Stopp der Altersdiskriminierung


Harte Kritik an Postbus-Geschäftsführung

Bei der ÖBB-Postbus GmbH ist der soziale Friede in Gefahr. Nach Auffassung des Betriebs-
rates  werden durch  eine  aktuelle  Dienstanweisung ältere Lenkerinnen und Lenker gezielt
ausgegrenzt.
Als  „Arbeitgeber  mit  Verantwortung“,  so  will  der   ÖBB-Konzern  gesehen  werden.  „Eine
Unternehmenskultur,  die  sich zusätzlich durch Gleichbehandlung und partnerschaftlichem
Verhalten am Arbeitsplatz auszeichnet, bildet eine der Grundlagen für ein positives Arbeits-
klima,  das  dazu  beiträgt,  dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre unterschiedlichen
Fähigkeiten voll in das Unternehmen einbringen“,  steht in den ÖBB-eigenen „CSR“-Regeln,
die selbstverständlich auch für den ÖBB-Postbus gelten sollten.
Aus Sicht des Betriebsrates klingt diese betriebsinterne Festlegung auf soziale Verantwortung
wie  eine  Provokation.   „Durch  Aktionen  wie der aktuellen Dienstanweisung wird der soziale
Friede   mit  Füßen  getreten,  die  Motivation  der  Mitarbeiter(innen)  ist  im  Keller“,   sagt  der
Zentralbetriebsratsvorsitzende  Robert  Wurm.   Aus diesem Grund hat der Zentralbetriebsrat
am  17. März  einen  Einspruch  gegen  die Wirtschaftsführung nach dem Arbeitsverfassungs-
gesetz eingebracht, um die Zurücknahme dieser Dienstanweisung zu erreichen.
Obwohl  seit  30 Jahren Dienstpläne betriebsintern unter den Lenkerinnen und Lenkern aus-
geschrieben  wurden,  gibt  die  neue  Dienstanweisung  jetzt  vor,  dass  erfahrene ältere Mit-
arbeiterinnen und  Mitarbeiter – ungefähr die Hälfte der Belegschaft – vor allem als „Springer“
eingesetzt werden sollen, was auch finanzielle Nachteile mit sich bringt.   „Offenbar will man
die  älteren  Lenkerinnen und Lenker dazu bringen,  sich aus dem Unternehmen zu verab-
schieden“, vermutet Robert Wurm.
„Jetzt  sei  aber  auch die Verkehrsministerin Doris Bures gefragt,  ihre Eigentümerverantwort-
ung  wahrzunehmen  und  ein  Machtwort  zu  sprechen.   Ich verstehe die Wut der Mitarbeiter-
innen und Mitarbeiter, die das Unternehmen mit ihrer Arbeit ganz nach vorne gebracht haben
und  jetzt  als Dank dafür ausgegrenzt werden sollen.   Diese Vorgangsweise werden wir nicht
einfach hinnehmen“, schloss Robert Wurm. (Quelle: APA/OTS)
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2014-03-17

Bürgernahe Gemeinde Wien

 

Abzocke Kurzparkzone

Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-
lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.

In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.

Die Parksheriffs

Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt  die
Gemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.  

Ausnahmen für Anrainer

Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-
wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.

Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.

Infoblatt  eines magistratischen Bezirksamtes
 

Leseprobleme und deren Folgen

Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun für
Betroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das
Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.

Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei

geparkt werden, da die Kurzparkzone bis 22:00 Uhr gilt.

Kein gemütlicher Familienabend

Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto um
spätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng-
enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.

So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.

Stauni

  
2009-10-18
  

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