Freie Fahrt für den niederösterreichischen Landesfürsten


Weiß Dr. Erwin Pröll nicht wofür eine Rettungsgasse bestimmt ist?


In  Moskau  ist  es  üblich,  dass  die  Reichen und Mächtigen nicht im Stau stehen,  sondern mit
Hilfe   von  Blaulicht  auf  ihren  eigenen Pkws oder sonstigen Begleitfahrzeugen, am gemeinen
Autofahrervolk vorbeibrausen. Von dieser Unsitte machte nicht nur schon der Bundespräsident,
Dr. Heinz Fischer,  sondern auch der niederösterreichische Landeshauptmann , Erwin Pröll, – in
der Vorwoche – zum Ärgernis der im Stau wartenden Autolenker(innen) Gebrauch.
Laut zahlreichen Augenzeugenberichten wurde der Dienstwagen von Pröll am 28.02.2014 auf
der  A 22  durch  die  Rettungsgasse  gefahren.   Diese  war  gebildet  worden,  weil es auf dem
betreffenden  Abschnitt der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und
sich dadurch ein Stau gebildet hatte.
Dass die Augenzeugenberichte der Wahrheit entsprachen,  wird in der heutigen Kronen Zeitung
bestätigt.  Demnach habe Pröll seinen Linienflug versäumt und sei daher mit dem Dienstwagen
zu  einem   Arbeitsbesuch  gefahren. „Die  Fahrt   war  mit  der   Autobahnpolizei   abgestimmt“,
erklärt ein Pröll-Sprecher. (Zitat: Kronen Zeitung vom 7.März 2014)
Da  staunen  wir aber,  dass ein Politiker die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung zu
seinen Gunsten mit der Polizei abstimmen kann.  Möglicherweise wollte sich der betreffende
Polizeibeamte einen dicken Pluspunkt in seiner Personalakte sichern.
Rettungsgassen wurden deshalb geschaffen um Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen,  dass sie
auf  Autobahnen  bei  Staubildung  schneller  zum Unfallort gelangen und damit wertvolle Zeit
für   lebensrettende   Maßnahmen  gewinnen  können.    Das  widerrechtliche   Befahren  einer
Rettungsgasse  ist  kein  Kavaliersdelikt,  sondern  eine zusätzliche Gefährdung aller anderen
Verkehrsteilnehmer, weil damit vorsätzlich ein weiterer Unfall riskiert wird.
Rettungsgassen dienen keinesfalls zum schnelleren Fortkommen von Politikern oder sonstig
privilegierter  Personen.   Dies  sieht  die  Straßenverkehrsordnung  auch  nicht  vor.  Offenbar
scheren  sich  Politiker  wie   Dr. Fischer  und   Dr. Pröll  aber  nicht  um  diese.   Dabei  sollten
gerade Volksvertreter(innen) eine Vorbildfunktion haben.
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2014-03-07