Kein Straßenstrich mehr in Wohngebieten
Am 1. November tritt das novellierte Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft. Kernstück der
neuen Bestimmung ist die Trennung von Straßenprostitution und Wohngebiet.
Gemeint sind damit Flächen der Stadt Wien, die mit Wohngebäuden bebaut sind. Bei
der Definition des Begriffs „Wohngebiet“ wird auch am Flächenwidmungsplan ange-
knüpft.
Leidgeprüfte Anrainer(innen) in Wohngebieten wie beispielsweise dem Stuwerviertel
oder der Felberstraße werden aufatmen. Immerhin bleibt ihnen durch die Novellier-
ung des Wiener Prostitutionsgesetzes in Zukunft der lärmende und nervenaufreib-
ende Freierverkehr erspart.
Allerdings ergibt sich durch die Novellierung auch ein Problem. Wo werden die Sex-
arbeiterinnen zukünftig ihrem Gewerbe nachgehen? Es ist kaum anzunehmen,
dass diese nun alle Supermarkt-Kassiererin werden. Es bestünde auch die Gefahr,
dass die ganze Szene in den Untergrund abrutscht, welches sicherlich ein erheb-
licher Nachteil für die Prostituierten darstellen würde.
Bereits in der Vergangenheit haben Lokalbetreiber aus der Rotlichtszene begonnen,
dem im obig angeführten Absatz beschrieben Szenario entgegenzuwirken und
sogenannte Laufhäuser ins Leben gerufen. Zur Zeit gibt es in Wien 7 Laufhäuser.
Mit diesen gibt es eigentlich keine Probleme, wie die zuständigen Behörden ver-
sichern. Zusätzlich gibt es in diesen Häusern für die Sexarbeiterinnen wesentlich
mehr Sicherheit und vor allem Hygiene, die sie am Straßenstrich missen mussten.
Neues Laufhaus in Wien eröffnet
Nun soll im 12. Wiener Gemeindebezirk, in der Meidlinger Hauptstraße 27, ein
achtes Etablissement entstehen. Peter Laskaris, Konsulent der Laufhausgruppe
„Red-Rooms“, der am 24. Oktober 2011 das Laufhaus eröffnet, versteht die
Welt nicht mehr.
Er sieht sich einem geharnischten Protest der Mieter diese Hauses gegenüber. Es
wäre noch verständlich, wenn es sich um eine gute Wohngegend handeln würde,
die mit der Szene noch nie in Berührung gekommen ist. Dem ist aber nicht so,
denn im betroffenen Haus, Meidlinger Hauptstraße 27, gab es seit gut 30 Jahren
ein Erotic-Center, welches ein Sexkino mit Videokabinen und einen Sexshop
unterhielt. Außerdem kann man bei der Örtlichkeit wohl kaum von einer guten
Wohngegend sprechen.
Foto: © erstaunlich.at


Auch für die Betreiber gibt es Neuigkeiten
Aber die Novellierung des Wiener Prostitutionsgesetzes bringt auch für die Betreiber eine
Neuigkeit. Alle Lokale die zur Prostitution dienen, müssen bewilligt werden. Eine behördl-
iche Genehmigung darf nur erfolgen, wenn bau- und feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt
werden. Das heißt, dass Notbeleuchtungen und Fluchtwege vorhanden sein müssen.
Ferner müssen die Lokale über eine adäquate Lüftungsanlage verfügen.
Auch auf Hygiene wird aus gesundheitspolizeilichen Gründen großer Wert gelegt. So darf
zum Beispiel keine Kochgelegenheit im Gastraum vorhanden sein. Eine Selbstverständl-
ichkeit stellen Duschen dar. Auch ein eigener Aufenthaltsraum für die Damen ist unab-
dingbar.
Für bestehende Lokale haben die Betreiber ein Jahr Zeit diese Auflagen zu erfüllen, an-
sonsten drohen ihnen empfindliche Geldstrafen bis zu 7.000 Euro oder im Wiederhol-
ungsfalle die Schließung des Lokales.
Wenn wir uns so einige Auflagen ansehen kommen wir zur Annahme, dass sich so
manche Betreiber von sogenannten „Studios“ (kleine Minibordelle), Cafehäuser mit
Getränkemädchen und als Peepshows getarnte Bordelle, ernsthaft Gedanken machen
müssen.
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2011-10-04