Reisende schmuggelten Elfenbeinschnitzereien in Unterwäsche

Zöllner stellen 47 Holzschnitzereien, 5 Metallfiguren, 4 Schwerter und Diamant sicher

Bei einer Kontrolle hielten Zollbeamte am Flughafen Wien Schwechat zwei Reisende im Grünkanal an, die über Doha aus Uganda eingereist waren. Eine Überprüfung des Gepäcks der beiden polnischen Staatsbürger (53, 55) durch die Zöllner brachte eine Reihe geschmuggelter Gegenstände zum Vorschein.

Im Gepäck der beiden Männer befanden sich 47 Holzschnitzereien, fünf Metallfiguren, vier Schwerter, ein ungeschliffener Diamant sowie ein Edelstein, bei dem es sich vermutlich um einen Smaragd handelt, sowie ein unbekannter tierischer Zahn. Besonders schwerwiegend war der Fund von insgesamt fünf Elfenbeinschnitzereien, die bei den beiden Reisenden versteckt in ihrer Unterwäsche vorgefunden wurden. Darüber hinaus wurde bei einer der Personen Bargeld in Höhe von 10.900 Euro gefunden.

Die festgestellten Verstöße können bei vorsätzlicher Begehung zu Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro führen. Sämtliche beschlagnahmten Gegenstände wurden sichergestellt, gegen die betroffenen Personen wurden Finanzstrafverfahren eingeleitet.

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Gudenus: „Volle Unterstützung für Ottakringer HTL-Lehrer!“


„Rotes Integrationsversagen führt zu Aggression, Konflikten bis hin zu Lehrer-Mobbing“

 

Die bekanntgewordenen Vorfälle in der Ottakringer HTL rund um das Mobbing von Schülern gegenüber einer Lehrkraft, veranlassen den gf. Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Mag. Johann Gudenus einmal mehr klar Position für die Lehrerschaft zu beziehen:

 

„Seit Jahren warnen wir genau vor solchen Entwicklungen. Es gibt dutzende solcher Vorfälle. Nun wurde ein solcher der Öffentlichkeit bekannt. Die verantwortliche rote Stadtregierung und Bildungsdirektion versuchen die Schuld auf den Lehrer abzuwälzen. Das ist ein Skandal der Sonderklasse“, zeigt sich Gudenus empört.

 

Dass die Schuldirektion dem Lehrer nicht den Rücken stärkt, stößt ihm dabei besonders sauer auf: „Die Direktion hat auf ganzer Linie versagt und sollte besser heute als morgen zurücktreten“, so Gudenus.


Sollte es zu Repressalien gegenüber dem Lehrer kommen, kündigt Gudenus volle Unterstützung an: „Disziplinär verhängte Geldstrafen oder etwaige Anwaltskosten für den Lehrer werden von der FPÖ-Wien gerne übernommen. Ein derartiges Mobbing darf nicht geduldet werden!“

 

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2019-05-05


Marktplatz für gefälschte Rolex-Uhren auf Facebook


Verstößt der Handel mit gefälschten Markenartikeln nicht gegen die Gemeinschaftsstandards?

 

Man stelle sich vor, Otto Normalverbraucher würde eine offizielle Webseite betreiben, auf der er zulässt, dass mit Plagiaten – also Fälschungen von Markenartikeln – gehandelt wird.  Es würde vermutlich nicht lange dauern, bis er Besuch vom Zoll bzw. von der Finanzpolizei bekommen würde.  Denn der Handel mit Plagiaten ist strafbar.  Sowohl Verkäufern als auch Käufern drohen hohe Geld- und auch Haftstrafen.

 

Scheinbar scheint Facebook über dem Gesetz zu stehen. Die Administratoren – also Verantwortliche – des sozialen Netzwerkes – löschen zwar Beiträge oder sogar ganze Accounts, wenn diese mit ihrer politischen Linie nicht übereinstimmen. Sie begründen dies stets mit einem Verstoß gegen ihre Gemeinschaftsstandards.  Doch der schwunghafte Handel mit gefälschten Markenartikeln, dürfte augenscheinlich nicht gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen.  Denn diesem kriminellen Handel wird sogar noch eine Plattform geboten, auf der – wie wir heute in einem Beispiel aufzeigen – völlig unbehelligt mit gefälschten Uhren der Nobelmarke Rolex gehandelt wird.  Wir beobachten besagten Account – der nach wie vor aktiv ist – bereits einige Monate.

 

 

Aus den unzähligen Angeboten wollen wir unserer Leserschaft ein Verkaufsangebot präsentieren.  Da wird beispielsweise eine neuwertige „Rolex Rlx Submariner in Schwarz-Gold“ um 400,- Euro angeboten.  Das Angebot ist noch ausreichend mit Fotos dokumentiert.  Dass es sich hier um eine Fälschung handeln muss, müsste jedem potentiellen Käufer klar sein, denn der Neupreis dieser Uhr liegt bei etwa 8.000,- Euro. Bei diesem User dürfte es sich zudem noch um einen gewerblichen Anbieter handeln, denn er hat etliche gefälschte Rolex-Uhren zum Verkauf auf besagtem Facebook-Account eingestellt.

 

 

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2018-09-10


Sobotka spielt den Rambo …..


…. und ist in der Umsetzung ein Softie

 

„Verbal gibt ÖVP-Innenminister Sobotka den Rambo, in der Umsetzung ist er aber ein Softie. Wir wissen, dass Türken mit Bussen zur Botschaft und den Konsulaten gekarrt werden, um dort ihre Stimme für das Verfassungsreferendum in der Türkei abzugeben. Planquadrate, um eventuelle illegale Doppelstaatsbürger zu enttarnen, gibt es aber nicht. Unter einer freiheitlichen Ressortverantwortung hätte es ab dem ersten Tag Personenkontrollen gegeben und es gäbe auch bei der Einreise von türkischen Staatsbürgern nach Österreich bereits die rechtliche Möglichkeit des Datenabgleichs“, sagte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl. „Scharfe Kontrollen und sollte sich herausstellen, dass es sich um illegale Doppelstaatsbürger handelt, ist sofort ein Verfahren zur Aberkennung einzuleiten. So und nicht anders hat der Innenminister eines souveränen Staates, der sich selbst noch ernst nimmt, zu handeln“, so Kickl weiter.

 

„Wir wissen, dass allein vergangenes Jahr mehr als 40 Prozent der Asylwerber, die angegeben haben, minderjährig zu sein, es definitiv aber nicht waren. Das ist ein klarer Fall von Asylmissbrauch, damit hätte der Asylwerber von vornherein jedes Recht auf Asyl verwirkt. Nicht so bei dieser Regierung und bei ÖVP-Innenminister Sobotka: Wer Falschangaben im Asylverfahren macht, hat nur mit höheren Geldstrafen und Ersatzhaft zu rechnen – also ob das Migranten stören würde. Das Ziel, hier in Österreich zu bleiben, haben sie erreicht. Ob sie ein paar Tage Ersatzhaft absitzen, dürfte ihnen angesichts der Aussicht, es sich dann in unserem Sozialsystem bequem machen zu können, reichlich egal sein“, nannte Kickl ein weiteres Beispiel.

 

Auch beim sogenannten Relocation-Programm agierte Sobotka – genauso wie Kern und Co. – in Plüschtier-Manier: „Keine Briefe schreiben, die ohnehin ungeöffnet zurückgehen werden, keine Aufnahme von weiteren Asylwerbern, Österreich hat sein Soll schon längst übererfüllt, das Umverteilungsprogramm ist ein Anreiz in die völlig falsche Richtung, weil es die Migrationsentwicklung noch weiter befeuert. Österreich macht hier nicht mehr mit – das ist die einzige Botschaft, die eine österreichische Bundesregierung nach Brüssel zu übermitteln hat“, so Kickl. (Quelle: APA/OTS)

 

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2017-04-04


Ausländische Bettler, die straffällig werden, abschieben


Geldstrafen sind in der Regel nicht eintreibbar

und Haftstrafen kommen zu teuer

Die  sogenannte  „Aktion scharf“  der  Stadt Wien  gegen organisierte Bettelei ist eigentlich
eine  Augenauswischerei:  Gerade einmal zwei  Polizei-Trupps sollen insgesamt 16 Christ-
kindlmärkte und  dutzende  Einkaufsstraßen  überwachen.  Trotzdem stellt sich die Frage,
wie mit jenen Bettlern zu verfahren ist, die in Wien straffällig werden.
„Die Aktivitäten der Bettel-Mafia sind untrennbar einerseits mit Kleinkriminalität, anderer-
seits  auch  mit  Menschenhandel und Sklaverei verbunden“,  weiß Wiens FPÖ-Klubchef
und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.  Geldstrafen zu ver-
hängen sei sinnlos, da diese in der Regel nicht eintreibbar wären.
Gudenus:  „Haftstrafen  für  ausländische Täter wiederum wären für die österreichischen
Steuer- und Gebührenzahler eine unzumutbare Belastung. Es gibt nur eine vernünftige
Lösung:  Bettler,  die  bei  uns straffällig werden,  gehören  rigoros  in ihre Heimatländer
zurückgeschickt und mit einem Einreiseverbot belegt!“
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2014-12-11

Sachbeschädigungen am laufenden Band


GASTAUTOREN-BEITRAG

 
Am Keplerplatz in Wien Favoriten
 
Wir  wurden nach einem Fußballspiel in der Generali-Arena am Laaerberg von Passanten
angesprochen  wegen  der vielen Schmierereien an zahlreichen Wänden am Keplerplatz.
Daraufhin  sahen  wir  uns das Ganze an und hielten es fotografisch fest,  wobei wir uns
schon unseren Teil dachten.
 
Wir  fanden  so  viele Schmierereien vor,  alleine im Bereich der U Bahnstation waren Un-
zählige. Doch auch im angrenzenden Park sowie auf der Favoritenstraße fanden sich viele
Graffitis  auf  Stromkästen,  Wänden,  Müllbehältern  und  Gewächsbehältern. Leider sind
diese Graffitis nicht als Kunst zu werten wie z.B. entlang des Donaukanales,  wo großteils
wirkliche Kunstwerke an den Wänden zu finden sind.
 
{besps}ekh{/besps}
 
Auf  Nachfrage in Kaffees und Geschäften sowie bei Passanten (Anwohnern),  wurde uns
immer wieder gesagt, dass diese Schmierereien großteils nach Veranstaltungen im nahe
gelegenen Ernst Kirchweger Haus (EKH) entstehen.
 
Die  meist  zugedröhnten und /oder schwer Aakoholisierten Jugendlichen schmieren dann
mit  Stiften  und /oder  Lackspraydosen drauf los. Alles was halbwegs eben ist wird dann
„markiert“ wobei auch meist wer als Aufpasser abgestellt wird um vor Zeugen und /oder
Polizei zu warnen und die Flucht der Täter zu ermöglichen.
 
Einige Anwohner sagten uns auch, dass die Täter zumeist sogar vermummt sind um nicht
von  eventuellen  Zeugen  der  Tat(en)  erkannt  werden  zu  können,  wenn  mal wer ge-
schnappt wird von der Polizei oder Wachdiensten.
 
Außerdem  ist man auch des Öfteren grölend bis randalierend durch die Straßen und Gas-
sen Favoritens unterwegs, sehr zum Unmut der Bewohner. Das EKH ist ein Treffpunkt der
linken  sowie  autonomen Szene unter denen sich leider auch oft Menschen sind,  welche
dann mit und ohne Alkohol- bzw. Drogeneinfluss zu „Malern“ und Sachbe-
schädigern werden!?
 
Die  Staatsmacht  ist  machtlos,  denn  das  EKH ist autonom und so kann ohne konkreten
Verdacht  bzw. Beweis nicht gegen die dort befindlichen Personen eingeschritten werden.
Einige  werden dann zwar beim „Malen“ und /oder Beschädigen erwischt,  doch mehr als
eine  Geldstrafe  oder  Ersatzfreiheitsstrafe für einige Tage kommt auch dabei nicht raus,
so sieht es nun mal der Gesetzgeber vor.
 
Schadenersatz  wird  meist  nicht geleistet so ein Betroffener Anwohner des EKH  Klagen
und  Exekutionen  bleiben  erfolglos,  da  die Täter zu meist mittellos sind. So bleiben die
Geschädigten Hausbesitzer sowie die Wiener Verkehrsbetriebe  und das Stadtgartenamt
als Hauptgeschädigte auf den Kosten sitzen!
 
Da  sollte  sich der Gesetzgeber schon etwas überlegen um den Tätern,  welche ja auch
S-Bahnen,  U-Bahnen,  Busse und Stationen verunstalten das Handwerk zu legen.  Hohe
Geldstrafen  und  damit  auch  Ersatzfreiheitsstrafen bis hin zu hohen Haftstrafen wären
vielleicht  ein  Mittel  um  solchen  Leuten  endgültig  den  Spaß  an  der Schmiererei zu
nehmen!
Erich Weber
2012-05-27
 

Laufhäuser vs. Straßenstrich


Kein Straßenstrich mehr in Wohngebieten

Am 1. November tritt das novellierte Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft. Kernstück der
neuen  Bestimmung  ist  die Trennung  von  Straßenprostitution  und  Wohngebiet.
Gemeint sind damit Flächen der Stadt Wien, die mit Wohngebäuden bebaut sind.  Bei
der Definition des Begriffs „Wohngebiet“ wird auch am Flächenwidmungsplan ange-
knüpft.
Leidgeprüfte Anrainer(innen) in Wohngebieten wie beispielsweise dem Stuwerviertel
oder der Felberstraße werden aufatmen.   Immerhin bleibt ihnen durch die Novellier-
ung des  Wiener Prostitutionsgesetzes in Zukunft der lärmende und nervenaufreib-
ende Freierverkehr erspart.
Allerdings ergibt sich durch die Novellierung auch ein Problem. Wo werden die Sex-
arbeiterinnen zukünftig  ihrem Gewerbe nachgehen?   Es ist kaum anzunehmen,
dass diese nun alle Supermarkt-Kassiererin werden.  Es bestünde auch die Gefahr,
dass die ganze  Szene in den Untergrund abrutscht,  welches sicherlich ein erheb-
licher Nachteil für die Prostituierten darstellen würde.
Bereits in der Vergangenheit haben Lokalbetreiber aus der Rotlichtszene begonnen,
dem im  obig angeführten Absatz  beschrieben Szenario  entgegenzuwirken und
sogenannte Laufhäuser ins Leben gerufen.   Zur Zeit gibt es in Wien 7 Laufhäuser.
Mit diesen  gibt es eigentlich  keine Probleme,  wie die zuständigen Behörden ver-
sichern. Zusätzlich gibt es in diesen Häusern für die Sexarbeiterinnen wesentlich
mehr Sicherheit und vor allem Hygiene, die sie am Straßenstrich missen mussten.

Neues Laufhaus in Wien eröffnet

Nun soll im 12. Wiener  Gemeindebezirk,  in der  Meidlinger Hauptstraße 27,  ein
achtes Etablissement entstehen. Peter Laskaris, Konsulent der Laufhausgruppe
„Red-Rooms“,  der am  24. Oktober 2011  das Laufhaus eröffnet,  versteht die
Welt nicht mehr.
Er sieht sich einem geharnischten Protest der Mieter diese Hauses gegenüber. Es
wäre noch verständlich, wenn es sich um eine gute Wohngegend handeln würde,
die mit der Szene noch nie in Berührung gekommen ist.   Dem ist aber nicht so,
denn im betroffenen Haus, Meidlinger Hauptstraße 27,  gab es seit gut 30 Jahren
ein Erotic-Center,  welches ein Sexkino mit  Videokabinen und  einen Sexshop
unterhielt.   Außerdem kann man bei der Örtlichkeit wohl kaum von einer guten
Wohngegend sprechen.
Foto: © erstaunlich.at
Protestschreiben der Hausbewohner
Foto: © erstaunlich.at
Seit über 30 Jahre am Platz
Aus diesem  Erotic-Center wird nun das Laufhaus  „Red-Rooms“.   Für die Bewohner
des Hauses ist damit kein Unterschied gegeben und es besteht auch keine Abwertung
des Wohnobjektes. Der Eingang zum Laufhaus befindet sich ganz diskret um die Ecke,
in der Hilschergasse 26.
Welche Leute nun ins Haus kommen werden, fragen sich die Gegner des Laufhauses.
Nun,  es wird das  gleiche Klientel wie  in den letzten 30 Jahren kommen.   Der einzige
Unterschied ist der, dass diese nicht mehr Sex mit sich selber haben werden, sondern
diesen am lebenden Objekt praktizieren.
Es ist einerseits verständlich,  dass sich Bewohner eines Hauses gegen ein solches Etablis-
sement wehren, anderseits wird hier das Bad mit dem Kind ausgeschüttet.   Es kann sich
wohl niemand über Fluglärm aufregen, wenn er sich ein Haus oder eine Wohnung neben
einem Flughafen mietet.   Und im Haus  Meidlinger Hauptstraße 27,  bestand seit über 30
Jahre ein einschlägiges Sexlokal.  Wir sind uns auch ziemlich sicher,  dass die Mieten dem-
entsprechend günstig sind.

Auch für die Betreiber gibt es Neuigkeiten

Aber die Novellierung des Wiener Prostitutionsgesetzes bringt auch für die Betreiber eine
Neuigkeit. Alle Lokale die zur Prostitution dienen, müssen bewilligt werden.  Eine behördl-
iche Genehmigung darf nur  erfolgen, wenn bau- und feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt
werden.   Das heißt,  dass Notbeleuchtungen und Fluchtwege vorhanden sein müssen.
Ferner müssen die Lokale über eine adäquate Lüftungsanlage verfügen.
Auch auf Hygiene wird aus gesundheitspolizeilichen Gründen großer Wert gelegt. So darf
zum Beispiel keine Kochgelegenheit im Gastraum vorhanden sein.  Eine Selbstverständl-
ichkeit stellen Duschen dar.   Auch ein eigener Aufenthaltsraum für die Damen ist unab-
dingbar.
Für bestehende Lokale haben die Betreiber ein Jahr Zeit diese Auflagen zu erfüllen, an-
sonsten drohen ihnen empfindliche Geldstrafen bis zu 7.000 Euro oder im Wiederhol-
ungsfalle die Schließung des Lokales.
Wenn wir  uns so  einige Auflagen ansehen  kommen wir  zur Annahme,  dass sich so
manche Betreiber von sogenannten „Studios“  (kleine Minibordelle),  Cafehäuser mit
Getränkemädchen und als Peepshows getarnte Bordelle, ernsthaft Gedanken machen
müssen.
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2011-10-04
 

Inhalts-Ende

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