Wie vermeide ich Schmerzensgeldzahlungen an den Einbrecher oder gar eine gerichtliche Verurteilung?
Man glaubt es kaum, aber es niemanden anzuraten sein Eigentum vehement zu verteidigen. Denn ist durchaus möglich, dass man einen Einbrecher, den man auf frischer Tat in seiner Wohnung oder seinem Haus erwischt und von diesem noch dazu bedroht wird, anschießt, ein Schmerzensgeld zahlen muss und wenn es ganz dumm hergeht und der Kriminelle verstirbt, im günstigsten Fall wegen Notwehrüberschreitung oder gar wegen Totschlag vor Gericht landet.
Gestern am Abend traf ein 66 jähriger Pensionist in seinem Garten, im Salzburger Stadtteil Gnigl zwei Einbrecher auf frischer Tat und schoss auf den Mann, nachdem ihn dieser mit einem Messer bedroht hatte. Der Kriminelle verstarb heute an seinen Verletzungen. Wir vermuten, dass der Pensionist, der sein Eigentum und sein Leben verteidigt hatte, mit den größten Schwierigkeiten, wenn nicht sogar mit einer gerichtlichen Verurteilung zu rechnen hat.
Um unsere Leser(innen) vor Schwierigkeiten oder Schmerzensgeldzahlungen zu bewahren, möchten wir diesen einige Verhaltensregeln ans Herz legen.
Am besten man versperrt keine Haus- oder Wohnungstüren mehr, das spart nämlich Kosten für neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder man hinterlässt zumindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht über Gebühr anstrengen muss.
Sollte man einen Einbrecher im Haus oder in der Wohnung antreffen, diesen keinesfalls erschrecken . Er könnte vielleicht einen Herzinfarkt erleiden und das könnte möglicherweise als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anwenden. Das bringt einen in des Teufels Küche, wie man bereits aus diversen Prozessen ( ja, sogar gegen Polizisten – Schlagwort: Kremser Supermarkt) einwandfrei ersehen kann.
Besser man lädt den ungebetenen Gast zu Kaffee und Kuchen ein und verrät ihm in einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo das Geld und der Schmuck aufbewahrt ist. Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, sollte man einen Dolmetscher hinzuziehen, um eventuelle Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, ist ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Beute auch gerecht aufgeteilt wird. Dadurch könnte man sich eine Klage wegen seelischer Grausamkeit – von jenem Einbrecher – ersparen, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, keinesfalls vergessen Schokolade und Kindermilchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt der Hausbar befriedigt werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, ist diesem der Familienwagen – Oberklassefahrzeuge werden bevorzugt – zur Flucht anzubieten. Es ist auch darauf zu achten, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn Sie, werte Leserinnen und Leser, nun alle unsere empfohlenen Verhaltensregeln beachten, wird Ihnen – mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit – ein Prozess wegen Notwehrüberschreitung erspart bleiben. Nicht garantieren können wir dafür, ob Sie nicht eventuell im Spital oder gar auf dem Friedhof landen werden.
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