Der Fanklub
Was hat die FPÖ Politikerin Susanne Winter, was der wichtigste Oppositionspolitiker
unseres Landes Herr Westenthaler nicht hat.
Sie hat einen eigenen Fanklub unter http://www.pi-news.net
„Willkommen meine treuen Fans !“
Foto Quelle: www.news.at
Spendenaktion
Einen solchen Fanklub sollte der BZÖ Mann und ewiges Justizopfer vielleicht auch
gründen.
„Wo sind eigentliche meine Fans geblieben ?“
Foto Quelle: www.news.at
Aber zurück zum eigentlichen Thema. In der heutigen Online-Ausgabe der Presse
ist zu lesen, das man auf dem o.a. islamkritischen Onlineportal ein Spendenkonto für
Susanne Winter eingerichtet hat um für ihre Geldstrafe zu sammeln.
Dies dürfte eine „Zeitungsente“ sein, denn trotz intensivster Nachschau konnten wir
nichts derartiges finden. Ja, beim Geld hört sich die Freundschaft bekanntlich auf.
Winters Rechtsverständnis
Die FPÖ-Politikerin hatte im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den
Propheten Mohammed als „Kinderschänder im heutigen Rechtsverständnis“ bezeichnet,
der den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben habe.
Dafür wurde sie im Jänner 2009 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung
zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Dieses Urteil gegen das Winter berief, wurde im Juni 2009 vom Oberlandesgericht Graz
bestätigt.
Gibt es Gott doch ?
Eigentlich müssten alle Atheisten, egal welchem Lager sie angehören, nach dieser Urteils-
verkündung laut aufgeschrien haben. Denn vielleicht hat Susanne Winter auch nur nach-
folgendes Plakat zu wörtlich genommen
Eine der unsinnigsten Werbeaktionen
Schlussfolgerung
Möglicherweise war ihr Gedankengang folgender. Es gibt keinen Gott, daher erübrigt sich
auch ein Prophet, Messias oder sonstiger Gesandte und wem es nicht gibt, den kann man
nicht beleidigen. Wenn keine Beleidigung vorhanden ist, gibt es auch keine Herabwürdigung
und keine Verhetzung.
Das ist natürlich absoluter Schwachsinn, Susanne Winter wurde völlig rechtens verurteilt,
zeigt aber auf, wie unsinnig die Werbeaktion „Es gibt keinen Gott“ ist.
Stauni
2009-06-26
Frau wegen Stalking verurteilt
Am Wiener Straflandesgericht ist eine Frau zu sieben Monaten Haft, davon eines
unbedingt (das sass sie in U-Haft ab), verurteilt worden. Sie hatte seit Jahren einen
Priester „gestalkt“.
„Meine Mandantin ist sehr religiös. Der Pfarrer ist für sie eine religiöse Identifikationsfigur
gewesen“, so Verteidigerin Astrid Wagner.
Was versteht der Gesetzgeber unter Stalking ?
Beharrliche Verfolgung
§ 107a (Abs 1) StGB
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer
Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen
Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie
bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
aufzunehmen.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person
zu verfolgen.
Die Frau soll seit Jahren die Lebensführung des Priesters auf unzumutbare Weise
beeinträchtigt haben, indem sie ihm in der Pfarre „belagerte“, mit Geschenken überhäufte
und angeblich seine Gottesdienste störte.
Männerdelikt
Der Prozess erregte deswegen Aufsehen, weil diesmal ein Frau vor Gericht stand.
Normalerweise ist es umgekehrt, da stehen Männer vor Gericht, welche die Lebens-
führung einer Frau in unzumutbarer Weise beeinträchtigt haben.
Religionswahn ?
Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith bescheinigte der Angeklagten eine schwere
Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung der Impulskontrolle.
Allerdings sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben.
Doch in diesem Punkt stört uns einiges. Sind es nicht gerade die Religionsgemein-
schaften, die den Leuten Illusionen verkaufen ? Das ewige Paradis, die Erlösung, den
Messias udgl. mehr.
Es sind die Vertreter dieser Religionsgemeinschaften die diese Illusionen predigen.
Auch wenn der Frau „Zurechnungsfähigkeit“ bescheinigt wurde, ist es nicht auszu-
schliessen, dass der Pfarrer für sie eine „religiöse Identifikationsfigur“ gewesen ist.
Keine Vergebung
Erstaunlich ist auch, dass gerade ein Pfarrer dessen Predigen beinhalten, dass man
Sündern vergeben und verzeihen soll, diesen Sünder ins Gefängnis stecken lässt.
Nicht weil dieser gestohlen, geraubt oder gemordet hat, sondern nur weil dieser
Sünder vielleicht etwas zu viel Liebe von sich gegeben hat.
Hätte es im alten Rom dieses „Stalking-Gesetz“ gegeben und Jesus seine fanatischen
Anhänger danach angezeigt, gebe es heute keine Kirche.
Stauni
2009-03-07