Bis jetzt haben wir recht
Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte Urteil und die Haft
des Ex-Bankers Helmut Elsner geschrieben. Der wurde seinerzeit von seinen roten Ge-
nossen im Zuge des Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006, den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.
Wir haben auch in jüngster Zeit in Beiträgen die Frage gestellt, warum man Elsner auf
Grund seines wirklich schlechten Gesundheitszustandes nicht nach Hause entlässt,
hat er doch einen erheblichen Teil seiner Strafe bereits abgesessen. Wir vermuten
dass des Ex-Banker noch im Besitz von Beweismitteln ist, welche so manchen hoch-
rangigen roten Genossen schwerste Sorgen bereiten. In der Suchfunktion von dieser
Webseite kann der/die geneigte Leser(in) unter dem Schlagwort „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.
In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.
In etlichen Blättern können wir unsere gestellten Fragen und Kommentare wieder er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme, dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.
Bei aller Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen, so darf und kann mit einem Menschen
nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines Gesundheitszustandes nicht mehr zu verantworten.
Würde Elsner weiterhin im Gefängnis bleiben müssen, wäre dies menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen Menschenrechtsabkommen. Selbst Mördern
wurden in Österreich mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise schnell besserte. Die polnische Justiz hat die Mörderin nicht mehr
nach Österreich ausgeliefert und so darf sich dieses bis zu ihrem Lebensende der Frei-
heit erfreuen.
Die Angst vor Elsners Gesundung
Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht. Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben. Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung auf den Punkt und meint: „Die Justiz in Österreich vollzieht im Auftrag der
SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.
„Er ist das Bauernopfer, der für das mafiöse Syndikat SPÖ, BAWAG, Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-
zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.
Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält
hat nichts mehr mit dem ordentlichen Rechtsstaat Österreich zu tun, sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.
Bandion-Ortner fragen
Grosz stellt sich weiters die Frage warum es möglich ist, dass die anderen Schuldigen
nicht sitzen, sondern dass diese roten Kapitalverbrecher auf den Golfplätzen dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.
Diese Frage wird ihm wohl nur die Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin wird Grosz wohl bekommen, denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit. Seit
ihrer Absetzung vom Posten der Justizministerin wurde sie nicht einmal mehr von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.
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2011-07-06
Offiziere proben den Aufstand
Die Tage des Verteidigungsministers Norbert Darabos scheinen gezählt zu sein. Abgesehen
von seiner fehlenden Qualifikation für dieses Ministeramt und dem erstaunlichen Wende-
halsmanöver bezüglich der allgemeinen Wehrpflicht, hat er sich nun maßgebende Personen
im Bundesheer zu Feinden gemacht.
Dr. Eduard Paulus (Präsident der Österreichischen Offiziersgesellschaft), Dr. Michael
Schaffer (Präsident der Bundesvereinigung der Milizverbände) und Vzlt. Franz Hitzl
(Präsident der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft) fordern in einer heutigen
APA-OTS Aussendung ganz offen, den Rücktritt von Darabos.
Darabos begann zu drohen
Nachdem er von seiner „in Stein gemeißelten“ Versprechung, der Beibehaltung der all-
gemeinen Wehrpflicht komplett abgerückt war, löste er eine öffentliche Diskussion aus,
an der sich natürlich auch Offiziere des Bundesheeres beteiligten. Anstatt sich einer
sachlichen Diskussion zu stellen, fiel Darabos nichts besseres ein, als allen Ressort-
angehörigen des Bundesheeres die nicht seiner Meinung sind, per gestriger APA-
Aussendung mit personellen Konsequenzen zu drohen.
Obwohl wir der Meinung sind, dass sich niemand vor Darabos fürchtet und auch seine
Drohungen von niemanden wirklich ernst genommen werden, verletzte er damit das
demokratische, verfassungsrechtliche Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ein der-
artiger Fehler ist für einen Politiker eines demokratischen Staates unverzeihbar.
Ein zweiter Fred Sinowatz
Der studierte Geschichts- und Politikwissenschafter wurde im Jahr 2007 zum Verteidig-
ungsminister ernannt, nachdem die SPÖ bei der Nationalratswahl 2006, überraschend die
stimmenstärkste Partei wurde. Darabos welcher damals dem Koalitions-Verhandlungsteam
angehörte, wurde von Gusenbauer der Posten des Innenministers versprochen.
Zum Erhalt des Anspruches der Position des Bundeskanzlers, musste die SPÖ das Innen-
ressort jedoch an die ÖVP abgeben. Dadurch blieb für Darabos, nur mehr der Posten des
Verteidigungsministers übrig. In Manier des seligen Fred Sinowatz (Die Partei ist alles),
trat er den Posten an und wurde ab diesem Zeitpunkt ein willfähriges Opfer der SPÖ-
Granden.
Darabos als Spielball von SPÖ-Interessen
Der Job des österreichischen Verteidigungsministers ist eigentlich ruhig und problemlos,
sofern man sich nicht zum Spielball parteieigener Interessen machen lässt. Und genau
dies ist Darabos aus eigenem Verschulden passiert.
Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht war im Frühjahr des Vorjahres noch ein ab-
solutes Tabuthema für die SPÖ. Während Darabos getreu der Parteilinie seine ablehn-
ende Haltung sogar „in Stein meißelte“, drehte sich die Situation vor den Wien-Wahlen im
Oktober 2010.
Als der Wiener Bürgermeister in der Schlussphase des Wahlkampfes erkannte, dass ihm
und seiner Partei ein massiver Stimmenverlust drohte, versuchte er das Ruder nochmals
herumzureissen. Er präsentierte plötzlich und unerwartet, das Wahlversprechen der Ab-
schaffung der allgemeinen Wehrpflicht.
Zu allem Überfluss sprang auch noch Bundeskanzler Faymann auf diesen Zug auf. Nun
stand Darabos wie ein begossener Pudel da, hatte er doch getreu der Partei, keine Ab-
schaffung der allgemeinen Wehrpflicht „in Stein gemeißelt“ und musste nun auf Geheiß
der Parteiführung eine 180 Grad-Wendung vollziehen.
Hat Darabos noch Selbstachtung?
Während sich nun Faymann und Häupl auf Kosten von Darabos profilieren, steht dieser
als Lügner da. Mit diesem Akt haben der Bundeskanzler und der Wiener Bürgermeister,
ihrem eigenen Parteigenossen klar gemacht, wie entbehrlich er ist und ihn öffentlich
zum Wegwerfpolitiker degradiert.
Wenn Darabos noch einen Funken von Selbstachtung in sich trägt, nimmt er von selbst
den Hut und kehrt der SPÖ, die ihn so jämmerlich veraten hat, auf Nimmerwiedersehen
den Rücken.
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2011-01-23
Blaues Wunder für Grüne Truppe
33 Tage nach der Wien-Wahl, steht die Koalition der Verlierer fest. Nach 17 Verhand-
lungstagen einigte sich der Noch-Wiener Bürgermeister Michael Häupl, mit der Wiener
Grünen-Chefin Maria Vassilakou. Die nach Macht strebende Grün-Politikerin wird Vize-
Bürgermeisterin und die Bereiche Verkehr, Stadtplanung, Klimaschutz und Energie über-
nehmen.
Mit dieser Ressortzuteilung wird die Grüne Truppe ihr blaues Wunder erleben. Denn alle
anderen Ressorts und vor allem das der Finanzen bleibt in Roter Hand und damit wer-
den die Grünen, kaum eines ihrer Wahlversprechen einlösen können. Häupl dürfte von
Schüssel einiges gelernt und bei den Koalitionsverhandlungen sehr gut taktiert haben.
Griechische Verkehrsverhältnisse in Wien?
Der Noch-Wiener Bürgermeister hat Maria Vassilakou nämlich genau jene Bereiche über-
lassen, die nicht von Erfolg und Danksagungen gekrönt sind. Beim Ressort Verkehr ist
nur zu hoffen, dass in Wien keine griechischen Verkehrsverhältnisse aufkommen.
Alles was in den Bereichen Verkehr, Stadtplanung, Klimaschutz und Energie schief läuft,
dürfen die Grünen in Zukunft auf ihre Kappe nehmen und werden vermutlich am ausge-
streckten Arm der SPÖ verhungern. Machgelüste gepaart mit politischer Unerfahrenheit
haben eben ihren Preis und diesen wird Vassilakou am eigenen Körper erfahren müssen.
Günther Kräuter über Koalitionsgespräche erfreut
Unter diesem Gesichtspunkt ist es auch nicht verwunderlich, wenn sich SPÖ-Bundesge-
schäftsführer Günther Kräuter über den erfolgreichen Abschluss der Koalitionsgespräche
zwischen der SPÖ und den Grünen in der Bundeshauptstadt Wien aus Sicht der Bundes-
SPÖ, höchst erfreut zeigt.
Kräuter erwarte sich auch Auswirkungen auf das Wählerverhalten bei den nächsten Natio-
nalratswahlen im Sinne der Sozialdemokratie, weil die SPÖ zeigte, dass nicht nur die
Volkspartei als Partner in Frage kommt. Meint er damit dass es einen Unterschied mache,
statt dem einen Verlierer den anderen Loser zum Koalitionspartner zu krönen?
Auswirkungen auf die kommende Nationalratswahl
In einem hat Kräuter sicherlich recht, nämlich über die Auswirkungen auf das Wähler-
verhalten. Rund 30 Prozent der Wähler(innen) bei der Wien-Wahl haben sich für die
FPÖ ausgesprochen. Statt den Wähler(innen)-Wunsch ernst zu nehmen, wurde eine
Koalition der Verlierer gebildet.
Den FPÖ-Wähler(innen) attestierte man Blödheit oder Rechtsextremismus. Wie dieses
Klientel bei den kommenden Nationalratswahlen wählen wird, kann sich Kräuter schon
jetzt auf einer Hand ausrechnen. Damit sind wir auch schon bei seiner Prophezeiung
des Wahlverhaltens. Dieses wird sich mit Sicherheit ändern, allerdings nicht zu Gunsten
der SPÖ.
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2010-11-12
Filmproduzent ermordet und zerstückelt
Am 22. Dezember 1993 wurde Helmut Frodl in einem Mordprozess am LG Wien zu lebens-
langer Haft verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, gemeinsam mit einem Komplizen
den Filmproduzenten Fritz Köberl nach Ungarn gelockt und getötet zu haben.
Köberl bekam von Frodl Mehlspeisen und Alkoholika verabreicht, welche mit einem Betäub-
ungsmittel versetzt waren. Anschließend erschoss er den Filmemacher mit einem Genick-
schuss. Danach zersägte er die Leiche in 17 Teile und warf sie in einen Müllcontainer.
Ein Unterstandsloser fand am nächsten Tag die Leichenteile. Während die Polizei ermittelte,
täuschte Frodl vor, dass Köberl noch lebe und versuchte auch an das Geld des Filmprodu-
zenten zu gelangen. Frodl wurde am 15. Juni 1992 verhaftet.
Der Musterhäftling
Vor Gericht widerrief er sein Geständnis und gab an, dass ein russischer Geheimagent den
Filmemacher erschossen habe. Ein neuerliches Geständnis legte er nie ab. In der Haftan-
stalt Garsten studierte er Theologie. Er galt als Musterhäftling und wurde im Vorjahr, nach
17 Jahren Haft vorzeitig entlassen.
Streit um Wahlrecht
Während seiner Haftverbüßung wollte Frodl im Jahre 2002 von seinem Wahlrecht Gebrauch
machen. In diesem Jahr fand eine Nationalratswahl und ein Volksbegehren statt. Da jedoch
dem Gesetz nach jeder Verurteilte der eine vorsätzliche Straftat begangen hat und dafür
mehr als 1 Jahr unbedingte Haft ausfasst von Wahlen ausgeschlossen ist, wurde ihm dies
zu Recht verweigert.
6 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft, erhält ein Verurteilter sein Wahlrecht wieder
zurück. Mag sein dass dieser Wahlrechtsentzug bei einem Autodieb übertrieben erscheint,
aber bei einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder, sollten schon andere moralische
Maßstäbe angelegt werden. Vor allem wenn eine Tat derart brutal und geplant ausgeführt
wurde und nicht im Affekt oder aus Fahrlässigkeit passierte.
Vom VFGH bis zum EGMR
Auf jeden Fall hat sich Frodl über sein entzogenes Wahlrecht den Kopf zerbrochen. Ob er
auch so intensiv darüber nachgedacht hat wie er die Folgen seiner Tat wieder gutmachen
kann, sofern es bei so einem Verbrechen überhaupt eine Wiedergutmachung gibt.
Frodl rief im Jahr 2003 den Verfassungsgerichtshof um Verfahrenshilfe an. Die obersten
Richter lehnten dieses Ansinnen zu Recht ab und erklärten den Entzug des Wahlrechts als
verfassungskonform.
Aber er lies sich durch diesen Rückschlag nicht erschüttern und wandte sich an den EGMR.
Zeit hatte Frodl als Lebenslanger ja genug, um seine juristischen Spielchen zu spielen. Was
nun erfolgte, hätte kein normal denkender Mensch für möglich gehalten.
Dieses Urteil gleicht einem Schlag ins Gesicht
Der EGMR hat in der Folge am 8. April 2010 festgestellt, dass im Fall Frodl eine Verletzung
des Rechts auf freie Wahlen nach der Europäischen Menschrechtskonvention vorliege. Ob
sich die Richter(innen) dieses Gerichtshofes auch Gedanken über die Menschrechte des
ermordeten Fritz Köberl Gedanken gemacht haben?
Auf jeden Fall nimmt die Republik Österreich diese Entscheidung nicht kommentarlos hin
und wird dagegen ein Rechtsmittel erheben. Experten des Innenministeriums, des Bundes-
kanzleramtes-Verfassungsdienstes und des Bundesministeriums für europäische und internat-
ionale Angelegenheiten erarbeiten derzeit einen entsprechenden Schriftsatz, der nächste
Woche fristgerecht dem EGMR übermittelt wird.
Es gibt keine Ex-Mörder
Es ist schon gut dass es eine Instanz wie den EGMR gibt, die über die Einhaltung von
Menschrechten wacht und auch dementsprechend urteilt. Aber ein Urteil dass einem
zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder Bürgerrechte zuerkennt, ist im höchsten Maß
erstaunlich.
Bei Freddy Rabak steht ein sehr treffendes Zitat geschrieben. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe
oder Ex-Räuber. Aber es kann nie im Leben einen Ex-Mörder geben. Wir sehen dies ge-
nauso und deshalb ist das EGMR-Urteil eine moralische Ohrfeige gegenüber allen Opfern.
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2010-07-01