Freie Fahrt für den niederösterreichischen Landesfürsten


Weiß Dr. Erwin Pröll nicht wofür eine Rettungsgasse bestimmt ist?


In  Moskau  ist  es  üblich,  dass  die  Reichen und Mächtigen nicht im Stau stehen,  sondern mit
Hilfe   von  Blaulicht  auf  ihren  eigenen Pkws oder sonstigen Begleitfahrzeugen, am gemeinen
Autofahrervolk vorbeibrausen. Von dieser Unsitte machte nicht nur schon der Bundespräsident,
Dr. Heinz Fischer,  sondern auch der niederösterreichische Landeshauptmann , Erwin Pröll, – in
der Vorwoche – zum Ärgernis der im Stau wartenden Autolenker(innen) Gebrauch.
Laut zahlreichen Augenzeugenberichten wurde der Dienstwagen von Pröll am 28.02.2014 auf
der  A 22  durch  die  Rettungsgasse  gefahren.   Diese  war  gebildet  worden,  weil es auf dem
betreffenden  Abschnitt der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und
sich dadurch ein Stau gebildet hatte.
Dass die Augenzeugenberichte der Wahrheit entsprachen,  wird in der heutigen Kronen Zeitung
bestätigt.  Demnach habe Pröll seinen Linienflug versäumt und sei daher mit dem Dienstwagen
zu  einem   Arbeitsbesuch  gefahren. „Die  Fahrt   war  mit  der   Autobahnpolizei   abgestimmt“,
erklärt ein Pröll-Sprecher. (Zitat: Kronen Zeitung vom 7.März 2014)
Da  staunen  wir aber,  dass ein Politiker die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung zu
seinen Gunsten mit der Polizei abstimmen kann.  Möglicherweise wollte sich der betreffende
Polizeibeamte einen dicken Pluspunkt in seiner Personalakte sichern.
Rettungsgassen wurden deshalb geschaffen um Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen,  dass sie
auf  Autobahnen  bei  Staubildung  schneller  zum Unfallort gelangen und damit wertvolle Zeit
für   lebensrettende   Maßnahmen  gewinnen  können.    Das  widerrechtliche   Befahren  einer
Rettungsgasse  ist  kein  Kavaliersdelikt,  sondern  eine zusätzliche Gefährdung aller anderen
Verkehrsteilnehmer, weil damit vorsätzlich ein weiterer Unfall riskiert wird.
Rettungsgassen dienen keinesfalls zum schnelleren Fortkommen von Politikern oder sonstig
privilegierter  Personen.   Dies  sieht  die  Straßenverkehrsordnung  auch  nicht  vor.  Offenbar
scheren  sich  Politiker  wie   Dr. Fischer  und   Dr. Pröll  aber  nicht  um  diese.   Dabei  sollten
gerade Volksvertreter(innen) eine Vorbildfunktion haben.
*****
2014-03-07

Rettungsgasse für Präsidenten-Konvoi


Das gemeine Volk muss Platz machen

In  Moskau  ist es üblich,  dass die Reichen und Mächtigen nicht im Stau stehen, sondern mit
Hilfe  von  Blaulicht  an ihren eigenen Pkws oder sonstigen Begleitfahrzeugen, am gemeinen
Autofahrervolk vorbeibrausen. Von dieser Unsitte machte gestern auch der Bundespräsident,
Dr. Heinz Fischer, zum Ärgernis der im Stau wartenden Autolenker(innen) Gebrauch.
Das  Staatsoberhaupt  besuchte  mit dem luxemburgischen Großherzog und dessen Frau das
Bundesland  Oberösterreich.   Unter  anderem  wurde  dem  ehemalige  KZ  Mauthausen, der
VOEST und dem Linzer ARS Electronica Center eine Visite abgestattet. Zwischen den beiden
letzten Stationen herrschte auf der Linzer A7 ein starker Stau.
Laut  „heute.at“  entschied ein Polizei-Oberst, die Rettungsgasse mit Blaulicht und Folgeton
zu  benützen.   Möglicherweise  wird  dies  dem  Offizier  das  „Goldene  Ehrenzeichen  der
Republik Österreich“ einbringen.  Der gute Mann muss nur darauf achten, dass er nicht auf
seiner eigenen Schleimspur ausrutscht.
Auch die Politik lässt das extravagante Verhalten von Heinz Fischer nicht kalt.  „Dass sich der
Herr  Bundespräsident  mit seinem Dienstfahrzeug durch die Rettungsgasse geleiten lässt ist
ein  Skandal  der  Sonderklasse“,  sagte  der  freiheitliche  Verkehrssprecher  Nabg. Gerhard
Deimek, der betonte,  dass die Rettungsgasse ausschließlich Einsatzfahrzeugen vorbehalten
sei,  die  zu  einem  Unfallort  unterwegs  seien  und  nicht für Vergnügungsfahrten Fischers
reserviert sei.
Der BZÖ-Bündnissprecher Rainer Widmann spricht von einer missbräuchlichen Verwendung
der  Rettungsgasse.   „Viele im Stau steckende Autofahrer mussten Platz machen, damit der
Konvoi  des  Präsidenten  auf  der  A7  in Linz durch die Rettungsgasse brausen konnte“, so
Widmann.
„Die  Rettungsgasse dient dazu,  Einsatzfahrzeugen bei Notfällen das rasche Vorbeikommen
zu ermöglichen und nicht als Präsidentenprivileg“, ergänzte der BZÖ-Politiker und kündigte
eine parlamentarische Anfrage an Bundesministerin Doris Bures an.  Ob diese jedoch etwas
nützt darf bezweifelt werden, denn irgendeine hanebüchene Ausrede wird schon als Recht-
fertigung herhalten müssen.
Auch  wird  der  Vorfall  wohl  kaum  ein Unrechtsbewusstsein bei Dr. Fischer auslösen.  Denn
als  ehemaliges langjähriges Präsidiumsmitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freund-
schaftsgesellschaft,  werden  ihm  vermutlich Sonderprivilegien der Politiker-Kaste nicht fremd
sein.
Eine berechtigte Frage stellt sich jedoch.  Die SPÖ hält doch den Umweltgedanken so hoch
und  auch  in  der  Kronen Zeitung  werden immer wieder ÖBB-Inserate geschaltet.  Warum
fuhr man eigentlich nicht mit der Bahn, sondern benützte hubraumstarke Luxuslimousinen?
*****
2013-04-18
 

Wie der Schelm denkt, so ist er


Nerven der rotgrünen Verlierer liegen blank

Eine  Reaktion der Politik auf unseren  heutigen Beitrag  „Scheinheiliges Theater…“  ließ nicht
lange  auf sich warten.   Die FPÖ-Wien  verfasste eine  wirklich  köstliche  Presseaussendung,
die wir unserer Leserschaft nicht vorenthalten wollen.

Presseaussendung:

Der  Meister der vornehmen Wortwahl und  „Leider nicht mehr“ -Stadtrat Schicker,  der sich in

der Dezembersitzung des  Gemeinderates noch um das Durchhaltevermögender FP-Mandatare
sorgte und wenig später um Streichungen von der Rednerliste bettelte, hat zum finalen Schlag
gegen FPÖ-Klubobmann Gudenus ausgeholt.

Dieser  hat es gewagt,  ohne Genehmigung der Rathausroten ins Ausland zu fahren,  um Ge-
spräche  über die  Rückführung von  Wirtschaftsmigranten einzuleiten,  so FPÖ-Gemeinderat
Mag. Wolfgang Jung.

Vor  Empörung bebend hoppelt ihm der Grüne Klubobmann Ellensohn nach,  dessen Kollegin
im  Geiste Korun hält  hyperventiliernd fest:  „Wer sich mit  Terrorregimen verbrüdert,  ist in
einem Parlament falsch am Platz. “ Es stellt sich nun die Frage, ob sie ihren Kollegen Pilz vor

die  Türe  setzen  will,  hat er doch  reiche Erfahrung  mit Diktaturen –  Stichwort Kuba  oder
UDSSR.

Dort war er mit der späteren SPÖ-Elite Häupl,  Brauner und Gusenbauer.  Letzterer soll dort
sogar  den Boden geküsst und  „Heimat, Heimat“  gerufen haben.   Heute berät Gusenbauer
Staaten der ehemaligen UdSSR, die nicht gerade Musterdemokratien sind. Brauner reist im
Gegenzug auf Regimentskosten zum Ball in die USA.

So  ändern  sich  die  Zeiten,  meint Jung.   „Vor gar nicht  allzu langer Zeit bereisten SPÖ-

Parlamentarier auf einer  „fact finding mission“ eines der Mutterländer von Pazifismus und
Demokratie,  das  weltoffene  Nordkorea.   Und war  nicht einst  ein prominenter Genosse
Präsident der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft“, fragt Jung und
merkt  abschließend  zur  unverschämten  Unterstellung  von  Geldflüssen  an:  „Wie  der
Schelm denkt, so ist er!“

*****
<<

2012-02-10
 

Stalking

 

Das Gesetz

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ?  Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
 
§ 107a StGB  Beharrliche Verfolgung
  
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
     einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens-
     führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt


1) ihre räumliche Nähe aufsucht,
2) im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommuni
    kationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für
    sie bestellt oder
4) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(Quelle)  http://www.jusline.at/107a_Beharrliche_Verfolgung_StGB.html
Zu Absatz 1. Das Aufsuchen der räumlichen Nähe:
  
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über-
triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten
Person, zu verstehen.
Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
  
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an
telekommunikative  Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt  zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails
oder SMS darunter.
Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von
Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz.
Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige
Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt.        
Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen

Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst-
leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers .
Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur
Anwendung.
 
Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt
aufzunehmen.
Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen.
So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist-
ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen.
(Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)

Stalker wollen Kontakt erzwingen

In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
 
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers. 

 

Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages-
ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder
Belästigung umschlägt.

Grazer Studie

Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni
  
2009-06-03
   

Der Beobachter

Politik in der Familie

Da sich die  Meisten ohnehin zur Zeit mit tagespolitischen Themen auseinander-
setzen, verbleiben wir noch etwas in der Familienpolitik.
Auch das ist ein wichtiges Thema, den Politik fängt bereits in der Familie an.
 
Eine gesunde politische Struktur, soll das Zusammenleben von Menschen regeln
und das gilt auch im Familienverband.
  
Wir haben bereits in zwei Beiträgen von der bedauernswerten jungen Dame
Anastasiya S. berichtet und waren gar nicht erstaunt, dass auf der Website des
Herrn Hans L. folgende Notiz erschienen ist.

—————————————————————————————————

01.06.2009  17h58
 
Neben verschiedenen anderen Foren und Medien in welchen über diese Website
berichtet wird, beobachte ich seit gestern auch „Erstaunlich Das Internet Medium“.
 
Der Autor berichtet – wie könnte es auch anders sein – manipulativ und unter Aus-
lassung wesentlicher Teile der Geschichte der A.S. Es entsteht damit ein teilweise
anderes Bild als es den Gegebenheiten entspricht! Soll sein.
 
Auch möchte er ein Interview mit A.S. durchführen und darüber berichten!
Für diesen Fall, kann er sich ruhig an mich wenden. Ich habe schon lange Fragen an
A.S. Vielleicht lässt er sich von mir einige Fragen vorlegen. Wäre sicher interessant!
 
Ansonsten kann man an den spärlichen Kommentaren der User sehen dass die Be-
richterstattung keinen vom Hocker reißt.
 
Am Titel sollte man etwas über die Blattlinie erfahren können, doch muss man sich
dazu erst anmelden. Das lass ich lieber.
—————————————————————————————————–
 
Diese Notiz nehmen wir zu Anlass, Herrn Hans L. einen offenen Brief zu
schreiben:
 
Es ehrt uns sehr, dass wir von Ihnen beobachtet werden. Offensichtlich haben unsere
Beiträge Ihr Interesse in irgendeiner Form geweckt.
    
Vielleicht suchen Sie auch nur einen klagefähigen Inhalt in unseren Beiträgen.
Das schließen wir daraus, da Sie sich in Ihrer Website sehr klagefreudig darstellen.
Auf jeden Fall wünschen wir  Ihnen beim Suchen viel Spaß.

Sie unterstellen uns „manipulative“ Berichterstattung, unter Auslassung wesentlicher
Teile der Geschichte.

Das ist unrichtig Herr L., wir haben lediglich die für uns erstaunlichsten Berichte Ihrer
Website „wortwörtlich“ wiedergegeben. Auch von einer Auslassung kann keine Rede
sein, den wir haben sogar einen Link zu Ihrer Seite gesetzt.

So kann sich der geneigte Leser selbst überzeugen, was Sie virtuell von sich geben.
Außerdem wird es Ihnen wieder jede Menge an „Zugriffe“ gebracht haben, über die
Sie doch stets höchst erfreut sind und demonstrativ veröffentlichen.

Sie können uns aber getrost glauben, dass diese Zugriffe nicht als Erfolg Ihrer
Berichterstattung zu verbuchen sind, sondern das die Leser nach dem Sie Ihre Seite
gelesen haben, ein grosses  Mitleid mit Frau Anastasiya S. verspüren.
Auch sind Sie im Irrglauben wenn Sie annehmen, dass spärliche Kommentare auf eine
uninteressante Berichterstattung schließen lässt.
Werter Herr Hans L., in Ihrem Fall gibt es kaum noch etwas zu kommentieren.
   
Unsere Leser und Leserinnen haben dementsprechendes Niveau und halten es offen-
sichtlich für angebracht, sich jeglichen Kommentars  Ihrer Person zu enthalten.

 Es steht Ihnen aber auch frei, bei uns einen Kommentar zu hinterlassen. Wie Sie
bereits richtig erkannt haben, ist jedoch eine Registrierung erforderlich.

Schlussendlich werden vermutlich die Gerichte in der Angelegenheit Hans L.
gegen Anastasiya S. das letzte Wort haben und das ist auch gut so.
  
Stauni
  
2009-06-02
   

Neuer AKH-Skandal ? TEIL 2

 

Viele Zuschriften

Nach der Veröffentlichung unseres gestrigen Beitrages „Neuer AKH-Skandal?“, haben
wir zahlreiche E-Mails erhalten.
Dies hat uns veranlasst, etwas tiefer in diese Materie einzutauchen und haben dabei
erstaunliche Tatsachen zu Tage gefördert.

Zum Treffen zwingen

Hans L. hat immer wieder versucht, Kontakt mit seiner Adoptivtochter aufzunehmen.
Diese dürfte aber sehr gute Gründe gehabt haben, ihrem Adoptivvater aus dem Wege
zu gehen.
Auf Grund unserer Recherche, dürften diese Gründe auch klar auf der Hand liegen.

Hans L. beschreibt ein „Geschehen“ vom 05.04.2007 in seiner Website:

 
—————————————————————————————————————————
Wie schon öfters, hatte A.S. einem Termin zwecks Treffen mit mir vereinbart und hochheilig
versichert dass sie tatsächlich kommen würde.
Sie kam natürlich nicht zum vereinbarten Treffpunkt im Cafe des AKH um 13h.
Da ich mittlerweile gewohnt war dass sie sich nur mittels Lügen per Telefon, aber keineswegs
von Angesicht zu Angesicht zu rechtfertigen im Stande war,  beschloss ich, sie zu einem Ge-
spräch zu zwingen.
Ich ging in ihr Labor welches unbeaufsichtigt war, und nahm von ihrem Arbeitsplatz den von
mir finanzierten, ihr zu Verfügung gestellten Rucksack samt Inhalt an mich und verlies unbe-
helligt das Labor!
Dazu möchte ich anfügen, dass nicht nur der Rucksack selbst, sondern auch sämtlicher Inhalt
von meiner Gattin und mir finanziert wurde.
Ich hinterlies ein Schreiben auf dem Laborplatz. Inhalt: Ich habe diesen Rucksack an mich
genommen, da er mein Eigentum ist und sie mich am Handy zwecks persönlichem Gespräch
und Übergabe des Rucksacks erreichen könne. Es war mir klar, dass sich im Rucksack die
Schlüssel zu ihrem damaligen Unterschlupf in der Anzengrubergasse 11 im 5. Bezirk befinden
würden.
——————————————————————————————————————————-

Resümee

Wir halten fest, Herr Hans L. begibt sich ins AKH um A.S. zu einem Gespräch zu zwingen.
Nachdem er sie nicht antrifft, begibt er sich auf den von ihm „finanzierten“ Arbeitsplatz und
nimmt den von ihm „finanzierten“ Rucksack, mit persönlichen Inhalt und Wohnungs-
schlüsseln der A.S. an sich.

Er hinterlässt ein Schreiben das sie die Rückgabe ihres Rucksackes, nur mit einem persön-

lichen Gespräches erreichen kann. Es war ihm auch bewusst, dass er nun im Besitz der
Wohnungsschlüsseln von A.S. war.

Verängstigt

Anastasyia S. war nun verzweifelt  und verabredete sich mit Hans L. in einem Cafe in der
SCS.  Da sie offensichtlich Angst hatte, ließ sie sich von einem Kriminalbeamten zu diesem
Treffen begleiten.

Polizei beschuldigt

Eine ganz normale Handlung einer verängstigten jungen Frau.  Herr Hans L. sieht das natur-
gemäß wieder etwas anders. Da die Amtshandlung offensichtlich nicht so verläuft wie er sich
es vorgestellt hat, beschuldigt er den Polizeibeamten in seiner Website wortwörtlich:

—————————————————————————————————————————–
ICH BESCHULDIGE HIERMIT DEN CHEFINSPEKTOR DER BEEINFLUSSUNG UND
MANIPULATION VON ZEUGEN INFOLGE PRIVATER INTERESSEN!

Gleichzeitig stelle ich fest, dass von diesem Chefinspektor, eine nicht genehmigte Ortung

meines damals verwendeten Handys veranlasst und durchgeführt wurde!
—————————————————————————————————————————-
Soviel zum Rechtsempfinden des Herrn Hans L.
  

WEGA wäre besser gewesen

Hätte Anastasyia S. zum damaligen Zeitpunkt den Vorfall vom 09.Mai 2007 erahnen
können, wäre es für sie besser gewesen, sich zum Treffen mit ihrem Adoptivvater
von einem Spezialkommando der Polizei begleiten zu lassen.  

Der vorläufige Höhepunkt

Werte Leserin und werter Leser !
In nachfolgende Links können Sie einsehen, was sich an dem besagten 09.Mai 2007 ereignet hat.

http://wien.orf.at/stories/218555/

http://www.vol.at/news/co:austria:panorama/artikel/bombendrohung-gegen-krone-pressehaus/cn/news-20070509-06365669

http://www.news.at/articles/0719/10/172603/bombendrohung-wien-doebling-taeter-rueckkehr-stieftochter

Wer fürchtet sich vor Klagen ?

Da ist es doch mehr als erstaunlich, dass dieser Mann in seiner Website ankündigt,
auf rein gehässige oder provokativ angelegte Beiträge nicht eingehen, sondern allenfalls
klagen wird.

Er rät noch allen Usern, sich an eventuelle Hinweise seinerseits zu halten um Klagen zu vermeiden.

Was auch immer dieser erstaunliche Satz aussagen soll, so hoffen wir das Herr Hans L. diesen

irgendwann für „Normalsterbliche“ erläutern wird.

Stauni

  
2009-06-01
  

Neuer AKH-Skandal ?

 

Äusserst erstaunliche Website

Von einem Leser wurden wir auf folgende Website aufmerksam gemacht:
http://akh-derkriminalfall.info/
Wer nun einen neuen AKH-Skandal vermutet liegt falsch. Normalerweise machen wir für
so eine Seite keine „Reklame“ indem wir sie in einem Beitrag namentlich anführen,
jedoch ist diese derart erstaunlich, sodaß wir keine andere Wahl haben.

Vorbereitung

Um Sie vorzubereiten was Sie auf dieser Website erwartet, schildern wir Ihnen eine Kurz-
version des Inhaltes.

Hans L., der Betreiber dieser Seite, war anfangs der 80er Jahre an der US-Botschaft
in Moskau beschäftigt. Dort lernte er seine Frau Ludmilla kennen, die er 1982
heiratete.
 
In diesem Zeit heirateten auch die leiblichen Eltern seiner späteren Adoptivtochter Anastasiya S.

Das Mädchen wurde im Februar 1983 geboren und der leibliche Vater von dieser, ist der Cousin
seiner Gattin.

Adoption

Da zwischen den beiden Ehepaaren offensichtlich ein sehr gutes Verhältnis herrschte
und im Heimatland von Anastasiya S. keine Zukunftsaussichten gegeben waren,
entschlossen sich die vier, dass das Mädchen von Hans und Ludmilla L. adoptiert
werden soll.

Ein nobler Zug von Herrn Hans L., auch in Anbetracht das zwischen seiner Gattin und dem

leiblichen Vater eine Blutsverwandtschaft bestand.
Es wurden hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das kinderlose Ehepaar L.
hatte auf einmal eine Tochter und die Gattin von Hans L. konnte einer Blutsverwandten eine
sichere Zukunft bieten.

Im Juli 2002 war es dann endlich soweit. Die Adoptivtochter von Hans und Ludmilla L.,

Anastasiya S. traf in Wien ein.
Die junge Dame entwickelte sich prächtig und setzte auch alles daran, ein wertvolles Mitglied
der Gesellschaft zu werden.

Musterbeispiel an Integration

Sie studierte an der Akademie für „Medizinisch Technische Analytiker“  und schloss im
September 2006 mit “Auszeichnung“ ab. Seitdem arbeitet sie im Forschungslabor des AKH,
an der Universitätsklinik für Innere Medizin III.

Liebe und Flucht

Im Dezember 2006 passierte nun das, was früher oder später in jeder Kind/Eltern –
Beziehung passiert.
Die junge Dame, inzwischen 23 Jahre alt geworden, verliebte sich in einen Mann.
Diese neue Situation missfiel dem Hans L. ganz offensichtlich.

Es dürfte in der Folge dann zu derartigen Spannungen im Elternhaus gekommen sein, was

Anastasiya S. dazu veranlasst hatte, dieses im März 2007 in einer Nacht- und Nebelaktion
fluchtartig zu verlassen.

Wir wissen nicht was genau vorgefallen ist, jedoch dürften die Spannungen derart
groß gewesen sein, das sich Anastasiya S. vorerst entschlossen hatte, jeglichen
Kontakt mit ihren Adoptiveltern abzubrechen.

In der Ehre gekränkt ?

Da war natürlich „Feuer am Dach“ des Herrn Hans L. Wie konnte sich seine Adoptiv-
tochter erdreisten, mit 23 Jahren eigene Entscheidungen zu treffen ?
Hat man ihr doch zweimal das Leben gerettet, ihr das Studium finanziert, halb Europa
gezeigt, etc., etc.

Also was macht ein Mann, der in seiner Ehre derart gekränkt wurde.
Er kreiert eine Website, in der er das Leben seiner „missratenen“ Adoptivtochter ohne

deren Erlaubnis bis ins kleinste Detail ausbreitet.

Illegale Erbschleicherin ?

Aber dem ist nicht genug, er unterstellt ihr auch auf seiner Website, dass ihr derzeitiger
Aufenthalt in Österreich illegal sei.

Und dann kommt noch die Sache mit dem Erbe. Eine Adoptivtochter die ihr eigenes Leben

führen will, ist nicht würdig zu erben und so setzt Hans L. alles daran, Anastasiya S. zu einem
Erbschaftsverzicht zu bewegen.

Über „Klicks“ erfreut

Weil das alles offensichtlich nicht ausreicht, versendete er an ihre Arbeitskollegen hunderte
Mails und zeigt sich über die „Klicks“ auf seiner Seite erfreut.

Werter Herr Hans L., diese „Klicks“ beruhen wahrscheinlich darauf, dass die Leser Anteil-

nahme am Schicksal Ihrer Adoptivtochter genommen haben.
Sie werden wahrscheinlich aus dem selben Grund eine erhöhte Zugriffszahl verzeichnen,
nachdem wir unseren Beitrag online gestellt haben.

Klagsankündigung

Auch über Kritikfähigkeit scheint Herrn Hans L. eine eigene Meinung zu haben.
In seiner erstaunlichen Website kündigt er eine Anzeige gegen den Betreiber
eines Web-Blog wegen des Beitrages http://warteschlange.twoday.net/stories/5677792/
an.

Auch wir, werter Herr Hans L. stehen Ihnen für diesen Beitrag selbstverständlich für eine

Klage zu Verfügung.
Wir werden in dieser Sache am „Ball“ bleiben und auch mit Ihrer Adoptivtochter Kontakt
aufnehmen. Wir werden sie ersuchen, uns für ein Interview zur Verfügung zu stehen, welches
wir veröffentlichen werden.

Stauni

  
2009-05-31
  

Blinder Inkassoversuch

 

Einschüchterungsversuch

Ein junges Paar bezog im 10. Wiener Gemeinde Bezirk ihre erste gemeinsame Wohnung.
Voll Stolz und Elan wurde eingerichtet und renoviert. Gas, Strom und Telekabel wurde an
-gemeldet, wie es ich eben so gehört.  Glücklich über ihr erstes gemeinsames Heim,
 fühlten sich die beiden so richtig wohl.  Bis zum 19.November 2008  denn da fanden sie
die nachfolgende dubiose Nachricht an ihrer Wohnungstüre.

 Jedes Klopapierl hat mehr Stil

Aussendienst von wem oder was ? ? ?

Wie gesagt, es handelt sich um ein junges Paar, beide anfang zwanzig mit dement-
entsprechend wenig Lebensebenserfahrung und leicht einzuschüchtern. Die junge
Dame, die eine eifrige „ERSTAUNLICH“-Leserin st, kontaktierte uns um ihr zu helfen.
Nachdem man ja täglich in der Tagespresse liest, mit welchen seltsamen Methoden
sich irgendwelche Leute unter irgendeinem Vorwand in Wohnungen Zutritt verschaffen
wollen, hatten die beiden berechtigte Angst. Noch dazu war aus dieser dubiusen Nach-
richt nicht ersichtlich wer oder was man von ihnen wollte. Außer das man offensichtlich
irgendwas bezahlen sollte, mit der Drohung der  „letzten Möglichkeit“

 

Visitenkarte oder Klopapier

Bei dieser hinterlegten Nachricht handelte es sich noch dazu um ein „Papierl“ 5×9 cm,
minderer Qualität, offensichtlich aus irgenden einem Schulheft ausgeschnitten und die
daraufbefindlichen Daten aufkopiert. Jedes Toilettenpapier auf einem öffentlichen Klo,
würde einen seriöseren Eindruck hinterlassen. Da uns das ganze auch irgendwie 
„spanisch“ vorkam, haben wir diese Frau Eszterwitsch angerufen und sie gefragt in
welchem Auftrag sie handle und was ihr Begehr sei.
 
Sie erklärte uns, sie sei eine Mitarbeiterin des KSV1870 und inkassiere gegen einen
gewissen Yasar G. Auf unsere Frage warum sie keine ordentliche Vistitenkarte mit
Firmenaufschrift, die an den Adressat gerichtet ist hinterlasse, anwortete sie uns, daß
dies so üblich sei um einen „Überraschungseffekt“ zu erzielen.
 

Wir haben dann beim KSV1870 nachgefragt und folgendes Schreiben erhalten.

 

Herr Koch findet den Ablauf ganz normal

 

Also wir halten fest, Frau Eszterwitsch ist keine Mitarbeiterin des KSV1870, sondern eine
Beauftragte die persönlich Inkasso vor Ort durchzuführen hat. Wir nehmen daher an, daß
sie eine Art Subunternehmerin oder freie Mitarbeiterin ist. Es sollte daher weiters anzu-
nehmen sein, daß sich ihre Arbeitsmethoden mit der des KSV1870 decken, oder zumin-
destens deren Zustimmung finden.
Und das tun sie auch, wenn man der Frage des Herrn Prokurist Koch, seines Zeichens
„Leiter Inkasso“ vom KSV1870, folgt. Den der kann nichts seltsames beim Inkassoablauf
der Frau Eszterwitsch finden.

 

Wir schon, Herr Koch

Bevor man eine Inkasso durchführen will, sollte man seine Hausaufgaben machen.
Wir haben diese für Sie erledigt und es war gar nicht so schwer, eine ordentliche
Recherche durchzuführen. 
 
1) Herr Yasar G. (genaue Daten sind der Red. bekannt), wohnt schon über zwei (2) Jahre
     nicht mehr an dieser Adresse und ist dort auch nicht mehr gemeldet. Zirka zwei Jahre
     lang, wohnten dann dort andere  Personen, die mit Ihrem Inkassoauftrag ebenfalls nichts
     zu tun hatten und seit kurzem wohnt nun das junge Pärchen an dieser Adresse.
 
2) Im ordentlichen Geschäftsverkehr, hat eine hinterlassene Nachricht den Absender und
     den genauen Grund der Nachricht zu enthalten. Halbanonyme „Schmierpapierl“ die
     ausser einer Drohung nichts enthalten, um einen „Überraschungseffekt“ zu erzielen,
     sind vielleicht in St. Petersburg oder Moskau gefragt, jedoch nicht in unseren Breiten.
 
3) Derartige Benimmregeln lernt man bereits in der 1.Klasse einer jeder kaufmännischen
     Schule. Wenn man sich daran haltet, kann man nämlich vermeiden, daß bei solchen
     Aktionen unbeteiligte Mitbürger behelligt werden.
 
Soviel zu dem was uns an diesem Ablauf seltsam vorgekommen ist. Aber eines haben wir
daraus gelernt, daß wenn die Notwendigkeit zur Beanspruchnahmung eines Inkasso-
dienstes für uns bestünde, wir nie Ihr Unternehmen damit beauftragen würden.
 
Stauni
   

 

Inhalts-Ende

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