Hotellerie fordert unverzügliche Rücknahme der Besteuerung von Feiertagsarbeitsentgelt

WKÖ-Fachverbandsobmann Hotellerie Imlauer: "Der nächste Anschlag auf unsere Mitarbeiter"

Mit der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG 19.12.2024, RV/3100544/2017) und der anschließenden Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen vom 02.04.2025 wurde die jahrzehntelange Finanzverwaltungspraxis das Entgelt für die Arbeit am Feiertag, das sogenannte Feiertagsarbeitsentgelt, als steuerfrei zu behandeln, überraschend beendet.

Arbeitnehmer erhalten für Feiertage, die auf einen regulären Arbeitstag fallen, ihren normalen Lohn, arbeiten sie an diesen Feiertagen auch, dann erhalten sie diesen noch einmal in Form des so genannten Feiertagsarbeitsentgelt.

Bis zum 31.12.2024 wurde dieser Lohn für die Arbeit am Feiertag steuerfrei behandelt, seit 1. Jänner 2025 muss er hingegen als regulärer Arbeitslohn versteuert werden.

„Dieser Schritt ist der nächste harte Schlag für die Mitarbeiter unserer Branche“, so Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und oberster Branchensprecher. Denn auch die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen belastet die Mitarbeiter. So können Überstundenzuschläge bei mehrmonatigen Durchrechnungszeiträumen nicht für jedes Monat, sondern nur für das letzte Monat der Durchrechnung steuerfrei geltend gemacht werden.

„Es ist nicht einzusehen, dass Mitarbeiter die an Feiertagen arbeiten und Überstunden leisten, nun steuerlich schlechter gestellt werden als bisher. Arbeit und Leistung muss sich wieder lohnen – mehr Netto vom Brutto! Wir kämpfen für die Anliegen unserer Mitarbeiterinnen und erwarten uns hier auch entsprechende Unterstützung von der Gewerkschaft.“

Appell und Forderung

Seit Monaten drängt die österreichische Hotellerie auf Gesetzesänderungen, die die Arbeit am Feiertag wieder dauerhaft von der Lohnsteuer freistellt und steuerfreien Überstundenzuschläge ermöglicht. „Wir appellieren die entsprechenden Gesetzesreparaturen im Sinne der Mitarbeiter so rasch als möglich vorzunehmen. Wir vertrauen darauf, dass auch die Gewerkschaft dieses Anliegen im Sinne ihrer Mitglieder unterstützt – ganz im Geist unseres gemeinsamen Verständnisses, dass es um die Sache und das Wohl der gesamten Branche geht. Eine Gesetzesänderung wäre nicht nur steuerpolitisch richtig, sondern zugleich ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber Mitarbeiter und Unternehmer, die die österreichische Gastfreundschaft täglich leben und weiterentwickeln“, so Obmann Imlauer abschließend. 

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Gefälschter Honig: ZDF deckt auf – EU-Kontrollen versagen

Massenhaft Fake-Honig in Europa: Unzureichende Prüfmethoden, mangelnde Transparenz – auch Österreich ist betroffen

Der investigative Beitrag der ZDF-Sendung Frontal hat erschütternde Fakten ans Licht gebracht: In europäischen Supermärkten – auch in Österreich – landet zunehmend industriell gefälschter Honig. Dieser wird mit billigen Zuckersirup gesteckt und als „echter Bienenhonig“ verkauft. Die gängigen Analysemethoden erkennen diese Fälschungen häufig nicht.

„Die aktuellen Testverfahren sind veraltet und manipulierbar – Fälscher wissen längst, wie sie bei den Analysen problemlos durchkommen. Die Leidtragenden sind Konsumenten und die heimische Imkerei“, warnt Wolfgang Pointecker, Obmann der Biene Österreich.
DNA-Analyse als Alternative zur NMR in der Honigprüfung.

Die derzeit in Europa bevorzugte Methode zur Echtheitsprüfung von Honig ist die sogenannte NMR-Analyse (Kernspinresonanzspektroskopie). Sie basiert auf physikalischen Eigenschaften der Moleküle im Honig, ist jedoch anfällig für Manipulationen, da sie auf bekannten Mustern basiert, die technisch umgangen werden können.

Eine zukunftsweisende Alternative stellt die DNA-Analyse dar – ein molekularbiologisches Verfahren, das auf den genetischen Spuren im Honig basiert.

Die Kritikpunkte im Überblick:

Unzureichende Analysemethoden: Die EU-weit eingesetzte NMR-Analyse und andere Standardtests sind oft blind gegenüber neuartigen Streckmitteln.

Verdrängung regionaler Produzenten: Billige Importware untergräbt die Existenz österreichischer Imker – trotz hoher Qualitätsstandards.

Forderungen an die österreichische Politik: Modernisierung der Kontrollen: Investition in moderne Analytik, internationale Datenbanken und unabhängige Labors.

Die DNA-Analyse bietet ein vielversprechendes Instrument zur Ergänzung oder langfristigen Ablösung der klassischen NMR-Methode. Sie ermöglicht eine präzisere Rückverfolgbarkeit, ist weniger anfällig für Täuschung und öffnet den Weg für einen wirklich fälschungssicheren Herkunftsnachweis. Insbesondere für die österreichische Imkerei und Qualitätsproduzenten wäre die Einführung solcher Methoden ein großer Schritt zur Absicherung ihrer Produkte und zur Vertrauensstärkung bei Konsumenten.

Verbraucherschutz vor Handelsinteressen: Schutzmaßnahmen gegenüber Billigimporten und empfindliche Strafen bei Fälschungen.

„Österreich darf nicht länger zusehen, wie industriell gefälschter Honig den Markt flutet und unsere regionalen Produzenten ruiniert. Die Politik ist gefordert, wirksame Maßnahmen zu setzen – und zwar jetzt“, so Reinhard Hetzenauer, Obmann Stellvertreter von Biene Österreich.

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Weltkatzentag: Wieder Katzenbaby bei Pizzeria in Eferding ausgesetzt

In Geschirrtuch gewickelt: Baby erst zwei Wochen alt

Kurz vor dem Weltkatzentag am 8. August spitzt sich die Lage am Tierschutzhof Pfotenhilfe in der Grenzregion OÖ/Salzburg wieder einmal zu. Abgesehen von zahlreichen Fundkatzen sowie mehreren Katzenbabys, die derzeit mit dem Flascherl aufgezogen werden müssen, wurde jetzt ein erst zwei Wochen altes, völlig hilfloses Kätzchen in Eferding (OÖ) gefunden. Es hatte gerade erst einmal die Augen offen und war in ein Geschirrtuch gewickelt bei einer Pizzeria abgelegt. Genau dort wurden bereits 2023 zwei ähnlich junge ausgesetzte Babys aufgefunden.

„Wir haben den Fall damals ergebnislos angezeigt. Da muss jemand konsequent die Kastrationspflicht ignorieren und sich jeweils der Nachkommen skrupellos entledigen“, ist Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler empört. „Das muss ja jemand aus dem Umfeld mitbekommen, wenn da immer wieder illegal Katzen vermehrt werden, von denen offenbar auch einige sterben, denn ein Wurf umfasst gewöhnlich mehr als nur ein bis zwei Kätzchen!“

Anlässlich des Weltkatzentags weist die Pfotenhilfe auch wieder einmal darauf hin, dass die Kastrationspflicht nicht nur aus ethischen und moralischen Gründen eingehalten werden muss, sondern Verstöße im Wiederholungsfall auch bis zu 7.500,- Euro Strafe nach sich ziehen können.

„Zudem fordern wir eine Chip- und Registrierungspflicht wie bei Hunden, damit ausgesetzte Tiere rückverfolgt und Täter identifiziert werden können. Die ausufernde Katzenvermehrung und das damit verbundene unfassbare Leid muss endlich eingedämmt werden!“, so Stadler.

Hinweise auf Verstöße gegen die Kastrationspflicht sowie allgemein über schlechte Tierhaltung oder Tierquälerei können über das Kontaktformular auf www.pfotenhilfe.at gegeben werden, wenn nötig werden diese anonymisiert behandelt.

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Marktamt führte Schwerpunktkontrollen bei Taxiunternehmen durch

Preis- und Tarifgestaltung unter der Lupe

Das Marktamt Wien hat im Zuge einer Schwerpunktkontrolle 212 Taxis überprüft. Die gute Nachricht – 90 Prozent der Taxiunternehmen halten sich an die gültigen Bestimmungen, lediglich 10 Prozent mussten wegen verschiedener Übertretungen angezeigt werden.

Aufgrund laufender Beschwerden aus der Bevölkerung hinsichtlich nicht sichtbarer Taxilenkerausweise oder auch vollgeräumter Sitze in den Fahrzeugen wurden 212 Taxis kontrolliert. Tatsächlich können Übertretungen nach den Kontrollen des Marktamtes bestätigt werden: Taxitarife waren nicht sichtbar im Innenraum der Taxis angebracht, Taxilenker haben in den Taxis geraucht und diverse Fahrgastsitze waren vollgeräumt, sodass eine optimale Beförderung von Fahrgästen kaum möglich gewesen wäre. Ebenso wurden Anzeigen wegen Übertretungen der Gewerbeordnung erhoben, fehlende Geschäftsführer oder fehlende Gewerbeberechtigungen am Standort wurden durch das Marktamt festgestellt. Bezüglich Taxitarif wurden Rechnungen von bisherigen Fahrten unter die Lupe genommen, hierbei wurde keine Übertretung festgestellt.

„Die Kontrollen wurden aufgrund aktueller Beschwerden vom Marktamt durchgeführt. Taxis sind oft für Menschen, die nach Wien kommen, die erste Anlaufstelle in dieser Stadt und somit ein gewisses Aushängeschild. Grund genug, um hier genau Nachschau zu halten. Der Schwerpunkt wird jedenfalls fortgesetzt. Die positive Nachricht: Der Taxitarif wird mittlerweile in Wien eingehalten“, erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil und ergänzt „natürlich werden wir auch weiterhin ganz genau auf die Branche achten“.

Der Taxitarif folgt entweder der Taxameterangabe oder einer Berechnung aus Zeit und Länge der Fahrt nach einem fixen Schlüssel, wobei diese Berechnung des Preisbands per Routenplaner des Umweltministeriums erfolgen muss. Rund 20% der kontrollierten Taxis, vorwiegend ehemalige Mietwagengewerbe, verrechnen den Taxitarif mittels Preisbandtoleranz. Dabei muss natürlich die kürzeste Strecke und Fahrtzeit gewählt werden. Das genannte Preisband darf die Fahrtzeit- und Fahrtlängenberechnung um 20% unter- bzw. überschreiten.

Das Marktamt hat heuer bereits mehr als 700 Taxis kontrolliert. Insgesamt werden jährlich mehr als 97.000 Kontrollen vom Marktamt in verschiedenen Betrieben Wiens durchgeführt.

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FPÖ – Schnedlitz/Hafenecker: „ÖVP-Außenministerium ist Sicherheitsrisiko für die Republik!“

Sicherheitslücke, Erpressbarkeit, Vertuschung – FPÖ fordert volle Aufklärung und startet Meldeplattform (Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung)

„Wir sprechen hier nicht von privaten Vorlieben eines Botschafters. Wir sprechen von einer Staatsaffäre, von einem erschütterten Vertrauen in unsere höchsten Institutionen, von der Sicherheit der Republik, von der Integrität des diplomatischen Dienstes“, erklärten heute die FPÖ-Generalsekretäre NAbg. Michael Schnedlitz und NAbg. Christian Hafenecker, MA im Zusammenhang mit dem Skandal rund um einen österreichischen Diplomaten.

Schnedlitz verwies auf Berichte über frauenfeindliche und gewaltverherrlichende Inhalte, die mutmaßlich „zumindest teilweise in der Dienstzeit, mit der Infrastruktur des österreichischen Außenministeriums und in den Räumlichkeiten des österreichischen Außenministeriums verfasst wurden.“ Besonders alarmierend sei, dass offenbar „das Diensthandy ausgespäht wurde“, wie auch der Standard berichtet habe. „Jetzt stellt sich die Frage: Hat der Herr Oberreiter sein Diensthandy noch? Oder liegt es wenigstens bereits bei irgendeiner Untersuchung? Oder wird jetzt versucht, Spuren zu verwischen? Es gilt natürlich für alle genannten Personen die Unschuldsvermutung, doch diese Fragen müssen beantwortet werden!“

„Wir sehen hier eine Taktik des Aussitzens, eine Mauer des Schweigens und den Versuch der Regierungsparteien ÖVP und NEOS, diesen Sicherheitsskandal unter den Teppich zu kehren.“ Die offizielle Versetzung Oberreiters sei kein Schlussstrich, sondern müsse der Beginn einer umfassenden Aufklärung sein. Schnedlitz betonte: „Es gibt jede Menge offene Fragen, die geklärt werden müssen – politisch, dienstrechtlich und strafrechtlich.“ Die erste zentrale Frage laute: „Wer wusste wann worüber Bescheid – und warum wurde nicht gehandelt?“ Dabei verwies er auf eine gesetzliche Meldepflicht für Beamte nach der Strafprozessordnung: „Wenn Beamte über etwas Bescheid wissen, dann müssen sie das melden.“

Die Sicherheitsbedenken betreffen laut Schnedlitz auch die mögliche Erpressbarkeit: „Die Frage ist nicht: War Thomas Oberreiter erpressbar? Die Frage ist nur: Wurde er erpresst?“

Zusätzlich erinnerte er an den Hackangriff auf das Außenministerium rund um den Jahreswechsel 2019/2020 und zitierte einen damaligen ORF-Bericht: „Dieser kam mit einer internen E-Mail an mehrere Adressaten.“ Schnedlitz fragte hierzu: „Waren private Aktivitäten von Spitzenbeamten auf dienstlichen Geräten oder mit dienstlichen E-Mail-Adressen der Auslöser für diesen Hackangriff? War grobe Fahrlässigkeit im Spiel? Und wurde der Schaden vertuscht, um Regressforderungen zu vermeiden?“ Laut Rechnungshof lag der Schaden bei mindestens 1,69 Millionen Euro.

Zur Rolle des damaligen Ministers Alexander Schallenberg erklärte Schnedlitz: „Er hat davon gesprochen, dass kein Schaden entstanden ist – später hat sich das als falsch herausgestellt.“ Das werfe die Frage auf, warum trotz offensichtlicher Sicherheitslücken und finanzieller Schäden keine personellen oder rechtlichen Konsequenzen folgten.

Die FPÖ fordert deshalb vollständige Aufklärung und informierte über die eigene Meldeplattform www.bmeia-watch.at: „Dort können sich alle melden, die das Gefühl haben, dass sie bei Personalentscheidungen ungerecht behandelt wurden, dass sie zu Unrecht versetzt wurden, dass ein kleiner Kreis im diplomatischen Dienst bevorzugt wird, während andere wie Schachfiguren herumgeschoben werden. Es geht auch um Fragen des Arbeitsklimas, Belästigung, Mobbing, strukturellen Druck, Missstände, Nähe zu politischen Seilschaften – Wichtig ist festzuhalten, dass Verwaltungsmitarbeiter, Politiker und Nutzer der Plattform keine Ermittlungsbehörden sind und keine Informationen geteilt werden dürfen, die widerrechtlich gesammelt wurden! Alles muss im Rahmen der Gesetze ablaufen!“

FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker führte vor: „Wenn man sich die ÖVP-geführten Ministerien anschaut, dann sieht man, dass das Sicherheitsrisiko in Österreich aus drei Buchstaben besteht – nämlich aus Ö-V-P.“ Der Skandal rund um das Außenministerium zeige erneut die Strukturen des „tiefen Staates“: „Wir kennen die Problematik im Innenministerium und Finanzministerium – und jetzt ist mit dem Außenministerium ein weiterer Baustein identifiziert.“

Hafenecker zeigte sich auch über das mediale Schweigen verwundert: „Was macht eigentlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk?“ Im ORF sei kein Wort über den Fall gefallen: „Reuters hat berichtet, der Telegraph hat berichtet, Euronews hat berichtet, die Welt hat berichtet – aber der ORF berichtet nicht.“

Zum politischen Hintergrund der aktuellen Außenministerin erklärte Hafenecker: „Sie war im EU-Parlament Mitarbeiterin von Othmar Karas, später Kabinettsmitarbeiterin der ÖVP-Staatssekretärin Marek, Referentin in der Wiener ÖVP-Zentrale – das ist das politische Fundament.“ Es sei daher wenig überraschend, dass sich die NEOS-Außenministerin in dieser Causa „so still verhält“. Auch Schlüsselfiguren im Außenministerium wie „Berger, Marschik, Schallenberg, Oberreiter und Schmid“ seien alle Teil eines jahrzehntelang gepflegten Netzwerks, das „das Fundament des Projekts Ballhausplatz“ gebildet habe. Die Kabinettsmitarbeiter unter Spindelegger hätten das „Fundament des türkisen Systems“ gebildet, erklärte Hafenecker – inklusive Etienne Berchtold, dem späteren Botschafter in Abu Dhabi, für dessen Bestellung laut Gleichbehandlungskommission ein besser qualifizierter Kandidat übergangen und dadurch diskriminiert wurde.

Brisant sei im Zusammenhang mit Berchtold auch die wirtschaftliche Dimension im Umfeld von Signa und Mubadala, dem Staatsfonds Abu Dhabis: „Nach einem gemeinsamen Besuch von Sebastian Kurz, René Benko und Etienne Berchtold sind 500 Millionen Euro in das Signa-Imperium geflossen, später 2,9 Millionen Euro zu Sebastian Kurz.“

„Was wir hier sehen, ist kein Einzelfall. Es ist das System, das sich die ÖVP in den letzten Jahrzehnten zusammengezimmert hat“, schloss Hafenecker: „Ein System aus Günstlingswirtschaft, Loyalitätskultur und institutioneller Intransparenz. Dieses System hat ausgedient – Österreich braucht eine politische Generalreinigung und einen Volkskanzler Herbert Kickl!“

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Chronisch Kranker aus dem Bezirk Braunau in argen Nöten

Es findet sich kein Arzt, der ein dringend benötigtes Rezept verschreibt

Ein Mann aus Altheim ist chronisch krank. Er muss in regelmäßigen Abständen ein Medikament mittels einer Spritze verabreicht bekommen. Und dieses Medikament ist ziemlich teuer. Darum hat er es sich bisher immer bei seinem Hausarzt als Rezept verschreiben lassen. Der ist nun allerdings in Pension gegangen.

In der 5.000-Einwohner-Gemeinde gibt es jetzt nur noch einen einzigen Allgemeinmediziner, der keine neuen Patienten nimmt. Also auch nicht den chronisch kranken 55-Jährigen. „Mein Mann ist total verzweifelt. Er ist wegen der dringend benötigten Spritze schließlich ins Krankenhaus Braunau gefahren. Dort wurde ihm gesagt, er soll woanders hingehen. Erst auf massives Drängen meines Mannes hat ihm ein Arzt die Spritze als Rezept verschrieben. Mit dem Hinweis, dass er das in Zukunft nicht mehr machen wird“, erzählt die Ehefrau des 55-Jährigen. Die Situation in Altheim in Sachen Hausarzt/Hausärztin sei unerträglich. „Am besten ist wirklich, du wirst nicht krank. Mein Mann ist völlig verzweifelt. Er braucht die Spritze. Aber wer stellt ihm ein Rezept aus? Und wie weit muss er fahren, um überhaupt ein Rezept zu bekommen?“, so die Innviertlerin.

Dazu der AK-Präsident Andreas Stangl: „Dieses Ping-Pong-Spiel zwischen Krankenhäusern und dem niedergelassenen Bereich, bei dem die Versicherten auf der Strecke bleiben, ist ein inakzeptabler Zustand. Die Arbeitnehmer zahlen Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge und sollen sich somit auf eine adäquate Versorgung verlassen können. Dabei zeigt sich, dass die Kassenfusion immer mehr zum Problem wird. Es braucht wieder eine Arbeitnehmermehrheit in den Entscheidungsgremien der Gesundheitskasse.“

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Das Handy im Auslandsurlaub

AK gibt Tipps, damit ein Anruf im Ausland nicht zur Kostenfalle wird

Der langersehnte Urlaub sollte keinesfalls durch unnötige Roamingkosten getrübt werden. Die AK empfiehlt, sich rechtzeitig zu informieren und nötige Einstellungen am Handy vorzunehmen. Besonders vorsichtig sollten Konsumenten mit der Handynutzung auf Kreuzfahrtschiffen und in Flugzeugen sein.

Man liegt am Strand, checkt den Social Media Account und hat Lust, ein paar Urlaubsfotos zu verschicken: Wer nicht aufpasst, kann genau in diesen Situationen in die Kostenfalle tappen. Denn automatische Updates, Nachrichtendienste und Co. verursachen hohen Datentransfer. Datenroaming außerhalb der EU kann sehr kostspielig werden. Die AK empfiehlt, WLAN-Verbindungen zu nutzen und darauf zu achten, dass das Datenroaming auch wirklich deaktiviert ist. Funktioniert nämlich das WLAN nicht, schalten die meisten Handys automatisch wieder auf das Mobilfunknetz um.

Urlaubsdestination ist entscheidend

Innerhalb der EU (plus Norwegen, Liechtenstein und Island) entstehen keine zusätzlichen Kosten für Telefonie und Internet. Mit „Roam like at Home“ kann das Handy im EU-Ausland wie zuhause genutzt werden. Dies gilt auch für Freieinheiten laut Tarifbestimmungen.
Beim erstmaligen Einbuchen in ein Netz erhalten Konsumenten eine Roaming-Informations-SMS. Grundsätzlich gibt es eine weltweite Kostenobergrenze von 60 Euro für Datenroaming (nicht Telefonie!). Sind 80 Prozent der Kostengrenze erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung. Die Kostengrenze kann vom Konsumenten bei Erreichen des Limits aufgehoben werden. Davon ist jedoch dringend abzuraten.

Viele Betreiber bieten mittlerweile auch Roamingsperren speziell für „außerhalb der EU“ an. Mit einer solchen Roamingsperre ist man zuverlässig vor unerwünschtem Roaming, zum Beispiel im grenznahen Bereich zur Schweiz, geschützt. Trotzdem kann man das kostengünstige Roaming innerhalb der EU verwenden.

Besondere Vorsicht am Schiff und im Flugzeug geboten

Die Kostenobergrenze für Datenroaming gilt übrigens auch für nicht-terrestrische Netze (zum Beispiel Satellitennetze) auf Flugzeugen und Kreuzfahrtschiffen. Alle anderen Roamingentgelte wie Telefonie sind meist sehr teuer. Tipp: Die Roaming-Informations-SMS genau lesen. Man sollte am besten vor dem Aufenthalt im EU-Ausland oder in grenznahen Gebieten die Roaming-Funktion direkt beim Betreiber ausschalten lassen. So können unkontrollierte Kosten erst gar nicht entstehen. Wird diese Einstellung nur am Handy vorgenommen, kann es zu Beweisproblemen kommen.

Falle: Mobilbox

Vor dem Auslandsaufenthalt sollte unbedingt die Mobilbox (##002# anrufen) deaktiviert werden. Wird man im Ausland angerufen und hebt nicht ab, wird der Anrufer auf die Mobilbox umgeleitet. Dann kommt es zum sogenannten Passivroaming. Dabei fallen Kosten an, als würde man selbst vom Ausland nach Österreich anrufen.

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Drogenaufgriff bei Fahrzeugkontrolle in Vorarlberg

Eine Kurierfahrt von einem Kilogramm Ketamin wurde dank der gezielten Kontrolle des Zolls verhindert

Zollbeamte führten bei einem Lenker, der nach Österreich einreiste, eine Kontrolle durch. Unter dem Fahrersitz fanden die Beamten ein in Plastik verpacktes weißes Pulver. Auf Nachfrage bestritt der Mann, Kenntnisse über die Substanz zu haben. Auffällig war, dass während der Kontrolle mehrfach Anrufe auf dem Handy des Lenkers eingingen. Das Mobiltelefon wurde daher sichergestellt.

Ein Test ergab, dass es sich bei der sichergestellten Substanz um Ketamin mit einem Gesamtgewicht von 1.009,4 Gramm handelte. Im Zuge der Einvernahme verweigerte der Verdächtige Angaben zur Herkunft des Suchtmittels, gab jedoch an, die Ware zu einem Bekannten bringen zu wollen. Der Lenker wurde in der Folge nach dem Suchtmittelgesetz und aufgrund von Fluchtgefahr festgenommen.

„Mit dem erfolgreichen Aufgriff haben die Beamtinnen und Beamten des Zolls einmal mehr gezeigt, dass der Schmuggel von Suchtgift in Österreich konsequent verfolgt und erfolgreich verhindert wird. Der Zoll leistet eine hervorragende Arbeit zum Schutz der Bevölkerung und ich danke den Einsatzkräften für ihr entschlossenes und professionelles Vorgehen“, so Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.

Ketamin ist ein Arzneistoff, der ursprünglich als Narkosemittel entwickelt wurde und vor allem in der Human- und Tiermedizin zur Kurznarkose oder Schmerzbehandlung eingesetzt wird. Es wirkt vor allem über eine Blockade des NMDA-Rezeptors im Gehirn und hat dadurch bewusstseinsverändernde, schmerzlindernde und sedierende Eigenschaften. Wegen seiner dissoziativen Wirkung wird es jedoch auch als Partydroge missbraucht, was mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist.

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FPÖ – Lugner: Auftrittsverbot für Hamas-verherrlichender Band im Wiener Gasometer gefordert

Anzeige gemäß § 282a StGB – Gutheißung terroristischer Straftaten gegen Gasometer und Band

Empört zeigt sich der FPÖ-Linksextremismussprecher LAbg. Leo Lugner über den geplanten Auftritt der Band „Kneecap“ am 1. September 2025 in der Raiffeisen Halle im Gasometer: „Diese Gruppe ist dafür bekannt, Hamas und Terror in ihren Texten zu verherrlichen. Dass eine solche Veranstaltung mitten in Wien stattfinden darf, ist ein handfester Skandal!“

Lugner kündigt in diesem Zusammenhang eine Anzeige nach § 282a StGB („Gutheißung terroristischer Straftaten“) gegen die Band und den Betreiber des Gasometers an: „Wer Terrorismus feiert und unterstützt, überschreitet jede rote Linie. Das hat nichts mit Kunst- oder Meinungsfreiheit zu tun – das ist strafbar!“

„Ich fordere die zuständige Behörde sowie die Polizei auf, unverzüglich ein Veranstaltungsverbot auszusprechen. Gleichzeitig muss das Gasometer hinsichtlich aller öffentlichen Fördermittel auf den Prüfstand. Wenn dort Auftritte von Terror-Sympathisanten stattfinden, darf kein einziger Cent Steuergeld fließen“, stellt Lugner klar.

„Wer Terror legitimiert, bedroht unsere Sicherheit und unser Zusammenleben. Wien darf nicht zum Tummelplatz für Terror-Verherrlicher werden. Wir erwarten ein sofortiges Einschreiten der Sicherheitsbehörden und ein klares Signal gegen Extremismus“, so Lugner abschließend.

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Verhaltensregeln bei einem Einbruch

Wie vermeide ich Schmerzensgeldzahlungen an den Einbrecher oder gar eine gerichtliche Verurteilung?

Man glaubt es kaum, aber es niemanden anzuraten sein Eigentum vehement zu verteidigen. Denn ist durchaus möglich, dass man einen Einbrecher, den man auf frischer Tat in seiner Wohnung oder seinem Haus erwischt und von diesem noch dazu bedroht wird, anschießt, ein Schmerzensgeld zahlen muss und wenn es ganz dumm hergeht und der Kriminelle verstirbt, im günstigsten Fall wegen Notwehrüberschreitung oder gar wegen Totschlag vor Gericht landet.

Gestern am Abend traf ein 66 jähriger Pensionist in seinem Garten, im Salzburger Stadtteil Gnigl zwei Einbrecher auf frischer Tat und schoss auf den Mann, nachdem ihn dieser mit einem Messer bedroht hatte. Der Kriminelle verstarb heute an seinen Verletzungen. Wir vermuten, dass der Pensionist, der sein Eigentum und sein Leben verteidigt hatte, mit den größten Schwierigkeiten, wenn nicht sogar mit einer gerichtlichen Verurteilung zu rechnen hat.

Um unsere Leser(innen) vor Schwierigkeiten oder Schmerzensgeldzahlungen zu bewahren, möchten wir diesen einige Verhaltensregeln ans Herz legen.

Am besten man versperrt keine Haus- oder Wohnungstüren mehr, das spart nämlich Kosten für neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder man hinterlässt zumindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht über Gebühr anstrengen muss.

Sollte man einen Einbrecher im Haus oder in der Wohnung antreffen, diesen keinesfalls erschrecken . Er könnte vielleicht einen Herzinfarkt erleiden und das könnte möglicherweise als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.

Auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anwenden. Das bringt einen in des Teufels Küche, wie man bereits aus diversen Prozessen ( ja, sogar gegen Polizisten – Schlagwort: Kremser Supermarkt) einwandfrei ersehen kann.

Besser man lädt den ungebetenen Gast zu Kaffee und Kuchen ein und verrät ihm in einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo das Geld und der Schmuck aufbewahrt ist. Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, sollte man einen Dolmetscher hinzuziehen, um eventuelle Kommunikationsprobleme zu vermeiden.

Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, ist ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Beute auch gerecht aufgeteilt wird. Dadurch könnte man sich eine Klage wegen seelischer Grausamkeit – von jenem Einbrecher – ersparen, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.

Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, keinesfalls vergessen Schokolade und Kindermilchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt der Hausbar befriedigt werden.

Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, ist diesem der Familienwagen – Oberklassefahrzeuge werden bevorzugt – zur Flucht anzubieten. Es ist auch darauf zu achten, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.

Wenn Sie, werte Leserinnen und Leser, nun alle unsere empfohlenen Verhaltensregeln beachten, wird Ihnen – mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit – ein Prozess wegen Notwehrüberschreitung erspart bleiben. Nicht garantieren können wir dafür, ob Sie nicht eventuell im Spital oder gar auf dem Friedhof landen werden.

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Bankomatsprenger-Netzwerke im Visier der Strafverfolgungsbehörden

Bundeskriminalamt führte 14 Festnahmen und zahlreiche Sicherstellungen durch – ausgezeichnete Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft Wien führte zu Erfolg

Bei der heutigen Pressekonferenz am 31. Juli 2025 in Wien präsentierten Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes, Nina Bussek, Leiterin der Medienstelle und Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Wien, sowie Gerhard Winkler, Leiter der Ermittlungsdienste im Landeskriminalamt, gemeinsame Ermittlungserfolge im Kampf gegen Bankomatsprengungen. Im Zentrum stand ein klarer Erfolg polizeilicher Ermittlungsarbeit: 14 Festnahmen, zahlreiche Sicherstellungen und eine enge internationale Kooperation zur Bekämpfung hochprofessionell agierender Tätergruppen.

„Die ausgezeichnete Kooperation mit den niederländischen Sicherheitsbehörden ist für die AG Bankomat von entscheidender Bedeutung. Dieses wichtige Thema stand im Fokus der Gespräche mit dem niederländischen Innenminister“, sagte Innenminister Gerhard Karner.

„Die koordinierten Ermittlungen der AG Bankomat haben in kurzer Zeit zu beachtlichen Erfolgen geführt – doch das war erst der Anfang. Wir werden weiterhin mit voller Konsequenz diese gefährliche Form der Kriminalität bekämpfen. Der Schulterschluss im Rahmen des Bankengipfels zeigt ebenfalls Wirkung. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für ihre ausgezeichnete Kooperation und bei meinen Kriminalistinnen und Kriminalisten für ihre ausgezeichnete Arbeit“, betonte der Direktor des Bundeskriminalamts Andreas Holzer.

Gezielte Ermittlungen – erfolgreiche Bilanz

Seit Jahresbeginn 2025 wurden in Österreich 26 Einbruchsdiebstähle durch Sprengung von Geldausgabeautomaten verübt. In zwölf Fällen blieb es beim Versuch, doch der Sachschaden und das Gefährdungspotenzial für Unbeteiligte sind enorm. Die Täterinnen und Täter agieren arbeitsteilig und hochgradig organisiert, oft mit klarer Rollenzuweisung – etwa als Sprenger, Logistiker oder Verbindungspersonen.

Dank intensiver Ermittlungen konnten bis dato:

++ 24 Beschuldigte und neun Verdächtige identifiziert,

++ 14 Personen festgenommen und

++ 12 Hausdurchsuchungen durchgeführt werden (davon sechs in den Niederlanden).

Zudem wurden bedeutende Sachbeweise sichergestellt:

++ 16 Roller

++ Über 50 Mobiltelefone sowie über 30 weitere Datenträger

++ 400 bis 500 Gramm Sprengstoff

++ Suchtmittel: 100 Gramm Kokain, 98 Gramm Cannabiskraut

++ Bekleidung mit mutmaßlichem Tatbezug

++ 39.000 Euro Bargeld

Zu den Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft Wien erklärte die Leiterin der Medienstelle und Erste Staatsanwältin Nina Bussek: „Die Staatsanwaltschaft Wien hat seit Oktober 2024 in diesem Ermittlungsverfahren über 100 Anordnungen erlassen, darunter etwa 40 Telefonüberwachungen, mehrere Sicherstellungen und Festnahmen. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl an DNA-Spuren sichergestellt und ausgewertet.“

Spezialermittlungsgruppe und Sicherheitspakt mit Banken

Als Reaktion auf die zunehmenden Vorfälle wurde im März 2025 die Arbeitsgruppe Bankomat (AG Bankomat) im Bundeskriminalamt eingerichtet. Diese unterstützt gezielt die Landeskriminalämter bei operativen Maßnahmen, erstellt Analysen und fungiert als Drehscheibe zu den internalen Sicherheitsbehörden. Besonders hervorzuheben ist der Sicherheitspakt zwischen dem BMI und der Bankenbranche, der im April 2025 unterzeichnet wurde. Ziel ist hier, nicht nur strafrechtlich konsequent zu handeln, sondern durch Prävention künftige Taten zu verhindern.

„Der Schlüssel zum bisherigen Erfolg war aus meiner Sicht die Kombination aus altmodischer, akribischer und hartnäckiger Ermittlungsarbeit, dem guten Vernetzen von österreichischen und internationalen Ermittlerinnen und Ermittlern durch die AG Bankomat und die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Wien“, bedankte sich auch der Leiter des Ermittlungsdienstes des LKA Wien, Gerhard Winkler.

Internationales Phänomen – nationale Entschlossenheit

Die Tätergruppierungen, zumeist mit Wurzeln in den Niederlanden und nordafrikanischem Hintergrund, agieren über Ländergrenzen hinweg – doch auch die Sicherheitsbehörden arbeiten grenzüberschreitend zusammen. Die bisherigen Erfolge belegen, dass internationale Kooperation, strategische Planung und akribische Ermittlungen einen wesentlichen Schlüssel zur Bekämpfung dieses Phänomens darstellen.

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Skandal um ranghohen Beamten im Außenministerium muss vollständig aufgeklärt werden

Hat der ÖVP-nahe Spitzendiplomat für sein „Doppelleben“ auch Infrastruktur der Republik verwendet?

„Was hier durch die Aufdecker-Plattform ‚Fass ohne Boden‘ an die Öffentlichkeit gelangt ist, ist zutiefst verstörend“, kommentierte heute FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin und Außenpolitik-Sprecherin NAbg. Susanne Fürst die Affäre im Außenministerium. Ein Spitzendiplomat soll ein „Doppelleben“ geführt und neben seinem Job als Botschafter abstoßende sadomasochistische Aktivitäten ausgelebt haben. Mit der Abberufung des Beamten sei die Angelegenheit aber nicht erledigt, betonte Fürst: „Der Mann ist kein ‚kleines Rädchen am Wagen‘, sondern seit Jahrzehnten in zentralen Funktionen tätig – etwa auch als Kabinettschef im Bundeskanzleramt sowie im Außenministerium. Er ist eine Größe innerhalb der ÖVP-Familie. Die Öffentlichkeit hat deshalb volle Aufklärung verdient.“

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, soll der Diplomat auch im Internet in einschlägigen Blogs seine sexuellen Vorlieben ausgelebt haben. „Wurde hier auch Infrastruktur der Republik dafür verwendet wie beispielsweise Computer, Laptops, Tablets oder andere Geräte? Fanden diese Umtriebe innerhalb der Dienstzeit statt? Auf all diese Fragen erwarten wir Antworten von Neos-Außenministerin Meinl-Reisinger“, so FPÖ-Außenpolitiksprecherin NAbg. Susanne Fürst, die sich auch entsetzt darüber zeigte, dass Frauen vom Spitzendiplomaten in seinen Beiträgen als „Fleisch“ bezeichnet worden sein sollen. Fürst: „Es ist mir unerklärlich, wie jemand mit einer derartigen Einstellung Karriere machen kann, die ihn in die mächtigsten Jobs des Landes führen. Die Personalauswahl der ÖVP war auch schon einmal besser.“

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Umfrage zu Dickpics: Unerwünscht und übergriffig

Wenn Intimität (digitale) Grenzen überschreitet

Unerwünschte intime Bilder sind kein Einzelfall, sondern digitaler Alltag. Das zeigt eine repräsentative Studie des Online Research Instituts Marketagent, bei der 500 österreichische Frauen zu ihren Erfahrungen mit sogenannten Dickpics, den Reaktionen darauf und ihren Schutzstrategien im virtuellen Raum befragt wurden. Das Ergebnis: Von Ekel bis Ärger lösen Dickpics vieles aus – von Zustimmung fehlt meist jede Spur.

Zentrale Erkenntnisse:

++ Digitale Belästigung als Alltagsphänomen: 70% der Österreicherinnen empfinden das Versenden intimer Inhalte ohne Zustimmung grundsätzlich als sehr problematisch. Fast 4 von 10 heimischen Frauen im Alter von 14-75 Jahren haben bereits unerwünschte sexuelle Bilder oder Nachrichten erhalten (37%). In der Gruppe der Generation Z mussten bereits 7 von 10 Frauen (68%) diese Erfahrung machen.

++ Ekel und Ärger: 65% der österreichischen Frauen reagieren auf ein unerwünschtes intimes Bild mit Abscheu, 42% mit Verärgerung.

++ Konsequenter Umgang mit Absendern: Zwei Drittel der unfreiwilligen Dickpic-Empfängerinnen blockieren die betreffende Person (67%), 40% melden das Profil der jeweiligen Plattform.

++ Digitale Selbstverteidigung: Jede Zweite agiert bei unbekannten Kontakten grundsätzlich vorsichtig (57%) und vermeidet das Teilen persönlicher Informationen (51%).

++ Blick in die Zukunft: 54% gehen davon aus, dass Künstliche Intelligenz künftig unerwünschte sexuelle Inhalte automatisch blockieren wird, 40% erwarten härtere Strafen.

7 von 10 jungen Frauen haben Erfahrung mit unerwünschten sexuellen Nachrichten

Ab September 2025 ist das unaufgeforderte Versenden intimer Bilder in Österreich strafbar – das hat der Nationalrat kürzlich beschlossen. Ein längst überfälliger Schritt gegen digitale Belästigung, wie eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstituts Marketagent zeigt. Denn das Versenden sexueller Inhalte ohne vorherige Zustimmung empfinden 70% der Österreicherinnen als sehr problematisch. 84% legen großen Wert darauf, selbst bestimmen zu können, welche Inhalte sie im digitalen Raum sehen möchten.

Doch dieser Wunsch nach Selbstbestimmung wird in der Realität häufig missachtet: 37% der heimischen Frauen im Alter von 14 bis 75 Jahren haben bereits unangemessene Inhalte im digitalen Raum erhalten. Alarmierend hoch liegt dieser Wert in der jungen Generation: Knapp 7 von 10 Frauen der Generation Z (68%) sind schon einmal digital belästigt worden. Und häufig handelt es sich dabei um keinen einmaligen Vorfall: Im Mittel (Median) wurden die Betroffenen bereits fünf Mal mit derartigen Bildern oder Nachrichten konfrontiert.

„Unsere Daten zeigen klar: Digitale Belästigung betrifft nicht nur Einzelfälle, sondern ist ein weit verbreitetes Phänomen – insbesondere unter jungen Frauen. Dass fast 70 % der Generation Z bereits unangemessene Inhalte erhalten haben, unterstreicht den akuten Handlungsbedarf. Das neue Gesetz ist ein längst überfälliger Schritt – aber auch Plattformen und Gesellschaft sind gefragt, um digitale Räume endlich sicherer zu machen“, so Andrea Berger, Research und Communications Manager bei Marketagent.

Blockieren, melden, löschen: So reagieren Frauen auf Dickpics

Beim Umgang mit digitalen Grenzüberschreitungen sind die Betroffenen konsequent: Mehr als zwei Drittel der Frauen, die bereits ungefragt Dickpics erhalten haben, blockieren den Absender (67%). 40% melden die Nachricht oder das zugehörige Profil. Ein Schritt, den insbesondere die junge Generation Z verfolgt (47%). Ältere Frauen tendieren dagegen stärker dazu, die Nachricht sofort zu löschen. Rund ein Drittel aller Betroffenen entschließt sich dazu, die Nachricht schlicht und einfach zu ignorieren (32%).

Dickpics lösen vor allem eines aus: Ekel

„Blockier ihn sofort!“ würden zwei Drittel (65%) der Österreicherinnen raten, wenn eine Freundin ein ungefragtes Dickpic erhält. 44% würden nachfragen, ob der Vorfall bereits der Plattform gemeldet wurde und 40% den Absender wenig schmeichelhaft als Idioten abstempeln. Auf die Strafbarkeit der Handlung würden fast 4 von 10 (37%) hinweisen. Die Nachfrage nach der Ästhetik des Bildes käme dagegen nur 4% in den Sinn und verschwindend geringe 1% würden ein solches Bild als Kompliment bezeichnen.

Keine verwunderlichen Reaktionen, wenn man bedenkt, dass Dickpics vor allem eines auslösen: Ekel (65%).   42% der unfreiwilligen Dickpic-Empfängerinnen reagieren verärgert, 36% schockiert und 12% fühlen sich sogar bedroht. Wie belastend die Erfahrung ist, zeigt auch ein impliziter Vergleich mit Wetterphänomenen: Fast ein Drittel assoziiert unerwünschte Nacktbilder mit einem Sandsturm – verwirrend, unangenehm, mit starkem Fluchtimpuls (29%). Für 23% fühlt es sich an wie ein plötzlicher, unangenehmer Regenschauer und für rund ein Fünftel (21%) wie ein bedrohliches Gewitter, vor dem man sich schützen möchte.

„Ein Dickpic ist kein Flirt oder Kompliment, sondern eine Grenzüberschreitung. Zwei Drittel der Betroffenen blockieren den Absender sofort – ein deutliches Zeichen dafür, wie abschreckend diese Form der Belästigung wirkt. Männer sollten sich bewusst machen, dass sie mit solchen Bildern vor allem eines erreichen: Ablehnung, Abwehr und digitalen Ausschluss“, so das klare Fazit von Thomas Schwabl, Gründer und Geschäftsführer von Marketagent.

Vorsicht statt Vertrauen: Wie sich Frauen online schützen

Wie verhalten sich die Österreicherinnen nun, um sich vor unerwünschten sexuellen Inhalten zu schützen?  57% lassen bei unbekannten Kontakten ganz grundsätzlich Vorsicht walten, 51% vermeiden es, persönliche Informationen online zu teilen. Das Blockieren oder Melden von verdächtigen Personen sind für 51% gängige Strategien und 37% öffnen im Allgemeinen keine Bilder von Fremden. Die heimischen Frauen sehen jedoch auch Plattformen klar in der Verantwortung: 58% würden in der Rolle als Dating-App-Betreiber einen sofortigen und dauerhaften Ausschluss von Dickpic-Absendern umsetzen.

Digitale Grenzüberschreitungen hinterlassen nicht nur emotionale Spuren, sondern wirken sich auch auf das eigene Nutzungsverhalten in der digitalen Welt aus. Die Mehrheit der Frauen gibt an, aufgrund solcher Erfahrungen ihren Umgang mit digitalen Plattformen verändert zu haben.

Die Zukunft kennt Grenzen – und soll sie schützen

Ein Blick in die Zukunft lässt große Hoffnungen in Künstliche Intelligenz erahnen: Jede zweite Österreicherin geht davon aus, dass KI in 10 Jahren quasi als digitaler Türsteher agieren und unangemessene sexuelle Inhalte automatisch erkennen und blockieren wird (54%). 40% erwarten zukünftig härtere gesetzliche Strafen in diesem Bereich und 22% mehr gesellschaftliche Aufklärung und Prävention.

Bis es soweit ist, legt das neue Verbot unerwünschter intimer Bilder einen dringend notwendigen Grundstein im Kampf gegen digitale Belästigung. Denn die Marketagent-Studie zeigt deutlich: Wenn ein Klick genügt, um Grenzen zu überschreiten, ist es höchste Zeit, diese zu schützen.

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Mitglieder der Antifa versuchten mit Gewalt eine Polizeikontrolle zu verhindern

Anzeige wegen Verdacht des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und mehrere Festnahmen

Wegen des Verdachts von verschiedenen Verwaltungsübertretungen kontrollierten gestern drei Polizeistreifen des BPK Völkermarkt das Gelände des Museums Peršmanhof in Bad Eisenkappel, Bezirk Völkermarkt. Hier hatten sich rund 60 Personen des Antifa Camp Kärnten getroffen. Diese Kontrolle wurde von Vertretern der BH Völkermarkt und des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl begleitet. Beim Versuch der Identitätsfeststellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden die einschreitenden Polizeibediensteten von den Teilnehmern teils körperlich bedrängt. Da sämtliche anwesenden Personen ihre Verpflichtung verweigerten, an der Identitätsfeststellung mitzuwirken, wurden vorsorglich weitere Polizeikräfte zur Unterstützung angefordert.

Als die Polizei im Zuge der Kontrollen das Museumsgebäude betreten wollte, versuchten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Antifa Camp Kärnten die Polizei daran zu hindern. Letztlich gelangen die Polizeibediensteten in das Gebäude, wobei einige Personen versuchten, ebenfalls in das – zu diesem Zeitpunkt überfüllte – Gebäude einzudringen. Sie wurden mehrmals aufgefordert zurückzutreten, ließen aber nicht von ihrem Vorhaben ab. Bei dem Versuch der Polizei die Eingangstüre zu schließen, wurde eine Person leicht verletzt und von der Rettung ambulant versorgt. Der Mann wurde wegen des Verdachts des Widerstands gegen die Staatsgewalt der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.

Es wurden im Zuge des Einsatzes drei Personen nach dem Fremdenpolizeigesetz festgenommen. Bei einer Person konnte nach der Identitätsfeststellung die Festnahme sofort wieder aufgehoben werden. Zwei weitere Personen wurden auf die Polizeiinspektion Bad Eisenkappel verbracht. Hier konnte ihre Identität ebenfalls festgestellt und die Festnahme aufgehoben werden. Es ergingen mehrere Anzeigen nach diversen Kärntner Verwaltungsgesetzen. Der Einsatz ging am späten Nachmittag zu Ende.

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Was dereguliert Sepp Schellhorn bei den Salzburger Festspielen?

Wer bezahlt? FPÖ-Generalsekretär kündigt eine Parlamentarische Anfrage zur Klärung einer möglichen missbräuchlichen Verwendung von Steuergeld an

Am Eröffnungsabend der diesjährigen Salzburger Festspiele ließ sich auch NEOS-Staatssekretär Sepp Schellhorn bei einem laut Medien eigens ausgerichteten Empfang blicken. „Aber warum eigentlich? Nur weil er Salzburger ist? Und wer hat das bezahlt?“ fragte sich wohl nicht nur FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz: „Gibt es bei den Salzburger Festspielen einen Bedarf für Deregulierung? Oder aber musste er für seine Chefin, NEOS-Außenministerin Meinl-Reisinger, das Handtaschl nachtragen? Oder werden hier für private Interessen öffentliche Gelder verwendet? Wir wissen es nicht – aber wir werden es herausfinden.“ Der FPÖ-Generalsekretär kündigte eine Parlamentarische Anfrage zum Festspielbesuch des Deregulierungs-Staatssekretärs und des damit im Zusammenhang stehenden Empfangs an. „Es wird genau zu prüfen und hinterfragen sein, wer diesen Empfang ausgerichtet hat, wer davon profitiert hat, wer genau wofür bezahlt hat und ob hier Gelder zweckfremd und missbräuchlich verwendet wurden. Mit Deregulierung hat das Ganze jedenfalls definitiv nichts zu tun. Den Medien war auch kein Schwerpunkt in Richtung Außenpolitik zu entnehmen“, so Schnedlitz.

Ein Blick in die Geschäftseinteilung der Regierung genügt um zu sehen, dass Schellhorn mit den Salzburger Festspielen eigentlich nichts zu tun habe. Während bei zuständigen Regierungsmitgliedern die Ausrichtung von Empfängen nachvollziehbar ist, sei Schellhorn – wie auch sonst in seinem bisherigen Wirken als Staatssekretär – komplett fehl am Platz. Schnedlitz: „Und wenn er sich schon einen Sticker ans Revers heftet, dann müsste auf diesem eigentlich ‚Fettnäpfchen-Sepp’, ,Steuergeldver(sch)wender‘ oder zumindest ‚Trinkgeld-Versager‘ stehen. Gerade Schellhorn als ehemaliger Gastronom hätte nämlich verhindern müssen, dass diese Regierung künftig auch beim Trinkgeld ungeniert zugreift und damit obendrein wieder mehr Bürokratie schafft!“

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Baustellen-Razzien in ganz Österreich

Finanzpolizei deckt 128 Fälle von Abgaben- und Sozialbetrug auf

Die Finanzpolizei (Amt für Betrugsbekämpfung – ABB) führte Schwerpunktkontrollen auf Baustellen in ganz Österreich durch. Dabei stellten die Beamtinnen und Beamten 128 teils schwerwiegende Fälle von Abgaben- und Sozialbetrug fest. An 139 Einsatzorten wurden mehr als 390 Unternehmen kontrolliert. Dabei waren 235 Finanzpolizisten im Einsatz. Diese haben auf den Baustellen 1.235 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer kontrolliert.

Teilweise lieferten sich die Verdächtigen wilde Verfolgungsjagden mit den Finanzpolizisten – Sprünge von Dächern und Kletteraktionen über Zäune inklusive. Sämtliche Übertretungen führten zu Strafanzeigen. Fast 170.000 Euro an Abgabenrückständen konnten im Rahmen der Aktion eingebracht werden.

„Gerade auf Baustellen geht es nicht nur um Steuergerechtigkeit, sondern auch um den Schutz von Arbeitnehmerrechten und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Wer illegal beschäftigt oder unterbezahlt wird, ist oft nicht ordnungsgemäß versichert. Gleichzeitig verzerrt solcher Betrug den Wettbewerb zulasten ehrlicher Betriebe“, so Finanzminister Markus Marterbauer.

„Dass im Zuge dieser Schwerpunktaktion so viele Missstände aufgedeckt wurden, ist ein Beweis für die hervorragende Arbeit der Finanzpolizei und die gute Zusammenarbeit zwischen den Kontrollbehörden. Diese Ergebnisse zeigen aber auch: Der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping ist noch lange nicht vorbei. Solche Betrugsmodelle sind systematisch angelegt und richten enormen Schaden an – für die Betroffenen ebenso wie für das Sozialsystem und den fairen Wettbewerb. Als Arbeitsministerin setze ich mich mit aller Kraft dafür ein, dass wir diese Vergehen lückenlos verfolgen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter schärfen, wo es nötig ist“, sagt Arbeitsministerin Korinna Schumann.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzpolizei fanden 15 illegale Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ohne Arbeitsbewilligung vor. Vier Personen waren arbeitslos gemeldet und dennoch auf einer Baustelle tätig. Insgesamt wurden 44 Schwarzarbeitsanzeigen gelegt sowie acht Fälle von Unterentlohnung und 36 Meldevergehen im Zusammenhang mit den Lohn- und Sozialdumpingvorschriften festgestellt. Darüber hinaus erstatteten die Finanzpolizisten sieben Anzeigen wegen Übertretungen der Gewerbeordnung.

Bereichsleiter Wilfried Lehner zeigt sich angesichts des großen Erfolgs für die Finanzpolizei gleichzeitig erfreut und besorgt: „Mit diesem Schwerpunkteinsatz, der im internationalen Kontext mit der europäischen Arbeitsbehörde erfolgte, konnten wir zwar unsere Effektivität als Kontrollbehörde beweisen, die Summe der Aufgriffe ist aber besorgniserregend. Wir werden daher unsere Kontrollmaßnahmen gezielt fortsetzen.“

„Das Amt für Betrugsbekämpfung unterzieht solche Fälle konsequent weiterführenden finanzstrafrechtlichen Überprüfungen und Ermittlungen. So können solche Betrugsformen auf allen Ebenen wirksam gestoppt werden. Mit ihren Außendienst-Kontrollen leistet die Finanzpolizei dabei einen entscheidenden Beitrag zur Aufdeckung und Aufklärung dieser Betrugsszenarien“, so ABB-Vorstand Christian Ackerler. Konkret erfolgen nun in allen Fällen von Schwarzarbeit und Verdachtsfällen der Verwendung von Scheinrechnungen weitere finanzstrafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen. Die Strafdrohung reicht hier vom Doppelten des Hinterziehungsbetrages bis zu 10 Jahren Haft bei Abgabenbetrug.

Immer wieder kam es bei den Kontrollen zu kuriosen Situationen: In Niederösterreich flüchteten zwei Personen vor den Kontrollorganen. Dabei überquerten sie mehrere private Grundstücke, passierten Einfamilienhäuser, sprangen über Zäune und versteckten sich schlussendlich auf der Toilette einer Filiale einer Autoservicekette. Dort fand sie die Finanzpolizei schließlich nach ca. einer Stunde dank Mithilfe der Bevölkerung.

Auf einer ebenfalls in Niederösterreich befindlichen Baustelle flüchtete eine Person durch einen Sprung auf das Dach des Nachbargebäudes und sprang danach aus rund drei Metern Höhe vom Dach. Weitere Fälle betrafen Ausweisfälschungen, fehlende Meldungen zu Löhnen und ein Unternehmen mit zahlreichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, das beim Finanzamt keinerlei Umsatz angegeben hatte.

Im Raum Salzburg wurde eine Baustelle kontrolliert, die neben illegal beschäftigten Ausländerinnen und Ausländern auch sicherheitstechnisch so mangelhaft war, dass die Finanzpolizei umgehend die Arbeitsinspektion verständigte. Bei einem anderen Unternehmen konnten durch Exekutionsmaßnahmen über 63.000 Euro durch Sofortüberweisung sichergestellt werden.

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Neuzugang im Katta-Gehege: Monika und Bary

Ein tierisches Traumpaar findet zusammen

Sie ist besonders, er war beschlagnahmt – jetzt haben sich zwei außergewöhnliche Kattas gefunden: Monika, eine lebensfrohe Lemuren-Dame mit neurologischer Besonderheit, teilt sich seit Kurzem ihr Gehege mit Bary, einem freundlichen Kattaherren, der nach einer Beschlagnahmung bei Tierschutz Austria gelandet ist. Vermittelt wurde Bary über die neue österreichweite Plattform, die gezielt für Tiere mit besonderen Bedürfnissen passende Lebenspartner oder -plätze sucht.

„“Tiere wie Monika brauchen keine Mitleidsgeste, sondern passende Gesellschaft. Diese Initiative zeigt, wie durch gezielte Vernetzung echte Chancen entstehen – für Tiere mit Geschichte und Herz““, erklärt Stephan Scheidl, Tierheimleiter bei Tierschutz Austria.

Keine Einzelgänger: Kattas brauchen Gesellschaft

Bary stammt ursprünglich aus einer nicht artgerechten Privathaltung und wurde vom Amt beschlagnahmt und in die Obhut von Tierschutz Austria übergeben. Weil Kattas sehr soziale Tiere sind, war klar: Ein Leben allein ist keine Option. Also wurde über die neue Plattform gezielt nach einem geeigneten Partnertier gesucht – und gefunden.

Monika lebte bereits bei Tierschutz Austria. Aufgrund ihrer neurologischen Auffälligkeit wurde sie in ihrer früheren Gruppe nicht mehr akzeptiert – sie war zwar gesund, aber etwas „anders“. Umso schöner, dass sie sich nun über neue Gesellschaft freuen kann.

„“Wir haben rasch gemerkt, dass Monika und Bary gut zueinander passen könnten – und die Vergesellschaftung war dann überraschend harmonisch““, so Scheidl. Die beiden Lemuren haben sich schnell aneinander gewöhnt, verbringen viel Zeit gemeinsam, ruhen, spielen und fressen Seite an Seite.

Gezielte Vermittlung mit Herz und Verstand

Ziel ist es, auch für Tiere mit einer komplexeren Vergangenheit Perspektiven zu schaffen. Die Plattform ist ein Herzensprojekt von Tierschutz Austria – und zeigt bereits Wirkung. Die Vermittlungsinitiative von Tierschutz Austria bringt Tierschutzorganisationen aus dem ganzen Land zusammen. Gemeldet werden Tiere, die schwer vermittelbar sind, besondere medizinische oder soziale Anforderungen haben – oder einfach dringend ein Gegenüber brauchen.

„“Vernetzung unter Tierheimen hilft““, betont Scheidl. „“Ob Chinchilla, Reptil, Hund oder Wildtier – jedes Tier verdient die Chance auf ein artgerechtes Leben.““ Für Monika und Bary heißt das: ein gemeinsamer Neuanfang. Und hoffentlich bald ein neues Zuhause – denn gemeinsam sind sie nicht nur glücklicher, sondern auch besser vermittelbar.

Interessierte Tierheime können sich sehr gerne an tierheimleitung@tierschutz-austria.at melden und Teil des Netzwerks werden.

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AK warnt vor Abzocke bei Mietwagen wegen unzulässiger Abbuchung nach GPS-Überwachung

Eine Kärntnerin wurde nach einer kurzen Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Mietwagen der Firma 123-Transporter automatisch mit 45 Euro belastet – ohne Info oder Zustimmung

Weil eine Kärntnerin mit einem gemieteten und GPS-überwachten Kastenwagen der Firma 123-Transporter mit 24 km/h zu schnell unterwegs war, wurden ihr 45 Euro automatisch vom Konto abgebucht. Die Überraschung war groß, da die Konsumentin über mögliche Zusatzkosten und die Überwachung per GPS nicht informiert war. Die Betroffene wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. „Ein derartiges Vorgehen ist aus unserer Sicht klar unzulässig und kommt einer Abzocke gleich“, sagt AK-Präsident Günther Goach.

Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der AK Kärnten, kritisiert: „Die Anfragen und Beschwerden über die Firma 123-Transporter häufen sich im Konsumentenschutz. Aus unserer Sicht fehlt es an Transparenz, Fairness und einer rechtlichen Grundlage für derartige Abbuchungen“, und betont: „Wir gehen, wenn nötig, mit rechtlichen Mitteln gegen eine solche Abzocke vor“

Zwar finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Hinweise auf Geschwindigkeitsübertretungen, doch eine automatische Geldabbuchung ohne behördliche Strafe und ohne SEPA-Mandat hält die AK Kärnten für rechtlich bedenklich. Eine GPS-Überwachung und pauschale Vertragsklauseln werden zunehmend zum Nachteil von Konsumenten eingesetzt.

Die AK Kärnten fordert klare gesetzliche Regelungen und mehr Schutz vor automatisierter Willkür. Betroffene können sich an den Konsumentenschutz wenden: 050 477-2002 | konsument@akktn.at

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Neun Verkehrstote in der vergangenen Woche

194 Verkehrstote zwischen 1. Jänner und 20. Juli 2025

In der vergangenen Woche starben fünf Motorradlenker, ein Fußgänger, ein Leichtmotorradlenker, ein Pkw-Lenker und ein Radfahrer bei Verkehrsunfällen. Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Donnerstag, 17. Juli 2025, im Bezirk Spittal an der Drau, Kärnten, bei dem der oben erwähnte Leichtmotorradlenker getötet wurde. Ein 25-Jähriger lenkte sein nicht zum Verkehr zugelassenes Leichtmotorrad auf einer Landesstraße L und kam vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit links von der Fahrbahn ab. Eine zufällig vorbeikommende Sportlerin fand den Verunfallten und leistete bis zum Eintreffen der verständigten Rettungskräfte Erste Hilfe. Der 25-jährige Lenker wurde bei dem Sturz jedoch so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen erlag. Am Wochenende verunglückten vier der neun verstorbenen Verkehrsteilnehmer.

Sechs Personen kamen in der Vorwoche auf Landesstraßen L und drei auf Landesstraßen B ums Leben. Jeweils zwei Verkehrstote mussten in Kärnten, Salzburg und Tirol und je einer in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark beklagt werden.

Vermutliche Hauptunfallursachen waren in sechs Fällen nicht angepasste Geschwindigkeit und in je einem Fall ein Fehlverhalten des Fußgängers, Unachtsamkeit/Ablenkung und eine Vorrangverletzung. Sechs tödliche Unfälle waren Alleinunfälle und zwei Verkehrstote waren ausländische Staatsangehörige.

Vom 1. Jänner bis 20. Juli 2025 gab es im österreichischen Straßennetz 194 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2024 waren es 172 und 2023 209.

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Primitive und pietätlose Postings eines bekannten Arztes zum Tod von Felix Baumgartner

Aussagen die eines Arztes nicht würdig sind

Der ehemalige stv. Parteichef der SPÖ Langenzersdorf und Arzt (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, AGES Medizinmarktaufsicht) Dr. Christoph Baumgärtel, fällt immer wieder mit primitiven und geschmacklosen, teils beleidigenden Postings auf seinem Facebook-Account auf. So auch gestern, wo er sich zum Tod des Extremsportlers Felix Baumgartner in pietätloser Form äußerte.

Solche widerwärtigen Aussagen sind eines Arztes – einem der angesehensten Berufe der Welt – nicht würdig.

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Ein medizinisches Jubiläum im UKH Steiermark – Kalwang

1.000 Knieprothesen erfolgreich mit Roboterunterstützung implantiert

Mit dem so genannten „Mako SmartRobotics“-Roboter, der seit dem Jahr 2022 im AUVA UKH Steiermark – Standort Kalwang bei Operationen für den Kniegelenksersatz im Einsatz ist, konnten mittlerweile 1.000 Knieprothesen erfolgreich implantiert werden.

„Die AUVA steht auch in der medizinischen Versorgung für größtmögliche Qualität und bietet diese Patienten im Rahmen von innovativen Operationskonzepten in der Medizin auch an“, so AUVA-Generaldirektor Alexander Bernart.

Künstliche Gelenke zählen zu den häufigsten Operationen im Bereich der Orthopädie. Um diesen Gelenkersatz noch individueller, personalisierter und sicherer zu machten, setzt das Team des UKH Steiermark um Christian Kammerlander am Standort Kalwang auf ein AUVA-weit einzigartiges, roboterarm-assistiertes Operationsverfahren. Mit dieser technischen Innovation werden die Operateure unterstützt und können dadurch noch präziser und schonender operieren.

In einem ersten Schritt wird mit Hilfe einer Computertomografie (CT) ein exaktes Abbild des Gelenks und der angrenzenden Knochen erstellt. Auf dieser Basis entsteht ein virtuelles 3D-Modell der individuellen Anatomie, z.B. des betroffenen Knies. Diese Bildgebung ermöglicht eine sehr exakte, dreidimensionale Planung am virtuellen Knochenmodell. Bereits in diesem Schritt werden die Knochenschnitte und die Implantatpositionierung von den Operateuren präzise geplant und festgelegt.

Auf Basis dieser Daten, die an die Software des Roboterarms übermittelt und dort verarbeitet werden, wird nun die Knieprothese individuell platziert, sodass Knochen, Bänder und Weichteile bestmöglich geschont werden. Diese elektronische Assistenz hilft den Operateuren, den vorher definierten OP-Pfad mit einer Genauigkeit von 0,5 mm und 0,5 Grad einzuhalten. Da Säge und Instrumente von den Chirurgen selber geführt werden, bleibt die Freiheit erhalten, intraoperativ Korrekturen vorzunehmen, falls dies aufgrund der realen Gegebenheiten notwendig ist. Durch die virtuelle Überwachung sitzt jeder Handgriff perfekt und genau – und somit auch die Prothese in einer präzisen Position und Ausrichtung. Gleichzeitig werden die individuelle Anatomie und die Weichteile maximal geschont.

„Die Operation wird unverändert von Ärzten vorgenommen, der Roboterarm und die integrierte Software unterstützen die exakte Instrumentenführung und ermöglichen damit eine noch höhere Präzision, um die individuellen Operationsziele und eine Verringerung der postoperativen Schmerzen zu erreichen. „Dies gelingt natürlich nur durch die großartige Zusammenarbeit aller unserer Berufsgruppen und deren außergewöhnlichem Engagement – vielen Dank dafür! Wir sind am Puls der Zeit“, so Christian Kammerlander, Ärztlicher Leiter des UKH Steiermark mit den Standorten Kalwang und Graz.

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Linke Gutmenschen ziehen über den tödlich verunglückten Felix Baumgartner her

Haufenweise geschmacklose Postings auf der Gutmenschen-Plattform "BlueSky"

Der österreichische Extremsportler Felix Baumgartner (56) kam gestern bei einem Gleitschirm-Unfall ums Leben. Unglücksort war der italienische Küstenort Porto Sant Elpidio. Die Umstände des Unfalls sind bis dato nicht geklärt. Es wird auch kolportiert, dass Baumgartner während des Fluges einen Herzstillstand erlitten habe.

Baumgartner wurde durch zahlreiche Stunts bekannt. Weltberühmtheit erlangte er 2012 mit dem „Stratos-Projekt“, als er mit einem Fallschirm aus 39 Kilometern Höhe aus einem Ballon absprang. Er war aber auch ein Typ, der aus seinem Herzen keine Mördergrube machte, sondern mit seiner Meinung nicht hinterm Berg hielt. Ob es Kritik gegen Merkel oder gegen das Corona-Unrechtssystem war, Baumgartner stand zu seiner Meinung und ließ sich nicht verbiegen. Das missfiel zahlreichen linken Gutmenschen offensichtlich und so zogen/ziehen diese auf der Internet-Plattform für Gutis und den ach so politisch Korrekten „BlueSky“, über den tödlich verunglückten Baumgartner her. Nachfolgend nur eine ganz kleine Auswahl von unzähligen geschmacklosen Kommentaren:

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Millionen an WHO, Migrationsorganisationen und Co nicht nachvollziehbar

FPÖ – Fürst: „Regierung verschwendet Millionen für fragwürdige internationale Organisationen und Bevölkerung leidet unter Budgetkrise"

„Während die schwarz-rot-pinke Regierung den eigenen Bürgern tief in die Taschen greift, das Pensionsantrittsalter in Wahrheit erhöht und ständig neue Belastungen beschließt, wirft sie gleichzeitig Millionen Euro an Steuergeldern für fragwürdige internationale Organisationen zum Fenster hinaus – das ist verantwortungslos und ein Schlag ins Gesicht jedes hart arbeitenden Österreichers“, so heute FPÖ-Außenpolitiksprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst in einer Stellungnahme zu aktuellen Zahlen aus den Ministerien betreffend „Geldleistungen an internationale Organisationen“.

Allein die Mitgliedsbeiträge an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) belaufen sich im Jahr 2025 auf über 3,5 Millionen Euro – zusätzlich gibt es über eine Million Euro an freiwilligen Zahlungen durch das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium. Unter anderem flossen 275.000 Euro in ein sogenanntes „Observatorium für Gesundheitssysteme“ sowie über eine Million Euro nach Gaza, während die Versorgungssituation in Österreichs Spitälern immer angespannter wird.

„Es ist schlichtweg ein Wahnsinn, dass wir freiwillig Beiträge an eine Organisation leisten, die durch ihre Rolle während der Corona-Krise massiv an Vertrauen verloren hat, und deren Internationale Gesundheitsvorschriften (IHR) bis 19. Juli 2025 still und heimlich ohne Einbindung der Bevölkerung überarbeitet werden sollen. Während andere Länder wie die USA den WHO-Ausstieg planen, macht Österreich auf Kosten der eigenen Bevölkerung brav den Zahlmeister“, kritisierte Fürst.

Noch absurder wird es beim Thema „Migration“. Österreich zahlt über 6,4 Millionen Euro allein aus dem Innenministerium an verschiedene internationale Organisationen – darunter 3,47 Millionen Euro an die Internationale Organisation für Migration (IOM), 308.000 Euro an das tief ÖVP-gefärbte ICMPD, 128.000 Euro an das IGC, sowie fast 1,1 Millionen Euro an die IACA. „Was wir hier sehen, ist eine regelrechte Subventionierung der internationalen Migrationslobby. Die IOM ist ein direkter Arm der UNO und spielt eine entscheidende Rolle bei der Steuerung und Förderung von Migration, statt sie einzudämmen. Und beim ICMPD handelt es sich um eine ÖVP-nahe Parallelstruktur, die mit Steuergeld aufgeblasen wird – geleitet von Ex-ÖVP-Vizekanzler Michael Spindelegger und ab 2026 sogar von Ex-ÖVP-Familien- und Medienministerin Susanne Raab“, empörte sich Fürst.

Fürst erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die gescheiterten Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP: „Die FPÖ hat dort ganz klar gefordert, sämtliche Zahlungen an internationale Organisationen einem Kassasturz zu unterziehen, auf ihre Sinnhaftigkeit zu evaluieren und spürbare Kürzungen im Sinne einer echten Budgetsanierung vorzunehmen. Doch die ÖVP hat das aus Angst vor einem angeblichen ‚Ansehensverlust Österreichs in der Welt‘ vehement abgelehnt. Für uns ist klar: Der Schutz der Interessen unserer Bevölkerung steht über einer Pflege internationaler Eitelkeiten!“

„Diese Bundesregierung zeigt einmal mehr, wo ihre Prioritäten liegen: Nicht beim österreichischen Volk, sondern bei globalistischen Organisationen, deren Nutzen mehr als fraglich ist. Die FPÖ fordert ein sofortiges Ende dieser freiwilligen Zahlungen, ein striktes Budgetmoratorium für internationale Mitgliedschaften und endlich eine ehrliche Debatte über den WHO-Ausstieg sowie die Rolle Österreichs in der UNO-Migrationsarchitektur“, so Fürst abschließend.

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Große Preisunterschiede beim Mietauto im Urlaub

Angebote in 18 beliebten Urlaubszielen verglichen

Viele Reisende wollen ihre Urlaubsdestination flexibel mit einem Mietauto erkunden. Die AK Oberösterreich hat die Preise in 18 beliebten Urlaubszielen verglichen und Preisunterschiede von bis zu 165 Prozent festgestellt. Tipp der AK: Mehrere Angebote vergleichen und den Mietwagen in Ruhe von zuhause aus direkt beim Anbieter buchen.

Für den Preisvergleich hat die AK Oberösterreich die Preise von sechs Mietwagenfirmen in der ersten Augustwoche 2025 im Internet recherchiert – und zwar auf den griechischen Inseln, auf Zypern, Sardinien und Sizilien, in Spanien, Portugal, Frankreich und Kroatien. Gesucht wurde die günstigste verfügbare Autokategorie inklusive aller Steuern, unlimitierter Kilometer, sowie Vollkasko- und Diebstahlversicherung und der Möglichkeit, ein Navigationssystem dazu zu mieten.

Teuerste Pflaster: Lissabon, Madeira und Sardinien
Das absolut günstigste Leihauto ohne Selbstbehalt fand die AK auf Gran Canaria um 202 Euro. Wie in den meisten Destinationen hatte auch hier Sunny Cars das beste Angebot ohne Selbstbehalt. Die teuersten Pflaster sind hingegen Lissabon, Madeira und Sardinien. Beim Mietauto ab Lissabon lag das günstigste Angebot ohne Selbstbehalt bei 333 Euro und das teuerste bei 888 Euro – eine Preisdifferenz von 555 Euro.

Mit oder ohne Selbstbehalt?
Bis zu 2.783 Euro sind laut den vorliegenden Angeboten mit Selbstbehalt im Falle eines Versicherungsschadens vom Mieter zu bezahlen. Vergleicht man das günstigste Angebot je Destination mit und ohne Selbstbehalt, ergeben sich durchschnittliche Mehrkosten von 90 Euro pro Woche, um den Selbstbehalt auszuschließen. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt.

Vorsicht bei Buchungsplattformen
Die AK empfiehlt Reisenden, in Ruhe Preise zu vergleichen und sich nicht durch vermeintliche Schnäppchen unter Druck setzen zu lassen. Direkt beim Anbieter buchen, denn Online-Plattformen sind bei Problemen erfahrungsgemäß wenig hilfreich und selten günstiger. Eine Ausnahme ist hier der ÖAMTC, der einen Online-Vergleich von Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt ermöglicht. Die Preise beinhalten einen umfangreichen Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt und bei Buchung sparen Mitglieder bis zu fünf Prozent.

Damit das Mietauto nicht zur Kostenfalle wird!

Den Mietvertrag aufmerksam durchlesen und überprüfen, ob alle wichtigen Regelungen enthalten sind, vor allem der Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung, Mindestversicherungssumme, Vollkasko- und Diebstahlversicherung, mit oder ohne Selbstbehalt), die Tankregelung, zusätzliche Fahrer, Mindestalter der Fahrer, Verhalten im Schadensfall.

Bei Übernahme des Mietwagens darauf achten, dass man vor Ort nicht doppelt zur Kasse gebeten wird, z.B. indem man eine unnötige Zusatzversicherung abschließt.

Das Auto ausgiebig besichtigen und alle bestehenden Schäden vom Vermieter festhalten lassen.

Sich bei der Rückgabe des Fahrzeugs bestätigen lassen, dass man den Mietwagen schadensfrei übergeben hat. Für den Fall, dass bei Rückgabe niemand vor Ort ist, erspart ein Vollkaskoschutz ohne Selbstbehalt Diskussionen im Nachhinein.

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Die private Krankenversicherung ist für Österreich unverzichtbar und systemrelevant

SPÖ-Hacker Hacker dachte gestern in einem Interview laut über die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung nach

Die Privaten Krankenversicherer sind ein wesentlicher Partner innerhalb der Gesundheitswirtschaft Österreichs. Die Systemrelevanz der privaten Krankenversicherungsunternehmen mit den freiwilligen Beiträgen der Versicherten müssen faktenbasiert erörtert und die Einsparungen durch das private System konkret dargestellt werden.

Der Wiener Sozial- und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker hat gestern in einem Interview laut über die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung nachgedacht. Begründet wurde diese totalitär anmutende Idee so: „Im Augenblick haben wir eine Krankenkasse, die zahlt letzten Endes ein System der Privatversicherung. Also dürfen wir uns nicht wundern, dass, wenn die Menschen es sich leisten können, sie sich eine Privatversicherung nehmen und die Kasse refundiert dann eh einen Großteil der Kosten.“

Diese Aussage ist objektiv falsch und hält auch keiner fachlichen Diskussion stand.

In der Sonderklasse öffentlicher Spitäler tragen die Privatversicherten durch die erheblichen Sonderklassehonorare dazu bei, Spitzenärzte im öffentlichen System zuhalten. Diese Honorare sind für die in den öffentlichen Spitälern angestellten Ärzte ein wesentlicher Anreiz, dort zu bleiben, weil sie einen bedeutenden Zuverdienst zum Gehalt darstellen. Da die Spitalärzteschaft natürlich nicht nur Sonderklassepatienten, sondern überwiegend Nicht-Privatversicherte behandelt, stellen die Zahlungen der Privatversicherten einen ganz wesentlichen Beitrag zum öffentlichen Spitalssystem dar.

Nimmt ein Privatversicherter statt der Sonderklasse ein Privatspital in Anspruch – immerhin 41 Prozent aller Fälle der Privaten Krankenversicherung – kommt es zu einer massiven unfreiwilligen Quersubventionierung der Krankenkasse. Die Krankenkassen übernehmen nämlich nur einen kleinen Teil (rund ein Drittel) der medizinischen Behandlungskosten, der Rest ist von den Patienten bzw. ihrer Versicherung selbst zu bezahlen. Mit anderen Worten: Jede(r) sozialversicherte Patient/Patientin entlastet die Krankenkasse in ganz erheblichem Ausmaß, wenn er/sie sich statt im öffentlichen Spital in einem Privatkrankenhaus behandeln lässt. Das Leistungsvolumen aller österreichischen Privatspitäler entspricht jenem der öffentlichen Spitäler des ganzen Bundeslands Salzburg, diese Spitäler sind also als quasi zehntes Bundesland in hohem Maß versorgungswirksam.

Ähnlich liegt der Fall bei der Inanspruchnahme eines Wahlarztes: hier vergütet die Krankenkasse satzungsgemäß lediglich 80 Prozent jenes Betrages, den sie bei einem Kassenvertragsarztaufwenden müsste.

Somit erspart sich auch hier die Kasse erhebliche Beträge, denn auch die Wahlärzte sind längst versorgungswirksam.

„Die Aussagen von Stadtrat Hacker sind also völlig unhaltbar, das Gegenteil ist der Fall. Sie lösen auch nicht die zweifellos bei den Kassen bestehenden Probleme“, betont Dr. Peter Eichler, Vorsitzender der Sektion Krankenversicherung im österreichischen Versicherungsverband VVO.

Welche Beiträge die Private Krankenversicherung für das gesamte österreichische Gesundheitssystem zum Wohl aller leistet, ist aus folgenden Fakten ersichtlich:

++ Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen betrugen im Vorjahr 2,66 Milliarden Euro.

++ Mit 1,15 Milliarden Euro stehen dabei die Krankenhauskosten an erster Stelle.

++ An zweiter Stelle sind Leistungen für Ärzte im niedergelassenen Bereich in der Höhe von 304,6 Millionen Euro anzuführen.

„Es soll ein Klima geschaffen werden, in dem die Private Krankenversicherung und die Privat-Versicherten nicht von vornherein als Gegner, sondern vielmehr als unverzichtbarer und komplementärer Partner im System erkannt werden. Letztlich ist eine privatwirtschaftlich organisierte Komponente des österreichischen Gesundheitssystems nicht wegzudenken, volkswirtschaftlich wertvoll und im Sinn eines mündigen Bürgers eindeutig notwendig“, so Mag. Christian Eltner, Generalsekretär des VVO.

Weitere Informationen: Jahresbericht des VVO

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FPÖ – Nepp: Hacker wälzt eigenes Versagen erneut auf andere ab

Verbot privater Krankenversicherungen und Vertuschung von Mindestsicherungs-Missbrauch als Ablenkung vom SPÖ-Desaster

„Weil SPÖ-Stadtrat Hacker und seine unfähigen Manager den Wiener Gesundheitsverbund zielsicher an die Wand fahren, will er nun den Wienern auch noch private Gesundheitsversicherungen verbieten. Das ist ein durchschaubarer und verzweifelter Versuch, von seinem eigenen Scheitern abzulenken“, erklärt Wiens FPÖ-Obmann Stadtrat Dominik Nepp zu den aktuellen Aussagen.

„Wer in Wien monatelang auf eine Operation wartet, stundenlang in überfüllten Spitalsambulanzen sitzt oder vom überforderten Gesundheitspersonal vertröstet wird, weiß genau, wo die Schuld liegt: bei Stadtrat Hacker und seinem Chaos-Management. Anstatt das Spitalswesen endlich zu reformieren, will er den Menschen sogar noch die Möglichkeit nehmen, sich privat abzusichern. Das ist sozialistische Bevormundung in ihrer reinsten Form.“

Auch beim Thema Mindestsicherung wirft Nepp dem SPÖ-Stadtrat bewusste Täuschung vor: „Hacker lügt – ganz einfach. Die Wiener FPÖ hat zahlreiche Fälle aufgedeckt, in denen Asylwerber über die Mindestsicherung mehr erhalten als arbeitende Menschen. Ein besonders krasser Fall: Eine syrische Familie kassiert allein aus der Wiener Mindestsicherung 4.600 Euro im Monat. Das spricht Bände. Hackers Lügen und seine Präpotenz sind längst untragbar.“

„Es ist ein Armutszeugnis und Ausdruck der Schwäche von Bürgermeister Ludwig, dass dieser völlig überforderte Stadtrat noch immer im Amt ist. Statt weiter die Wiener zu belügen, sollte Hacker endlich die Konsequenzen ziehen und zurücktreten“, so Nepp abschließend.

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Krank im Sommerurlaub: ÖGB klärt wichtige arbeitsrechtliche Fragen

In bestimmten Fällen werden Urlaubstage gutgeschrieben – wichtig ist die Krankschreibung

Die Sommer-Urlaubswelle ist in vollem Gange. Viele Arbeitnehmer gönnen sich eine ausgedehnte, wohlverdiente Pause. Tausenden macht aber eine Erkrankung einen Strich durch die Rechnung und sie müssen das Bett hüten. Aktuell wenden sich zahlreiche Beschäftigte an den ÖGB und die Gewerkschaften, da sie verunsichert sind, wie sie sich verhalten sollen bzw. was mit ihrem Urlaub passiert, da sie während ihrer freien Tage erkrankt sind.

ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter liefert die wichtigsten Antworten zum Thema: Krank im Urlaub.

„Wenn man im Urlaub krank wird, kann man sich nicht erholen – daher regelt das Gesetz: Wird man während des Urlaubs krank und dauert der Krankenstand mehr als drei Kalendertage, dann werden keine Urlaubstage verbraucht. Die Tage, an denen man krank ist bzw. war, werden wieder auf das Urlaubskonto zurückgebucht. Wichtig ist hier aber, dass man den Arbeitgeber über den Eintritt einer Erkrankung informiert und auch eine ärztliche Bestätigung einholt. Wer krank ist, sollte also zum Arzt oder zur Ärztin gehen – nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um eine ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit einzuholen“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter. Die Bestätigung ist dann vorzulegen, wenn man wieder seinen Dienst antritt, damit die Urlaubstage erhalten bleiben.

Wichtige Regelung: Urlaubstage bei Krankheit rückerstattet

In der Praxis manchmal etwas kompliziert, aber wichtig ist die Regelung, dass der Krankenstand mindestens drei Kalendertage dauern muss. Dazu ein Beispiel: Erkrankt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während eines zweiwöchigen Urlaubs bei einer normalen 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag sind Arbeitstage) von Freitag bis einschließlich Montag, so liegt eine Krankheit von vier Kalendertagen vor. Die Tage an denen man üblicherweise arbeitet, also bei einer Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag, werden dann nicht als Urlaubstage gewertet – in diesem Fall also der Freitag und der Montag.

Urlaub verlängert sich nicht automatisch

Wichtig zu wissen ist auch, dass „man Krankenstandstage nicht einfach am Urlaubsende anhängen kann. Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage. Er endet am ursprünglich vereinbarten Datum und kann erst mit einer weiteren Urlaubsvereinbarung nachgeholt werden”, hält Weilharter fest.

Das gilt bei Urlauben im Ausland

Das gleiche gilt, wenn man außerhalb von Österreich Urlaub macht und krank wird, hier gibt es aber eine Besonderheit: Wenn man bei einer Ärztin oder einem Arzt im Ausland war, muss man dem Arbeitgeber nach der Rückkehr neben der ärztlichen Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit auch eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass diese von einer zugelassenen Ärztin bzw. einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde (vor allem dann, wenn sie nicht auf Deutsch ist).

Diese Bestätigung kann zum Beispiel von einer österreichischen Behörde im Urlaubsland (Konsulat oder Botschaft) ausgestellt werden. Auch dazu gibt es wieder eine Ausnahme: Diese zusätzliche behördliche Bestätigung braucht man nicht, wenn man in einem Krankenhaus behandelt wurde und die Krankenstandsbestätigung direkt dort ausgestellt wurde.

„Ob man mit seiner e-card auch im Ausland zur Ärztin oder zum Arzt gehen kann und die Kosten vollständig von der Sozialversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Urlaubsland ab”, so Arbeitsrechtsexpertin Weilharter. Es ist daher sinnvoll, sich vorher bei der österreichischen Sozialversicherung darüber zu informieren. (Infos auch hier: https://tinyurl.com/yrsdh4k3)

Man benötigt auf jeden Fall eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVG), die auf der Rückseite der E-Card zu finden ist. Die EKVG muss vollständig ausgefüllt sein und darf nicht abgelaufen sein. Weitere Infos dazu auch auf http://tinyurl.com/25ktrv2u

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Abzocke und Diskriminierung mit der Klebevignette

Wer sich nicht digital unterwirft wird bestraft

Beginn der Sommerferien, strahlender Sonnenschein, Urlaubszeit! Für viele Menschen bedeutet das ihr Zweitfahrzeug in Betrieb zu nehmen. Ob Campingbus, Oldtimer oder Cabrio, die meisten dieser Fahrzeuge sind auf Wechselkennzeichen angemeldet. Doch wer dabei auf die klassische Klebevignette setzt, wird vom System regelrecht abgestraft. Hier herrscht eine klare Diskriminierung vor, denn mit der digitalen Vignette können zum Preis von einer einzigen Vignette, bis zu drei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden. Wer jedoch von der Klebevignette Gebrauch macht, muss für jedes einzelne Fahrzeug extra bezahlen und das doppelt oder gar dreifach.

Rund ein Drittel der Autofahrer nutzen nach wie vor die Klebevignette. Dafür haben sie meist auch gute Gründe, wie beispielsweise Datenschutzbedenken. Diese Menschen werden von der Regierung bestraft, denn wer sich nicht digital unterwirft, muss eben mehr bezahlen.

Logisch und gerecht wäre es, wenn es schon zwei Vignettenarten gibt, es auch zwei gleichberechtigte Möglichkeiten gibt, ohne dass jemand diskriminiert wird, indem er dafür mehr bezahlen muss. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden können, ob digital oder analog, ohne dafür extra zur Kassa gebeten zu werden. Die Ausrede von den angeblichen Mehrkosten durch die Klebevignette ist hanebüchen und soll offensichtlich einer Pflicht zur Digitalisierung Vorschub leisten.

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Polizei nahm illegale „Schönheitsklinik“ in Wien Simmering hoch

Anzeigen wegen Kurpfuscherei und Körperverletzung

Nach Hinweisen aus der Bevölkerung auf eine möglicherweise illegale Schönheitsklinik in Wien-Simmering, kam es zu einem koordinierten Einsatz der Polizei und der Magistratsdirektion Gruppe Sofortmaßnahmen der Stadt Wien, der Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) und der Magistratsabteilung 59 (Marktamt). Im Zuge der Amtshandlung erhärtete sich der Verdacht, dass in der ehemaligen dermatologischen Ordination in der Simmeringer Hauptstraße trotz fehlender Genehmigung diverse Schönheitsbehandlungen und Schönheitseingriffe angeboten wurden.

In den Räumlichkeiten konnten die Beamten eine 21-jährige Mitarbeiterin (Stbg.: Österreich) auf frischer Tat betreten, als diese einer 19-jährigen Frau eine Flüssigkeit in die Oberlippe injizierte. Eine 23-jährige Kundin gab gegenüber den Beamten an, dass sie nach einem missglückten Eingriff durch eine weitere Mitarbeiterin (36 Jahre alt, Sta.: Serbien) unter Komplikationen litt und zu einer Nachbehandlung in die Klinik gekommen sei.

Die 19-Jährige und die 23-Jährige lehnten eine Untersuchung durch einen Rettungsdienst ab und begaben sich zur weiteren Abklärung selbstständig in ein Spital. Bei der Durchsuchung der Ordinationsräumlichkeiten sowie der als Lager genutzten Nachbarwohnung konnte eine Vielzahl an Medikamenten, Injektionen und Spritzen vorgefunden und sichergestellt werden. Zudem wurden hunderte ausgefüllte Aufklärungs- und Einwilligungserklärungen sowie Anamnesebögen gefunden, die auf zahlreiche mutmaßlich getäuschte Kunden schließen lassen, darunter auch Minderjährige.

Die 21-Jährige und die 36-Jährige wurden wegen des Verdachts der Kurpfuscherei angezeigt, die 36-Jährige außerdem wegen des Verdachts der Körperverletzung. Das Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos Simmering führt die weiteren Ermittlungen.

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Ist das Lesen von Büchern wieder in?

Unglaublicher NÖ Bibliotheken Rekord: Drei Millionen Entlehnungen

Man mag es kaum glauben, dass es im digitalen Zeitalter, in dem scheinbar Wissen und Informationen über Handys oder Tablets bezogen wird, einen Anstieg bei neuen Lesern und Leserinnen sowie einen Rekord bei den Bücher-Entlehnungen aus Bibliotheken gab. Auch die Besucherzahlen in diesen Institutionen verzeichneten ein kräftiges Plus.

„Drei Millionen Entlehnungen sind kein Zufall, sondern das Ergebnis jahrelanger engagierter Arbeit in den Bibliotheken vor Ort, mit den Menschen und für die Menschen“, betont der zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko und gibt sich überzeugt: „Die Zahlen zeigen eindrucksvoll: Öffentliche Bibliotheken in Niederösterreich entwickeln sich stetig weiter und bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens – analog wie digital. Sie fördern Bildung, stärken die Gemeinschaft und schaffen Orte der Teilhabe.“

Die öffentlichen Bibliotheken in Niederösterreich erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Sowohl die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer als auch der Entlehnungen und Veranstaltungen sind gestiegen. Die Anzahl der ehrenamtlich, wie hauptberuflich tätigen Bibliothekarinnen und Bibliothekare nahm zu. Die Bibliotheken behaupten sich damit als lebendige Kultur- und Bildungsorte in den Gemeinden.

2024 wurden die Bibliotheken insgesamt 1,23 Millionen Mal besucht – das sind fast 30.000 Besuche mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Veranstaltungen stieg leicht auf 7.839, die gemeinsam knapp 190.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreichten. Besonders erfreulich: Das Interesse am Bibliotheksangebot wächst weiter. Über 18.000 Personen haben sich neu eingeschrieben – ein Höchstwert der letzten Jahre. Insgesamt nutzen derzeit rund 96.400 Menschen das analoge Angebot der öffentlichen Bibliotheken in Niederösterreich.

Insgesamt gab es rund drei Millionen Entlehnungen: Die Zahl der physischen Entlehnungen lag 2024 bei rund 2,74 Millionen – ein klares Plus im Vergleich zu den 2,69 Millionen im Jahr davor. Auch der virtuelle Verleih legt zu: Beinahe 244.000 digitale Entlehnungen wurden gezählt, davon rund 143.000 über noe-book. Das zeigt: Die Kombination aus persönlicher Vor-Ort-Betreuung und digitalen Services wird von den Nutzerinnen und Nutzern geschätzt – die Bibliotheken sind Nahversorger für Medien aller Art.

Mit über 1,84 Millionen Medien – davon mehr als 37.000 digital – verfügen die öffentlichen Bibliotheken über ein breit gefächertes Angebot. Möglich gemacht wird dieses Kulturangebot vor allem durch engagierte Menschen: 1.972 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Bibliotheken tätig, fast 1.700 davon ehrenamtlich. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein deutlicher Anstieg – ein starkes Zeichen für das zivilgesellschaftliche Engagement in Niederösterreichs Gemeinden.

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FPÖ – Steiner „Keine neuen Machtbefugnisse für die WHO – Kein Zurück ins Coronaregime!“

Grundrechte wurden im Wochentakt mit Füßen getreten – keine Entschuldigung, keine Aufarbeitung, keine Konsequenzen

Mit Kritik äußerte sich heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christoph Steiner in der Debatte rund um den Dringlichen Antrag der FPÖ „Nie wieder Corona-Regime: Nein zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO!“: „Die Freiheit der Österreicher darf nicht zum Spielball einer weltfremden, zentralistischen Gesundheitspolitik werden!“ Steiner forderte die Bundesregierung auf, gegen die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) Einspruch zu erheben: „Nie wieder dürfen wir Zustände wie während der Corona-Zeit erleben, in der Grund- und Freiheitsrechte im Wochentakt mit Füßen getreten wurden – ohne Entschuldigung, ohne Aufarbeitung, ohne Konsequenzen! Und jetzt soll genau diese Politik durch die Hintertür auf supranationaler Ebene zementiert werden? Nicht mit uns!“

„Kein einziger Redner dieser Einheitspartei hat es heute im Plenum der Mühe wert gefunden, sich auch nur bei einem einzigen Österreicher zu entschuldigen, der drei Jahre unter den Corona-Maßnahmen gelitten hat. Das ist euer Charakter – schämt euch in Grund und Boden“, kommentierte Steiner das „gänzliche Fehlen jeglicher Selbstreflexion der Corona-Einheitsfront“.

Die geplanten Änderungen seien, so Steiner, ein gefährlicher Eingriff in die nationale Entscheidungsfreiheit und Souveränität. „Die WHO will bei einem erneuten Krisenfall, den sie selbst definiert, Maßnahmen wie Lockdowns, Impfpflichten oder Reisebeschränkungen auslösen können. Dabei wissen wir doch: Gerade während der Corona-Jahre wurde durch WHO-Empfehlungen unglaubliches Leid angerichtet – bei Kindern, alten Menschen oder ganzen Familien. Menschen, denen die sprichwörtliche Decke auf den Kopf gefallen ist – und die Älteren aus der Aufbaugeneration, auf deren Wohlstand wir heute noch leben, hat man im Krankenhaus alleine sterben lassen – davon redet sowieso kein Mensch mehr. Damals wurden Kinder mittels ‚Ninjapass‘ in Gut und Böse getrennt, Ungeimpfte öffentlich diffamiert, Bürgerrechte gestrichen – und jetzt spricht man von Empfehlungen, die eh nichts bewirken? Wer das glaubt, ist entweder naiv oder absichtlich unehrlich“, sagte Steiner.

In Richtung der Grünen, die den freiheitlichen Abgeordneten mit einem Zwischenruf der „Lüge“ bezichtigten, kommentierte Steiner: „Darf ich euch an euren Mückstein neben dem Rauch erinnern, was der hier aufgeführt hat! Abgelaufene Impfdosen wurden umetikettiert und verimpft – das waren Unwahrheiten!“ Dass Freiheitliche „Blut an den Fingern“ hätten, wie damals von den NEOS skandalisiert, bezeichnete Steiner als „erbärmlich“.

„Wir lassen uns daher hier nie wieder von euch vorwerfen, wir würden spalten oder hetzen – hier sitzen die Spalter und Hetzer, dokumentiert, schwarz auf weiß! Keine neuen Machtbefugnisse für die WHO, keine Aufweichung unserer Souveränität, kein Zurück ins Coronaregime“, so Steiner abschließend in Richtung der „Einheitspartei“.

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