Politisches Todesurteil für Elsner fix?


Bis jetzt haben wir recht

Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte  Urteil und die Haft
des Ex-Bankers  Helmut Elsner geschrieben. Der wurde  seinerzeit von  seinen roten Ge-
nossen im  Zuge des  Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006,  den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.

Wir haben  auch in jüngster Zeit in Beiträgen  die Frage gestellt, warum man Elsner auf

Grund  seines wirklich  schlechten  Gesundheitszustandes  nicht  nach  Hause entlässt,
hat  er  doch  einen  erheblichen  Teil seiner Strafe  bereits abgesessen.  Wir  vermuten
dass des Ex-Banker noch  im  Besitz von Beweismitteln  ist,  welche so  manchen hoch-
rangigen  roten Genossen schwerste  Sorgen bereiten.  In der Suchfunktion von dieser
Webseite  kann  der/die  geneigte Leser(in)  unter dem Schlagwort  „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.

In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.

In  etlichen  Blättern  können wir  unsere  gestellten Fragen  und Kommentare wieder  er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme,  dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.

Bei aller  Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen,  so darf und kann mit einem Menschen

nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines  Gesundheitszustandes nicht mehr  zu verantworten.
 
Würde Elsner  weiterhin im Gefängnis  bleiben  müssen,  wäre dies  menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen  Menschenrechtsabkommen. Selbst  Mördern
wurden  in  Österreich  mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein  77-jähriger Türke  erschoss einen  vermeintlichen Nebenbuhler  und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch  seinen  Penis  ab.  Am LG Wr. Neustadt  erhielt  er  im  Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre  Haft wegen Mord  und anschließende  Einweisung in eine  An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb  Jahre  später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen,  da in einem

Gutachten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte  und daher  keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Eine 80-jährige  Frau erschlug  ihre 78-jährige  Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend.  Um  eine  Person mit knapp  70 Hieben zu  erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft.  Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre

Kräfte und  sie wurde  nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen.  Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise  schnell  besserte.  Die polnische  Justiz hat die  Mörderin nicht  mehr
nach Österreich  ausgeliefert und  so darf sich  dieses bis zu ihrem  Lebensende der Frei-
heit erfreuen.

Die Angst vor Elsners Gesundung

Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht.  Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben.  Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.

Der BZÖ-Menschenrechtssprecher  Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung  auf den  Punkt und meint:   „Die Justiz  in Österreich vollzieht  im Auftrag der

SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.

„Er  ist  das  Bauernopfer,  der für das  mafiöse Syndikat SPÖ,  BAWAG,  Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-

zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.

Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält

hat nichts  mehr mit dem ordentlichen  Rechtsstaat Österreich zu tun,  sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.

Bandion-Ortner fragen

Grosz stellt  sich weiters die Frage warum es möglich ist,  dass die  anderen Schuldigen
nicht  sitzen,  sondern dass  diese roten  Kapitalverbrecher auf  den  Golfplätzen  dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.

Diese  Frage  wird ihm  wohl nur  die Ex-Justizministerin  Claudia Bandion-Ortner  beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin  wird Grosz  wohl bekommen,  denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit.  Seit

ihrer  Absetzung  vom Posten der  Justizministerin wurde  sie nicht  einmal mehr  von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.

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2011-07-06
 

Der Wegwerfpolitiker


Offiziere proben den Aufstand

Die Tage des Verteidigungsministers Norbert Darabos scheinen gezählt zu sein. Abgesehen
von seiner fehlenden  Qualifikation für  dieses  Ministeramt  und  dem  erstaunlichen  Wende-
halsmanöver bezüglich der allgemeinen Wehrpflicht,  hat er sich nun maßgebende Personen
im Bundesheer zu Feinden gemacht.

Dr. Eduard Paulus  (Präsident  der  Österreichischen  Offiziersgesellschaft),  Dr. Michael
Schaffer  (Präsident  der  Bundesvereinigung  der  Milizverbände) und  Vzlt.  Franz Hitzl
(Präsident  der  Österreichischen  Unteroffiziersgesellschaft)  fordern  in  einer  heutigen

APA-OTS Aussendung ganz offen, den Rücktritt von Darabos.

Darabos begann zu drohen

Nachdem er von seiner „in Stein gemeißelten“ Versprechung, der Beibehaltung der all-
gemeinen Wehrpflicht komplett abgerückt war,  löste er eine öffentliche Diskussion aus,
an der  sich natürlich  auch Offiziere des  Bundesheeres  beteiligten.  Anstatt sich  einer
sachlichen Diskussion zu stellen,  fiel Darabos nichts  besseres ein,  als allen  Ressort-
angehörigen  des  Bundesheeres   die  nicht  seiner  Meinung sind,  per gestriger APA-
Aussendung mit personellen Konsequenzen zu drohen.

Obwohl wir der Meinung sind,  dass sich niemand  vor Darabos fürchtet und auch seine

Drohungen von  niemanden  wirklich ernst  genommen  werden,  verletzte er  damit das
demokratische, verfassungsrechtliche Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ein der-
artiger Fehler ist für einen Politiker eines demokratischen Staates unverzeihbar.

Ein zweiter Fred Sinowatz

Der  studierte   Geschichts- und Politikwissenschafter  wurde  im  Jahr 2007  zum  Verteidig-
ungsminister ernannt,  nachdem die SPÖ bei der Nationalratswahl 2006,  überraschend die
stimmenstärkste Partei wurde. Darabos welcher damals dem Koalitions-Verhandlungsteam
angehörte, wurde von Gusenbauer der Posten des Innenministers versprochen.

Zum Erhalt des Anspruches der Position des Bundeskanzlers, musste die SPÖ das Innen-

ressort jedoch an die ÖVP abgeben. Dadurch blieb für Darabos, nur mehr der Posten des
Verteidigungsministers übrig.  In Manier  des seligen  Fred Sinowatz  (Die Partei ist alles),
trat  er den  Posten an  und wurde ab  diesem  Zeitpunkt  ein willfähriges  Opfer der  SPÖ-
Granden.

Darabos als Spielball von SPÖ-Interessen

Der Job des österreichischen Verteidigungsministers ist eigentlich ruhig und problemlos,
sofern man sich  nicht zum Spielball  parteieigener Interessen machen lässt.  Und genau
dies ist Darabos aus eigenem Verschulden passiert.

Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht war im Frühjahr des Vorjahres noch ein ab-

solutes Tabuthema  für die SPÖ.  Während Darabos  getreu  der Parteilinie  seine ablehn-
ende Haltung sogar „in Stein meißelte“, drehte sich die Situation vor den Wien-Wahlen im
Oktober 2010.

Als der Wiener Bürgermeister in der Schlussphase des Wahlkampfes erkannte, dass ihm
und seiner Partei ein massiver Stimmenverlust drohte, versuchte er das Ruder nochmals
herumzureissen.  Er präsentierte plötzlich und unerwartet,  das Wahlversprechen der Ab-
schaffung der allgemeinen Wehrpflicht.

Zu allem Überfluss sprang auch noch Bundeskanzler Faymann auf diesen Zug auf. Nun

stand Darabos wie ein begossener Pudel da, hatte er doch getreu der Partei,  keine Ab-
schaffung der allgemeinen Wehrpflicht „in Stein gemeißelt“ und musste nun auf Geheiß
der Parteiführung eine 180 Grad-Wendung vollziehen.

Hat Darabos noch Selbstachtung?

Während sich nun Faymann und Häupl auf Kosten von Darabos profilieren, steht dieser
als Lügner da. Mit diesem Akt haben der Bundeskanzler und der Wiener Bürgermeister,
ihrem  eigenen  Parteigenossen klar  gemacht,  wie entbehrlich  er ist  und ihn öffentlich
zum Wegwerfpolitiker degradiert.

Wenn Darabos noch einen Funken von Selbstachtung in sich trägt, nimmt er von selbst
den Hut und kehrt der SPÖ, die ihn so jämmerlich veraten hat, auf Nimmerwiedersehen
den Rücken.

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2011-01-23
 

Koalition der Verlierer


Blaues Wunder für Grüne Truppe

33 Tage nach der Wien-Wahl,  steht die  Koalition der Verlierer fest.  Nach  17 Verhand-
lungstagen  einigte sich der  Noch-Wiener Bürgermeister Michael Häupl,  mit der Wiener
Grünen-Chefin  Maria Vassilakou.   Die nach Macht strebende Grün-Politikerin  wird  Vize-
Bürgermeisterin und die Bereiche Verkehr, Stadtplanung, Klimaschutz und Energie über-
nehmen.
Mit dieser Ressortzuteilung wird die Grüne Truppe ihr blaues Wunder erleben. Denn alle
anderen Ressorts und vor allem das  der Finanzen  bleibt in Roter Hand und damit wer-
den die Grünen, kaum eines ihrer Wahlversprechen einlösen können.  Häupl dürfte von
Schüssel einiges gelernt und bei den Koalitionsverhandlungen sehr gut taktiert haben.

Griechische Verkehrsverhältnisse in Wien?

Der Noch-Wiener Bürgermeister hat Maria Vassilakou nämlich genau jene Bereiche über-
lassen, die nicht von Erfolg und  Danksagungen gekrönt sind.  Beim Ressort Verkehr ist
nur zu hoffen, dass in Wien keine griechischen Verkehrsverhältnisse aufkommen.
Alles was in den Bereichen Verkehr,  Stadtplanung,  Klimaschutz und  Energie schief läuft,
dürfen die Grünen in Zukunft auf ihre Kappe nehmen und werden vermutlich am ausge-
streckten Arm der SPÖ verhungern. Machgelüste gepaart mit  politischer Unerfahrenheit
haben eben ihren Preis und diesen wird Vassilakou am eigenen Körper erfahren müssen.

Günther Kräuter über Koalitionsgespräche erfreut

Unter diesem Gesichtspunkt ist es auch nicht verwunderlich,  wenn sich  SPÖ-Bundesge-
schäftsführer Günther Kräuter über den erfolgreichen  Abschluss der Koalitionsgespräche
zwischen der SPÖ und den Grünen in der  Bundeshauptstadt Wien aus Sicht der Bundes-
SPÖ, höchst erfreut zeigt.
Kräuter erwarte sich auch Auswirkungen auf das Wählerverhalten bei den nächsten Natio-
nalratswahlen  im  Sinne  der  Sozialdemokratie,  weil die SPÖ zeigte,  dass nicht nur die
Volkspartei als Partner in Frage kommt. Meint er damit dass es einen Unterschied mache,
statt dem einen Verlierer den anderen Loser zum Koalitionspartner zu krönen?

Auswirkungen auf die kommende Nationalratswahl

In einem hat  Kräuter sicherlich recht,  nämlich über die  Auswirkungen auf  das Wähler-
verhalten.  Rund  30 Prozent der Wähler(innen)  bei der Wien-Wahl  haben sich  für die
FPÖ ausgesprochen.  Statt den Wähler(innen)-Wunsch  ernst zu  nehmen,  wurde eine
Koalition der Verlierer gebildet.
Den FPÖ-Wähler(innen) attestierte man Blödheit oder Rechtsextremismus. Wie dieses
Klientel  bei den kommenden  Nationalratswahlen wählen wird, kann sich Kräuter schon
jetzt auf einer Hand  ausrechnen.  Damit sind wir auch schon  bei seiner  Prophezeiung
des Wahlverhaltens. Dieses wird sich mit Sicherheit ändern, allerdings nicht zu Gunsten
der SPÖ.
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2010-11-12
 

Bürgerrechte für einen Mörder


Filmproduzent ermordet und zerstückelt

Am 22. Dezember 1993 wurde Helmut Frodl in einem Mordprozess am LG Wien zu lebens-
langer Haft verurteilt.  Ihm war vorgeworfen worden,  gemeinsam mit einem Komplizen
den Filmproduzenten Fritz Köberl nach Ungarn gelockt und getötet zu haben.
Köberl bekam von Frodl Mehlspeisen und Alkoholika verabreicht, welche mit einem Betäub-
ungsmittel versetzt waren. Anschließend erschoss er den Filmemacher mit einem Genick-
schuss. Danach zersägte er die Leiche in 17 Teile und warf sie in einen Müllcontainer.
Ein Unterstandsloser fand am nächsten Tag die Leichenteile. Während die Polizei ermittelte,
täuschte Frodl vor, dass Köberl noch lebe und versuchte auch an das Geld des Filmprodu-
zenten zu gelangen.  Frodl wurde am 15. Juni 1992 verhaftet.

Der Musterhäftling

Vor Gericht widerrief er sein Geständnis und gab an, dass ein russischer Geheimagent den
Filmemacher erschossen habe.  Ein neuerliches Geständnis legte er nie ab.  In der Haftan-
stalt Garsten studierte er Theologie. Er galt als Musterhäftling und wurde im Vorjahr, nach
17 Jahren Haft vorzeitig entlassen.

Streit um Wahlrecht

Während seiner Haftverbüßung wollte Frodl im Jahre 2002 von seinem Wahlrecht Gebrauch
machen. In diesem Jahr fand eine Nationalratswahl und ein Volksbegehren statt. Da jedoch
dem  Gesetz nach jeder Verurteilte der eine vorsätzliche Straftat begangen hat und dafür
mehr als 1 Jahr unbedingte Haft ausfasst von Wahlen ausgeschlossen ist, wurde ihm dies
zu Recht verweigert.
6 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft, erhält ein Verurteilter sein Wahlrecht wieder
zurück. Mag sein dass dieser Wahlrechtsentzug bei einem Autodieb übertrieben erscheint,
aber bei einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder, sollten schon andere  moralische
Maßstäbe angelegt werden. Vor allem wenn eine Tat derart brutal und geplant ausgeführt
wurde und nicht im Affekt oder aus Fahrlässigkeit passierte.

Vom VFGH bis zum EGMR

Auf jeden Fall hat sich Frodl über sein entzogenes Wahlrecht den Kopf zerbrochen. Ob er
auch so intensiv darüber nachgedacht hat wie er die Folgen seiner Tat wieder gutmachen
kann, sofern es bei so einem  Verbrechen überhaupt eine Wiedergutmachung gibt.
Frodl rief im Jahr 2003 den  Verfassungsgerichtshof um Verfahrenshilfe an.  Die obersten
Richter lehnten dieses Ansinnen zu Recht ab und erklärten den Entzug des Wahlrechts als
verfassungskonform.
Aber er lies sich durch diesen Rückschlag nicht erschüttern und wandte sich an den EGMR.
Zeit hatte Frodl als Lebenslanger ja genug, um seine juristischen Spielchen zu spielen. Was
nun erfolgte, hätte kein normal denkender Mensch für möglich gehalten.

Dieses Urteil gleicht einem Schlag ins Gesicht

Der EGMR hat in der Folge am 8. April 2010 festgestellt, dass im Fall Frodl eine Verletzung
des Rechts auf freie Wahlen nach der Europäischen Menschrechtskonvention vorliege. Ob
sich die Richter(innen) dieses Gerichtshofes auch Gedanken über die Menschrechte des
ermordeten Fritz Köberl Gedanken gemacht haben?
Auf jeden Fall nimmt die Republik Österreich diese Entscheidung nicht kommentarlos hin
und wird dagegen ein Rechtsmittel erheben. Experten des Innenministeriums, des Bundes-
kanzleramtes-Verfassungsdienstes und des Bundesministeriums für europäische und internat-
ionale Angelegenheiten erarbeiten derzeit einen entsprechenden Schriftsatz, der nächste
Woche fristgerecht dem EGMR übermittelt wird.

Es gibt keine Ex-Mörder

Es ist schon gut dass es eine Instanz wie den EGMR gibt, die über die Einhaltung von
Menschrechten wacht und auch dementsprechend urteilt. Aber ein Urteil dass einem
zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder Bürgerrechte zuerkennt, ist im höchsten Maß
erstaunlich.
Bei Freddy Rabak steht ein sehr treffendes Zitat geschrieben. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe
oder Ex-Räuber. Aber es kann nie im Leben einen Ex-Mörder geben.  Wir sehen dies ge-
nauso und deshalb ist das EGMR-Urteil eine moralische Ohrfeige gegenüber allen Opfern.
*****

2010-07-01
  

Inhalts-Ende

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