Homosexuelles Kindeswohl


Homo-Fachkonferenz

Am Donnerstag, dem 10. November 2011,  findet im Hotel Lindner am Belvedere, in 1030

Wien,  Rennweg 12,  von 09:30 bis 16:00 Uhr eine sogenannte Fachkonferenz mit dem

Thema „Regenbogenfamilien – Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien“ statt.

 

Zum Thema Homosexualität haben wir uns schon ausführlich geäußert und halten nach wie

vor fest, dass wir diese evolutionsbedingt nicht als normal ansehen. Wäre sie das,  gäbe es

keine zwei verschiedene Geschlechter die zur  Nachkommenschaft-Zeugung und der damit

verbunden Artenerhaltung notwendig sind.  Sämtlliche Weltreligionen,  sogar der in Öster-
reich so intensiv geförderte Islam,  lehnen die Homosexualität ab.

 

Selbst nach Wikipedia ist die Homosexualität nicht als  „normal“ zu werten, denn zur Ermitt-

lung der gesellschaftlichen Norm,  wird in diesem sicher nicht konservativen Internet-Lexikon

folgendes vermerkt:  „Ein Prozentrang zwischen 25 und 75 kann zum Beispiel als durchschnitt-

lich gelten, d. h. der Bereich, indem 50 % der Werte in der Grundgesamtheit (Bevölkerung)

liegen.“

 

Von dem in Wikipedia angeführten Wert sind zumindest die Homosexuellen in Österreich weit

entfernt,  denn Christian Högl,  Obmann der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien,  gab die

Prozentzahl der in der Alpenrepublik lebenden Homosexuellen zwischen 5 und 10 Prozent an.

 

Psychische Schäden aber dafür klare Orientierung

Aber zurück zum Thema, nämlich der Homo-Fachkonferenz. Auf dieser will man das Kindes-

wohl besonders herauskehren.   Das wird wohl ein schwieriges Unterfangen werden,  denn
Kinder die statt normal  mit Vater und Mutter,  mit zwei Mütter oder zwei Väter aufwachsen,
werden dem Spott und Hohn ihrer Mitschüler(innen) ausgesetzt sein. Das wiederum wird mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu psychischen Schäden führen.

 

Jedenfalls garantiert  ein Familienverband mit zwei Väter oder zwei Mütter dafür,  dass die

nächste Generation von Homosexuellen gewährleistet ist.   Denn Kinder orientieren sich bis
zur Pubertät sehr stark an ihren Eltern, die immerhin eine Vorbildfunktion erfüllen. Das Glück
im Unglück  einer solchen  Familienkonstellation ist jedoch,  dass der Nachwuchs zumindest
eine klare Vorlage für sein zukünftiges Sexualleben hat und nicht in Zweifel gerät.

 

Kaum haben wir uns damit abgefunden, dass Kinder in einer sogenannten Regenbogenfamilie

eine klare Orientierung gefunden haben,  auch wenn diese evolutionsbedingt nicht normal ist,

verblüffen die Macher der Homosexuellenszene aufs Neue, wie nachfolgender Screen beweist.

 

Screen: wien.gv.at

 

Geänderte Spielregeln

Dachten wir bislang, dass eine Regenbogenfamilie aus zwei Väter oder zwei Mütter besteht,

wurden hier offenbar die Spielregeln geändert.   Die neue Konstellation besagt nun, dass zu-

mindest nur mehr ein Elternteil homosexuell sein muss. Wie stellen sich die Herrschaften dies

eigentlich vor. Uns ist kein Familienverband bekannt, indem beispielsweise die Mutter hetero-

sexuell und der Vater schwul ist.

 

Und sollte es tatsächlich  solche Familienverbände geben, dann tut uns die Kinder leid,  die in

solchen leben müssen. Dazu können wir uns ein bildlich Szenario vor Augen führen. Sonntags

geht es mit dem schwulen Papi in die Homosauna,  während es wochentags die Hetero-Mutti

mit dem Postboten treibt.

 

Tja, das versteht man auf der Homo-Fachkonferenz offenbar unter Kindeswohl. Aber wie heißt

es schon in Nestroys „ Lumpazivagabundus“: „Die Welt steht auf kein‘ Fall mehr lang.“

 

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2011-11-06
 

Swingerclubverbot für Schwule?


Änderung der Klassenkampfziele

War es in Zeiten des Klassenkampfes vorrangiges Ziel der Sozialisten und Kommunisten,
Grund-, Hausbesitzer und Fabrikanten ihrer Besitztümer zu enteignen, haben sich im 21.
Jahrhundert die Ziele etwas geändert.

Da die ehemaligen Klassenkampf-Kämpfer von damals, heute selbst Besitzer von Betriebs-
stätten und Wohnhäuser (Gemeindebauten in Wien) sind, würde den Klassenkampfschmäh

niemand mehr glauben.

Meinungsenteignung und Genderwahn

Also haben sich die Genossen auf die Enteignung der  Meinungen und Standpunkte von
Andersdenkenden spezialisiert. Unter dem neuen Modewort „Diskriminierung“ wird ver-
sucht, alles und jeden der z.B. traditionsgemäß anderer Meinung ist, mittels Strafandroh-
ung zu disziplinieren.

Arbeitsstellen müssen „geschlechtsneutral“ ausgeschrieben werden, als wenn es einen

Sinn machen würde, wenn eine Baufirma einen Eisenbieger, ein Discobetreiber einen Tür-
steher sucht und dies nicht im Stelleninserat verlautbaren darf.

Natürlich auch umgekehrt hat der Genderwahn seine Blüten getrieben. Die direkte Stellen-
ausschreibung einer Kellnerin, Zimmermädchen oder Damenschneiderin sind ebenfalls

verboten und strafbar.

Andere Meinung gleicht bereits Diskriminierung

Auch die Homosexualität wurde k(r)ampfartig salonfähig gemacht. Heteros dürfen nur mehr
hinter vorgehaltener Hand, ihre Meinung über das evolutionsbedingte anormale Sexualver-
halten von Homos kundtun, um nicht als Diskriminierer zu gelten.

Eine typische Vertreterin solcher Meinungsenteigner ist die Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek. Wie erst kürzlich in diversen Presseaussendungen zu lesen war, sollen
laut ihr,  oben angeführte und die nachfolgenden  „Diskriminierungen“ strenger verfolgt

werden.

Wohnungen für Jeder(frau)mann

In Zukunft sollen auch bei der Vergabe von Wohnraum oder bei Lokalbesuchen strengere
Maßstäbe angelegt werden. Wenn z.B. ein Hausherr die Wohnungsvergabe an einen Zigeu-
nerclan verweigert weil er befürchtet, dass diese auf Grund ihrer ethnischen Herkunft even-
tuell nicht sorgsam mit den vermieteten Wohnräumen umgehen, wäre das der klassische
Fall einer Diskriminierung.

Männerclubs ade

Auch die Verweigerung des Zutrittes in ein Lokal auf Grund des Geschlechts oder der
sexueller Orientierung, ist ein schwerer Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Vorbei sind jene Zeiten, wo in domänen Männerclubs das starke Geschlecht unter sich
weilte, denn wer einer Frau den Zutritt in diesen auf Grund ihres Geschlechts ver-
wehrt wird, macht sich der Diskriminierung strafbar.

Schwule im Swingerclub

Das „Zuckerl“ an fehlinterpretierter Diskriminierung haben wir uns für den Schluss auf-
gehoben. Die Besitzer von sogenannten Swingerclubs sind am ärmsten dran. Stellen
Sie sich folgendes Szenario vor, wenn zwei Schwule einen Swingerclub betreten wollen.

Das erste Problem würde sich bereits beim Bezahlen des Eintrittsgeldes, falls es über-
haupt so weit kommt, ergeben. In diesen Clubs haben Damen in der Regel freien Ein-
tritt. Welcher der beiden Schwulen würde nun als Dame gelten, um in den Genuss des
Gratiseintritts zu gelangen?

Männerfranzösisch

Vermutlich würde der Betreiber die Beiden ohnehin abweisen, da sie ihm einen finanziellen
Schaden zufügen würden. Bei den Heteroswingers würde es aus evolutionsbedingten Grün-
den, mit absoluter Sicherheit nicht gut ankommen, wenn plötzlich zwei Männer gegenseitig
an ihrem Penis saugen, oder andere homosexuelle Praktiken vollziehen.

War Nestroy ein Hellseher?

Das die Heteros die Lokalität verlassen würden, kann sich der Clubbetreiber schon im
Vorfeld ausrechnen und er wird daher die beiden Schwulen, auf Grund ihrer sexueller
Orientierung abweisen. Damit macht er sich der Diskriminierung schuldig und könnte
bestraft werden.

Wie sang schon der Schustergeselle Knieriem in Nestroys Lumpazivagabundus: „Die

Welt steht nimmer lang..“

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2010-02-07
  

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