Ein Ergebnis, das schon vor der Umfrage-Auswertung feststeht
Immer wieder befragen speziell Großunternehmen ihre Mitarbeiter(innen), wie sie als
Arbeitgeber gesehen werden. So auch die Wiener Linien, die eine solche Umfrage noch
bis zum 31.05.2015 laufen haben.
Screen: wienerlinien.at
Wir können bereits voraussagen, wie das Ergebnis der o.a. Umfrage der Wiener Linien
aussehen wird, und das ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen. Es wird ausschließ-
lich ein positives Feedback geben.
{besps}umfragewl{/besps}
Tja, wie man sich in obiger Slideshow selbst überzeugen kann, kann das Ergebnis nur
positiv sein, denn es gibt keine Möglichkeit eine der gestellten Fragen negativ zu beant-
worten. Eine solche Umfrage erinnert uns ein wenig an die Methoden, die im ehemaligen
Ostblock bei „Volksbefragungen“ gepflegt wurden.
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2015-05-28
Strafmandat für Langsamgeher
Ein 23-jähriger Salzburger soll 40 Euro Strafe zahlen, weil er in der Stadt Salzburg
in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni offenbar zu langsam die Straße überquert hat.
Diese Meldung füllt heute das Sommerloch etlicher österreichischer Boulevardblätter.
Laut Kronen-Zeitung stoppte ein Polizeibus und 5(!) Beamte sprangen heraus um die
Personalien des Langsamgehers aufzunehmen. Fünf Polizisten für das Aufnehmen
der Daten des Langsamgehers finden wir schon etwas erstaunlich. Erstaunlich ist
auch die Rechtfertigung der Polizei.
Unterschied zwischen angemessener Eile und langsam?
„Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vor-
schriftswidrigen Verhaltens als Fußgänge r nach Paragraf 76/Absatz 5 der Straßen-
verkehrsordnung“, so der Sprecher der Salzburger Polizei, Mario Rieder. Dieser
Paragraf besage, dass Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu über-
queren haben. (Quelle: Kronen-Zeitung)
Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Unterschied zwischen langsamen
Gehen und angemessener Eile ist. Offenbar sieht hier die Salzburger Polizei einen
Unterschied. Aber was soll’s, Beamte haben eben eigene Auffassungen wenn es
um das Abstrafen von Bürgern geht.
Unsere Sommerloch-Story
Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir diese Sommerloch-Story nicht top-
pen könnten. Wir haben ein Straßenaufsichtsorgan (Polizist oder Parksheriff) in
petto. Diese(r) hat tatsächlich die Gabe Hellsehen zu können.
Stammleser Herr E. (Name der Red. bekannt) sandte uns nachfolgende Anonym-
verfügung des Polizei- Kommissariats Favoriten zu.

Anonymverfügungen werden dann ausgestellt, wenn keine Aufnahme der persönlichen
Daten des Lenkers möglich war und das Vergehen geringfügig ist. Beispielsweise
Radarstrafen bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.
In diesem Fall ist sowohl die Anonymverfügung, als auch das zur Last gelegte Vergehen
erstaunlich. Herrn E. wird vorgeworfen die Alarmblinkanlage verwendet zu haben, ob-
wohl keine im Gesetz dafür genannten Gründe vorlagen.
Herr E. schrieb uns dazu: „Wie will der Beamte wissen ob keine gesetzlichen Gründe
für die Einschaltung der Warnblinkanlage vorlagen? Ich habe nicht einmal einen
Polizisten gesehen, geschweige denn wurde ich dazu befragt oder gar meine Daten
aufgenommen. Normal sind die 35 Euro nicht der Rede wert, aber ich werde sie nicht
bezahlen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.“
Hellseher unter den Beamten
Ganz einfach Herr E., der oder die Beamt(in) konnte Hellsehen. Auch ausschweifende
Fantasien sind bei Polizist(innen) oder Parksheriffs nichts ungewöhnliches und immer
wieder festzustellen. Zahlreiche UVS-Urteile bestätigen diesen Umstand. Und das mit
dem Verfahren finden wir gut.

Sie brauchen nur die 4-wöchige Einzahlungsfrist verstreichen lassen und dann muss
ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Dieses hat auch den Vorteil, dass Sie
Akteneinsicht erhalten müssen.
Wir sind schon jetzt darauf gespannt wie ein Straßenaufsichtsorgan (Polizist oder
Parksheriff) im Vorbeigehen- oder Fahren erahnen konnte, dass die Warnblinkan-
lage ungesetzlich eingeschaltet war, obwohl er/sie den Lenker gar nicht dazu be-
fragte.
Jedenfalls haben wir Dank hervorragender Polizeiarbeit einen Beitrag zur Sommer-
lochbefüllung gehabt. Denn was die Boulevardblätter können, bringen wir ebenfalls
locker. Selbstverständlich werden wir vom Ausgang des Verfahrens berichten.
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2011-07-19
Voraussage
Es waren keine hellseherischen Fähigkeiten von Nöten, um das Wahlergebnis der gestrigen
BP-Wahlen vorauszusagen. Wie auch dieses Online-Magazin im Beitrag vom Samstag fest-
hielt, war die Wiederwahl von Dr. Heinz Fischer voraussehbar.
Euphorie fehl am Platz
Erstaunlich ist allerdings, dass so einige Linke Blogs und Printmedien von einem fulminanten
Wahlergebnis von 78,9% schreiben. Diese Autoren dürften bei Ihrer Berichterstattung Scheu-
klappen getragen und die Realität nicht erkannt haben.
Diese Wahl wurde durch die schwächste Wahlbeteiligung in der Geschichte der 2.Republik
ausgezeichnet. Nicht einmal die Hälfte der Wahlberechtigten fanden den Weg zu den Wahl-
urnen.
Kleine Rechenaufgabe
Von den 49,2 Prozent Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, wähl-
ten wiederum die Hälfte ungültig oder weiß. Von den verbliebenen 24,6 Prozent der gültigen
Stimmen, entfielen dann 78,9 Prozent auf Dr. Heinz Fischer. Ob das ein Grund zum Jubeln ist,
sei dahingestellt.
Äußerst schwache Gegner
Das Dr. Heinz Fischer diese Wahl gewann lag nicht in der Stärke seiner Person, sondern dass
er gegen äußerst schwache Gegner antrat. Nehmen wir zum Beispiel Barbara Rosenkranz.
Während H.C. Strache irgendwas von 35 Prozent faselte, erklärte die FPÖ-Kandidatin dass
sie ihr Wahlziel beim Erhalt 17 Prozent der Stimmen als erfüllt sehe.
Kein Siegeswillen und Konzeptlosigkeit
Unter diesen Umständen fragen wir uns, warum ist Rosenkranz überhaupt zu dieser Wahl
angetreten. Ihr hat es eindeutig am Siegeswillen gefehlt und daher war es schade um die
Zeit, welche sie in den Wahlkampf investiert hatte.
Das wäre vergleichsweise wenn ein Boxer, der zu einem Kampf in den Ring steigt vorher
ankündigt, dass er froh sei wenn er 5 Runden überstehe. Kein Mensch würde auf diesen
Kämpfer nur einen Cent setzen.
Abgesehen von der Konzeptlosigkeit der FPÖ bei diesem Wahlkampf, ist ein H.C. Strache
als Wahlhelfer nicht gerade das Non plus Ultra. Unsere Einstellung zum FPÖ-Chef können
Sie zahlreichen Beiträgen auf ERSTAUNLICH entnehmen.
Ein trauriges Ergebnis
Wir gratulieren Dr. Heinz Fischer trotzdem zu seinem Wahlsieg, obwohl dieser nicht unter
das Prädikat „wertvoll“ fällt. Zieht man als Bemessungsgrundlage alle wahlberechtigten
Österreicher(innen) heran, erhielt BP-Kandidat Dr. Fischer einen Stimmenanteil von trau-
rigen 18 Prozent.
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2010-04-26
Hellseherische Fähigkeiten
Das kein Mensch die Zukunft voraussagen kann, wird wohl jedem einleuchten. Personen
die von sich behaupten, aus einer Glaskugel, Kaffeesud, Hühnerknochen, Spielkarten odgl.
mehr unsinnigen Gegenstände kommende Ereignisse vorauszusehen, sind schlicht und
einfach Betrüger.
Laut Krone ist entgeltliches Hellsehen ein Betrug
Wir finden, dass Hellsehen gegen Bezahlung ganz einfach gesagt ein Betrug ist. Egal ob man
als Gegenleistung irgendwelche Fluchaufhebungen, Weissagungen oder Wurzelhölzer erhält.
Wir finden auch, dass es bei der Bezahlung nicht auf die Höhe des Betrages ankommt.
Zu dieser Ansicht dürfte auch Österreichs auflagenstärkste Tageszeitung, die Krone gekom-
men sein. In ihrer Samstagausgabe veröffentlich sie sogar ein Fahndungsfoto einer Dame,
die sich als Hellseherin bezeichnet und mit Zukunftsversprechungen bei einer Frau Geld
Geld kassierte.
Krone veröffentlicht Fahndungsfoto
Im Krone-Artikel wird sogar um Mithilfe der Bevölkerung gebeten und die Telefonnummer
der zuständigen Polizeibehörde veröffentlicht. Immerhin hatte die Hellseherin einer gut-
gläubigen Frau, 3.000,- Euro für mehr oder weniger „Nichts“ abgeknöpft.
Allerdings waren wir erstaunt, dass in der gleichen Ausgabe einige Seiten weiter, diese ent-
geltlichen Werbeeinschaltungen zu lesen waren.
Nun vielleicht war es aus technischen Gründen nicht mehr möglich, die besagten Inserate
aus dem Anzeigenteil zu entfernen. Jedenfalls erschien in der heutigen Montagausgabe
nachfolgender fast ganzseitiger Beitrag.
Krone-Foto führte zum Erfolg
In diesem Beitrag klopft sich die Krone stolz auf die Brust, da das Fahndungsfoto vom
Samstag zur Verhaftung der Betrügerin geführt hatte. Bravo sagen wir, wieder einmal
einen Rechtsbrecher mit Hilfe der beliebten Familienzeitung dingfest gemacht.
Allerdings verstehen wir die Welt jetzt nicht mehr. Denn einige Seiten nach dem oben
angeführten Krone-Artikel, bekamen wir in der selben Ausgabe das zu lesen.
Seit mindestens Samstag bezeichnet die Krone eine Hellseherin zu Recht als Betrügerin. Da
fragen wir uns aber schon, warum im Inseratenteil dieser Zeitung Hellsehern eine Plattform
geboten wird?
Immer wieder Doppelmoral bei der Krone
Zum wiederholten Male haben wir bei der Kronen Zeitung Doppelmoral festgestellt. Klar
bezahlen diese Betrüger die sich Hellseher nennen eine Menge Geld, um in Zeitungen ihre
betrügerischen Dienste anbieten zu können.
Wenn aus einem Inserat die betrügerische Absicht nicht erkennbar ist, so kann die Zeitung
nichts dafür. Wenn allerdings, so wie in diesem Fall die Krone zur Feststellung gekommen
ist, dass Hellsehen gegen Entgelt ein Betrug ist, finden wir die Veröffentlichung derartiger
Inserate mehr als erstaunlich.
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2010-01-18