Wozu ein harmloses FPÖ – Werbevideo Linksextreme inspirieren kann
Dachten wir bislang, dass man bei der rechtswidrig betriebenen Webseite FPÖ-FAILS „nur“ virtuell Hass und Hetze gegen politisch Andersdenkende betreibt, müssen wir uns korrigieren. Wie ein gestriger Eintrag auf deren Twitter-Account dokumentiert, ist man dort durchaus zur Gewalt bereit. Dazu bedarf es nur eines harmlosen Werbevideos der FPÖ.

Der Hinweis „im Nachtkastl jeweils eine #Glock“ und dem danach folgenden Kommentar „Und dann noch das Risiko eingehen, die hochschwangere Frau zu Hause noch vor der Geburt zur Witwe zu machen“, ist ziemlich eindeutig.
Dem User Robert dürfte scheinbar eine Glock nicht ausreichend erscheinen, um die Frau des FPÖ-Chefs zur Witwe machen zu können. Er preist dafür eine Maschinenpistole der Marke AK 47 an.
Mit dem verfassten Tweet inkl. der besagten Kommentare (stehen bis dato online), hat man sich bei FPÖ-FAILS ins kriminelle Abseits gestellt. Wir haben den Tweet samt Kommentare im Quellcode gesichert, sodass ein Abstreiten sinnlos ist.
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2018-12-18
Argumentation einer Muslima: „ Es ist Rassismus,
wenn man Muslime mit der Polizei erschreckt!“
Ein Bausachverständiger hatte heute am frühen Nachmittag einen Termin zu einer
Begutachtung eines Schadens in einer Wohnung, in der Nordwestbahnstraße im 2.
Wiener Gemeindebezirk. Im betreffenden Appartement traf er zwei Männer (Mos-
lems ca. um die dreißig Jahre) an, die eindeutig aus dem Nahen Osten stammten.
Bei der Besichtigung machte er dann große Augen. In der Wohnung erspähte er ein
Matratzenlager und neben diesem – auf einem Regal – eine Maschinenpistole. Der
Bausachverständige ließ sich jedoch nichts anmerken und fotografierte nebst dem
Bauschaden auch unauffällig die Waffe.
Nachdem er die Wohnung verlassen hatte, wählte er den Notruf der Polizei. Dieser
Schritt war auf Grund der derzeitigen Vorkommnisse betreffend Islamisten auch ein-
wandfrei nachvollziehbar. In Folge zeigte er den eingetroffenen Beamten das o.a.
Foto. Diese wiederum verständigten die WEGA, welche eine Durchsuchung in der
besagten Wohnung vornahmen.
Wie es sich zum Glück herausstellte, handelte es sich bei der Waffe um eine soge-
nannte Softgun (naturgetreuer Nachbau der Maschinenpistole). Als Rechtfertigung
gaben die Männer an, dass diese als Dekoration diene. Wer einen derartigen Gegen-
stand als Dekoration in griffbereiter Nähe stehen hat, zeigt ohnehin welchen Geistes
Kind er ist.
Aber der Oberhammer kommt noch. Die Wohnungsinhaberin (eine Muslima) be-
schwerte sich beim Mehrheitseigentümer des Hauses über das Verhalten des Bau-
sachverständigen mit den Worten:. „Es ist Rassismus, wenn man Muslime mit der
Polizei erschreckt!“
Wir haben im betreffenden Haus mit einigen Parteien gesprochen und diese teilten
uns mit, dass in besagter Wohnung stets seltsame Leute ein – und ausgehen. Viel-
leicht wäre es nicht von Nachteil, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung (BVT) ein wachsames Auge auf das betreffende Apparte-
ment wirft.
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2015-11-23
„Das ist doch normal, dass Tschetschenen eine Waffe haben!“ ….
… Eine interessante Aussage in einem Raubprozess: Die Freundin eines der Täter sagt
laut „Krone“ das ganz unbekümmert.
Natürlich: ganz normal. Der Herr Tschetschene hatte in einer Tankstelle herumgeschos-
sen, meint aber, dass sich die „Schüsse gelöst hätten“ wie es Schüsse halt so tun und
außerdem sei ja nur ein Wasserspender getroffen worden.
Ganz normal. Ein Tschetschene hat eine Waffe. Natürlich. Woher er die hatte, ist klarer-
weise nicht interessant, auch das ZWR weiß nichts davon. Auch das ist normal. Das ZWR
weiß nämlich überhaupt nichts von illegalen Waffen und die Waffen der Tschetschenen
und anderer unserer Bereicherer sind ja nie legal – aber ganz normal.
Es ist also in Österreich ganz normal, dass sogenannte Asylanten und sogenannte Zu-
wanderer mit einer Waffe herumlaufen. Das stört keinen, denn es ist normal. Und unsere
Sicherheitspolitiker, unsere Journalisten können damit gut leben, weil man sich ja schon
so sehr daran gewöhnt hat.
Es ist auch ganz normal, dass Terroristen und solche, die es werden wollen, sich jede
Waffe besorgen können, die sie sich wünschen. Kalaschnikows, Makarows, Skorpions,
Uzis, Handgranaten – alles, was das Herz begehrt. Alles ist vorhanden, all das kann man
ganz einfach kaufen, keiner kontrolliert da irgendetwas.
Denn auch normal ist, daß unsere Bürger, die Jäger, die Trafikanten, die Unternehmer,
die viel Geld mit sich herumtragen und all jene, die wirklich gefährdet sind und auch die
Polizisten außer Dienst, die Justizwachebeamten und die Bundesheerangehörigen natür-
lich keine Erlaubnis bekommen, privat eine Waffe zu tragen.
Denn das ist unsere Politik, das ist unsere verbrecherische Politik, unsere Politik, die die
Gangster, Terroristen, Räuber und Mörder begünstigt und das eigene Volk benachteiligt.
Und genau diese Politik ist schuld an diesen Zuständen, in die unser Land geraten ist, ist
schuld an dem Sumpf des Verbrechens, in dem sich die Täter behaglich suhlen und ist
schuld an der Not der Anständigen, der Opfer und der verzweifelten Bürger, die ver-
geblich um Schutz und Hilfe betteln müssen.
Wir brauchen eine andere Politik und wir brauchen sie dringend – bevor unser Land
ruiniert ist.
Quelle: querschuesse.at
Autor: Georg Zakrajsek
2015-01-30
Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie
Dem beherzten Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz, ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“ ausführ-
lich darüber berichtet.
Einer der Bankräuber nahm beim letzten Überfall, auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den Sicherheitsmann (dem das Ende einer Bankraubserie zu verdanken ist) unter Be-
schuss. Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder, vom Landesgericht St. Pölten zu
hohen Haftstrafen verurteilt. Wegen der Schießerei mit dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt
Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im Beitrag „Die Anwältin der Bankräuber“ berichteten, versuchte die Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.

Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr
Grotz stellte den Bankräuber und versuchte diesen mit den Worten „Stehen bleiben
Polizei!“ zur Aufgabe zu bewegen. Dieser dachte jedoch nicht daran und begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten. Aus dem Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch unter Beschuss genommen. Die Tatsache, dass Grotz zurück geschossen
hatte und ihren Klienten traf, wertete die Anwältin als Mordversuch.
Aus einem uns vorliegenden amtlichen Bericht geht hervor, dass die Bankräuber mit folg-
enden Waffen ausgestattet waren. Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine Pistole Glock 17, sowie eine Pistole CZ M75. Für alle Waffen war ausreichend Muni-
tion vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.
Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt
Also wurde das Verfahren gegen Andreas Grotz wegen §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Dies wurde der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.

Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz
Glücklicherweise ist in der Stellungsnahme des LG St. Pölten (4St274/09a) folgender
Schlußsatz zu lesen: „Dem Fortführungsantrag sind keine Gründe zu entnehmen, die An-
lass für die Fortführung des eingestellten Verfahrens geben könnten.“ Ohne der Gerichts-
barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.
Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings verwundert ist die Tatsache, dass die Anwältin ihrem Klienten nicht vermitteln
konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.
Ein Spass-Tip für die Anwältin
Da hätten wir für die Anwältin noch einen Tip. Grotz hatte dem Bankräuber die Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine Amtsanmaßung gemäß § 314 StGB konstruieren. Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.
Als gleicher Witz gilt für uns, als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des, vom
Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen. Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.
Diese erstaunliche Mordversuchs-Konstruktion würde ihr nicht einmal der blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-
ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.
Bank verzichtet auf weitere Überwachung
Für Andreas Grotz gilt allerdings, außer Spesen nichts gewesen, denn er blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa. Seit dem besagten Banküberfall verzichtet die Raika-Filiale in Blindenmarkt
auf jegliche Überwachung. Entweder will man es zukünftigen Bankräubern leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.
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2011-02-20
Erstaunlicher Banküberfall
Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.
Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank. Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet
Das ganze war ein Irrtum
Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.
Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.
Menschen sind bereits übersensibilisiert
Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.
Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.
Maschinenpistole als Reisegepäck
Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.
Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.
Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.
Rückkehr ist eine Frage der Zeit
Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.
Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.
Misslungenes Experiment
Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.
Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.
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2010-02-01
Banküberfall
Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.
Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.
Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.
Security nahm Räuber unter Beschuss
Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.
Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch
-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.
Brandgefährliches Duo
Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.
Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-
waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.
Erstaunlichste Anzeige des Jahres
Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.
Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete
seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Bankräuber fühlte sich bedroht
Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.
Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre
öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.
Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand
Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.
Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-
spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.
Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese
zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.
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2009-12-20