Verstößt der Handel mit gefälschten Markenartikeln nicht gegen die Gemeinschaftsstandards?
Man stelle sich vor, Otto Normalverbraucher würde eine offizielle Webseite betreiben, auf der er zulässt, dass mit Plagiaten – also Fälschungen von Markenartikeln – gehandelt wird. Es würde vermutlich nicht lange dauern, bis er Besuch vom Zoll bzw. von der Finanzpolizei bekommen würde. Denn der Handel mit Plagiaten ist strafbar. Sowohl Verkäufern als auch Käufern drohen hohe Geld- und auch Haftstrafen.
Scheinbar scheint Facebook über dem Gesetz zu stehen. Die Administratoren – also Verantwortliche – des sozialen Netzwerkes – löschen zwar Beiträge oder sogar ganze Accounts, wenn diese mit ihrer politischen Linie nicht übereinstimmen. Sie begründen dies stets mit einem Verstoß gegen ihre Gemeinschaftsstandards. Doch der schwunghafte Handel mit gefälschten Markenartikeln, dürfte augenscheinlich nicht gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen. Denn diesem kriminellen Handel wird sogar noch eine Plattform geboten, auf der – wie wir heute in einem Beispiel aufzeigen – völlig unbehelligt mit gefälschten Uhren der Nobelmarke Rolex gehandelt wird. Wir beobachten besagten Account – der nach wie vor aktiv ist – bereits einige Monate.
Aus den unzähligen Angeboten wollen wir unserer Leserschaft ein Verkaufsangebot präsentieren. Da wird beispielsweise eine neuwertige „Rolex Rlx Submariner in Schwarz-Gold“ um 400,- Euro angeboten. Das Angebot ist noch ausreichend mit Fotos dokumentiert. Dass es sich hier um eine Fälschung handeln muss, müsste jedem potentiellen Käufer klar sein, denn der Neupreis dieser Uhr liegt bei etwa 8.000,- Euro. Bei diesem User dürfte es sich zudem noch um einen gewerblichen Anbieter handeln, denn er hat etliche gefälschte Rolex-Uhren zum Verkauf auf besagtem Facebook-Account eingestellt.
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2018-09-10