreuder meint wörtlich:“Heteros waren sicher auch „geoutet“, allerdings haben Hetero-
sexuelle kaum mit Diskriminierungen aufgrund einer sexuellen Orientierung zu kämpfen.“
Nun da wollen wir den Grünpolitiker einmal auf den Boden der Realität zurückholen.

Wie schaut es wirklich aus?

Wir haben den heutigen Tag mit umfangreichen Internetrecherchen und zahlreichen Tele-
fonaten verbracht, um die Diskriminierungsgefahr für folgende in Österreich lebende
Minderheiten zu ermitteln.
Jüdische und islamitische Mitbürger, sowie in Österreich lebende Ausländer egal welcher
Herkunft. Diese Minderheiten müssen neben ihrem Familienstand, wie jeder Melde-
pflichtige, Religionsbekenntnis, Geburtsort und Staatsbürgerschaft eintragen.
Die Hälfte der Österreicher zeigt Tendenz zu Fremdenfeindlichkeit. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Studie der Universität Innsbruck. Als harter Kern und Diskriminierungs-
gefahr, bleiben immerhin noch stolze 26 Prozent.
Der Anteil der Antisemiten in der österreichischen Bevölkerung, beträgt immerhin 23
Prozent. Diese ermittelte Gruppe neigt dazu, jüdische Mitbürger zu diskriminieren.
Außerdem ist es noch gar nicht solange her, dass diese Mitbürger in Österreich, auf
Grund ihres Religionsbekenntnisses umgebracht wurden.
Im Spitzenfeld der Ablehnung befinden sich Personen mit islamitischen Glaubens-
bekenntnis. Diese werden immerhin von 28 Prozent der Österreicher(innen) abgelehnt.
Noch dazu fährt eine österreichische Partei (FPÖ) ganz unverblümt einen Anti-Islamkurs.
Bis zum heutigen Tage, kamen von diesen Minderheiten keine Diskriminierungsvor-
würfe, welche den Eintrag in den Meldezettel betrifft und das obwohl es in Österreich
mit der Akzeptanz dieser Leute ebenfalls nicht ums Beste bestellt ist.

Türke, Schwarzafrikaner oder Homosexueller?

Wir wollen Ihnen ein kleines Beispiel vor Augen führen. Was glauben Sie, wen sich Öster-
reicher mit einem o.a. Ablehnungsverhalten wohl eher als Wohnungsnachbarn vorstellen
können. Eine Türkenfamilie, einen Schwarzafrikaner  oder ein homosexuelles Paar?
Richtig geraten, die Homosexuellen werden eindeutig der Türkenfamilie oder dem Schwarz-
afrikaner vorgezogen werden.

Man sucht ein Problem, das keines ist

In Angesicht der o.a. Tatsachen fragen wir uns schon, mit welcher Unverfrorenheit sich
manche Homosexuelle das Recht herausnehmen, sich als Diskriminierungsopfer  darzu-
stellen. Es entsteht der optische Eindruck, dass sich einige Vertreter dieser sexuell anders
orientierten Menschen, eine Diskriminierung herbeiwünschen.
Allerdings glauben wir, dass dieses erstaunliche Politikum von den Grünen absichtlich als
Diskriminierungsproblem hingestellt wird, um von den eigenen wirklichen Problemen ab-
zulenken. Ob die Grünen mit einer derartigen Gangart den Homosexuellen einen Gefallen
erweisen, sei dahingestellt.
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2010-01-18
 

Ist Hellsehen ein Betrug?


Hellseherische Fähigkeiten

Das kein Mensch die Zukunft voraussagen kann, wird wohl jedem einleuchten. Personen
die von sich behaupten, aus einer Glaskugel, Kaffeesud, Hühnerknochen, Spielkarten odgl.
mehr unsinnigen Gegenstände kommende Ereignisse vorauszusehen, sind schlicht und
einfach Betrüger.

Laut Krone ist entgeltliches Hellsehen ein Betrug

Wir finden, dass Hellsehen gegen Bezahlung ganz einfach gesagt ein Betrug ist. Egal ob man
als Gegenleistung irgendwelche Fluchaufhebungen, Weissagungen oder Wurzelhölzer erhält.
Wir finden auch, dass es bei der Bezahlung nicht auf die Höhe des Betrages ankommt.
Zu dieser Ansicht dürfte auch Österreichs auflagenstärkste Tageszeitung, die Krone gekom-
men sein. In ihrer Samstagausgabe veröffentlich sie sogar ein Fahndungsfoto einer Dame,
die sich als Hellseherin bezeichnet und mit Zukunftsversprechungen bei einer Frau Geld
Geld kassierte.

Krone veröffentlicht Fahndungsfoto

Im Krone-Artikel wird sogar um Mithilfe der Bevölkerung gebeten und die Telefonnummer
der zuständigen Polizeibehörde veröffentlicht. Immerhin hatte die Hellseherin einer gut-
gläubigen Frau, 3.000,- Euro für mehr oder weniger „Nichts“ abgeknöpft.
Allerdings waren wir erstaunt, dass in der gleichen Ausgabe einige Seiten weiter, diese ent-
geltlichen Werbeeinschaltungen zu lesen waren.
Nun vielleicht war es aus technischen Gründen nicht mehr möglich, die besagten Inserate
aus dem Anzeigenteil zu entfernen.  Jedenfalls erschien in der heutigen Montagausgabe
nachfolgender fast ganzseitiger Beitrag.

Krone-Foto führte zum Erfolg

In diesem Beitrag klopft sich die Krone stolz auf die Brust, da das Fahndungsfoto vom
Samstag zur Verhaftung der Betrügerin geführt hatte. Bravo sagen wir, wieder einmal
einen Rechtsbrecher mit Hilfe der beliebten Familienzeitung dingfest gemacht.
Allerdings verstehen wir die Welt jetzt nicht mehr. Denn einige Seiten nach dem oben
angeführten Krone-Artikel, bekamen wir in der selben Ausgabe das zu lesen.
Seit mindestens Samstag bezeichnet die Krone eine Hellseherin zu Recht als Betrügerin. Da
fragen wir uns aber schon, warum im Inseratenteil dieser Zeitung  Hellsehern eine Plattform
geboten wird?

Immer wieder Doppelmoral bei der Krone

Zum wiederholten Male haben wir bei der Kronen Zeitung Doppelmoral festgestellt. Klar
bezahlen diese Betrüger die sich Hellseher nennen eine Menge Geld, um in Zeitungen ihre
betrügerischen Dienste anbieten zu können.
Wenn aus einem Inserat die betrügerische Absicht nicht erkennbar ist, so kann die Zeitung
nichts dafür. Wenn allerdings, so wie in diesem Fall die Krone zur Feststellung gekommen
ist, dass Hellsehen gegen Entgelt ein Betrug ist, finden wir die Veröffentlichung derartiger
Inserate mehr als erstaunlich.
*****

2010-01-18
  

Bekennende Homosexuelle wollen zwar Rechte, aber keine Pflichten


Keine Rechte ohne Pflichten

Wie hinlänglich bekannt, haben sich die Homosexuellen durchgesetzt. Sie haben die
gleichen Rechte wie Heteros bei der Partnerschaftsschließung gefordert und schluss-
endlich auch erhalten.
Aus allen Rechten leiten sich aber naturgemäß Pflichten ab. Eine Pflicht davon ist die
Angabe des Familienstandes gegenüber der Behörde. Seit eh und je ist auf amtlichen
Meldezetteln unter anderem anzugeben, ob man ledig, verheiratet, geschieden oder ver-
witwet ist.

Wirbel um neue Meldezetteln

Über diese von der Meldebehörde verlangte Auskunft, hat sich noch nie ein Hetero auf-
geregt. Nachdem nun unsere Gesellschaftsordnung geupdated wurde und Homosexualität
als evolutionsbedingt normal anzusehen und offensichtlich gesellschaftsfähig geworden
ist, sah sich die Behörde korrekterweise dazu veranlasst, neue Meldezetteln einzuführen.
Personen die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen und diese auch standesamtlich
bestätigen lassen, werden nun aufgefordert über den Status Quo ihrer eingetragenen
Partnerschaft Auskunft zu geben.

Wer ist nun wirklich ein Diskriminierer?

Auf einmal ist Feuer am Dach und in Online-Magazinen, Blogs und Foren, die vorwiegend
von Homosexuellen oder deren Sympathisanten betrieben werden, wird das als Diskriminier-
ung dargestellt.
Irgendwie ist uns jetzt die Orientierung abhanden gekommen. Lehnt jemand Homosexuali-
tät ab ist er ein Diskriminierer. Anerkannt er diese diskriminiert er ebenfalls Menschen mit
dieser sexuellen Neigung.

Schreuder ortet gefährliche Situation

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder meint in seinem „Blog“,
dass das Sammeln von Daten über die sexuelle Orientierung, eine gefährliche Situation dar-
stellt. Erstaunlich sagen wir, denn bis dato hat es niemanden gestört und war auch unge-
fährlich.
Schreuder meint auch wörtlich: „Mit diesem Meldezettel bist du immer geoutet – bis
in den Tod. Einmal verpartnert, immer aktenkundig sozusagen.“ Da dürfte dem
grünen Gemeiderat entfallen sein, dass mit der Partnerschaftsschliessung am Standesamt
die Aktenkundigkeit ohnehin gegeben ist.

Lebenslange Aktenkundigkeit

Die Aktenkundigkeit begleitet einen Menschen ohnehin sein ganzes Leben lang. Sei es bei der
Führerscheinanmeldung, Aussagen vor Behörden und Gerichten, Pensions- Arbeitslosen-
oder Sozialhilfeanträgen und dergleichen mehr.
Überall hat der Antragsteller gegenüber der Behörde über seine persönlichen Daten Auskunft
zu erteilen und bis jetzt hat dies niemanden wirklich gestört. Doch plötzlich wo Homosexuelle
die sich ohnehin geoutet haben in diese Pflicht genommen werden, ist es auf einmal gefähr-
lich.

Nur Homosexuelle vom Datenmissbrauch betroffen?

Einen eventuellen Datenmissbrauch  als Argument anzuführen, ist wohl mehr als erstaunlich.
Ein solcher kann nämlich Heteros und Homosexuelle gleichermaßen betreffen. Wenn man
dieser scheinheiligen Schlussfolgerung folgt, dürfte wohl niemand mehr seine persönlichen
Daten preisgeben.

Worin besteht die Missachtung?

Wenn Schreuder nun der Innenministerin eine Missachtung von Lesben und Schwulen
unterstellt, fehlt uns dafür die Begründung. Einerseits outen sich Homosexuelle in dem
sie schmusend und händchenhaltend durch die Gegend schlendern, Plakate anbringen,
an Demonstrationen teilnehmen und ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft standes-
amtlich besiegeln lassen, während sie anderseits nicht als Homosexuelle anerkannt werden
wollen.

Und wenn’s ums Geld geht?

Allerdings tut sich für uns folgende Frage auf.  Personen welche sich mit einem standes-
amtlichen Festakt als Homosexuelle geoutet haben und im Falle einer Einreichung um
eine Witwen- bzw. Witwerpension oder Einlösung einer Lebensversicherung ihre amtliche
Partnerschaftsurkunde vorlegen müssen, dann dies auch als Diskriminierung sehen, wenn
es ums liebe Geld geht.
*****

2010-01-13
  

Gerechtfertigte Notwehr


Bewaffneter Raubüberfall

Gestern abend schoss ein Trafikant auf einen mit einer Pistole bewaffneten Räuber,
der ihn in seiner Trafik überfallen wollte. Der etwa 40 bis 50 Jahre alte Täter, kam knapp
vor Ladenschluss und bedrohte den Trafikanten mit einer Faustfeuerwaffe und forderte
Geld.

Statt Beute gab es Gegenwehr

Statt des geforderten Geldbetrages zog der Geschäftsinhaber seine Pistole, für die er
eine waffenrechtliche Urkunde besitzt und feuerte auf den Räuber. Wir sind der Meinung,
dass dies ein einwandfreier Fall von „Notwehr“ war.

Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus

Die erstaunliche Frage die jetzt immer wieder auftaucht, warum sich der Trafikant so heftig
gewehrt hatte, können wir nicht nachvollziehen. Wer in rechtswidriger Absicht jemand
anderen mit einer Schusswaffe bedroht, muss damit rechnen selbst erschossen zu werden.
Der Täter konnte zwar noch aus der Trafik flüchten, brach aber auf der gegenüberliegenden
Straßenseite zusammen und erlag seiner Schussverletzung. Die Polizei stellte beim Räuber
einen gefälschten rumänischen Ausweis und die Waffe, die sich als Attrappe herausstellte,
sicher.

Gutmenschen lassen sich lieber überfallen

Wir können das Geheule der Gutmenschen nicht verstehen, die unter anderem reklamieren,
dass die Waffe ohnehin nicht echt war. Hätte sich der Trafikant zuerst von der Echtheit der
Schusswaffe überzeugen sollen?
Auch meinen viele dieser Menschenfreunde, dass es nicht notwendig war gleich zu schießen,
sondern es eher angebracht gewesen wäre dem Räuber das geforderte Geld auszuhändigen.
Das finden wir nicht. Obwohl der Tod eines Menschen immer ein tragisches Ereignis ist,
hält die Wehrhaftigkeit dieses Trafikanten vielleicht den einen oder anderen Räuber von
seinem nächsten Überfall ab.

Ein erstaunlicher Blog

Eine der erstaunlichsten Aussagen haben wir auf einem realitätsfremden linkslinken Blog
gefunden. Dort wird  der Trafikant als schießwütiger Zeitgenosse hergestellt wird, dem
Geld wichtiger ist als ein Leben.

Vermutlich hat der Autor dieses Fantasieblogs in seiner Plattenbauwohnung keine not-
wehrfähigen Güter. Dem Trafikanten war jedenfalls sein eigenes Leben wichtiger als jenes
des Räubers.

Veröffentlichung wäre angebracht

Man kann nur hoffen, dass man dem Mann für seine Zivilcourage nicht allzu viele Schwierig-
keiten bereiten wird. Vielleicht sollte dieser Vorfall in einige Sprachen übersetzt  und auf
geeigneten Plätzen veröffentlicht werden. Dadurch bestünde vielleicht die Möglichkeit, dass
potentielle Täter vom Vorhaben eines  Überfalles Abstand nehmen.
*****

2010-01-05
  

Wort des Herausgebers


Das Online-Magazin „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über ein Jahr alt. Genau gesagt ging es
am 31.Oktober 2008 online. Durch meine berufliche Tätigkeit treffe ich tagtäglich Menschen
und erlebe Dinge, die vor lauter Doppelmoral nur so strotzen.

Aus diesem Grund hatte ich mich, sowie mein kleines aber feines Team dazu entschlossen,
ein Online-Magazin ins Leben zu rufen, dass als eine Art Frustventil dienen sollte.
Ehrlich gesagt hatte ich von der großen Welt des Journalismus nicht wirklich Ahnung und

so ging es Anfangs mehr oder weniger holprig durchs weltweite Netz.

Google kannte ERSTAUNLICH überhaupt nicht und die Zugriffszahlen hielten sich ebenfalls
in bescheidenen Grenzen. Allerdings gar so schlecht kann es auch nicht gewesen sein, denn
im Februar 2009 entdeckte der ORF mein Magazin und lud mich in die Sendung „Hohes Haus“

ein.

Damit war der Skandal vorprogrammiert. Neider und Moralisten ereiferten sich in Kritik, wie

man meine Person in eine derartige Sendung einladen könne. Dazu muss ich folgendes
sagen. Ich bin kein Straftäter oder Terrorist, sondern betreibe seit über 20 Jahren Peep-
shows und Kaffeehäuser, für die ich monatlich sehr viel Steuer und sonstige Sozialab-
gaben abführe.

Aus meiner beruflichen Tätigkeit habe ich noch nie ein Hehl gemacht, denn sonst würde ich

mich ebenfalls jener Doppelmoral schuldig machen, die ich so heftig kritisiere. Mir ist klar,
dass die Moralbegriffe von Menschen unterschiedlich sind. Allerdings möchte ich anmerken,
dass die sogenannten Rotlichtlokale meist von jenen Menschen leben, welche das Milieu
aus moralischen Gründen verurteilen.

Nun wieder zurück zum Thema. Nach Ausstrahlung der Sendung „Hohes Haus“ ging es mit
„ERSTAUNLICH“ steil bergauf. Heute hat das Magazin einen Google Page Rank von 4 und
tägliche Zugriffszahlen von denen ich früher nicht einmal zu träumen gewagt hätte.

Da ich nicht angewiesen bin, mit meinem Online Magazin Geld zu verdienen und auch keine
Förderungen oder sonstige Geldmittel erhalte, kann ERSTAUNLICH wertfrei berichten und
braucht niemanden in den Allerwertesten zu kriechen.

Wenn die FPÖ etwas gut macht wird genauso darüber geschrieben wie über die Grünen. Im
umgekehrten Fall natürlich auch. Dieser Stil wird von so manchen „Kollegen“ als wankel-
mütig kritisiert. Das finde ich nicht, denn ich halte mich nach dem Prinzip „was wiegt’s das

hat’s“

Ich befasse mich hauptsächlich mit österreichischen Themen, denn ich bin der Meinung in
unserem Lande tut sich ohnehin viel erstaunliches. ERSTAUNLICH wird auch in diesem

Jahr wieder seinen Kernthemen wie Arbeitslose, Wirtschaftskammer, Spendenvereine udgl.
treu bleiben.

Auch werden weiterhin politische Tagesthemen analysiert und interessante Live-Storys
gebracht. Überzogene feministische Frauenbewegungen, sowie erstaunliche Behördenent-
scheidungen werden ebenfalls wieder Thema sein.

Zum Schluß möchte ich noch einigen Kritikern, welche dem Online-Magazin einen einfachen
Schreibstil vorwerfen, folgendes ins Stammbuch schreiben. Die Leute vom Erstaunlich-Team,
sowie meine Person, sind einfache Leute die mit beiden Beinen im Leben stehen.

ERSTAUNLICH wird auch für solche Leute geschrieben. Es wäre kein Kunststück  einen Lohn-

schreiber zu engagieren, der Beiträge in einem so intellektuellen Hochdeutsch verfasst, dass
man sich jeden Satz dreimal durchlesen müßte, um diesen überhaupt zu verstehen.

Und verzeihen Sie bitte auch den einen oder anderen Rechtschreibfehler, den diese sind
für jene Leute beabsichtigt, die nach Fehlern suchen.

Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von ERSTAUNLICH ein erfolgreiches Jahr 2010.

Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im neuen Jahr treu und empfehlen
Sie es weiter.
  
Erich Reder

2010-01-01
  

Viel Krach wofür?


Erstaunlicher Vergleich

„Silvester ohne Feuerwerk wäre wie Weihnachten ohne Christbaum.“  Diese erstaunliche
Meinung vertritt Jürgen Siegert, Fachhändler und stellvertretender Obmann des zuständigen
Bundesgremiums des Eisen- und Hartwarenhandels in der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ).

Diese Auffassung ist auch begründet, denn mit den Knallköpern werden zu Silvester immer-

hin rund 8,5 Millionen Euro Umsatz gemacht. Die Krachmacher mit einem Christbaum zu
vergleichen ist aber in der Tat erstaunlich. Denn dieser steht meist im Wohnzimmer, wo ein
Silvesterkracher tunlichst nicht gezündet werden sollte.

Geld verbrennen

Warum Leute nichts besseres zu tun haben, als ihr Geld im wahrsten Sinne des Wortes
„in der Luft verpuffen“ zu lassen, werden wohl nur jene wissen die sich diese Knall-
körper kaufen.

Bedenkt man das die Verwendung von Silvesterkracher in der Nähe von Krankenhäuser

und Altenheimen bzw. bei größeren Menschenansammlungen oder überhaupt im Ortsge-
biet verboten ist, stellt sich ohnehin die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Erwerbes
solcher Lärmmacher.

Herstellung in Kinderarbeit

Auf einen Aspekt den vermutlich die wenigsten Leute wissen, sind wir über die Organi-
sation „Jugend Eine Welt“ aufmerksam geworden. Der größte Feuerwerksproduzent
weltweit ist China, gefolgt von Indien und einigen Staaten in Mittel- und Südamerika wie
Peru, Guatemala und El Salvador.

Made in?

Kinder stellen in etlichen Fabriken, unter menschenverachtenden Bedingungen jene Feuer-
werkkörper her, die dann bei uns in diversen Diskontläden erhältlich sind. Der Konsument
sollte vielleicht einmal einen Blick auf das Herkunftsland, seines erworbenen Krachers
riskieren.

Wofür ist das gut?

Abgesehen vom unnötigen Lärm und Gestank die diese Silvesterkracher verursachen und
die Tatsache dass eine nicht unbedeutende Menge davon in Kinderarbeit hergestellt wird,
stellt sich die berechtigte Frage wofür so ein Knallkörper überhaupt wirklich gut ist.

Wäre es nicht sinnvoller vom Kauf dieser Feuerwerkskörper abzusehen und mit dem erspar-

ten Geld zum Beispiel gut Essen zu gehen?

*****

2009-12-28
  

Dreiklassengesellschaft


Ist der Staat wirklich pleite?

Der Staat ist pleite, bzw. in argen Geldnöten und gehört unbedingt saniert. Diesen Eindruck
gewinnt man zumindest, wenn die Regierung immer wieder laut über neue Steuern nach-
denkt. Dabei müßte doch Geld im Überfluss vorhanden sein, wenn man bedenkt wie groß-
zügig dieses verteilt wird.

Die Dreiklassengesellschaft

Wir wollen dies an drei kleinen Beispielen demonstrieren. In Österreich herrscht eindeutig
eine Dreiklassengesellschaft. Da wären die arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer, denen für
„Nichtstun“ Unsummen in den Rachen geworfen wird.

Dann hätten wir das Heer der Beamten, die zwar arbeiten, aber Privilegien bis zum Abwinken
geniessen. Zu guter letzt wären dann noch die „normalen Hackler“, die sich aus Angestellten,
Arbeitern und selbständigen Unternehmern rekrutieren.

Diese Spezies sind die Melkkühe der Nation, welche die Geldvernichtungsmaschinerie finan-

zieren müssen. Immerhin nimmt ihnen der Finanzminister bis zu 50 Prozent ihres wohlerworb-
enen Einkommens weg und dürfen bis zu ihrem 65. Lebensjahr arbeiten.

Über die arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer haben wir schon einige Beiträge geschrieben.

Es ist allgemein bekannt, dass sich diese mit der Ausrede „Ich finde leider keine Arbeit“
wie Parasiten an den Wohlfahrts- und Sozialstaat Österreich hängen und kräftig an diesem
saugen.

Geldverschwendung in der Verwaltung

Wir wollen uns heute den Beamten zuwenden und den Lesern anhand von drei kleinen Bei-
spielen vor Augen führen, welche Geldverschwendung hier seitens des Finanzministers be-
trieben wird. Finanzexperten schätzen das Einsparpotential welches jährlich verschleudert
wird, auf etwa 3,5 Milliarden Euro.

Musterbeispiel ÖBB

Nehmen wir einmal die schwer defizitäre ÖBB her. Von den rund 42.000 beschäftigen Eisen-
bahner, sind 2/3 unkündbar. Warum das Relikt der „Pragmatisierung“ bei Bahnbediensteten
noch immer Anwendung findet ist unerklärlich.

Dazu kommen noch Freifahrten für die ÖBBler und deren Familien, billige Dienstwohungen

und sogar Schrebergärten. Nicht zu vergessen das Pensionsantrittsalter, dass bei der ÖBB
bei durchschnittlich 52,3 Jahren liegt. Die ÖBB-Rentenkasse musste allein im Vorjahr mit
rund 1,5 Milliarden Euro vom Steuerzahler subvensioniert werden.

Gemeinde Wien lässt sich auch nicht lumpen

Auch die Gemeinde Wien hat beschlossen, ihren Beamten die Wirtschaftskrise etwas zu er-
leichtern. Ab dem 57.Lebensjahr gibt es drei Tage Sonderurlaub zusätzlich (macht 33 Tage),
und ab dem 60. Lebensjahr kommen zwei weitere Tage dazu. Das Pensionsantrittsalter bei
den Gemeindebediensteten liegt bei 58 Jahren.

Traumjob OeNB-Bediensteter

Ein klassisches Beispiel an Geldverschwendung ist die OeNB. Traumgagen, Luxusdienst-
autos und 35 Dienstjahre um mit 85 Prozent des Letztbezuges in Pension gehen zu können,
sind so einige Privilegien der Beschäftigten in der Nationalbank von Österreich.

Erstaunliche Rechtfertigungen

Die Ausreden für den Erhalt all dieser Privilegien sind erstaunlich. Die Palette reicht vom
geltenden Recht, bis zur skurillen Rechtfertigung das man die Kaufkraft der öffentlich
Bediensteten nicht schwächen dürfe.

Vielleicht sollten diese „geltenden Rechte“ einmal überprüft werden, denn diese sind näm-

lich nichts mehr wert, wenn Ebbe in der Kassa herrscht. Interessant ist auch, dass man lieber
die Kaufkraft der Beamten auf Kosten der „Normalos“ erhält. Das diese bei den „normal“
Werktätigen dadurch absinkt, interessiert offensichtlich niemanden.

Keine Wirtschaftskrise für Beamte

Ist doch erstaunlich, dass man Beamte in der Wirtschaftskrise keine Verluste spüren lassen
will, obwohl diese Krise jedem Bürger gewisse Einsparungen abverlangt. Die ganze Angele-
genheit sehe sicher anders aus, wenn Faymann, Pröll und Co dies aus der eigenen Tasche
finanzieren müßten und nicht auf Kosten der brav arbeitenden Bevölkerung von Österreich.

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2009-12-13
  

Das Männerhaus


Häusliche Gewalt

Wie in dieser Woche im deutschen Stern-TV zu sehen war, geht häusliche Gewalt zunehm-
end auch vom schwachen Geschlecht aus. Die alte hergebrachte Weisheit, dass bei häus-
licher Gewalt immer nur die Männer schuld sind, ist so unsinnig wie das Frauen hinter den
Herd gehören.

Psychoterror

Da Frauen den Männern meist körperlich unterlegen sind, äußern sich die Attaken gegen
Männer nicht in physischer, sondern vorwiegend in psychischer Gewalt. Während bei uns
Millionen in Frauenhäuser investiert werden, die oft gar nicht notwendig sind sondern im-
mer öfters dazu dienen politischen Protektionskindern ein sorgenfreies Leben mit dement-
sprechenden Gehalt zu bieten, gehen die Schweizer bereits andere Wege.

Erstes Männerhaus in der Schweiz

Die Eidgenossen haben erkannt, dass auch Männer immer öfters Opfer häuslicher Gewalt
werden und reagierten darauf mit einem „Männerhaus“, mit dem richtungsweisenden
Namen „ZwüscheHalt“  In diesem werden Väter unterstützt, welche durch Trennungs-
situationen aus der Bahn geworfen wurden.


(Fotoquelle: www.zwueschehalt.ch)

Die Vermittlung von psychologischen Beratungsgespächen, die Suche nach einer neuen
Dauerbleibe und Auskunftserteilung über staatliche Institutionen und Gerichte bei Streit-

igkeiten um die Kinder oder ums Geld, stehen an der Tagesordnung.

Chance für Väter

Auch bietet das „Männerhaus“ die Gelegenheit, dass Väter ungestört mit ihren Kindern zu-
sammen sein können. Ausserdem wird garantiert, dass nachtragende Elternteile keinen
Zutritt haben, um den Gästen einen ungestörten Aufenthalt zu ermöglichen.

Feministinen werden entäuscht sein

Ein Bravo den Schweizern, die mit dieser Aktion eine Vorbildfunktion für die Gleich-
berechtigung zwischen Mann und Frau erfüllen. Den einzigen denen das nicht gefallen
wird, sind sicherliche einige feministische Frauengruppen. Denn nach deren Ideologie
geht häusliche Gewalt immer vom Mann aus.

*****

2009-12-12
  

Steirische Doppelmoral


Sonntags keine Bilder mehr

Seit den letzten zwei Wochenenden vermissen wir an  Sonntagen bei den Sexinseraten in
der Kronenzeitung die „geilen Bilder“.  Da werden doch nicht die Verantwortlichen einen
„Moralischen“ bekommen haben?
An den Texten hat sich jedoch nichts geändert. Aber zumindest können von Kindern im
Vorschulalter, welche die Lesekunst noch nicht beherrschen und sich am Sonntag das
beliebte Familienblatt am Küchentisch durchblättern , keine unangenehmen Fragen mehr
an die Eltern gestellt werden.

Kritiker verstummten

Auch haben wir festgestellt, dass es bei der Kronenzeitung verdächtig ruhig geworden ist,
was die Kritik an Bordelle oder Sexhotlines betrifft. Vielleicht haben die Verantwortlichen
begriffen, dass man nicht mit Steinen werfen sollte, wenn man selbst im Glashaus sitzt.

Die Grazer Jeanne d`Arc der Moral

Aber eigentlich ist dies nicht Thema unseres heutigen Beitrags. Wir beschäftigen sich heute
mit einer edlen Kämpferin für Jugendschutz, Frauenrechte und sittlichen Moral, nämlich der
Grazer Stadträtin Elke Edlinger.
(Fotoquelle: http://www.graz.at/)

Lass es knistern

Die wackere sozialistische Stadträtin aus Graz verurteilte in jüngster Zeit die Werbekam-
pagne eines kleinen Sexhotline-Unternehmers auf das Schärfste. Frauenfeindlich, jugend-
gefährdend und unmoralisch sind noch die nettesten Worte die Frau Edlinger über diese
Plakatwerbung verliert.

Vergebliche Anfragen

Eine Frau mit edlen Motiven dachten wir und schrieben Frau Edlinger an, um ihre Meinung
zu den deftigen Kronenzeitung-Sexinseraten, die teils mit eindeutigen Bildern illustriert sind,
einzuholen.
Wir fragten schriftlich an was sie davon halte, dass derartige Inserate und Bilder in einer ju-
gendfreien Tageszeitung aufzufinden seien und ob sie vielleicht schon den Versuch gemacht
hat, dies zu unterbinden.
Nach drei vergeblichen Versuchen in Schriftform, riefen wir mehrmals im Büro der Stadträtin
an. Da die Dame vermutlich stark beschäftigt war, konnten wir sie nicht erreichen. Ist ja auch
verständlich, wenn man immer in der Stadt unterwegs sein muss, um irgendwelche Sexwerbe-
plakate zu suchen.

Auch in der Politik gilt Geld vor Moral

Aber irgendwie gelang es uns den Sekretär der Grazer Stadträtin ans Telefon zu bekommen.
Er teilte uns mit, dass Frau Edlinger zur Zeit in den „Budgetverhandlungen stecke“ und
daher aus Zeitgründen noch keine Stellung zu unserer Anfrage nehmen konnte.
Er versprach uns „hoch und heilig“, dass sie uns kontaktieren werde. Das war vor über
einem Monat. Unser erstes Schreiben an Edlinger erfolgte am 30.10.2009. Bis heute scheint
die Grazer Stadträtin die Sexwerbeinserate in der Kronenzeitung zu goutieren, denn von ihr
erfolgte bis dato kein Bild und kein Ton.

Gewissenskonflikt?

Irgendwie verstehen wir Frau Edlinger auch. Wie soll sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren
eine Zeitung anzugreifen, die den seinerzeitigen Wahlkampf ihres Chefs so rigoros unter-
stützt hat.
Da ist es doch auf jeden Fall günstiger auf kleine Betreiber aus dem Rotlichtgewerbe loszu-
gehen, um als edle Kämpferin für Moral, Jugendschutz und Frauenrechte dazustehen. Für
uns fällt das Verhalten der Grazer  Stadträtin Elke Edlinger eindeutig unter Doppelmoral.
*****

2009-12-08
  

Umverteilung durch Arbeitslose

 

Wirtschaftsexperte Tumpel

Ein höheres Arbeitslosengeld soll eine wichtige Maßnahme gegen die Wirtschaftskrise dar-
stellen. Dieser Ansicht ist der AK Präsident Herbert Tumpel und beweist damit, wie weit
er von der wirtschaftlichen Realität entfernt ist.

Er sieht sich in seiner Meinung auch von den Ergebnissen der Wifo-Studie über die Umver-
teilung durch den Staat bestätigt. Das würde bedeuten, dass der Werktätige einen Arbeits-
losen zu unterstützen hat, um von diesem wieder sein Geld zurück zu erhalten.

Bleiben wir doch alle zu Hause

Da wäre es doch wesentlich einfacher wenn niemand mehr arbeiten geht, denn dann würde
man sich eine Umverteilung ersparen. Herr Tumpel sollte bereits zum Nachdenken beginnen,
woher er dann das Geld nehmen will und vorallem wer seinen üppigen Gehalt bezahlen wird.

Jedem das Seine

Es wäre interessant zu wissen, ob so manche Politiker und Politfunktionäre auch dann für
eine Umverteilung wären, wenn es ihre persönliche Brieftasche betreffen würde. Wir halten
von einer Umverteilung herzlichst wenig. Jedem steht das zu, was er zu leisten vermag.

Forderungen der AK

Erstaunlich sind auch die Forderungerung der Arbeiterkammer, die immerhin auf Kosten
ihrer zwangsbeglückten werktätigen Mitglieder lebt:

1.) Rasche und deutliche Anhebung des Arbeitslosengeldes und eine längere Bezugs-

     dauer von  Arbeitslosengeld;

2.) Anhebung der Notstandshilfe im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Mindest-

     sicherung;

3.) Entfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe.

Gratiszeitung für Arbeitslose

Da hätten wir eine bessere Idee. Da das AMS offensichtlich nicht in der Lage ist, Arbeitslose
an Firmen zu vermitteln welche dringend Personal suchen, sollten an „arbeitsunwillige Per-
sonen“, täglich die Tageszeitungen Krone und Kurier verteilt werden.

In diesen Zeitungen befinden sich speziell Freitag und Samstag derart viele Stellenangebote,
sodass für jeden Jobsuchenden sicher eine geeignete Stelle dabei sein wird. Die Bereiche

der offenen Stellen erstrecken sich von der WC-Wartefrau bis zum Diplomingenieur.

Unterstützung des Missbrauchs

Das Arbeitslosenentgelt sollte eine vorübergehende unterstützende Maßnahme sein und
nicht zum Dauerzustand und Jobersatz werden, sowie es die AK durch die Forderung einer
eine längere Bezugsdauer provoziert.

Aber warum sollte sich im System etwas ändern, wenn pseudopolitische Organisationen

durch ihre absurden Forderungen, arbeitsunwillige Personen in ihrer Handlungsweise
bestätigen und unterstützen.

Stauni

  
2009-10-20
  

Fangnummer

 

Ein Leser teilt mit

Nachfolgendes Mail haben wir soeben von einem guten Bekannten und „ERSTAUNLICH“
-Leser erhalten, welches wir im Originaltext wiedergeben:
  
Von: F***** R. *********@yahoo.de
An: „office@erstaunlich.at“
office@erstaunlich.at
Gesendet: Freitag, den 25. September 2009, 20:03:41 Uhr
Betreff: Fangnummern
> Bitte an alle Bekannten weiterleiten!  ACHTUNG: Fangnummer
> bitte gleich weiterleiten
>
> *_0650 666 50 40_*
>
> Ist eine Betrugsnummer – die POLIZEI ermittelt bereits fieberhaft nach dem
> Verantwortlichen (Bisher waren es immer *0900*er Nummern)
>
> Die SMS kommt meist mit dem Text:
>
>       */entschuldige bitte, ich habe vergessen wer du bist und dennoch
>       deine Handynummer eingespeichert; kannst du mir bitte antworten und
>       sagen
>       wer du bist?/*
>
> Bei Beantwortung mittels SMS oder Anruf, entsteht bereits ein VERTRAG und
> es werden horrende Summen von der Rechnung abgebucht!!!!
> Telekom Austria TA AG
> Geschäftskundenvertrieb
> International Sales
> 1020 Wien, Lassallestraße 9
> FN: 280571f, Handelsgericht Wien
Der Bitte um Weiterleitung kommen wir gerne nach und wollen auch unsere Leser(innen)
davon in Kenntnis setzen.

Vertragsverhältnis

Allerdings erstaunt es uns, mit welchen dubiosen Tricks, Geld zu verdienen ist. Wie ist es
möglich, dass man mit einem Rückruf zu einer ganz normalen Handynummer in ein Vertrags-
verhältnis gelangen kann.

Die Kassa klingelt

Offensichtlich wird durch den getätigten Rückruf, der Anrufer sofort auf eine kostenpflichtige
Mehrwertnummer weitergeleitet. Dem Mobilfunkbetreiber kann es egal sein, denn bei ihm
rollt der Rubel .

Ruf verbessern

Mobilfunkbetreiber genießen wegen diverser Vorfälle, nicht immer den besten Ruf bei ihren
Kunden. Sie sollten daher im Interesse ihres Ansehens bemüht sein, derartige Geschäfts-
praktiken zu unterbinden.

Wo ein Wille, ist auch ein Weg

Technische Möglichkeiten dazu werden sich ja finden lassen, wenn man beachtet was im
Computerzeitalter alles möglich ist und was so ein Handy alles kann. Es wird vermutlich
auf den Willen der Mobilfunkbetreiber ankommen, ob sie ihre Kunden vor unliebsamen
Überraschungen schützen wollen.
Stauni
  
2009-09-25
 

Sippenhaftung

 

Mit dem Taxi zum Bankraub

Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.

Ist der Taxifahrer schuld?

Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen.  Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.

Extremvergleich

Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde  der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.

Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen

Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute  setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel  aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.

Erstaunliche Haftung

Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.

Praxisfremd

Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Geldeintreiber

Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.

Man hat es sich einfach gemacht

Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.

Softbeispiel

Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
 
Stauni
  
2009-09-11
  

Ausgelieferte Arbeitslose

 

Mehr offene Stellen, mehr Arbeitslose

Erstaunliche Entwicklung am Arbeitsmarkt. Während auf der einen Seite in Wien eine deutliche
Steigerung der offenen Stellen zu verzeichnen war (plus  3,6 Prozent mehr als im August des
Vorjahres), schnellten anderseits die Arbeitslosenzahlen im selben Zeitraum um 14,6 Prozent
in die Höhe.

Lag es am Wetter ?

An was das wohl gelegen hat ?  Gut, das Wetter war im August hervorragend und da ist es
doch sicher angenehmer auf der Donauinsel zu  liegen, als irgendwo zu malochen. Insge-
samt waren in Wien 72.412 Personen „arbeitslos“ gemeldet, also um 9.218 Personen mehr,
als vor einem Jahr. Der August 2008 war auch ziemlich verregnet.

Optimistische Unternehmer

Im selben Zeitraum haben auch Wiener Unternehmer 4.841 offene Stellen bei AMS gemeldet.
Aus unserer Sicht ein sinnloses Unterfangen, es sei denn man hat nichts besseres zu tun, als
sich den ganzen Tag, von den AMS entsandten Personen, sofern diese überhaupt erscheinen,
folgenden Spruch anzuhören: „Geh Masta, gib ma an Stempel und i bin glei wieda furt.“
Sollte dies einmal einem Unternehmer zuviel werden und dieser sich beim AMS beschweren, wird
in Zukunft vermutlich Plan „B“ in Kraft treten, sofern man beim AMS etwas gegen den Arbeits-
unwilligen unternommen hat.

Entrechtete Arbeitslose

Monika Vana, Stadträtin der Grünen Wien, hat in ihrem grenzenlosen Optimismus festgestellt,
das Arbeitslose eigentlich keine Rechtsberatung gegenüber dem AMS haben. Sie merkt an,
dass es für alle möglichen Probleme Anlaufstellen gibt, nur bei der Arbeitslosigkeit nicht.
Was für Probleme könnte ein Arbeitloser wohl mit dem AMS haben ?  Wenn er vielleicht nicht
zu den vorgeschrieben Terminen erscheint, oder sich besoffen bei einem Unternehmen vor-
stellt. Vielleicht will er auch keinen Kurs besuchen und geht rechtzeitig in den Krankenstand.
Ja, das Leben eines Arbeitslosen ist in der Tat wirklich schwer, den er könnte ja vom AMS
in einen Job gedrängt werden, wie sich die grüne Stadträtin ausdrückt.

Plan „B“ der Anwalt

Die oben angeführten Gründe könnten vielleicht zu einer Kürzung oder vorübergehenden
Streichung der Arbeitslosenunterstützung führen, der man dann völlig „hilflos“ ausgeliefert
ist.  Geht es nun nach dem Willen und Vorstellungen von Frau Vana, tritt nun Plan „B“ in
Kraft.
Man nimmt sich einen Anwalt, „der was kann halt“ (Fendrich) und prozessiert auf Kosten
der Allgemeinheit gegen das böse AMS. Dieser Rechtsanwalt wird sicherlich einen Grund fin-
den, warum sein Mandant nicht zum vorgeschrieben Termin am AMS erschien oder warum
er stockbesoffen zu einem Vorstellungsgespräch ging.
Auch wenn man nur einen „Stempel“ wollte, weil man an der Stelle ohnehin nicht interessiert
war, wird sich der Anwalt sicherlich eine gute Ausrede einfallen lassen. Und wenn das Ganze
schief geht ist auch nichts passiert.

Die Werktätigen bezahlen

Der Rechtsanwalt wird sein Honorar erhalten und die Prozesskosten werden ebenfalls von
den arbeitenden Mitbürgern beglichen. Wir stellen uns manchmal die Frage ob bei den
GRÜNEN das Geld verdient werden muss, oder ob man es einfach nur druckt.
Stauni
  
2009-09-02
   

Kindergeld bei Haft

 

Verlängertes Kindergeld

Folgende Nachricht war gestern auf  http://teletext.orf.at/  Seite 115 zu lesen:



Wenn wir das richtig lesen, bekommen all jene das Kindergeld länger, wo sich ein Elternteil

in Haft befindet oder jene die eine Wegweisung gegen den anderen Elternteil beantragt
haben.

Prämie bei Haft

Das mit der Haft muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sitzt ein Elternteil auf
Grund seines kriminellen Verhaltens im Gefängnis und der restliche Familienclan wird mit
einer Prämie, in Form eines verlängerten Kindergeldes belohnt. Das wird bestimmt den
Opfern der Straftaten besonders gut gefallen.

Überlegenswert ?

Diese „Prämie“ wird auch sicher bei den redlichen Eltern unseres Landes ein „positives“
Echo auslösen. Vielleicht wird sich der Eine oder Andere überlegen weiterhin sein Geld
ehrlich zu verdienen.

Keine Sorgen mehr

War bis jetzt immer die Sorge gegeben, bei einem kleinem Einbruch erwischt zu werden und
eine unversorgte Familie zu hinterlassen, so besteht diese für die Zukunft nicht mehr.

Der Staat springt ohnehin finanziell in die Presche, solange sich der eine Elternteil in staat-

licher Obhut befindet. Ein wirklich erstaunliches System.
 

Nebenverdienst ?

Ein schönes Körberlgeld lässt sich mit der beantragten Wegweisung machen. Da werden sich
doch sicher einige Schlaue finden, die das voll ausnützen. Wird es knapp in der Familienkassa,
beantragt man einfach eine Wegweisung und schon rollt der Rubel vom Vater Staat.

Wegweisung tut nicht weh

So eine kleine Wegweisung hat noch niemanden geschadet und die Einhaltung wird ohnehin
nicht kontrolliert, soferne nicht der andere Elternteil um Hilfe ruft.
Wir vermuten das in naher Zukunft sehr viele Wegweisungen beantragt werden.

Stauni

  
2009-08-26
  

No Kids no Grannies

 

Jungbrunnen

Ein Ort an dem Kinder, Omis & Opis garantiert nicht auftauchen…..So und so ähnlich wirbt
die SPLASHLINE Event- und Vermarktungs GmbH oder auch unter dem Namen „Henry
Village“ bekannt,  für Reiseveranstaltungen.

Ab 31 Jahre nicht mehr erwünscht

Als Kinder gilt alles unter 18 Jahre und Opi bzw. Omi ist man, wenn das 31.Lebensjahr
erreicht wurde. Sei es dem Veranstalter selbst überlassen, ob er mit dieser erstaunlichen
Geschäftsidee einen kommerziellen Erfolg verbuchen kann.

Bei Nahrung konservativ

Allerdings zählen bei Speisen und Getränke doch die konservativen Werte und es wird
alles angeboten, dass auch Kinder, Omis und Opis zu sich nehmen.

Radler, Wiener Schnitzel, weißer Spritzer, Kaiserschmarrn… ist nur ein kleiner Auszug

aus dem Henry Village All Inclusive Angebot,…..  so steht es in der Werbung.

Bei dieser erstaunlichen Veranstaltungsform dürften nicht einmal Fastfoodanbieter werbe-

mässig mitgezogen haben, denn man will es sich mit den Kids und Grannies als potenzielle
Kunden nicht verscherzen.

V wie Flügel

Da ist es doch umso erstaunlicher, dass die Bank „mit V wie Flügel“ die Werbetrommel für
„Henry Village“ kräftig rührt. Da wird für ein Hotel in Tunesien, welches offensichtlich nicht
einmal mehr Omi und Opi hinter dem Ofen hervorlockt, unter nachfolgendem Link fleissig
Werbung gemacht.

http://www.volksbank.com/m101/volksbank/de/produkt/jugend/henryvillage.jsp?menu1=3&menu2=9&locincl=/&loclink=/m101/volksbank&bc=link

Neue Kontobedingungen ?

Augenscheinlich sieht die Bank mit dem kleinem Rechtschreibproblem, ihr Klientel doch
eher in der Altersgruppe der 18 bis 30-Jährigen. Wahrscheinlich wird es eine Frage der
Zeit sein, bis alle Personen die nicht in diesen Altersrahmen hineinpassen, ein Kündig-
ungsschreiben bekommen.

Beim Geld nehmen Nummer 1

Da ist es doch ebenfalls erstaunlich, dass die Volksbank AG als erste Bank in Österreich
die staatliche Eigenkapitalhilfe in Anspruch nahm. Hoffentlich waren bei dieser aus Steuer-
mitteln finanzierten Kapitalspritze keine Steuergelder von Oma und Opa dabei.

Stauni

  
2009-08-16 
  

Die Trockenübungen des M. Rogan

 

Rauswurf

Wie bereits ausführlich durch die Presse ging, hat sich unser „Schwimmstar“  Rogan einige
Probleme mit Bodyguars einer römischen Discothek eingefangen, aus der er weggewiesen
wurde.
   
Was sich in der Disco wirklich so genau abgespielt hat, wissen nur die Türsteher und Markus
Rogan. Fakt ist jedoch, dass Rogan wieder in den Tanztempel zurückkehrte, obwohl er aus
diesem rausgeworfen wurde. Er hatte selbst zugegeben, dass er durch Überwinden einer
Mauer wieder in die Discothek gelang.

Trouble

Das er sich dafür ein paar „Watschen“ von den Türstehern eingefangen hat, dürfte auch aus-
ser Zweifel stehen. Die anfänglich geschilderten Prügelorgie kann jedoch nicht stattgefunden
haben, den Rogan hat zwar einige Plessuren aber keinerlei Brüche. Wenn vier ausgewach-
sene Männer einen Mann richtig verprügeln, sieht dies nämlich anders aus.

Wirbel um vorprogrammierten Zoff

Warum man jetzt so einen Wirbel daraus macht ist erstaunlich. Es wird schon seinen Grund ge-
habt haben, dass Rogan des Lokals verwiesen wurde, den kein Unternehmer ist seines Geldes
Feind und wirft einen anständigen und zahlenden Gast aus seinem Lokal.

Anschliessend kehrt er über eine Mauer in das Lokal zurück und wundert sich, wenn er mit den

Türstehern Zoff bekommt. Diesen hätte jeder bekommen, wenn er sich so benommen hätte.

Polizei hätte viel Freude gehabt

Nun wird den Türstehern Selbstjustiz vorgeworfen und es wird kritisiert, dass man ja die Polizei
rufen hätte können. Mag sein das es nicht die feine englische Art war die Rogan zuteil wurde,
aber die Polizei wäre wohl das grössere Übel gewesen.

Auch die italienische Polizei wäre nicht vor Ehrfurcht vor einem Markus Rogan erstarrt, sondern

hätte ihn vermutlich mitgenommen und ihn für die restliche Nacht in eine Zelle gesteckt.

Probleme mit Niederlage

Statt wie ein Mann seine Niederlage einzustecken, macht er nun ein grosses Spektakel daraus.
Er wendet sich an die Presse und droht mit Klagen. Vielleicht wäre es wirklich besser gewesen,
er hätte die Nacht im Polizeiarrest zugebracht um seine Gedanken zu ordnen.

Auf Tauchstation

Sein Trainer Leitgeb gibt zu, dass Rogan vielleicht einen Blödsinn gemacht hat, aber jetzt
selbst das Opfer sei. Unser Mitleid hält sich in Grenzen. Rogan wird in nächster Zeit auf andere
Art „untertauchen“. „Er wird die nächsten ein bis zwei Wochen an einem nicht genannten
Ort verbringen“, so Leitgeb weiter.

Das finden wir für eine gute Idee und vorallem sollte man über die Sache Gras wachsen lassen

und hoffen, dass nicht ein Kamel kommt und dieses wieder abfrisst.

Stauni

  
2009-08-04
  

Muttertag

 

Zwei Stunden Mutterbesuch

Erstaunliches tut sich in Oberösterreich. Laut einem Bericht der OÖ-Nachrichten haben
Justiz- und Gerichtsgutachter entschieden, dass ein 62jähriger unbescholtener Vertrags-
bediensteter, der in Salzburg arbeitet, seine Mutter (94) nur an zwei Samstagen im Monat
für jeweils zwei Stunden sehen darf.

Von der Volkshilfe zur Caritas

Zur Vorgeschichte: Bis Ende der 90er Jahre wird die hochbetagte Frau von der mobilen
Altenbetreuung der Volkshilfe betreut. Ohne den Sohn zu informieren, wandern die Betreu-
ungsagenden plötzlich zur Caritas.

Von der Pflegerin zur Sachwalterin

Wie durch einen Zufall ist die heutige Sachwalterin der demenzkranken 94jährigen , die
damalige Pflegerin  von der Caritas. Ein schöner Karrieresprung, sollte man meinen. Sie
holt sich die alte Dame damals ins Haus, ohne die Zustimmung des Sohnes einzuholen. 
Ende 2003 verfügt die Pflegerin bereits über die vollen Sachwalter-Rechte an ihrem betagten
Pflegling. Die Sachwalterschaft wurde laut dem Sohn, ohne sein Wissen beantragt.
Erstaunlich ist auch, dass sich die jetzige Sachwalterin gegen einen uneingeschränkten Kontakt
zwischen Mutter und Sohn wehrt.

Beim Gericht abgeblitzt

Des öfteren versuchte der Sohn beim  Bezirksgericht Braunau und beim Landesgericht Ried,
einen entsprechenden Beschluss zu erwirken der ihm ermöglicht, seine alte Mutter täglich
besuchen zu können.
Aber wie heißt es so schön, „die Wege des Herrn sind unergründlich“ und so wurde er
jedes Mal bei den Gerichten abgewiesen.
Im Jahr 2005 spitzt sich der Konflikt zwischen Sohn und Sachwalterin zu. Sie verweigerte ihm
das Besuchsrecht und so konnte der 62jährige seine Mutter mehrere Monate nicht sehen.

Hausverbot

Seitdem sind die Fronten total verhärtet und für jeden Besuch holen Sanitäter die betagte Frau
ab und bringen sie in ein nahegelegenes Pfarrheim. Ins Haus der Sachwalterin darf der Sohn
keinen Fuß mehr setzen.
Erst vor kurzem versuchte der Vertragsbedienstete, seine Mutter nach Salzburg bringen zu
lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an dem mittlerweile in Kritik geratenen Gerichts-
gutachter  Dr. Egon Bachler  Der entschied, dass aus Gründen der Kontinuität und Stabilität
der Lebensund Pflegeverhältnisse, es besser wäre die alte Frau bei der Sachwalterin zu belassen.

Kritische Caritas

Bei der Caritas sieht man den Fall kritisch. Laut deren Order ist eine  private Betreuung der
Kunden strengstens untersagt. Aber wie gesagt, die Dame ist heute nicht mehr bei der Caritas
und aus diesem Grund, werden ihr diese Verordnungen relativ egal sein.

Geht’s hier etwa ums Geld ?

Und jetzt kommen wir zu des Pudels Kern, nämlich der Finanzgebarung. Laut dem Sohn
dürfte die Sachwalterin an Pension und Pflegegeld (Stufe 6) mehr als 2.000,- Euro pro
Monat für ihren Schützling verwalten.
Die genaue Summe kann er allerdings nicht angeben, weil ihm die Sachwalterin keinerlei
Einblicke in die Finanzen gibt.
Tja wie gesagt, es tut sich erstaunliches in Oberösterreich.
Stauni
   
2009-07-27
  

Gott gibt es doch !

 

Der Fanklub

Was hat die FPÖ Politikerin Susanne Winter, was der wichtigste Oppositionspolitiker
unseres Landes Herr Westenthaler nicht hat.
Sie hat einen eigenen Fanklub unter   http://www.pi-news.net

  „Willkommen meine treuen Fans !“

Foto Quelle: www.news.at

Spendenaktion

Einen solchen Fanklub sollte der BZÖ Mann und ewiges Justizopfer vielleicht auch
gründen.

„Wo sind eigentliche meine Fans geblieben ?“

Foto Quelle: www.news.at

Aber zurück zum eigentlichen Thema. In der heutigen Online-Ausgabe der Presse
ist zu lesen, das man auf dem o.a.  islamkritischen Onlineportal ein Spendenkonto für
Susanne Winter eingerichtet hat um für ihre Geldstrafe zu sammeln.

Dies dürfte eine „Zeitungsente“ sein, denn trotz intensivster Nachschau konnten wir

nichts derartiges finden. Ja, beim Geld hört sich die Freundschaft bekanntlich auf.

Winters Rechtsverständnis

Die FPÖ-Politikerin hatte im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den
Propheten Mohammed als „Kinderschänder im heutigen Rechtsverständnis“ bezeichnet,
der den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben habe.

Dafür wurde sie im Jänner 2009 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung

zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Dieses Urteil gegen das Winter berief, wurde im Juni 2009 vom Oberlandesgericht Graz
bestätigt.

Gibt es Gott doch ?

Eigentlich müssten alle Atheisten, egal welchem Lager sie angehören, nach dieser Urteils-
verkündung laut aufgeschrien haben. Denn vielleicht hat Susanne Winter auch nur nach-
folgendes Plakat zu wörtlich genommen

Eine der unsinnigsten Werbeaktionen


Schlussfolgerung

Möglicherweise war ihr Gedankengang folgender. Es gibt keinen Gott, daher erübrigt sich
auch ein Prophet, Messias oder sonstiger Gesandte und wem es nicht gibt, den kann man
nicht beleidigen. Wenn keine Beleidigung vorhanden ist, gibt es auch keine Herabwürdigung
und keine Verhetzung.

Das ist natürlich absoluter Schwachsinn, Susanne Winter wurde völlig rechtens verurteilt,

zeigt aber auf, wie unsinnig die Werbeaktion „Es gibt keinen Gott“ ist.

Stauni

  
2009-06-26
  

Auf den Hund gekommen

Hundehasser

Bei unserem heutigen Streifzug im Internet, haben wir wieder eine erstaunliche
Website gefunden. Eine Gruppe Gleichgesinnter deren offensichtlicher Lebensinhalt
ist Hunde zu hassen, lassen ihre geistigen Ergüsse unter der Internetadresse
http://www.hundehasser.hatepage.com/  auf die Menschheit los.

Kampfhunde

Es werden u.a. pseudowissenschaftliche Erklärungen zu „Kampfhunden“ abgegeben.
Eine Erklärung warum es Kampfhunde gäbe, wird z.b. mit folgender Anwort begründet:
„In den Hundeschulen werden Hunde darauf trainiert, Menschen zu attackieren“.
Offensichtlich haben die Betreiber dieser Website noch nie eine Hundeschule besucht.
Einerseits will man ein Verbot für „agressive Hunderassen“, während man anderseits eine
generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für Kampfhunde fordert. Offensichtlich wissen die
Leute dort nicht genau, was sie wirklich wollen.
  
Auch scheinen sie einen erheblichen Bildungsmangel zu haben, den es gibt keine agressive
Hunderasse. Ein Hund wird ausschliesslich durch Prägung agressiv gemacht.

Kampfhunde zur Polizei

Auch die Forderung für die Verwendung von Kampfhunden im Polizeidienst ist mehr
als erstaunlich. Bei der Polizei werden ausschliesslich Schutzhunde verwendet.
Allen Anschein nach, haben diese Hundehasser keine Ahnung was ein Kampfhund
überhaupt ist.
Wir wollen hier ein wenig  Aufklärungsunterricht geben. Ein Kampfhund ist ein
Hund, der zu Hundekämpfen abgerichtet wurde. Hundekämpfe sind illegal und
werden gesetzlich verfolgt.

Wer wird Hundebesitzer ?

Auf die Frage warum man überhaupt Hundebesitzer wird, haben die Hundehasser auch
ausreichende Erklärungen wie: Angeberei, Langeweile, Blödheit, Dummschwätzerei, etc.
Da hätten wir eine Gegenfrage. Welche Bedingungen muss man erfüllen, wenn man in
diesem erstaunlichen Klub der „Hundehasser“ Mitglied werden will ?

Zum Fressen gern

Allerdings haben die Hundehasser nichts gegen Hunde, soferne diese am Teller
serviert werden. Sie weisen zwar alibihalber darauf hin, dass das Kochen und
Essen von Hunden laut einem EU-Gesetz verboten ist, fordern aber im gleichem
Atemzug, die Aufhebung dieser gesetzlichen Bestimmung, damit Hundefleisch wieder
vom Menschen verzehrt werden darf.
Auch die geschmacklichen und sonstigen Vorteilen von Hundefleisch werden aus-
führlich angepriesen. Etwa wie: weniger Hormone als Geflügel, sehr bekömmlich,
weniger Fett als Schweinefleisch, leicht verdaulich und so weiter.

Gebildete Akademiker

Wer sind diese Leute eigentlich. Nach ihrer eigenen Aussage sind : „Hundehasser  normale,
gebildete Leute mit Akademischer Ausbildung, steuerzahlend, teilweise in Führung-
spositionen. Sicher aber nicht arbeitslos, pädophil, rechtsradikal oder aus schlechter
Familie stammend“.
Wenn diese Angaben stimmen, kann man ja direkt froh sein, wenn man nicht zu diesen
gebildeten Akademikern in Führungsposition gehört.

Soziale Aufgaben und Wirtschaftszweig

Wir wollen uns gar nicht darin verlieren welche soziale Rolle, Hunde in der menschlichen
Gesellschaft spielen und das mit den Vierbeiner auch jede Menge Geld verdient wird.
   Diese gefährlichen Kampfhunde warten auf ihren Einsatz
Sicher ärgert man sich wenn man in ein „Hundstrimmerl“ steigt, aber dies ist nicht dem
Hund, sondern seinem Halter zuzuschreiben. Auch ist es Tierquälerei wenn Hunde nicht
artgerecht gehalten werden.

Keine TV-Show

Erwähnenswert ist auch, das die „Hundehasser“ laut eigenen Angaben nach, bereits öfters
zu TV-Shows eingeladen wurden und diese Einladungen immer wieder ablehen mussten.
Der Grund der Ablehnung war, weil sie ihre volle Identität mit Namen und Adresse angeben
hätten müssen.
 
Eigentliche schade, denn wir hätte uns diese Leute gerne „live“ im Fernsehen angesehen.
Stauni
  
2009-06-13
  

Farce AWD-Klage

 

Tausende Anleger wollen ihr Geld zurück

  
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht Ernst: Der Finanzberater AWD
wird wegen struktureller Beratungsmängel in Sachen Immofinanz en masse geklagt.
Das Finanzberatungsunternehmen AWD muss sich jetzt warm anziehen. Denn der Verein
für Konsumenteninformation (VKI) wird eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister
AWD einbringen, nachdem sich 4500 mutmaßlich Geschädigte in Sachen Immofinanz-
und Immoeast-Aktien beim VKI gemeldet haben. Schaden: rund 45 Millionen €. ……..
Diese Pressemeldung haben wir unter folgendem Link gefunden:
 
http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zeitung/aktuell/361783/index.do?_vl_pos=r.6.MOST

8.000 Betroffene in Österreich

 
Laut „Krone“ können bis zu 8.000 betroffene Österreicher den unabhängigen Finanz-
optimierer klagen, der bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll.
Der Weg ist einfach, man trete als Geschädigter die Ansprüche ab und der VKI bzw.
deren Prozesskostenfinanzierer tritt als Kläger auf. Für den Kunden sei lediglich ein
Organisationsbeitrag zu bezahlen.
Bevor der VKI oder sonstige Vereinigungen den Leuten falsche Hoffnungen machen
und ihnen Geld in Form eines „Organisationsbeitrages“ aus der Tasche ziehen,
mögen sie unter folgenden Link nachsehen.
http://www.vol.at/news/tp:vol:special_wirtschaft_aktuell/artikel/oebb-verlor-prozess-gegen-deutsche-bank/cn/apa-113715325
Hier geht es im Prinzip um die selbe Sache, die ÖBB fühlte sich nach einem Millionen-
verlust schlecht beraten und verklagte die Deutsche Bank. Prompt ging das Ganze in die
Hose und die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.

Haftung bei schlechter Beratung

  
Anlageberater haften zwar für eine anlage- und anlegergerechte Beratung, jedoch nicht
für die Anlage selbst. Zum Vergleich, es haftet auch kein Bankberater für den Verlauf
eines „Prämiensparbuches“ oder eines „Bausparvertrages“.
Es sind zwar bei der Beratung nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken von Anlage-
produkten darzustellen und es ist auf die persönliche Situation der Beratenen und
deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Es sei auch notwendig, daß man auf
einer breiten Streuung eines Portfolios hinweist.

VKI erkennt Klagsaussicht

   
Hier will der VKI einen Ansatz zur Klage sehen, allerdings wird nicht er beweisen müssen
das der Anlageberater schlecht beraten hat, sondern liegt die Beweislast beim Ge-
schädigten. Auch wenn laut „Krone“ viele Finanzberater schlecht ausgebildet und völlig
ahnungslos sind, haben diese sicherlich nicht vergessen , sich ein Beratungsformular
unterzeichnen zu lassen.

Sollte nun ein „Geschädigter“ ein derartiges Beratungsformular unterzeichnet haben
und auch keine Videoaufnahme vom Beratungsgespräch haben, dann hat er äusserst
schlechte Karten.
 

VKI wirbt medienmässig für Klage

  
Umso erstaunlicher ist es, daß der VKI jetzt Leuten Hoffnungen macht, die ohnehin
bereits mehr oder weniger starke finanzielle Verluste hinnehmen mußten.
Die Chancen auf Erfolg sind äußerts gering, auch wenn so mancher selbsternannter
Konsumentenschutz-Guru etwas anderes behauptet.
Dies ist auch nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es zeigt einfach die
gängige Praxis in solchen Gerichtsverfahren.
Verdienen werden in erster Linie die Anwälte und die Konsumentenvereinigungen,
die ja auch nicht von Luft und Liebe leben.

Neuerlicher Griff ins Geldbörsel

   
Aber der Geschädigte muß ohnehin einen finanziellen Beitrag an den Konsumenten-
schutzverein leisten und dieser wird so berechnet sein, daß es sich für den Verein
auszahlt auf jeden Fall zu klagen.
Selbst sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß die Geschädigten vor Gericht
Recht bekommen, werden diese auch kein Geld sehen.
AWD wird sich sicherlich nicht „warm anziehen“ wie sich das der VKI wünscht,
sondern einfach „die Kleidung wechseln“.
Die beklagte Partei und Prozeßverlierer wird einfach in Konkurs gehen und der Traum
von der Wiedergutmachung ist ausgeträumt.
Stauni
   
2009-02-14 

Gratis Taxi fahren

  

Neues EU-Verbraucherschutzgesetz 

Die EU plant eine neue Verbraucherschutz-Richtlinie für die „Neuordnung des Verbraucher-
privatrechts in Europa“.
Diese Richtlinie sieht für Fernabsatzverträge und für alle Verträge, die außerhalb von
Geschäftsräumen abgeschlossen werden, sehr strenge Regeln vor. Der Konsument ist berech-
tigt, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag in Anspruch zu nehmen.
    
Bei derartigen Geschäften muß der Konsument ein Bestellformular unterschreiben, dem ein
„Standard-Widerrufsformular“ beizuliegen hat.
Hier wird es im Dienstleistungsgewerbe, bei dem Aufträge  auf der Strasse abgeschlossen
wurden und kein Vorinkasso getätigt wurde, nach dieser EU-Verordnung recht interessant
werden.

Taxifahrt zum Nulltarif

Rein juristisch könnte man jetzt gratis Taxi fahren. Ein Vertragabschluss über eine Taxifahrt
spielt sich in der Regel ausserhalb eines Geschäftsraumes ab, denn die Strasse wird wohl
nicht als Geschäftsraum zu bezeichnen sein.
    
Der Fahrgast spricht den Taxifahrer auf der Strasse, meist am Taxistandplatz an und
nennt ihm sein Fahrziel. Gemeinsam wird ein Bestellformular ausgefüllt, daß nach dieser
EU-Verordnung gesetzlich zu erfolgen hat.
   
 
Laut EU-Verordnung ist das Gratisfahren juristisch möglich
  
Der Fahrgast setzt sich ins Taxi und der Fahrer bringt ihn an das gewünschte Ziel.
Am Fahrziel angekommen überreicht der Fahrgast statt Geld, daß ausgefüllte
„Widerrufsformular“.
       
Sofern der Taxifahrer jetzt nicht zum ausflippen beginnt, wird er nun sachlich argumen-
tieren, daß er den Auftrag erfüllt habe und der Fahrgast durch seine Dienstleistung
bereichert wurde.
Falsch, denn jetzt kann der Fahrgast entgegnen, daß der Taxifahrer seine Leistung bereits
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat und daher kein Geld bekommt.
Er habe als Konsument lediglich das 14-tägige Widerrufsrecht in Anspruch genommen.
      
Nun wollen wir uns ein derartiges Szenario in der Praxis gar nicht vorstellen. Aber es
beweist wieder einmal, wie realitätsfremd im  Millionen Steuergelder verschlingenden
EU-Parlament, Gesetze und Verordnungen beschlossen werden oder werden sollen.
       
Stauni
   
2009-02-09

Körberlgeld für die Bank

 

Bargeldeinzahlung als Eigenerlag

Herr XY ist ein kleiner Gewerbetreibender und hat ein Konto bei der BANK AUSTRIA
UNI CREDIT GROUP, vormals Bank Austria Creditanstalt. Jeden 10ten pilgert er zu
seiner Bankfiliale und bezahlt dort einen sogenannten Eigenerlag ein, um Geld auf
seinem Konto zu haben, um seine Verbindlichkeiten erledigen zu können. Herr XY
ist aber auch ein moderner Mensch und begleicht daher seine Zahlungen an das
Finanzamt, Krankenkassa, Lieferanten, Energieversorger etc., nicht mehr mittels
Erlagschein. Dazu hat er das Telebankingprogramm von der BANK AUSTRIA. In diesem
Programm gibt es eine Datenbank, wo er alle seine Geldempfänger gespeichert hat
und das Geld per Knopfdruck überweist.

 Bareinzahlung am Bankschalter

 

Onlinebanking, eine tolle Sache

Das Prozedere ist jedes Monat dasselbe. Um zirka 09:00 Uhr erscheint Herr XY am
Bankschalter seiner Filiale und bezahlt dort cash jenen Betrag auf sein Konto ein,
den er in Kürze von seinem Telebankingprogramm wegschickt. Dann begibt er sich in
seine Firma,  in der er um  zirka  11:00 Uhr ankommt, fährt seinen Computer hoch
und drückt auf das Knöpfchen um die Überweisungen durchzuführen. Zwar kostet die
Teilnahme am Telebanking etwas, aber was ist schon umsonst ?  Alles in allem aber,
eine feine Sache diese elektronische Banküberweisung.

 Im Büro der Druck auf den Knopf

 

Verzugszinsen ohne Überzug 

Als Herr XY seine Kontoauszüge zugesandt bekam und diese durchstudierte, fiel ihm
auf, daß man ihm Verzugszinsen verrechnete. Zwar kein hoher Betrag, aber immerhin
im einstelligen Eurobereich. Anfangs dachte er sich nichts dabei, vielleicht sind
irgendwelche Bankspesen angelaufen, die er mit dem monatlichen Eigenerlag nicht ab
-gedeckt hatte. Also achtete er jetzt darauf, daß sein Konto mit keinen einzigen
Euro im Minus ist. Als sich dieser Vorgang jedoch Monat für Monat wiederholte wurde
er stutzig und er fragte bei der Bank nach.

 

 Haben erstaunliches EDV-System

 

Sofortige Verbuchung nur bei Abbuchungen

Die Antwort die Herr XY dort bekam wäre zum Lachen, wenn sie nicht so traurig wäre.
Bareinzahlungen auf das eigene Konto können nicht sofort verbucht werden, sondern
erst am Folgetag. Auf die Frage warum aber Überweisungen sofort abgebucht werde,
wußte man keine Antwort. Man gab Herrn XY den Rat, Überweisungen erst am nächsten
Tag nach der Bareinzahlung vorzunehmen.

Das heißt im Klartext, daß die BANK AUSTRIA in jedem Fall zusätzlich an solchen
Kunden Geld verdient, obwohl diese ohnehin satte Gebühren bezahlen. Sollte unmittel
-bar nach der Einzahlung eine Überweisung stattfinden, gibt es Verzugszinsen, obwohl
das Geld bereits am Konto ist, aber nicht verbucht wird. Lässt man das Geld einen Tag
liegen, kann die Bank in diesem Zeitraum damit arbeiten und verdient wiederum daran.
Es geht hier nicht um den einzelnen Kunden, der hier ohne sein Zutun zur Kassa gebeten
wird, sondern um die zigtausende Einzahlungen und da macht das schon ganz ein schönes
Sümmchen aus.

 Körberlgeld so nebenbei

 

Vielleicht sollten die verantwortlichen Herrschaften von der BANK AUSTRIA über
ihr EDV-System nachdenken, um nicht bei Kunden abzukassieren, wo nichts abzu-
kassieren wäre.

Stauni

 

 

Inhalts-Ende

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