Großer Ermittlungserfolg im Bereich der Suchtmittel-Begleitkriminalität

Polizei stellte massenhaft Diebesgut sicher

Sachverhalt:

Seit August 2024 führen Kriminalbeamte des Landeskriminalamtes Wien –Suchtmittel – Begleitkriminalität, umfangreiche Ermittlungen gegen eine mehrköpfige Tätergruppe, die im großen Stil E-Bikes, Fahrräder, E-Scooter sowie andere Gegenstände zumeist aus Kellerabteilen gestohlen haben soll und diese über Hehler in weiterer Folge weiterverkaufte. Alle Tatverdächtigen sind Suchtgiftkonsumenten. Die Tätergruppe soll in losen Zusammenschlüssen auch mehrfach Geschäftseinbrüche sowie Wohnungseinbrüche begangen haben. Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Wien geführt.

Ablauf der Ermittlungen:

Im August 2024 kam es zur Festnahme eines Tatverdächtigen, dem mehrere Einbruchsdelikte nachgewiesen werden konnten. Bei der Auswertung seines Mobiltelefons wurden Erkenntnisse hinsichtlich der Hehlerei gestohlener Fahrräder gewonnen. Die Kriminalbeamten fokussierten die Ermittlungsanstrengungen daher in diese Richtung. Während der Ermittlungen wurden regelmäßig Kellerabteile gefunden, die als Zwischenlager für die gestohlenen Gegenstände dienten und es kam regelmäßig zu Sicherstellungen von E-Bikes, Fahrrädern, E-Scootern und anderen Gegenständen, die für die Hehlerei und Außerlandesbringung vorbereitet wurden. Laufend wurden neue Tatverdächtige ausgeforscht und über Anordnung der Staatsanwaltschaft festgenommen.

Zur größten Sicherstellung kam es schließlich im Dezember 2024, wo ein 50 m² großes Hehlerlager ermittelt wurde. Allein an dieser Örtlichkeit wurden 32 gestohlene E-Bikes im Wert von über 100.000,- EUR sowie gestohlene Nahrungsergänzungsmittel im Wert von mehreren zehntausenden Euro sichergestellt.

Bis zum Februar 2025 wurden insgesamt 13 Tatverdächtige festgenommen. Es handelt sich um russische Staatsangehörige und österreichische Staatsbürger im Alter von 29 bis 48 Jahren. Vier der Festgenommenen wurden bereits zu teilweise mehrjährigen, unbedingten Haftstrafen verurteilt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die Bilanz der bisherigen Ermittlungen:

• Klärung von 344 Straftaten (Einbruchsdelikte, gewerbsmäßiger Diebstähle, Hehlerei) mit einer Schadenshöhe von beinahe   500.000,00 EUR
• Sicherstellung von 62 E-Bikes, Fahrrädern, E-Scooter
• Ausfolgung von 36 dieser sichergestellten Fahrzeuge an die rechtmäßigen Besitzer

Den Ermittlern war es neben der erfolgreichen Ermittlungsarbeit ein besonders großes Anliegen die sichergestellten E-Bikes, Fahrräder und E-Scooter ihren rechtmäßigen Besitzern auszufolgen, da oft persönliche Erinnerungen und Emotionen zu diesen Gegenständen bestehen. Teilweise reisten geschädigte Familien extra aus dem Ausland an, um ihr gestohlenes Fahrrad wieder entgegenzunehmen. Aus diesem Grund sind die Kriminalbeamten bestrebt auch noch weitere der sichergestellten Fahrräder auszufolgen.

Prävention:

Generell sollten von Fahrradbesitzern Fotos des Fahrzeugs angefertigt werden sowie die Rahmennummer, Marke und Type des Fahrrads aufgezeichnet werden. Dies erleichtert die Ermittlungen im Falle eines Diebstahls!

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Die Justiz als Hehler?

 

Neues Gesetz als Sicherheitsleistung

Dem Kriminaltourismus soll ein neuerlicher Riegel vorgeschoben werden. Um zu verhindern
dass sich ausländische Täter, sofern über diese keine U-Haft verhängt wurde, wieder ins
Ausland absetzen und nicht zum Prozess erscheinen, soll ab 1.August 2010 eine neue gesetz-
liche Regelung in Kraft treten.

Ausländische Beschuldigte  sollen je nach der zu erwartenden Geldstrafe, eine Sicherheits-
leistung erlegen. Damit will man verhindern, dass Staat und Opfer auf ihren Kosten sitzen
bleiben, wenn der Angeklagte beim Prozess durch Abwesenheit glänzt.

Beschlagnahme von Geld, Schmuck und Auto

Wird die Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, können Geld, Schmuck oder andere geld-
werte Gegenstände abgenommen werden, die der Beschuldigte mit sich führt, so steht es
zumindest in einer heutigen APA-OTS Aussendung des Justizministeriums.
Das heißt im Klartext, der Beschuldigten kann sein Auto oder in diesem mitgeführte
Ware, sowie  seinen Schmuck und Bargeld, als Sicherheitsleistung hinterlegen.

Das Märchen

Es ist ja gängige Praxis, dass ausländische Kriminaltouristen die vorwiegend aus den ehe-
maligen Ostblockstaaten kommen, mit einem Audi Q7 oder einer ähnlichen Nobelkaros-
sen anreisen.
Auch sind die Kofferräume ihrer Fahrzeuge mit Laptops, TV-Geräte oder ähnlichen
Gegenständen vollgeladen, die diese selbstverständlich aus ihren Heimatländern mit-
bringen.
Nicht zu vergessen das Mitglieder von Ostblockräuberbanden auch jede Menge Bargeld
und  Brillantencolliers aus ihrer Heimat nach Österreich mitbringen, um hier einbrechen
zu gehen. 

Die Realität

Nun aber zum Ernst der Lage.  Sollten tatsächlich die Autos der Kriminaltouristen als Sicher-
heit beschlagnahmt werden, werden die Entsorgungskosten, den Wert von Dacias und Ladas
um ein vielfaches übersteigen. Wenn ein Täter in einer Nobelkarosse gestellt wird, kann man
getrost davon ausgehen, dass er diese hier gestohlen hat.
Auch  Bargeld, Schmuck und Elektronikgeräte die er bei sich führt, hat er sich mit Sicherheit
erst in Österreich widerrechtlich angeeignet. Daher würde eine Sicherheitsleistung mit diesen
Gegenständen einer Hehlerei gleichkommen.

Dieses Gesetz geht voll an der Praxis vorbei

Daher finden wir die Aussage der Justizministerin im heutigen Ö1-Morgenjournal:  „Ziel ist die
Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens, die bessere Absicherung der Ansprüche
der Opfer und die Abschreckung der Täter“ höchst erstaunlich.
In der Realität lässt sich kein Krimineller durch diese gesetzliche Regelung von irgendeiner
Straftat abschrecken. Und sollten Opfer oder Staat mit den beschlagnahmten Gegenständen
finanziell befriedigt werden kann man davon ausgehen, dass dies mit geraubten oder gestoh-
lenen Gegenständen passiert.
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2010-04-23
  

Beschützt das BZÖ Großbetrüger?


Erstaunlicher Datenklau

Im Jahre 2008 verkaufte ein angeblicher Bankangestellter einer Liechtensteiner Bank, dem
Deutschen Fiskus eine Steuersünder-CD mit zahlreichen Daten von Personen, die ihr Geld
„steuerschonend“ in dem kleinen Fürstentum parkten.
Zu diesen Vorfall haben wir eine eigene Theorie. War doch bis vor kurzer Zeit nur die
Schweiz für steuerschonende Nummerkonten zuständig, entdeckten die Liechtensteiner
das lukrative Geschäft mit dem Schwarzgeld.
Während es in der Schweiz keine Zinsen gab und Geldanleger froh waren, wenigstens keine
Spesen für ihre Gelddepots verrechnet zu bekommen, bezahlten die Liechtensteiner sogar
bis zu 4 Prozent Zinsen für Geldeinlagen.
Viele Anleger wanderten mit ihrem Geld von der Schweiz nach Liechtenstein ab, was sogar
ein großes Schweizer Bankhaus in Schwierigkeiten brachte. Das diesem Treiben die Eidge-
nossen nicht tatenlos zusehen würden lag auf der Hand.

Wie Du mir, so ich Dir

Und wie es der Zufall wollte, wurden auf einmal Liechtensteiner Bankdaten an die Bundes-
republik verkauft. Die Schweizer übten sich zu diesem Vorfall in nobler Zurückhaltung. Der
Ruf der Liechtensteiner Banken war dahin und der Geldrückfluss in die Schweiz begann.
Das jetzige Auftauchen einer Steuersünder-CD mit den Daten von Anlegern die ihr Geld
in der Schweiz parken, dürfte offensichtlich eine Retourkutsche der Liechtensteiner sein.

Die Diebe wären Todeskanditaten

Wie wir zu dieser Theorie kommen? Nun keinem einzelnen Bankangestellter in der Schweiz,
sowie in Liechtenstein ist es möglich, an derartige Daten heranzukommen. An so einer Aktion
müssten etliche Personen beteiligt sein und das birgt die Gefahr des Verrats. Hier geht es
um derartige Summen, sodass das Leben der Datendiebe vermutlich keinen Pfifferling mehr
wert wäre.

Darf das ein Staat?

Kommen wir zum eigentlichen Thema unseres Beitrages. Darf ein Staat eine solche CD mit
„gestohlenen“ Daten ankaufen um bestehendes Recht durchzusetzen? Wir sagen ja, denn
die Polizei kauft auch Suchtgift an, um an Dealer und Organisationen des Rauschgiftmarktes
heranzukommen.
So viel wir wissen, ist Steuerhinterziehung ungesetzlich und strafbar. Also wäre der Ankauf
einer solchen CD durchaus mit dem Ankauf von Suchtgift zu vergleichen. Während durch
das angekaufte Gift, Händler und Importeure zur Strecke gebracht werden sollen, können
durch eine solche Daten-CD Steuerhinterzieher entlarvt werden.

BZÖ-Lugar setzt sich für Steuersünder ein

Da nehmen wir doch erstaunt zur Kenntnis, dass der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert Lugar
ein „Hehlereiverbot“ für den Staat fordert. „Gerade für einen Rechtsstaat müssen die
Gesetze gelten. Ein Finanzminister darf sich nicht zum Handlanger von Kriminellen machen“,
so Lugar in einer heutigen APA-OTS Aussendung.
Lugar meint weiter, dass sich der Staat in so einem Fall als Hehler und Finanzier von Krimi-
nellen betätigt und dadurch das Vertrauen der Bürger untergräbt. Nun offensichtlich ist
Herrn Lugar nicht ganz klar, wer das Klientel ist, welches über Schweizer Banknummern-
konten verfügt.

Wer besitzt eigentlich Nummernkonten

Das sind nicht die normalen Bürger, die sich vielleicht mit einem „Pfusch“ einige Euros schwarz
verdienen. Es sind auch nicht Kleingewerbetreibende, die vielleicht einmal den einen oder
anderen Euro unter den Tisch fallen lassen, um überhaupt überleben zu können.
Über Gelddepots in der Schweiz verfügen ausschließlich Leute, die einer gehobenen sozialen
oder finanziellen Schicht angehören. Die in der Schweiz gebunkerten Gelder stammen dann
meist aus Betrügereien, dubiosen Geschäften und Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe.

Die Bürger(innen) würde beifällig nicken

Solche Leute zu entlarven untergräbt mit Sicherheit nicht das Vertrauen des Bürgers in den
Staat. Eher das Gegenteil würde zutreffen, wenn der normale Bürger erkennen kann, dass
es auch den „Großkopferten“ an den Kragen geht.

Sind Rauschgiftfahnder Dealer?

Die Aussage von Lugar würde bedeuten, dass der Bürger das Vertrauen in die Polizei ver-
lieren würde, wenn diese Suchtgift mit dem Zweck ankaufen, Rauschgifthändler zur Strecke
zu bringen.
Und was den Hehlervorwurf von Lugar an den Staat betrifft, wäre dieser dann gleichzu-
setzen, dass diese Polizisten Rauschgifthändler seien. Das dem nicht so ist, wird wohl
jedem klar sein.
Für uns stellt sich allerdings die Frage, warum sich der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert
Lugar, derart vehement gegen den Ankauf einer solchen Steuersünder-CD ausspricht.
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2010-02-02
  

Inhalts-Ende

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