Gudenus: „Volle Unterstützung für Ottakringer HTL-Lehrer!“
„Rotes Integrationsversagen führt zu Aggression, Konflikten bis hin zu Lehrer-Mobbing“
Die bekanntgewordenen Vorfälle in der Ottakringer HTL rund um das Mobbing von Schülern gegenüber einer Lehrkraft, veranlassen den gf. Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Mag. Johann Gudenus einmal mehr klar Position für die Lehrerschaft zu beziehen:
„Seit Jahren warnen wir genau vor solchen Entwicklungen. Es gibt dutzende solcher Vorfälle. Nun wurde ein solcher der Öffentlichkeit bekannt. Die verantwortliche rote Stadtregierung und Bildungsdirektion versuchen die Schuld auf den Lehrer abzuwälzen. Das ist ein Skandal der Sonderklasse“, zeigt sich Gudenus empört.
Dass die Schuldirektion dem Lehrer nicht den Rücken stärkt, stößt ihm dabei besonders sauer auf: „Die Direktion hat auf ganzer Linie versagt und sollte besser heute als morgen zurücktreten“, so Gudenus.
Sollte es zu Repressalien gegenüber dem Lehrer kommen, kündigt Gudenus volle Unterstützung an: „Disziplinär verhängte Geldstrafen oder etwaige Anwaltskosten für den Lehrer werden von der FPÖ-Wien gerne übernommen. Ein derartiges Mobbing darf nicht geduldet werden!“
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2019-05-05
Marktplatz für gefälschte Rolex-Uhren auf Facebook
Verstößt der Handel mit gefälschten Markenartikeln nicht gegen die Gemeinschaftsstandards?
Man stelle sich vor, Otto Normalverbraucher würde eine offizielle Webseite betreiben, auf der er zulässt, dass mit Plagiaten – also Fälschungen von Markenartikeln – gehandelt wird. Es würde vermutlich nicht lange dauern, bis er Besuch vom Zoll bzw. von der Finanzpolizei bekommen würde. Denn der Handel mit Plagiaten ist strafbar. Sowohl Verkäufern als auch Käufern drohen hohe Geld- und auch Haftstrafen.
Scheinbar scheint Facebook über dem Gesetz zu stehen. Die Administratoren – also Verantwortliche – des sozialen Netzwerkes – löschen zwar Beiträge oder sogar ganze Accounts, wenn diese mit ihrer politischen Linie nicht übereinstimmen. Sie begründen dies stets mit einem Verstoß gegen ihre Gemeinschaftsstandards. Doch der schwunghafte Handel mit gefälschten Markenartikeln, dürfte augenscheinlich nicht gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen. Denn diesem kriminellen Handel wird sogar noch eine Plattform geboten, auf der – wie wir heute in einem Beispiel aufzeigen – völlig unbehelligt mit gefälschten Uhren der Nobelmarke Rolex gehandelt wird. Wir beobachten besagten Account – der nach wie vor aktiv ist – bereits einige Monate.
Aus den unzähligen Angeboten wollen wir unserer Leserschaft ein Verkaufsangebot präsentieren. Da wird beispielsweise eine neuwertige „Rolex Rlx Submariner in Schwarz-Gold“ um 400,- Euro angeboten. Das Angebot ist noch ausreichend mit Fotos dokumentiert. Dass es sich hier um eine Fälschung handeln muss, müsste jedem potentiellen Käufer klar sein, denn der Neupreis dieser Uhr liegt bei etwa 8.000,- Euro. Bei diesem User dürfte es sich zudem noch um einen gewerblichen Anbieter handeln, denn er hat etliche gefälschte Rolex-Uhren zum Verkauf auf besagtem Facebook-Account eingestellt.
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2018-09-10
Sobotka spielt den Rambo …..
…. und ist in der Umsetzung ein Softie
„Verbal gibt ÖVP-Innenminister Sobotka den Rambo, in der Umsetzung ist er aber ein Softie. Wir wissen, dass Türken mit Bussen zur Botschaft und den Konsulaten gekarrt werden, um dort ihre Stimme für das Verfassungsreferendum in der Türkei abzugeben. Planquadrate, um eventuelle illegale Doppelstaatsbürger zu enttarnen, gibt es aber nicht. Unter einer freiheitlichen Ressortverantwortung hätte es ab dem ersten Tag Personenkontrollen gegeben und es gäbe auch bei der Einreise von türkischen Staatsbürgern nach Österreich bereits die rechtliche Möglichkeit des Datenabgleichs“, sagte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl. „Scharfe Kontrollen und sollte sich herausstellen, dass es sich um illegale Doppelstaatsbürger handelt, ist sofort ein Verfahren zur Aberkennung einzuleiten. So und nicht anders hat der Innenminister eines souveränen Staates, der sich selbst noch ernst nimmt, zu handeln“, so Kickl weiter.
„Wir wissen, dass allein vergangenes Jahr mehr als 40 Prozent der Asylwerber, die angegeben haben, minderjährig zu sein, es definitiv aber nicht waren. Das ist ein klarer Fall von Asylmissbrauch, damit hätte der Asylwerber von vornherein jedes Recht auf Asyl verwirkt. Nicht so bei dieser Regierung und bei ÖVP-Innenminister Sobotka: Wer Falschangaben im Asylverfahren macht, hat nur mit höheren Geldstrafen und Ersatzhaft zu rechnen – also ob das Migranten stören würde. Das Ziel, hier in Österreich zu bleiben, haben sie erreicht. Ob sie ein paar Tage Ersatzhaft absitzen, dürfte ihnen angesichts der Aussicht, es sich dann in unserem Sozialsystem bequem machen zu können, reichlich egal sein“, nannte Kickl ein weiteres Beispiel.
Auch beim sogenannten Relocation-Programm agierte Sobotka – genauso wie Kern und Co. – in Plüschtier-Manier: „Keine Briefe schreiben, die ohnehin ungeöffnet zurückgehen werden, keine Aufnahme von weiteren Asylwerbern, Österreich hat sein Soll schon längst übererfüllt, das Umverteilungsprogramm ist ein Anreiz in die völlig falsche Richtung, weil es die Migrationsentwicklung noch weiter befeuert. Österreich macht hier nicht mehr mit – das ist die einzige Botschaft, die eine österreichische Bundesregierung nach Brüssel zu übermitteln hat“, so Kickl. (Quelle: APA/OTS)
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2017-04-04
Ausländische Bettler, die straffällig werden, abschieben
Geldstrafen sind in der Regel nicht eintreibbar
und Haftstrafen kommen zu teuer
Die sogenannte „Aktion scharf“ der Stadt Wien gegen organisierte Bettelei ist eigentlich eine Augenauswischerei: Gerade einmal zwei Polizei-Trupps sollen insgesamt 16 Christ- kindlmärkte und dutzende Einkaufsstraßen überwachen. Trotzdem stellt sich die Frage, wie mit jenen Bettlern zu verfahren ist, die in Wien straffällig werden. „Die Aktivitäten der Bettel-Mafia sind untrennbar einerseits mit Kleinkriminalität, anderer- seits auch mit Menschenhandel und Sklaverei verbunden“, weiß Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus. Geldstrafen zu ver- hängen sei sinnlos, da diese in der Regel nicht eintreibbar wären. Gudenus: „Haftstrafen für ausländische Täter wiederum wären für die österreichischen Steuer- und Gebührenzahler eine unzumutbare Belastung. Es gibt nur eine vernünftige Lösung: Bettler, die bei uns straffällig werden, gehören rigoros in ihre Heimatländer zurückgeschickt und mit einem Einreiseverbot belegt!“ ***** 2014-12-11Sachbeschädigungen am laufenden Band
GASTAUTOREN-BEITRAG
Am Keplerplatz in Wien Favoriten Wir wurden nach einem Fußballspiel in der Generali-Arena am Laaerberg von Passanten angesprochen wegen der vielen Schmierereien an zahlreichen Wänden am Keplerplatz. Daraufhin sahen wir uns das Ganze an und hielten es fotografisch fest, wobei wir uns schon unseren Teil dachten. Wir fanden so viele Schmierereien vor, alleine im Bereich der U Bahnstation waren Un- zählige. Doch auch im angrenzenden Park sowie auf der Favoritenstraße fanden sich viele Graffitis auf Stromkästen, Wänden, Müllbehältern und Gewächsbehältern. Leider sind diese Graffitis nicht als Kunst zu werten wie z.B. entlang des Donaukanales, wo großteils wirkliche Kunstwerke an den Wänden zu finden sind. {besps}ekh{/besps} Auf Nachfrage in Kaffees und Geschäften sowie bei Passanten (Anwohnern), wurde uns immer wieder gesagt, dass diese Schmierereien großteils nach Veranstaltungen im nahe gelegenen Ernst Kirchweger Haus (EKH) entstehen. Die meist zugedröhnten und /oder schwer Aakoholisierten Jugendlichen schmieren dann mit Stiften und /oder Lackspraydosen drauf los. Alles was halbwegs eben ist wird dann „markiert“ wobei auch meist wer als Aufpasser abgestellt wird um vor Zeugen und /oder Polizei zu warnen und die Flucht der Täter zu ermöglichen. Einige Anwohner sagten uns auch, dass die Täter zumeist sogar vermummt sind um nicht von eventuellen Zeugen der Tat(en) erkannt werden zu können, wenn mal wer ge- schnappt wird von der Polizei oder Wachdiensten. Außerdem ist man auch des Öfteren grölend bis randalierend durch die Straßen und Gas- sen Favoritens unterwegs, sehr zum Unmut der Bewohner. Das EKH ist ein Treffpunkt der linken sowie autonomen Szene unter denen sich leider auch oft Menschen sind, welche dann mit und ohne Alkohol- bzw. Drogeneinfluss zu „Malern“ und Sachbe- schädigern werden!? Die Staatsmacht ist machtlos, denn das EKH ist autonom und so kann ohne konkreten Verdacht bzw. Beweis nicht gegen die dort befindlichen Personen eingeschritten werden. Einige werden dann zwar beim „Malen“ und /oder Beschädigen erwischt, doch mehr als eine Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe für einige Tage kommt auch dabei nicht raus, so sieht es nun mal der Gesetzgeber vor. Schadenersatz wird meist nicht geleistet so ein Betroffener Anwohner des EKH Klagen und Exekutionen bleiben erfolglos, da die Täter zu meist mittellos sind. So bleiben die Geschädigten Hausbesitzer sowie die Wiener Verkehrsbetriebe und das Stadtgartenamt als Hauptgeschädigte auf den Kosten sitzen! Da sollte sich der Gesetzgeber schon etwas überlegen um den Tätern, welche ja auch S-Bahnen, U-Bahnen, Busse und Stationen verunstalten das Handwerk zu legen. Hohe Geldstrafen und damit auch Ersatzfreiheitsstrafen bis hin zu hohen Haftstrafen wären vielleicht ein Mittel um solchen Leuten endgültig den Spaß an der Schmiererei zu nehmen! Erich Weber 2012-05-27Laufhäuser vs. Straßenstrich
Kein Straßenstrich mehr in Wohngebieten
Am 1. November tritt das novellierte Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft. Kernstück der
neuen Bestimmung ist die Trennung von Straßenprostitution und Wohngebiet.
Gemeint sind damit Flächen der Stadt Wien, die mit Wohngebäuden bebaut sind. Bei
der Definition des Begriffs „Wohngebiet“ wird auch am Flächenwidmungsplan ange-
knüpft.
Leidgeprüfte Anrainer(innen) in Wohngebieten wie beispielsweise dem Stuwerviertel
oder der Felberstraße werden aufatmen. Immerhin bleibt ihnen durch die Novellier-
ung des Wiener Prostitutionsgesetzes in Zukunft der lärmende und nervenaufreib-
ende Freierverkehr erspart.
Allerdings ergibt sich durch die Novellierung auch ein Problem. Wo werden die Sex-
arbeiterinnen zukünftig ihrem Gewerbe nachgehen? Es ist kaum anzunehmen,
dass diese nun alle Supermarkt-Kassiererin werden. Es bestünde auch die Gefahr,
dass die ganze Szene in den Untergrund abrutscht, welches sicherlich ein erheb-
licher Nachteil für die Prostituierten darstellen würde.
Bereits in der Vergangenheit haben Lokalbetreiber aus der Rotlichtszene begonnen,
dem im obig angeführten Absatz beschrieben Szenario entgegenzuwirken und
sogenannte Laufhäuser ins Leben gerufen. Zur Zeit gibt es in Wien 7 Laufhäuser.
Mit diesen gibt es eigentlich keine Probleme, wie die zuständigen Behörden ver-
sichern. Zusätzlich gibt es in diesen Häusern für die Sexarbeiterinnen wesentlich
mehr Sicherheit und vor allem Hygiene, die sie am Straßenstrich missen mussten.
Neues Laufhaus in Wien eröffnet
Nun soll im 12. Wiener Gemeindebezirk, in der Meidlinger Hauptstraße 27, ein
achtes Etablissement entstehen. Peter Laskaris, Konsulent der Laufhausgruppe
„Red-Rooms“, der am 24. Oktober 2011 das Laufhaus eröffnet, versteht die
Welt nicht mehr.
Er sieht sich einem geharnischten Protest der Mieter diese Hauses gegenüber. Es
wäre noch verständlich, wenn es sich um eine gute Wohngegend handeln würde,
die mit der Szene noch nie in Berührung gekommen ist. Dem ist aber nicht so,
denn im betroffenen Haus, Meidlinger Hauptstraße 27, gab es seit gut 30 Jahren
ein Erotic-Center, welches ein Sexkino mit Videokabinen und einen Sexshop
unterhielt. Außerdem kann man bei der Örtlichkeit wohl kaum von einer guten
Wohngegend sprechen.
Foto: © erstaunlich.at
Protestschreiben der Hausbewohner
Foto: © erstaunlich.at
Seit über 30 Jahre am Platz
Aus diesem Erotic-Center wird nun das Laufhaus „Red-Rooms“. Für die Bewohner
des Hauses ist damit kein Unterschied gegeben und es besteht auch keine Abwertung
des Wohnobjektes. Der Eingang zum Laufhaus befindet sich ganz diskret um die Ecke,
in der Hilschergasse 26.
Welche Leute nun ins Haus kommen werden, fragen sich die Gegner des Laufhauses.
Nun, es wird das gleiche Klientel wie in den letzten 30 Jahren kommen. Der einzige
Unterschied ist der, dass diese nicht mehr Sex mit sich selber haben werden, sondern
diesen am lebenden Objekt praktizieren.
Es ist einerseits verständlich, dass sich Bewohner eines Hauses gegen ein solches Etablis-
sement wehren, anderseits wird hier das Bad mit dem Kind ausgeschüttet. Es kann sich
wohl niemand über Fluglärm aufregen, wenn er sich ein Haus oder eine Wohnung neben
einem Flughafen mietet. Und im Haus Meidlinger Hauptstraße 27, bestand seit über 30
Jahre ein einschlägiges Sexlokal. Wir sind uns auch ziemlich sicher, dass die Mieten dem-
entsprechend günstig sind.
Auch für die Betreiber gibt es Neuigkeiten
Aber die Novellierung des Wiener Prostitutionsgesetzes bringt auch für die Betreiber eine
Neuigkeit. Alle Lokale die zur Prostitution dienen, müssen bewilligt werden. Eine behördl-
iche Genehmigung darf nur erfolgen, wenn bau- und feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt
werden. Das heißt, dass Notbeleuchtungen und Fluchtwege vorhanden sein müssen.
Ferner müssen die Lokale über eine adäquate Lüftungsanlage verfügen.
Auch auf Hygiene wird aus gesundheitspolizeilichen Gründen großer Wert gelegt. So darf
zum Beispiel keine Kochgelegenheit im Gastraum vorhanden sein. Eine Selbstverständl-
ichkeit stellen Duschen dar. Auch ein eigener Aufenthaltsraum für die Damen ist unab-
dingbar.
Für bestehende Lokale haben die Betreiber ein Jahr Zeit diese Auflagen zu erfüllen, an-
sonsten drohen ihnen empfindliche Geldstrafen bis zu 7.000 Euro oder im Wiederhol-
ungsfalle die Schließung des Lokales.
Wenn wir uns so einige Auflagen ansehen kommen wir zur Annahme, dass sich so
manche Betreiber von sogenannten „Studios“ (kleine Minibordelle), Cafehäuser mit
Getränkemädchen und als Peepshows getarnte Bordelle, ernsthaft Gedanken machen
müssen.
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2011-10-04