Tierschutz Austria rettete zwei Esel aus schlechter Haltung

„Asterix und Obelix“ haben bei Tierschutz Austria ein neues Zuhause in Vösendorf gefunden

Zwei Esel mit den klingenden Namen Asterix und Obelix haben nach schwerer Vernachlässigung nun bei Tierschutz Austria ein neues Zuhause in Vösendorf gefunden. Tierschutz Austria rettete die beiden Tiere aus miserablen Verhältnissen im Waldviertel und kümmert sich nun um ihre dringend notwendige medizinische und pflegerische Versorgung.

„Die beiden Esel wurden einfach sich selbst überlassen. Ein Hufschmied oder Tierarzt war offenbar seit Jahren nicht mehr vor Ort – das ist keine Tierhaltung, das ist Tierleid“, sagt Stephan Scheidl, Tierheimleiter bei Tierschutz Austria. „Jetzt sind sie bei uns in guten Händen. Wir päppeln sie auf, versorgen ihre vielen gesundheitlichen Baustellen und geben ihnen endlich die Aufmerksamkeit, die sie verdienen.“

Die Geschichte von Asterix und Obelix ist leider kein Einzelfall: Immer wieder werden Tiere aus mangelhafter Haltung befreit – oft mit gravierenden Folgen für Gesundheit und Verhalten. Bei Eseln, die ohnehin als besonders empfindlich gegenüber Vernachlässigung gelten, sind solche Rettungen mit hohem Aufwand und beträchtlichen Kosten verbunden.

„Wir freuen uns über jede Form der Unterstützung“, so Scheidl weiter. „Pflege, Futter, tierärztliche Behandlungen – das alles summiert sich rasch. Wer ein Herz für Esel hat, hilft mit einer Spende oder Patenschaft direkt dabei, diesen beiden eine bessere Zukunft zu schenken.“

Sobald sich der Zustand von Asterix und Obelix stabilisiert hat, sucht Tierschutz Austria für die beiden ein liebevolles und artgerechtes neues Zuhause.

Esel sind übrigens keineswegs störrisch, wie oft behauptet wird – vielmehr sind sie klug und vorsichtig. Jeder ihrer Schritte ist gut überlegt, was auch mit ihrer Herkunft aus bergigen Regionen zusammenhängt: Dort könnte eine überstürzte Flucht lebensgefährlich sein. Statt zu fliehen, bleiben Esel stehen, beobachten und analysieren die Situation – ein Verhalten, das ihnen fälschlicherweise als Eigensinn ausgelegt wird. Dabei sind sie nicht nur ausgesprochen genügsam, sondern auch wachsam und treu. In manchen Gegenden werden sie sogar als zuverlässige Beschützer von Schafherden gegen Wölfe eingesetzt – ein weiterer Beweis für ihren klugen und mutigen Charakter.

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Billigspielwaren unter der Lupe des Marktamts

Spielzeug ist im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) gesetzlich geregelt

Das Marktamt hat Billigspielwaren genauer unter die Lupe genommen. Im Zuge dieser Schwerpunktaktion wurden 29 Spielwarengeschäfte kontrolliert. 102 Probenziehungen von teils bedenklichen Produkten und 30 Anzeigen wegen Übertretungen von Konsumentenschutzbestimmungen sind die Folge.

Wenn eine Spielware für Kinder gefährlich werden kann, ist sie zu beanstanden. Von den entnommenen Proben wurden bis dato 44 Proben beanstandet, viele Gutachten sind noch ausständig. Beispiele dafür sind leicht ablösbare Knöpfe oder Augen an Stofftieren wegen der Gefahr des Verschluckens bei Kleinkindern, Blei in der Farbe oder verbotene Weichmacher bei Plastikspielzeug. Bei schwerwiegenden Verstößen wird die restliche Ware sofort außer Verkehr genommen, sodass ein weiterer Verkauf nicht möglich ist.

30 Anzeigen mussten aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen die Gewerbeordnung und die Preisauszeichnung erhoben werden. Ebenso wurden auch zu große Warenausräumungen vor den Geschäften, teils war ein Passieren als Fußgeher kaum noch möglich, angezeigt.

Spielzeug ist im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) gesetzlich geregelt. Die Anforderungen an Spielzeug sind hoch und in der EU harmonisiert. Die Mitgliedstaaten sind dabei zu einem Mindeststandard betreffend der Sicherheit von Spielzeug verpflichtet, der jedenfalls eingehalten und effektiv kontrolliert werden muss.

„Auch Billigspielzeug muss sicher sein, ist doch die Gesundheit von Kindern besonders zu schützen. Wir stellen mit unseren Kontrollen sicher, dass gefährliches Spielzeug aus dem Verkehr gezogen wird“, erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil.

Das Marktamt ist neben den Wiener Märkten auch für den behördlichen Konsumentenschutz und das Lebensmittelrecht zuständig und sorgt mit mehr als 124.000 Kontrollen pro Jahr, dass diese Spielregeln eingehalten werden.

Nähere Informationen gibt es beim Marktamts-Telefon unter der Wiener Telefonnummer 4000 – 8090. Das Marktamts-Telefon ist Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 21 Uhr, Samstag zwischen 8 und 18 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr besetzt.

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Polizeiliche Ermittlungen nach Bewurf mit Fäkalien und Nadelspritzen

Polizei auf Suche nach möglichen weiteren Opfern

Ein 29-jähriger tatverdächtiger Rumäne aus dem Suchtgiftmilieu steht im Verdacht, bereits in fünf Fällen Frauen mit Fäkalien und teilweise mit Nadelspritzen seit April 2025 beworfen zu haben. Die Vorfallsorte waren 1050, 1120 und 1150 Wien. Der Mann wurde nun von Beamten des Stadtpolizeikommandos Fünfhaus unmittelbar nach einer Tathandlung vorläufig festgenommen. Gegen den Tatverdächtigen wird unter anderem wegen des Verdachts der Sachbeschädigung, der versuchten Körperverletzung sowie der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ermittelt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wien wurde der Tatverdächtige auf freiem Fuß angezeigt. Derzeit sind vier weitere Fälle mit der gleichen Tathandlung bekannt. Die bisher bekannten Tatörtlichkeiten befanden sich im Bereich Sechshauser Gürtel, Schönbrunner Straße, Linke Wienzeile und in der U-Bahnstation Gumpendorfer Straße.

Weitere mögliche Opfer, die noch keine Anzeige erstattet haben oder Zeugen mit sachdienlichen Hinweisen werden ersucht mit der Kriminaldienstgruppe der Polizeiinspektion Storchengasse unter 01-31310-47341 oder per Mail PI-W-15-Storchengasse@polizei.gv.at Kontakt aufzunehmen. Dort werden die weiteren Ermittlungen zusammengefasst und fortgesetzt.

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FPÖ – Schnedlitz „Erste Corona-Skandale durch FPÖ-Anfragenserie aufgedeckt!“

Absurd: Während die Regierung erste Skandale zugeben muss, weiß sie angeblich nichts von vermehrten Todesfällen in Alten- und Pflegeheimen während Corona

„Bereits die ersten Beantwortungen aus unserer parlamentarischen Anfragenserie zur Coronazeit fördern Erschreckendes zutage – und genau das ist der Grund, warum die Regierung so panisch auf Anfragen reagiert! In Bereichen, wo derzeit noch vertuscht wird, werden wir noch genauer hinsehen. Die ersten Skandale liegen jedoch bereits am Tisch und können nicht mehr abgestritten werden“, erklärte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz.

Ein eklatantes Beispiel lieferte die Beantwortung zu Bürgerbeteiligungen während der Pandemie – rund 250.000 Stellungnahmen von Privatpersonen 2022, verglichen mit nur etwa 200 im Jahr 2019, belegen die breite Ablehnung der autoritären Corona-Maßnahmen. „Die Reaktion der Regierung – allen voran der ÖVP – auf diesen Umstand ist offensichtlich die Messenger-Überwachung. So besteht der Verdacht, dass künftig gegen Personen, die einen falschen Kurs der Regierung nicht mittragen, mit voller Härte vorgegangen wird, nachdem diese bespitzelt wurden“, so FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz.

Teilweise wurden auch Fragen beantwortet, die aus gesundheitlicher Sicht erschreckende Details zutage förderten – und genau vor dieser Offenbarung schreckt die Regierung offenbar zurück. Die „Kronenzeitung“ titelt heute etwa: „FPÖ legt Zahlen vor – Kinder während Corona mit Medikamenten vollgepumpt“, und weiter: „Darüber wird schon die längste Zeit spekuliert, nun belegen es erste erschreckende Zahlen: Kinder und Jugendliche haben während der Coronazeit extrem gelitten. Regelrecht explodiert sind die Verschreibungen von Antidepressiva und Psychopharmaka, wie die ersten Beantwortungen der Corona-Serienanfragen der FPÖ zeigen, die der ‚Krone‘ vorliegen.“

„Genau vor solchen Schlagzeilen haben die Regierenden Angst. Gleichzeitig hüllt sich die Bundesregierung bei den Beantwortungen anderer Anfragen, die teils noch größere Sprengkraft besitzen, kolossal in Schweigen. Niemand soll erfahren, wie viele Menschen während der Coronazeit in Alten- und Pflegeheimen verstorben sind. Wenn es um Todesfälle in Pflegeheimen während der Coronazeit geht, verweigert die Regierung jede Aussage und tut so, als wüsste sie von nichts. Dass man das einfach mit ‚Wir wissen darüber nichts‘ zur Seite schiebt, obwohl es durch die falsche Coronapolitik wahrscheinlich unzählige Verstorbene gab und Menschen sogar gezwungen wurden, ohne Beisein ihrer Angehörigen zu sterben, zeigt, wie daneben diese Regierung ist! Was will man hier in diesem besonders sensiblen Bereich vertuschen?“, kritisierte Schnedlitz scharf.

Für den FPÖ-Generalsekretär ist klar: „Wir werden auch dort, wo die Antworten bisher unzureichend sind, weiter dranbleiben und dort, wo durch die Beantwortung Skandale ans Tageslicht kommen, diese ungeschminkt der Bevölkerung offenlegen.“

Schnedlitz abschließend: „Egal wie sehr die Regierung auf parlamentarische Anfragen losgeht – aus Angst, die Bevölkerung wird sie bei der nächsten Wahl aus dem Amt wählen –, wir werden nicht lockerlassen. Wenn durch Anfragen und Beantwortungen schwarz auf weiß bewiesen ist, wie unfähig und schlimm diese Regierung wirklich ist, dann gibt es keine Ausreden und Vertuschungen mehr. Sollten parlamentarische Anfragen nicht ausreichen, werden wir über das Informationsfreiheitsgesetz vorgehen. Die Menschen haben ein Recht auf Antworten – und wir werden ihnen diese Antworten verschaffen!“

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Wiener Anwalt sieht in Vorarlberg Sklaverei

Asylwerber müssen im Ländle mit Taschengeld-Kürzung rechnen, wenn sie gemeinnützige Arbeit oder Kurse verweigern

Was oder wer ist ein Sklave? Ein Sklave ist eine Person, welche von einem anderen Menschen als dessen Eigentum betrachtet, gegen seinen Willen gefangen gehalten wird und keinerlei Rechte besitzt. Während früher Sklaven für ihre „Besitzer“ beispielsweise auf Feldern oder in Minen unentgeltlich schuften mussten, hat sich die „moderne“ Sklaverei zum Menschenhandel verändert. Dieser ist jedoch keinen Deut besser, denn dieser beinhaltet den Einsatz von Gewalt, Drohungen oder Zwang zum Transport, zur Anwerbung oder Unterbringung von Menschen, um sie für Zwecke wie Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Kriminalität oder Organentnahme auszubeuten.

Eigentlich sollte es jedem Menschen, der auch nur einen Pflichtschulabschluss hat klar sein, was Sklaverei ist. Das lernt man nämlich schon in der Schule. Möglicherweise hat da aber der Rechtsanwalt Thomas Fraiß nicht gut aufgepasst oder bei diesem Thema gefehlt? Denn er sieht in Vorarlberg Sklaverei, weil Asylwerbern ihr Taschengeld gekürzt werden kann, falls sie Asylwerber-Kurse oder gemeinnützige Arbeit verweigern.

Abgesehen davon, dass Asylwerber mit Sicherheit nicht gegen ihren Willen in Österreich festgehalten werden, nicht rechtlos sind und auch keine sonstigen Punkte für die Erfüllung als Sklave zutreffen, finden – wahrscheinlich nicht nur – wir, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, sich seinem Gastgeberland durch Verrichtung gemeinnütziger Arbeit erkenntlich zu zeigen, wenn dieses einem schon Schutz, Unterkunft, Verpflegung und sogar Geld gibt.

Einzig was uns stört ist die „Kann-Bestimmung“. Es müsste ein „MUSS“ sein, einem Asylwerber sämtliche Barmittel und sonstige Vergünstigungen zu streichen, wenn dieser Asylwerber-Kurse oder gemeinnützige Arbeit verweigert. Es steht dem Anwalt Fraiß aber frei, die Kosten für Kost und Logie für Asylwerber zu übernehmen.

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Hitzewelle in Wien macht auch Haustieren zu schaffen

Veterinäramt gibt Tipps gegen Hitzestress bei Haustieren

Die Hitzewelle rollt über die Stadt und macht nicht nur den Menschen zu schaffen. Auch unsere tierischen Begleiter leiden unter den hohen Temperaturen. Wiens Amtstierärzte geben wertvolle Tipps zur richtigen Versorgung von Tieren an heißen Tagen.

Tiere regulieren ihre Körpertemperatur anders als Menschen. Hunde und Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere verfügen nur über wenige Schweißdrüsen an den Ballen der Pfoten. Der Hitzeabbau funktioniert zum Großteil über die Atmung. Durch flaches, schnelles Atmen oder Hecheln kann Wärme durch die Verdunstung von Speichel abgegeben werden. Dennoch kann auch diese Art der Temperaturregulation an ihre Grenzen stoßen und Tiere können überhitzen.

„Alle Tiere müssen die Möglichkeit haben, sich an schattige und kühle Plätze zurückziehen zu können.“ erklärt Ruth Jily, Leiterin des Veterinäramts und ergänzt: „Dies gilt für Hunde und Katzen, aber auch für kleine Heimtiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen, in der Wohnung oder im Gehege im Freien. Vogelkäfige dürfen nicht in der prallen Sonne stehen. Beachten Sie beim Aufstellen der Käfige auch, dass die Sonne wandert und die Käfige zu einer späteren Tageszeit in der Sonne stehen.“

Besonders wichtig ist, dass Hunde niemals in geparkten Autos gelassen werden. Der Innenraum kann sich innerhalb weniger Minuten aufheizen und wird zur tödlichen Falle. Dies gilt allerdings nicht nur an heißen Sommertagen, sondern auch zu kühleren Jahreszeiten, wenn das Auto in der prallen Sonne steht.

Um Tiere zu kühlen können feuchte Tücher oder spezielle Kühlmatten angeboten werden. Kaninchen, die unter der Hitze leiden, liegen oft flach und gestreckt. Sie bevorzugen kühlen Untergrund und nehmen gerne mit einem Handtuch umwickelte Kühlelemente an. Diese Kühlelemente oder Kühlmatten können auch unter den Vogelkäfig gelegt werden. Sehr wichtig ist, dass allen Tieren Zugang zu frischem Wasser ermöglicht wird. Am besten werden gleich mehrere Näpfe an verschiedenen Orten aufgestellt.

Spaziergänge mit dem Hund sollten am besten in die frühen Morgenstunden oder auf den Abend verlegt werden, wenn die Luft etwas kühler ist. Achten Sie darauf, dass der Asphalt nicht zu heiß ist, um Verbrennungen an empfindlichen Pfoten zu vermeiden.

Auch die Fütterung sollte angepasst werden. Nassfutter sollte nach Möglichkeit in kleineren Portionen und stets frisch gefüttert werden, da es bei hohen Temperaturen rasch verdirbt. Eine besondere Freude kann man vielen Hunden mit Hunde-Eis machen. Dazu einfach gekochtes Huhn, oder gekochtes und püriertes Gemüse mit etwas Hühnersuppe in kleinen Formen im Tiefkühler einfrieren.

Die Wiener Amtstierärzte weisen darauf hin, dass bestimmte Tiere, wie alte oder junge, sowie Hunde mit Qualzuchtmerkmalen – insbesondere brachycephale Rassen, das sind Hunde mit einer extrem kurzen Nase, wie Französische Bulldoggen oder Möpse – besonders hitzeempfindlich sind und zusätzliche Vorsicht benötigen.

Eine willkommene Erfrischung bietet sich an Wiens Hundebadeplätzen. Hier können Hunde frei laufen und dürfen auch ins Wasser. Weiterführende Informationen finden sich unter: https://www.wien.gv.at/freizeit/baden/natur/hundebadeplaetze.html

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Fiakerfahrten bei 38 Grad!

Tierschutz Austria fordert sofortiges Fahrverbot

Während die Stadt unter der aktuellen Hitzewelle ächzt, leiden Wiens Fiakerpferde still weiter. Bei 34 Grad heute und prognostizierten 38 Grad morgen setzt Tierschutz Austria ein klares Zeichen gegen diese Form der Tierquälerei im Namen des Tourismus: Mit der Petition fordert die Organisation ein sofortiges Fiaker-Fahrverbot ab 30 Grad Außentemperatur sowie eine generelle Verlegung der Fiakerstrecken aus der Wiener Innenstadt. Bereits über 6.000 Menschen haben die Petition innerhalb kurzer Zeit unterzeichnet.

„Was als romantische Stadtrundfahrt vermarktet wird, ist für die Tiere ein täglicher Höllenritt durch Lärm, Stress, Hitze und Abgase““, erklärt Martin Aschauer, Sprecher von Tierschutz Austria.“  Stundenlang müssen die Pferde auf heißem Asphalt und unebenem Kopfsteinpflaster zwischen Autos und Touristenmassen ausharren – das ist weder artgerecht noch verantwortbar.

Die derzeitigen Regelungen zum Hitzeschutz der Tiere greifen laut Tierschutz Austria viel zu spät. Ein Fahrverbot gilt erst ab 35 Grad im Schatten – gemessen an wenigen offiziellen Stellen. In den engen Straßenschluchten der Innenstadt, wo kaum Luftzirkulation herrscht, liegen die gefühlten Temperaturen jedoch deutlich höher.

Zudem fehle es vielen Fiakerbetrieben an grundlegenden Maßnahmen zum Tierwohl: „Weidegang in der Freizeit ist nicht vorgeschrieben und für viele Kutschpferde schlicht nicht vorhanden“, so Aschauer weiter. Besonders drastisch seien die Zustände im vergangenen Jahr gewesen, als Fiaker selbst bei Unwettern, Sturm und strömendem Regen dokumentiert wurden.

Die Petition von Tierschutz Austria fordert:

++ Ein sofortiges Fahrverbot für Fiaker ab 30 Grad Außentemperatur
++ Die Verlegung aller Fiakerstrecken aus der Innenstadt an pferdefreundlichere Orte
++ Strengere Kontrollen und gesetzlich vorgeschriebenen Weidegang für Fiakerpferde

Tierschutz endet nicht bei Heimtieren – auch Arbeits- und Nutztiere brauchen unseren Schutz. Die Initiative appelliert an die Stadt Wien und die zuständigen Behörden, endlich im Sinne der Tiere zu handeln und diesen untragbaren Zustand zu beenden.

Zur Petition: https://www.tierschutz-austria.at/fiaker

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700 Preisreduktionen bei Lidl Österreich

Rund 10 % günstiger als Supermärkte: Geschäftsmodell ermöglicht Kostenvorteile

Seit Anfang des Jahres hat Lidl Österreich die Preise bei über 700 Einzelartikeln gesenkt – und zwar quer durch das Sortiment! Mit spürbarer Entlastung für die Konsumenten, denn laut AK Preismonitor kostete der Einkaufskorb im Juni 2025 in den Supermärkten um durchschnittlich 10,2 Prozent mehr als bei den Diskontern.

Nach Preissenkungen bei z.B. Butter, Ölen und Kaffee bleibt Lidl Österreich seinem Weg treu und unterstreicht einmal mehr die Preisführerschaft im heimischen Lebensmittelhandel. Seit Anfang des Jahres hat der heimische Diskonter bereits bei über 700 Produkten die Preise gesenkt.

Auch in Zukunft wird Lidl Österreich sinkende Rohstoffpreise und betriebliche Kostenvorteile an die Kunden weitergeben. Möglich macht das das Geschäftsmodell: Ein durchdachtes Sortiment, effiziente Betriebsprozesse, schlanke Strukturen und Synergien im Einkauf sorgen für ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis.

Darum ist Lidl Österreich laut der österreichischen Gesellschaft für Verbraucherstudien (ÖGVS) weiterhin die Nummer 1 bei „Preis-Leistung“ im Bereich Lebensmittel-Diskont.

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Öffentlicher Rückruf: Squishy Toys

Es besteht Gesundheitsgefahr für Kinder

Betroffenes Produkt: Squishy Toys

Chargennummer: TK2132

Verkaufszeitraum: von Mai bis Juni 2025

Hersteller / Importeur / Vertreiber: UOUOROSE GmbH

Grund für den Rückruf:

Im Produkt wurden im Rahmen einer amtlichen Untersuchung Mängel festgestellt, die eine potenzielle Gesundheitsgefährdung darstellen.

Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie das genannte Produkt nicht weiter! Es besteht Gesundheitsgefahr für Kinder.

Maßnahme: Kunden, die das betroffene Produkt gekauft haben, können es in unserer Filiale zurückgeben. Der Kaufpreis wird selbstverständlich auch ohne Kassabon erstattet.

Kontakt für Rückfragen:

UOUOROSE GmbH

Tel: +43 1 2710016

E-Mail: at.uouorose@gmail.com

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STOPP! GRABSCHEN VERBOTEN!

Was wollen die Kölner Bäder mit ihrem Sujet eigentlich zum Ausdruck bringen?

Egal ob in Deutschland oder in Österreich, die sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen (meist Mädchen) scheint für bestimmte Personen zu ihrem perversen Sexualverhalten zu gehören. Interessanterweise finden sich zahlreiche dieser Täter unter Syrern und unter den Afghanen wieder. Zu diesem Ergebnis kommt man, wenn man zu diesem Thema bei Google recherchiert. Bei einer solchen Recherche hat sich auch herausgestellt, dass solche sexuelle Belästigungen bei Bio-Österreichern oder Bio-Deutschen gegenüber der eigenen Ethnie, aber auch gegenüber weiblichen Flüchtlingen, so gut wie nicht vorkommen. Wobei wir aber zugestehen, da es da auch Einzelfälle geben wird.

Da scheint es verwunderlich zu sein, dass die Kölner Schwimmbäder (könnten genauso gut Wiener Bäder sein) ihre Kampagne „STOPP! GRABSCHEN VERBOTEN! just mit einem Plakat untermauern, auf dem ein hellhäutiger Junge (Mann) ein dunkelhäutiges Mädchen sexuell bedrängt.

Was wollen die Kölner Bäder mit diesem Sujet zum Ausdruck bringen? Wollen sie gar suggerieren, dass es eigentlich Deutsche sind, welche die Grapscher-Szene vorwiegend dominieren?

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FP-Haimbuchner kündigt parlamentarische Anfrage zu HTL-Vöcklabruck-Skandal an

Forderung nach umgehender Abschiebung der mutmaßlichen Täter ins Herkunftsland

Nach den erschütternden Medienberichten über das Martyrium eines HTL-Schülers, der von Mitschülern aus Afghanistan, der Türkei und Albanien über Monate misshandelt worden sein soll, fordert der oö. FPÖ-Chef Dr. Manfred Haimbuchner nun weitreichende Konsequenzen: „Sollte es sich bei den fraglichen Migranten um ausländische Staatsbürger handeln, so ist eine sofortige Abschiebung die einzig richtige Antwort. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass die faulen Früchte der linken Multikultiträumereien tagtäglich unsere Gesellschaft terrorisieren“, so Haimbuchner.

Sollte es für eine Abschiebung schon zu spät sein, weil einer oder mehrere der Migranten im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft seien, so „bestätigt das nur die FPÖ-Forderung nach der Staatsbürgerschaft auf Probe, einer Abschaffung des Rechtsanspruchs auf die österreichische Staatsbürgerschaft, der Möglichkeit zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft, sowie die Notwendigkeit zur Schaffung von Anreizsystemen für die Rückkehr von nicht anpassungsfähigen Familien ins Herkunftsland“, so Haimbuchner weiter. Die Täter dürften nun suspendiert worden sein – über einen endgültigen Ausschluss wird erst entschieden. Ebenso wurde Anzeige bei der Polizei erstattet. „Derartige Taten müssen Konsequenzen haben – Schulausschluss und Anzeige sind hierbei das mindeste. Als erste Reaktion mussten die Täter allerdings lediglich einen Aufsatz zum Thema „Gewalt und deren Auswirkungen“ verfassen – eine Farce“, betont Haimbuchner.

Abschließend kündigt der stv. FPÖ-Obmann eine parlamentarische Anfrage des FPÖ-Bildungssprechers im Nationalrat, Hermann Brückl, an: „Wir wollen von der Bundesregierung wissen, wie es sein kann, dass eine solch beispiellose Misshandlung durch Migranten an einer HTL unter Trägerschaft der Republik Österreich über Monate unentdeckt bleibt und wer dafür die politische Verantwortung zu übernehmen gedenkt. Außerdem mutet es durchaus befremdlich an, dass 20-jährige Migranten dieselbe Schulstufe besuchen wie andere 15-Jährige. Das kann weder für die Bildung unserer Kinder, noch für das Klima innerhalb einer Klasse fördernd sein.“

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Kostenexplosion: Das ändert sich ab 1. Juli für die Autofahrer

Gebühren für das Ausstellen des Führerscheins und Zulassungsschein steigen und die Übergangsfrist für die Nutzung alter Kurzparkscheine in Wien endet

Schon wieder sind die Autofahrer die Melkkühe der Nation, denn mit kommendem Dienstag werden diese wieder einmal mehr zur Kassa gebeten. Das Ausstellen eines Führerscheins kostet künftig um 29,50 Euro mehr und steigt damit auf 90 Euro. Auch die Gebühr für das Ausstellen des Zulassungsscheins steigt massiv an. Künftig kostet die Zulassung eines Pkw somit rund 265 Euro. Die Erhöhungen dieser Gebühren sind im heurigen Jahr bereits die fünfte und sechste Steuer- und Abgabenanpassung, die Autofahrer zu tragen haben. Es ist bezeichnend, dass das aus dem Ruder gelaufene Staatsbudget einmal mehr über die Geldbörsen der Autofahrer saniert werden soll. Die Erhöhung der Zulassungsgebühr ist nicht nur unsozial, sondern ungerecht gegenüber all jenen, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind – sei es für den Weg zur Arbeit, den Einkauf oder den Familienbesuch.


Dazu Mag. Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär, der die Kostenexplosion scharf kritisiert: „Wichtiger wäre es, die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer zu entlasten, statt ständig mit neuen Steuererhöhungen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Seit Jahren fällt den Regierungen nichts anderes ein, als die Steuern auf die motorisierte Individualmobilität zu erhöhen. Dabei zahlen die Österreicherinnen und Österreicher jedes Jahr schon rund 15 Milliarden an Steuern in den Budgettopf ein. Das ist mehr als genug.“

Zusätzlich gibt es auch Änderungen beim Parken auf dem Wiener Stadtgebiet. Seit Anfang 2025 gelten neue, höhere Tarife für die Kurzparkzonen in Wien. Bis 30. Juni 2025 können noch alte Kurzparkscheine verwendet werden. Dann endet diese Übergangsfrist und nicht verbrauchte Kurzparkscheine verlieren ihre Gültigkeit. Besonders ärgerlich ist, dass alte Kurzparkscheine nicht gegen neue umgetauscht werden können. Da verdient sich die Stadt Wien mal wieder ein nettes Körberlgeld auf Kosten der Autofahrer dazu.

Ab 1. Juli 2025 dürfen nur noch Kurzparkscheine mit folgenden Tarifen verwendet werden:

30 Minuten: 1,30 Euro

60 Minuten: 2,60 Euro

90 Minuten: 3,90 Euro

120 Minuten: 5,20 Euro

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Und jährlich grüßt das Treibstoff-Murmeltier

Ausgerechnet zum Ferienbeginn schnalzen die Treibstoffpreise wieder in die Höhe

Nach den kurzen Jubelmeldungen Anfang Juni 2025 über die günstigere Treibstoffpreise in Österreich, sind die Preise für Eurosuper und Diesel in den vergangenen Tagen wieder kräftig angestiegen. So gab es im Vergleich zum 1. Juni bei Eurosuper eine Verteuerung von sieben Cent und bei Diesel betrug die Verteuerung sogar rund zwölf Cent pro Liter. Als Rechtfertigung musste der Krieg gegen den Iran herhalten. Wir glauben das nicht und vermuten, dass es mit dem verstärkten Reisetätigkeiten zum Beginn der Sommerferien zu tun hat.

Ein Liter Eurosuper kostet aktuell 1,556 Euro (zu Monatsbeginn waren es 1,488 Euro), für einen Liter Diesel muss man im Schnitt in Österreich 1,582 Euro berappen (Vergleich 1. Juni: 1,467 Euro). Interessant ist es auch, dass die Mineralölkonzerne auch nur minimal gestiegene Rohölpreise immer sehr schnell an die Konsumenten weitergegeben, obwohl die Lager noch gut gefüllt sein müssten, aber beim Sinken des Rohölpreises mit Vergünstigungen nur sehr zögerlich reagieren.

Zwar haben die internationalen Märkte für Rohöl aufgrund des Krieges Israels und nun auch der USA gegen den Iran in den vergangenen Wochen eine turbulente Berg- und Talfahrt erlebt, aber die hohen Spritpreise an den Tankstellen sind nicht nachvollziehbar. Denn am 1. Juni 2025 war Rohöl günstig wie lange nicht: Für ein Fass wurden 62,61 USD verlangt, der Höhepunkt der Preissteigerung wurde am 19. Juni mit 78,74 USD für das Fass erreicht. Mittlerweile sank aber der Preis wieder auf 69,12 USD (Stand: 24. Juni 2024). Wohin sich die Treibstoffpreise in den kommenden Tagen und Wochen entwickeln werden, wird vom weiteren Kriegsgeschehen im Nahen Osten und/oder von der Gier der Mineralölkonzerne abhängen.

Wie können die Autofahrer beim Tanken ein wenig sparen? Am Sonntag und am Montag am Vormittag ist Sprit an den Tankstellen am günstigsten, zum Wochenende hin steigen die Treibstoffpreise tendenziell. Vormittags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr ist das Tanken am billigsten. Zwischen 12:00 und 14:00 Uhr ist oft die teuerste Zeitspanne an den Tankstellen, da mittags die Treibstoffpreise an den Zapfsäulen erhöht werden. Auch sollte man – wenn es geht – Autobahntankstellen meiden, da diese unverhältnismäßig teurer sind als jene die sich an den Bundesstraßen befinden. Zusätzlich können Autofahrer noch Geld beim Tanken sparen, wenn sie sich den Spritpreisrechnern der Autofahrer-Klubs oder anderen Preisvergleichsportalen bedienen, um die günstigste Tankstelle in ihrer Nähe zu finden.

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Bei Hitze keine Kinder und Tiere im Auto zurücklassen

Im Notfall zählt jede Sekunde – Rettung aus überhitzten Autos hat Vorrang vor Sachschäden

Mit der ersten Hitzewelle des Jahres verwandeln sich auch unsere Autos wieder in Backöfen. Besonders für Kinder, ältere Menschen, chronisch Kranke und Tiere kann das lebensgefährlich werden. Schon ab 25° Celsius Außentemperatur steigt die Innentemperatur im Auto innerhalb weniger Minuten auf 35° Celsius oder mehr. Bei Außentemperaturen über 30° Celsius sind im Fahrzeuginneren sogar 50° Celsius und mehr möglich. Auch ein geöffnetes Fenster oder Bewölkung bieten keinen ausreichenden Schutz und Abkühlung – sobald die Sonne durchbricht, kann es schnell kritisch werden. Der ARBÖ warnt daher eindringlich: Kinder und Tiere dürfen nie im Auto zurückgelassen werden, auch nicht für kurze Zeit. Das Risiko wird immer wieder unterschätzt und es kommt jedes Jahr zu Zwischenfällen.

Nicht selten ist es dem schnellen Einschreiten aufmerksamer Passantinnen und Passanten zu verdanken, dass Betroffene rechtzeitig aus den überhitzten Fahrzeugen gerettet werden. Aus rechtlicher Sicht ist man sogar verpflichtet, in solchen lebensbedrohlichen Situationen zu helfen, da man sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung strafbar macht.

„Wenn Lebensgefahr besteht hat das Einschlagen einer Fensterscheibe keine juristischen Folgen, sofern es unter der Voraussetzung des entschuldigenden Notstandes erfolgt“, so Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.

Empfehlungen des ARBÖ im Notfall:

++ Situation richtig einschätzen: Zunächst sollte genau geprüft und beurteilt werden, ob noch genügend Zeit bleibt, um den Lenker des Autos irgendwo ausfindig zu machen. So ist es in Supermärkten beispielsweise möglich, Kennzeichen ausrufen zu lassen.

++ Wenn sich niemand ausfindig machen lässt und keine unmittelbare Hilfe in der Nähe ist, sollte unmittelbar Feuerwehr und Polizei verständigt werden.

++ Im Notfall muss sofort eingegriffen werden. Sollte der Eindruck bestehen, dass der Mensch oder das Tier im Fahrzeug in unmittelbarer Lebensgefahr ist, oder sich der Zustand drastisch verschlechtert darf die Fensterscheibe eingeschlagen werden. Freilich sollte darauf geachtet werden so wenig Schaden wie möglich dabei zu verursachen. Spätestens nach der Befreiungsaktion sollte sofort auch die Rettung gerufen werden, um sicher zu stellen, dass Betroffene professionell versorgt werden.

Welche Konsequenzen Verantwortliche zu erwarten haben:

Erziehungsberechtigte sowie auch Besitzerinnen oder Besitzer von Tieren müssen sich möglicher rechtlicher Konsequenzen bewusst sein, wenn sie Schutzbefohlene allein zurück in einem überhitzten Fahrzeug lassen. Zudem müssen die Kosten für sie Befreiungsaktion übernehmen.

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FPÖ – Schnedlitz fordert sofortige Offenlegung der Kosten für Abschlusspartys und Abschiedsgeschenke ehemaliger Minister

Spesen- und Ausgabenexzesse sind nicht tragbar

Der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz forderte heute die umgehende Offenlegung sämtlicher Kosten für Abschlusspartys und Abschiedsgeschenke ehemaliger Minister der schwarz-grünen Bundesregierung. „Es kann nicht sein, dass die in den Medien bekannt gewordenen Spesen- und Ausgabenexzesse der letzten Regierung einfach unter den Teppich gekehrt werden und die Verantwortlichen versuchen, diese Exzesse vor den österreichischen Steuerzahlern zu verbergen“, kritisierte Schnedlitz.

„Wie etwa die Tageszeitungen ‚Österreich‘ und ‚Heute‘ berichteten, hat Ex-Ministerin Leonore Gewessler noch kurz vor Ende ihrer Amtszeit – quasi zu ihrem Abschied – kräftig in die Steuergeldkasse gegriffen. Die grüne Ministerin ließ 170.000 Euro für Speis und Trank, 120.000 Euro für Büromöbel und Büroausstattung sowie insgesamt unglaubliche 446.479,10 Euro verpulvern, für ein Ministerium, das sie zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen musste“, so Schnedlitz.

„Auch ÖVP-Finanzminister Brunner hat laut Zeitungsberichten sogar Abschiedsgeschenke um 8.778 Euro für seine Mitarbeiter gekauft. Brunner und Gewessler werden aber sicher nicht die Einzigen gewesen sein, die zum Abschied auf Steuerzahlerkosten auf den Putz gehaut haben. Während sich unsere Senioren teils am Sozialmarkt anstellen müssen, um über die Runden zu kommen, verteilt die ÖVP hinter verschlossenen Türen untereinander Geschenke“, betonte Schnedlitz, der nun vollständige Aufklärung und lückenlose Transparenz einforderte: „Da diese Informationen nicht freiwillig offengelegt werden, werden wir mit einer entsprechenden parlamentarischen Anfrage nachhelfen. Es ist nicht tragbar, dass der Steuerzahler dafür bezahlen muss, dass hier teils Abschiedspartys gefeiert und Geschenke gekauft werden.“

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Versicherung will sich scheinbar nur die Rosinen rauspicken

Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen

Dass sich die Beliebtheit von Versicherungen bei der Bevölkerung in sehr überschaubaren Grenzen hält, dürfte kein Geheimnis sein. Diverse Versicherungen sorgen aber auch dafür, dass dieser Status Quo auch so erhalten bleibt. Der von uns hier aufgezeigte Fall dokumentiert dies auch „wunderschön“.

Beim versicherten Objekt handelt es sich um ein dreistöckiges Wohnhaus in Wien. Die jährliche Prämie (Vollversicherung: Sturm, Feuer, Kanal, Wasser, Blitz etc.) für das Haus (inkl. abgeschlossener Wohnungsversicherungen des Hauses) beträgt jährlich zirka 8.000,- Euro.

Nun gab im Jahr 2024 heftige Stürme in Wien. Dabei kam auch das besagte Haus zu Schaden. Genau gesagt, wurden etliche Dachziegeln beschädigt. Die Schadenssumme (Dachdeckerrechnung) betrug zirka 2.500,- Euro. Also die Sparte Elementar (Sturm) war im Minus, während die anderen Sparten im Plus waren. Neben sei erwähnt, dass der Hausbesitzer seinen kompletten Fuhrpark und auch ein weiteres Haus bei der Uniqa versichert hat.

Dass der Hausbesitzer am Sturmschaden völlig schuldlos war, sollte ja nicht extra erwähnt werden müssen. Wenn der Versicherungsnehmer allgemein ein Minus-Kunde wäre, so wäre es verständlich, dass sich die Uniqa von diesem trennt. Aber so ist es ja nicht, wie es das Versicherungsschreiben beweist. Scheinbar will man sich nur die Rosinen rauspicken.

Die Uniqa kündigt nur die Sparte Elementar (Sturmversicherung) und zwar mit 22.07.2025. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Nur eine Sturmversicherung bei einer  anderen Versicherung abzuschliessen ist nicht möglich. Wenn, wollen diese Herrschaften (verständlicherweise) das ganze Paket. Von dem will sich die Uniqa aber augenscheinlich nicht trennen.

Sollte sich kein Kompromiss bzgl. der Kündigung finden, will der Hausbesitzer prüfen lassen, ob er in diesem Fall nicht den gesamten Versicherungsvertrag für das Wohnhaus kündigen kann.

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Linke Störaktion bei Familienfest zeigt Respektlosigkeit gegenüber Kindern und Eltern

Familienfeste sind kein Ort für ideologischen Hass – Kinder verdienen Schutz vor politischem Aktivismus

„Dass ausgerechnet ein Familienfest der Salzburger Stadt-FPÖ Ziel einer gezielten Störaktion durch linke Aktivisten wird, ist an Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten. Wer meint, seine politische Ablehnung auf dem Rücken von Kindern und Familien austragen zu müssen, hat jedes Maß verloren“, reagierte heute FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Ricarda Berger auf einen Zwischenfall in Salzburg.

„Wir Freiheitliche stehen für den Schutz der Familie – und dazu gehört auch, dass Eltern mit ihren Kindern ungestört feiern dürfen. Es ist bezeichnend für das Demokratieverständnis mancher Linker, dass sie friedliche Veranstaltungen nicht respektieren, sondern mit ideologischer Wut stören müssen. Offenbar ist es manchen politischen Akteuren ein Dorn im Auge, wenn sich freiheitliche Politik auch jenen widmet, für die sie am wichtigsten ist: unseren Familien“, so Berger weiter.

Die FPÖ-Abgeordnete stellte klar: „Keinem Freiheitlichen würde es im Traum einfallen, ein Kinder- oder Familienfest anderer Parteien zu stören – dafür haben wir zu viel Anstand und Respekt vor dem privaten Raum von Familien. Wer Kinder und Eltern für politische Botschaften instrumentalisiert, beweist nicht Haltung, sondern Anstandslosigkeit.“

Abschließend appellierte Berger an alle politischen Kräfte im Land: „Ich fordere alle Parteien auf, Familien aus dem politischen Kleinkrieg herauszuhalten. Es braucht mehr Rücksicht, mehr Respekt – und weniger ideologische Hetze auf Kosten der Jüngsten in unserer Gesellschaft. Familienfeste sind Orte der Gemeinschaft – keine Plattform für linke Agitation. Wir Freiheitliche werden auch weiterhin konsequent für Familie, Kinder und Zusammenhalt einstehen – und nicht zulassen, dass linke Ideologen mit Megafon und Moralkeule den öffentlichen Raum zur Kampfzone erklären!“

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FPÖ mit Aufklärungsoffensive gegen das Corona-System

FPÖ – Heiß: „Impfzwang, Angstregime und Kontrollstaat – Corona-Politik war Angriff auf die Freiheit“

Im Zuge der von der Bundesregierung verordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurden für FPÖ-Menschenrechtssprecherin Elisabeth Heiß weite Teile der Bevölkerung unter massiven sozialen, beruflichen und moralischen Druck gesetzt, damit sie sich den neuartigen Corona-Impfungen unterziehen. „Die Regierung hat in der Corona-Zeit nicht auf Vertrauen und Selbstverantwortung, sondern auf Einschüchterung, Kontrolle und Spaltung gesetzt. Statt Aufklärung gab es Panikmache und Verordnungen im Stundentakt. Wir haben eine Gesundheitsbürokratie ohne Maß und Ziel erlebt“, erklärte Heiß.

Im Rahmen der parlamentarischen Corona-Aufklärung durch die FPÖ mit mehr als 800 Anfragen wolle man von den Regierungsmitgliedern daher wissen, welche Maßnahmen Bedienstete der Ressorts zu befürchten hatten, wenn sie sich nicht impfen lassen, und welcher Druck auf sie ausgeübt wurde.

Besonders der direkte oder indirekte Impfzwang sei ein Paradebeispiel für staatlich organisierten Druck und massive Eingriffe in die persönliche Freiheit gewesen. „Das war kein Gesundheitsschutz, das war Systemdruck. Und wer glaubt, man könne das einfach unter den Teppich kehren, hat sich gewaltig getäuscht. Die Corona-Zeit war eine Zeit des Ausnahmezustands auf dem Rücken der Grundrechte und das werden wir restlos aufarbeiten“, so Heiß weiter.

Die FPÖ kritisierte insbesondere den gesellschaftlichen Umgang mit Maßnahmenkritikern, Ungeimpften und Andersdenkenden: „Es wurde kontrolliert, ausgesperrt, bestraft. Hinterfragen durfte man nichts, sonst wurde man erbarmungslos zum Opfer des Corona-Regimes. Das war Verwaltungstotalitarismus und staatlich organisierte Diskriminierung. Wer keine Maske trug, wurde behandelt wie ein Krimineller, wer sich nicht impfen ließ, wie ein Ausgestoßener. Gesellschaftlicher Druck ersetzt kein evidenzbasiertes Argument, das wissen wir heute besser denn je“, sagte Heiß.

Dass heute viele der damals verantwortlichen Politiker schweigen, sei für die FPÖ inakzeptabel. „Es kann nicht sein, dass dieselben Politiker, die ganze Familien weggesperrt, Kinder isoliert und einen gesellschaftlichen Keil in unsere Mitte getrieben haben, heute so tun, als wäre nichts passiert. Was in dieser Zeit geschehen ist, muss Konsequenzen haben. Wir waren die einzigen, die damals an der Seite der Bevölkerung und der Freiheit standen und wir bleiben es bis heute. Wir geben den Menschen ihre Stimme zurück. Allen, die mundtot gemacht, ausgeschlossen, bedroht und eingeschüchtert wurden – wir Freiheitliche kämpfen für Gerechtigkeit, Aufarbeitung und volle Transparenz“, erklärte die FPÖ-Menschenrechtssprecherin.

„Der Ausnahmezustand wurde zum Dauerzustand und die Grundrechte waren nicht mehr als eine lästige Fußnote. Es war nicht das Virus, das uns bedrohte, es waren die Regierung und ihre völlig entgleiste Politik. Die Wahrheit wurde in Quarantäne gesteckt und wer nicht spurte, wurde aussortiert. Wir haben nicht vergessen und wir sorgen dafür, dass die Verantwortlichen auch nicht in Vergessenheit geraten“, so Heiß.

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AK Stichproben-Preismonitor Auto-Pickerl-Check und Reparaturen hinterlassen Spuren im Geldbörsel

Mechaniker-Stunde für eine Reparatur je nach Marke- Typ, Schaden und Werkstätte kostet durchschnittlich fast 191 Euro, für E-Autos wird’s noch teurer

Reparaturen, Service und Kfz-Pickerl können ganz schön ins Geld gehen. Für den Pickerl-Check müssen Autofahrer im Schnitt um die 92 Euro rechnen je nach Automarke und Werkstätte. Die Arbeitsstunde für Reparaturen je nach Marke, Typ, Schaden und Werkstätte kostet für Benzin- oder Dieselautos durchschnittlich fast 191 Euro, für E-Autos rund 215 Euro. Das zeigt ein aktueller AK Stichproben-Preismonitor für 16 Automarken bei 32 Wiener Kfz-Werkstätten und Autofahrerclubs.

Delle, Bremsbelege wechseln oder Service – das kostet eine Arbeitsstunde – je nach Auto (*), Typ, Schaden und Werkstatt – in den untersuchten Wiener Kfz-Fachwerkstätten (in Euro).

Leistung von bis Teurer zu 2024

Mechaniker/Service 144,00 320,98 + 4,2 %

Mechaniker/Reparatur 150,00 331,83 + 5,6 %

Mechaniker/Service (E-Auto*)) 150,00 360,00 + 3,1 %

Mechaniker/Reparatur (E-Auto*)) 150,00 360,00 + 3,0 %

Kfz-Lackierer 194,00 316,80 + 3,5 %

Spengler 194,00 316,80 + 3,4 %

*) Mittelklasse-Auto

Die Überprüfung des Kfz-Pickerls ist generell jährlich, außer bei ganz neuen Autos. Die Pickerlkosten betragen bei Benzinautos durchschnittlich rund 92 Euro, bei Dieselautos rund 93 Euro – je nach Kfz-Werkstatt und Automarke. Den teuersten Preis orteten die AK- Tester mit rund 151 Euro. Am preiswertesten ist die Überprüfung des Pickerls für Mitglieder des Autoclubs ÖAMTC – 57,60 Euro (ARBÖ 69,90 Euro). Es gibt auch Werkstätten, die die Kontrolle des Pickerls bereits um rund 70 Euro anbieten. Die Preise fürs Pickerl sind für Benzinautos heuer um durchschnittlich 4,7 Prozent und für Diesel-Kfz um 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Für E-Autos kostet der Pickerl-Check inklusive Plakette je nach Werkstätte zwischen rund 57,60 und 151,20 Euro – das ist ein Plus von vier Prozent zu 2024.

So „fahren“ Sie am besten – Tipps der AK-Konsumentenschützer

+ Pickerl plus Service: Fragen Sie nach, ob Ihre Werkstatt die Überprüfung des Pickerls gratis oder preiswerter anbietet, wenn Sie gleichzeitig ein Service machen lassen.

+ Vertragswerkstätten mit Fremdmarken: Checken Sie die Preise von mehreren Autowerkstätten. Bedenken Sie: Viele Vertragswerkstätten überprüfen oder reparieren auch Fremdmarken.

Zur Erhebung: Die AK erhob die Stundensätze für Reparaturen und die Preise für den Pickerl-Check zwischen 28. April und 15. Mai in 32 Wiener Kfz-Fachwerkstätten für Autos und E-Autos von 16 Automarken, etwa Audi, Opel, VW und Kia. Die AK überprüfte die Pickerlpreise zusätzlich beim ARBÖ und ÖAMTC.

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Kontinuierlicher Einsatz für Straßentiere: Tierschutz Austria hilft in Rumänien und Bosnien

Tierliebe ohne Pause: Nach 130 Kastrationen in Rumänien folgt nächste Woche der Einsatz in Bosnien

Tierschutz Austria setzt ein starkes Zeichen für nachhaltigen und grenzüberschreitenden Tierschutz in Europa: Allein im Juni kastrierte das Team gemeinsam mit lokalen Partnervereinen 110 Hunde und 20 Katzen im Rahmen eines mehrtägigen Hilfseinsatzes in Rumänien. Zum ersten Mal kam dabei ein eigenes Elektrochirurgie-Gerät zum Einsatz – ein medizinisches Hightech-Instrument, das sichere und effiziente Eingriffe ermöglicht.

Der Einsatz ist Teil des Tierschutz Austria Hilfsprogramms „Tierliebe Grenzenlos“, mit dem gezielt Tiere in Not innerhalb Europas unterstützt werden.

Nachhaltige Wirkung durch mobile Kastrationen

Straßentiere leiden in vielen Regionen Europas unter unkontrollierter Vermehrung, Krankheiten und fehlender tierärztlicher Versorgung. „Jede Kastration bedeutet weniger Leid – und verhindert zukünftiges Elend“, betont Stephan Scheidl von Tierschutz Austria. In Rumänien sind besonders viele Hunde und Katzen betroffen, die ohne Hilfe ihrem Schicksal überlassen bleiben.

Dass diese Hilfe wirkt, zeigt auch die Bilanz aus dem Vorjahr: Mehr als 700 Hunden konnte Tierschutz Austria 2024 im Rahmen ähnlicher Einsätze helfen – durch medizinische Versorgung, Kastrationen und Aufklärung vor Ort.

Neues OP-Gerät ermöglicht effizienteren Tierschutz

Ein zentrales Werkzeug bei diesen Eingriffen ist das neue Elektrochirurgie-Gerät, das Gewebe präzise trennt und Blutgefäße gleichzeitig verschließt. Das verbessert nicht nur die Sicherheit für die Tiere, sondern erhöht auch die Effizienz bei Operationen – sowohl bei Auslandseinsätzen als auch in der vereinseigenen Ordination in Vösendorf.

Engagement ohne Grenzen – der nächste Einsatz steht bevor

Alle teilnehmenden Tierärztinnen und Tierärzte engagieren sich ehrenamtlich – ein Zeichen für gelebte Tierliebe und Solidarität über Grenzen hinweg. Ein besonderer Dank gebührt an dieser Stelle VetsActiv.

Und der Einsatz geht weiter: Bereits nächste Woche ist das Team von Tierschutz Austria in Bosnien, genauer gesagt im Ort Brčko, im Einsatz. Von Montag bis Samstag unterstützt das Team erneut Straßentiere mit kostenlosen Kastrationen und medizinischer Versorgung.

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Jufina und Ottakring-Bezirksvorsteherin: „Bundesregierung kann Geschäftsmodell ´Parkplatzfalle´ beenden“

Ottakring-Bezirksvorsteherin Stefanie Lamp und Jufina-Vorstand Stefan Schleicher parken in Parkplatzfalle und präsentieren bundesweiten Lösungsvorschlag

Im Kampf gegen sogenannte „Parkplatzfallen“ – schlecht gekennzeichnete Privatgrundstücke, bei denen nach kurzem Halten oder Parken mit einer Klage gedroht und ein Geldbetrag gefordert wird – haben der Prozesskostenfinanzierer Jufina und Stefanie Lamp (SPÖ), Bezirksvorsteherin in Ottakring, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag präsentiert. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde Parkplatzfallen als Geschäftsmodell unrentabel machen. Bei einer Pressekonferenz stellten sie ein Auto mit der Aufschrift „Ich bin (k)eine Besitzstörung“ in eine bekannte „Falle“ in Ottakring.

Einschüchterung als Geschäftsmodell

Das „Geschäftsmodell“ funktioniert so: Man kauft oder mietet eine Fläche des ruhenden Verkehrs, wie verlassene Tankstellen oder Parkflächen geschlossener Supermärkte, und kennzeichnet sie nur schlecht sichtbar als Privatgrund. Sobald jemand dort hält, werden Fotos angefertigt. Dann folgt ein Anwaltsbrief: Klagedrohung wegen Besitzstörung. Ein Schuldspruch wäre teuer, die Verfahrenskosten betragen 700 bis 900 Euro.

Doch die Kläger bieten einen Ausweg: Zahlt man sofort einen Pauschalbetrag (meist 400 bis 500 Euro) und unterzeichnet dazu eine Unterlassungserklärung, erspart man sich den Prozess. Zusätzlichen Druck erzeugen oft mitgeschickte Unterlagen wie geschwärzte Schuldsprüche in ähnlichen Fällen oder ÖAMTC-Mails, die scheinbar von Gegenwehr abraten.

Stefan Schleicher, der als Vorstand des Prozesskostenfinanzierers Jufina viele solcher Fälle betreut, sagt dazu: „Das ist brutale Einschüchterung. Oft handelt es sich gar nicht um eine Besitzstörung, weil man etwa nur sehr kurz angehalten hat. Aber viele Betroffene wollen schlicht kein Verfahren riskieren. Aus Angst zahlen sie den Pauschalbetrag. So machen die ‚Fallensteller‘ ihren Umsatz.“

„Hydra“: Parkplatzfalle kehrte zurück

Über die Parkplatzfalle in der Hasnerstraße und die damit verbundene Klagewelle berichteten bereits zahlreiche Medien. Herr Schleicher unterstützte mehrere Betroffene juristisch, Bezirksvorsteherin Lamp erreichte im Februar die Zwangsräumung der klagenden Firma. Doch seit einigen Wochen ist die Falle zurück.

Dazu sagt Lamp: „Zu mir kommen völlig verzweifelte Menschen mit dem Drohbrief in der Hand. Wenn man angesichts der Teuerung kaum bis zum Monatsende auskommt, sind die 500 Euro zum ‚Freikaufen‘ eine schwere Belastung – und erst recht die 900 Euro bei einem verlorenen Verfahren. Darum habe ich mich persönlich gegen die Falle eingesetzt. Nachdem sie jetzt zurückgekommen ist, wurde Herrn Schleicher und mir klar: Es bringt nichts, dieser ‚Hydra‘ immer nur einen Kopf abzuschlagen. Es braucht eine echte, endgültige Lösung.“

Lösungsvorschlag: Verfahrenskosten für „Fallensteller“ auch bei Schuldspruch

Um Parkplatzfallen zu bekämpfen – nicht nur in Wien, sondern bundesweit – ist es laut Lamp und Schleicher notwendig, sie als Geschäftsmodell unattraktiv zu machen. Zu diesem Zweck schlagen sie vor, ein neues Kostenrisiko für die Fallensteller zu schaffen: Kommt es tatsächlich zu einem Gerichtsprozess über ihre Besitzstörungsklage, sollen Gerichte künftig die Freiheit erhalten, ihnen Verfahrenskosten (700 bis 900 Euro) zuzuteilen – unabhängig vom Schuldspruch. Und zwar dann, wenn die Richterinnen und Richter ein Profitinteresse hinter den Klagen erkennen.

Dieses Prinzip nennt sich „Billigkeitsentscheidung“ (in Deutschland „Gerechtigkeitsentscheidung“) und wird in Österreich beispielsweise bei Verfahren wegen überhöhter Mieten angewandt. In der Praxis würde es bei Parkplatzfallen bedeuten: Selbst wenn rein formaljuristisch eine Besitzstörung vorliegt, könnte das Gericht unabhängig davon feststellen, ob die Klage als legitimer Schutz von Besitz – wie einer verparken Ausfahrt – oder als Teil eines Geschäftsmodells eingebracht wurde. Kriterien dafür wären etwa, welches Ausmaß die Störung tatsächlich hatte, ob auffallend viele Fälle am selben Ort zusammenkommen oder ob der Privatgrund nur minimal ausgeschildert ist. In so einem Fall können Gerichte den Klägern zwar Recht geben, ihnen aber trotzdem Verfahrenskosten zusprechen.

„Somit wäre das Geschäftsmodell nicht mehr in jedem Fall rentabel – und daher schlicht uninteressant“, so Schleicher. „Viele Fallensteller würden es gar nicht mehr versuchen. Das würde schlussendlich auch unsere Gerichte entlasten, die sich derzeit mit vielen solcher Fälle befassen müssen.“ Laut den jüngsten Zahlen des Landesgerichts gab es in Wien 2023 insgesamt 2.869 Besitzstörungsklagen. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen, da jene Betroffene nicht eingerechnet werden, die den Pauschalbetrag gleich zahlen – denn so kommt es nie zur Klage.

Bundesregierung versprach Schritte gegen „Abzocke bei Besitzstörung“

Zuständig für diese Reform ist das Justizministerium: Es kann „Geschäftemacherei“ in die Kriterien für gerichtliche Billigkeitsentscheidungen mit aufnehmen. Und tatsächlich versprach die Bundesregierung in ihrem Programm „Maßnahmen gegen Abzocke bei Besitzstörung und gegen Abmahnmissbrauch“.

Dazu Lamp: „Die Bundesregierung hat die Chance, dieses Geschäftsmodell zu beenden. Wir haben unseren Vorschlag bereits an sie übergeben und stehen im Austausch. Denn es darf sich niemals auszahlen, das Recht derart zu missbrauchen und Menschen brutal einzuschüchtern. Dafür werden wir beide uns weiterhin einsetzen.“

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Nationalrat: Selenskyj-Besuch für FPÖ „verantwortungslos“

FPÖ sieht verantwortungslose politische Inszenierung zum Eigennutz aber nicht im Sinne Österreichs

Den momentanen Besuch des ukrainischen Staatspräsidenten Wolodymyr Selenskyj in Österreich thematisierten die Freiheitlichen in der heutigen Plenarsitzung des Nationalrats. Es sei „höchst problematisch“, dass Österreich als neutrales Land Präsident Selenskyj einen staatsaktartigen Empfang bereitet, kritisierten sie und forderten ein Handeln „im Sinne der Neutralität“ ein. Zudem sahen sie in dem Besuch eine politische Inszenierung, um von dem „Budgetdesaster“ abzulenken. In 45 Fragen wollten sie daher mittels Dringlicher Anfrage die Hintergründe dieses Staatsbesuchs erfahren. Staatssekretär Alexander Pröll nahm in Vertretung des Kanzlers Stellung und betonte, dass Neutralität nicht Passivität und Gleichgültigkeit bedeute, sondern zu aktivem Eintreten für Frieden, Dialog und internationale Rechtsordnung verpflichte.

Die Neutralität sei von allen Lösungen die beste für Österreich und es brauche daher eine verantwortungsvolle Politik, die die Neutralität lebt, forderte Anfragestellerin Susanne Fürst (FPÖ) in ihrer Rede. Wenn man glaubhaft die Neutralität lebe, reduziere sich auch die Wahrscheinlichkeit eines Angriffs, zeigte sich die Abgeordnete überzeugt. „Verantwortungslos“ sei es hingegen, zum Zeitpunkt der „totalen Eskalation“ den Präsidenten einer Kriegspartei einzuladen und ihn mit vollen militärischen Ehren zu begrüßen. Durch ihre Unterstützung der Ukraine sei die Bundesregierung „verantwortungslos“, gehe ein sehr großes sicherheitspolitisches Risiko ein und missachte die Verpflichtung zur immerwährenden Neutralität. Sie wäre vielmehr verpflichtet, Österreich aus dem Krieg heraus zu halten und die Bevölkerung vor nachteiligen Folgen zu schützen. Angesichts der von der Bundesregierung „tot getrampelten“ Neutralität sei der heutige Vorschlag von Vizekanzler Babler, Wien als Austragungsort für Friedensverhandlungen zu positionieren, sinnlos.

Zudem sei es für die Bundesregierung „praktisch“, parallel zur Budgetsitzung einen Staatsbesuch zu organisieren, da dieser mediale Aufmerksamkeit auf sich zieht. Dadurch werde vom „Budgetdesaster“ und den „unfairen Belastungen“ abgelenkt. Dies sei eine politische Inszenierung zum Eigennutz, aber nicht im Sinne Österreichs. Sie hoffe, dass dies international als „Lachnummer“ wahr und nicht ernst genommen werde, so Fürst.

Mit den Unterstützungsmitteln Österreichs an die Ukraine wandere ein „nicht unerheblicher Teil“ des Steuergeldes in die Ukraine. Die Österreicher(innen) hätten sich aber nicht dafür entschieden und man wisse angesichts von Korruption nicht, wo dieses Geld lande, bemängelte Fürst. Zudem werde nur ein Bruchteil der Mittel für die Lösung des Konflikts aufgebracht.

Die Vorgabe seitens der Regierungen und der EU-Kommission sei weiter, dass die Ukraine kämpfen und gewinnen müsse. Die weitere Eskalation und hundert Tausende an Toten würden dabei in Kauf genommen. Der bisherige Kurs der EU und der Regierungen habe der Ukraine jedenfalls nicht geholfen, sondern diese ins „Verderben“ geführt, sagte Fürst.

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FPÖ-Landtagsabgeordneter Michael Sommer tritt nach Alkounfall zurück

Hatte schon im Vorjahr im betrunkenen Zustand einen Verkehrsunfall verursacht

Niederösterreichs FPÖ-Landtagsabgeordneter Michael Sommer wird sein Mandat infolge eines Verkehrsunfalls in alkoholisierten Zustand zurücklegen. Zu dem Unfall mit Sachschaden kam es gestern am Samstagabend. Schon im Vorjahr hatte der Politiker betrunken einen Unfall verursacht.

Laut Parteiangaben von heute, Sonntag dem 15.06.2025, verursachte der 29-Jährige den Pkw-Unfall am Samstagabend im Bezirk Korneuburg. Dabei kam es zu einem Sachschaden, Personen kamen nicht zu Schaden.

„Ich möchte mich aufrichtig für mein Verhalten und meine Handlung entschuldigen. Ich habe einen schweren Fehler gemacht und ziehe daraus die logische Konsequenz: Keine Ausreden, Strafe muss sein, ich lege meine Landtagsmandat nieder. Ich habe meine Arbeit stets mit Hingabe und größtem Einsatz für meine Landsleute gemacht, dabei offenbar meine eigenen Grenzen der Belastbarkeit ignoriert und überschritten. Mir war ein geradliniger Weg immer wichtig, dazu gehört aber auch, diesen Maßstab vor allem bei sich selbst anzusetzen“, so Michael Sommer.

Dazu der LH-Stellvertreter Landesparteiobmann Udo Landbauer: „Es ist positiv zu bewerten, dass Michael Sommer hier Einsicht zeigt und Verantwortung übernimmt. Den Rücktritt nehmen wir selbstverständlich zur Kenntnis. Seine politische Arbeit als Abgeordneter war makellos und von hoher Qualität. Wir wünschen ihm für seinen weiteren Weg alles Gute und danken ihm für seinen ehrlichen, aufrichtigen Umgang mit dem Vorfall.“

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Warum wurde Selensky überhaupt nach Österreich eingeladen?

Wie kommt die Wiener Bevölkerung dazu, sich durch diesen Besuch beeinträchtigen lassen zu müssen?

Aus welchem Grund unsere Regierung Selensky, den Führer des korruptesten Landes (System) Europas – der Ukraine – eingeladen hat, scheint nach wie vor nicht nachvollziehbar. Geld oder irgendwelche wirtschaftliche Vorteile wird er ja nicht im Gepäck haben. Wir gehen eher davon aus, dass er – wie gewohnt – wieder schnorren und fordern wird. Eine etwaige Betteltour hätte er aber auch per Video-Konferenz abhalten und dabei verhindern können, dass er das öffentliche Leben in Wien beeinträchtigt.

So weit, so nicht gut. Denn der Beliebtheitsgrad des Ex-Komikers dürfte sich in recht überschaubaren Grenzen halten. Aus diesem Grund dürften auch zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen für den 16.06.2025 ergriffen worden sein, welche sogar ein Platzverbot im Bereich Innere Stadt beinhaltet. Nun stellt sich unter anderem – vermutlich nicht nur – für uns die Frage, wer den für den finanziellen Schaden der Wirtschaftstreibenden im Sperrbereich aufkommen wird? Auf der SM-Plattform X nehmen zahlreiche User(innen) zum Platzverbot Stellung.

Ach ja, falls jemand wissen will warum wir Selensky als Führer und nicht als Präsident bezeichnen, hier unsere Antwort: Im Mai 2024 endete für den Ex-Komiker die reguläre 5-jährige Amtszeit als ukrainischer Präsident. Ende März 2024 hätten neue Präsidentschaftswahlen stattfinden sollen, aber das Parlament des korruptesten Landes (System) Europas, hat sie wegen des im Lande herrschenden Kriegsrechts nicht angesetzt. Somit ist Selensky kein gewählter Präsident mehr, sondern für uns der Führer der Ukraine.

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FPÖ – Hafenecker „Dutzende Social-Media-Konten des Grazer Amok-Mörders aufgedeckt – ÖVP-Innenminister Karner hat Aufklärungsbedarf!“

Verdacht des Behördenversagens steht im Raum, da die Erzählung der Ermittler vom in sozialen Medien „unsichtbaren“ Täter als „Fake News“ widerlegt wurde

Rund um die Ermittlungen zum Grazer Amok-Mörder, der zehn Menschen getötet hat, forderte FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA „sofortige und lückenlose Aufklärung“ von ÖVP-Innenminister Karner: „Seit Tagen wird der Öffentlichkeit die Erzählung aufgetischt, dass der Attentäter komplett zurückgezogen gelebt habe, er in sozialen Medien ‚unsichtbar‘ gewesen sei und man daher überhaupt nichts im Vorhinein von seiner Schreckenstat ahnen habe können – das sind astreine ‚Fake News‘, wie sich jetzt herausgestellt hat. Der Verdacht eines skandalösen Behördenversagens steht im Raum, das Menschenleben gekostet hat!“ Freien Journalisten, insbesondere von Report24, sei es nämlich gelungen, gleich dutzende Social-Media-Accounts des Grazer Massenmörders zu recherchieren und diese in einem Artikel zu veröffentlichen: „Als Profilbild eines seiner Accounts verwendete der Grazer Amok-Mörder das Foto eines US-Attentäters des Amoklaufs an der Columbine High School von 1999, bei dem dreizehn Menschen erschossen wurden, er verlinkte auf seinen Kanälen auch Fotos anderer Mörder und hatte ein Faible für Amoklauf-Computerspiele. All das ist öffentlich recherchierbar und es bleibt die Frage: Warum haben bei den Behörden nicht schon längst alle Alarmglocken geschrillt?“

Hafenecker erinnerte auch an den islamistischen Terroranschlag von 2020, dem ein Behördenversagen unter dem damaligen ÖVP-Innenminister Nehammer vorangegangen war: „Dieser Anschlag mit vier Todesopfern und 23 teils Schwerverletzten hätte verhindert werden können, wenn ein Mail mit Warnungen der slowakischen Behörden gelesen worden wäre. Rund um die Horrortat in Graz zeichnet sich jetzt immer mehr ein ähnliches Bild ab: Ein späterer Amokläufer entwickelt in öffentlich einsehbaren Social-Media-Kanälen auch tatsächlich das Profil eines Amokläufers und den Stellen von Karners Innenministerium fällt es einfach nicht auf – dazu hätte es auch keine Messengerdienste-Überwachung gebraucht, die von der ÖVP immer getrommelt wird!“

Dass es freien Medien und ihren akribischen Recherchen zu verdanken sei, dass die lebhaften Social-Media-Aktivitäten des Grazer Amok-Mörders ans Tageslicht gekommen sind, die den Ermittlern genauso wie den mit hunderten Millionen Steuergeld alimentierten Mainstream-Medien offenbar verborgen geblieben sind, solle auch so manchem selbsternannten „Qualitätsmedienmacher“ zu denken geben: „Kritische und sorgfältige Recherche statt blinder Wiedergabe der Erzählungen von Regierung und Behörden sind das A und O des Journalismus, dessen Reputation Redakteure freier, alternativer Medien heute einen wichtigen Dienst erwiesen haben. Daher sollten Medienschaffende des sogenannten Mainstreams auch so fair sein, die Quellen dieser Recherchen zu nennen, wenn sie schon über diese berichten“, so Hafenecker.

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Vorsicht bei mobilen Klimageräten – Gefahr durch Kohlenmonoxid steigt

Wiener Rauchfangkehrer warnen vor unsichtbarer Sommergefahr - mobile Klimageräte können lebensgefährliches Kohlenmonoxid verursachen

Mit den ersten heißen Sommertagen steigt nicht nur die Nachfrage nach Abkühlung, sondern auch das Risiko für gefährliche Zwischenfälle in Wohnungen. Besonders der Einsatz mobiler Klimaanlagen kann den Lufthaushalt in Wohnräumen massiv stören: Wird warme Luft nach außen abgeführt, entsteht oft ein Unterdruck, der die Zufuhr frischer Verbrennungsluft verhindert. In Kombination mit in Betrieb befindlichen Gasgeräten wie Thermen oder Durchlauferhitzern kann dies zu einem gefährlichen Rückstau von Abgasen und zur Bildung von Kohlenmonoxid führen – einem geruchlosen, hochgiftigen Gas.

„Viele unterschätzen die Wechselwirkungen zwischen Klimageräten und gasbetriebenen Heizsystemen. Bereits wenige Minuten reichen aus, um lebensgefährliche Konzentrationen zu erzeugen“, warnt der Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer Christian Leiner.

Ein weiterer Risikofaktor im Sommer ist der sogenannte Hitzestoppel: Ab etwa 30 °C kann die natürliche Abzugswirkung im Kamin durch stehende Außenluft blockiert werden – die Abgase stauen sich zurück in die Wohnung. Auch dieser Effekt wird durch geschlossene Fenster und den Betrieb von Klimageräten verstärkt.

Beim Austausch auf Brennwertgeräte setzen– effizient und sicher

Wer seine Gastherme tauscht, sollte auf moderne Brennwerttechnik setzen. Diese Geräte arbeiten effizienter, nutzen die eingesetzte Energie besser und sind weitgehend unabhängig von den Außentemperaturen. Zudem sind sie bereits GreenGas-ready und damit eine vernünftige Lösung in bestehenden Gebäuden.

„Ein moderner Geräteaustausch ist nicht nur eine Investition in die Effizienz, sondern auch in die Sicherheit und Nachhaltigkeit der eigenen Wohnung“, so Leiner.

Empfehlungen der Wiener Rauchfangkehrer:

– Geräte regelmäßig überprüfen lassen, idealerweise im Rahmen der Hauptkehrung.

– Fenster öffnen, insbesondere beim Duschen oder Kochen mit Warmwasser.

– Klimageräte nur mit fachgerechter Prüfung des Lufthaushalts betreiben.

– Brennwerttechnik bevorzugen, bei Austausch oder Neuinstallation.

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Club 21 des Wiener Hilfswerks für Menschen mit und ohne Behinderungen

20 Jahre selbstbestimmte Freizeit und Inklusion

Am Dienstag, den 17. Juni feiert der Club 21 seinen 20. Geburtstag. Jeder ist eingeladen, zusammen mit den Besuchern, Mitarbeitern und Freiwilligen des Club 21 zu feiern. Die jeden Freitag im Club 21 stattfindende Disco ist in Wien in Art und Frequenz einmalig.

Der Club 21 des Wiener Hilfswerks im 9. Wiener Bezirk ist seit 2005 wichtige Drehscheibe für ein solidarisches und inklusives Miteinander für Menschen mit und ohne Behinderungen: Von Discos, Karaoke, Bingo, Bewegungs- und Rhythmik-Workshops, Informations- und Gesprächsrunden zu brandaktuellen Themen bis hin zu Peer-Angeboten, Kunst- und Schreibgruppen, Ausflügen und Event-Reihen ist für jeden etwas dabei. Das Angebot des Club 21 richtet sich vor allem an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen, die oft mit sehr geringem Einkommen leben – etwa durch Mindestsicherung, Invaliditäts- oder Alterspension. Für viele sind kostenpflichtige Freizeitangebote unerreichbar. Um sozialer Isolation entgegenzuwirken, bietet der Club 21 gezielt kostenlose oder stark vergünstigte Aktivitäten und Programmpunkte – und schafft so kulturelle Teilhabe ohne finanzielle Hürden.

„Für Menschen mit Behinderungen ist es nicht immer einfach, am kulturellen und sozialen Leben teilzunehmen – besonders am Abend. Der Club 21 ist in Wien einzigartig, weil er genau hier ansetzt: Wir bieten inklusive, barrierefreie und abwechslungsreiche Freizeit- und Abendgestaltung, bei der das menschliche Miteinander im Fokus steht. Ob Disco, Kreativgruppe oder Gesprächsrunde – bei uns finden Begegnungen auf Augenhöhe statt, entstehen Freundschaften und gesellschaftliche Teilhabe wird möglich. So leben wir Inklusion – für alle offen, kreativ und selbstbestimmt“, erzählt Monika Haider, Leitung des Club 21.

Einzige Disco dieser Art in Wien für Menschen mit und ohne Behinderungen

Seit der Übernahme durch das Wiener Hilfswerk von der Stadt Wien im Jahr 2005 hat sich der Club 21 weiter als zentrale Anlaufstelle für inklusive Freizeitgestaltung etabliert. In enger Zusammenarbeit mit den Wiener Hilfswerk Nachbarschaftszentren und durch gezielte Kooperationen mit anderen Akteuren entstand über die Jahre das vielfältige Angebot. Besonders die jeden Freitag stattfindende Disco freut sich konstant steigender Besucherzahlen mit rund 60 Personen pro Abend. In Wien ist die Disco des Club 21 der einzige, geschützte Rahmen, der wöchentlich die Möglichkeit bietet, bei echten DJ-Vibes zu tanzen, Freunde zu treffen und neue Bekanntschaften zu schließen.

„Ich mag den Club 21, weil bei der Disco alle mit allen tanzen – das hat mir von Anfang an gefallen. Die Atmosphäre ist einfach toll. Alle sind so nett und interessiert, man fühlt sich wirklich willkommen. Zu Hause bin ich oft allein, und hier kann ich Menschen treffen und dazugehören“, freut sich Katharina, eine regelmäßige Besucherin des Club 21.

20 Jahre Freizeit selbstbestimmt erleben – alle Informationen zum Jubiläumsfest

Wann: Dienstag, 17. Juni 2025, 15.00 – 21.00
Wo: SkyDome des Wiener Hilfswerks, Schottenfeldgasse 29, 1070 Wien
Anmeldung erbeten: T: +43 1 512 36 61-2700/club21@wiener.hilfswerk.at

Programm
Ab 16.00: Offizielle Eröffnung, Begrüßungsworte, Tanzperformance „Ich bin ok“, Lesung von „Ohrenschmaus“-Texten, Musikeinlagen von Besuchern, Foto-Rückblick: 20 Jahre Club 21
Ab 18.00: Live-Konzert Stefan Eigner
Ab 19.00: Disco mit Club 21-DJ Wo

Workshops zum Ausprobieren:
15.00 – 16.00 Malen mit Maja/17.30 – 19.00 Malen mit Maja
15.30 – 16.00 Fitness & Rehabilitation mit Smovey-Ringen/18.00 – 19.00: Smovey-Ringe
15.30 – 16.00 Qi Gong

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Mehrere Tote und Verletzte bei Amoklauf an Grazer Schule

Ex-Schüler tötete neun Menschen und anschließend sich selbst

Heute am Vormittag, dem 10. Juni 2025, kam es nach Schüssen in einer Grazer Schule zu einem Großeinsatz der Polizei. Aktuell ist von neun Todesopfern und zwölf teils lebensgefährlich Verletzten auszugehen. Auch der Tatverdächtige ist tot. Neben einer Hotline für Betroffene und Angehörige wurde auch eine Uploadplattform eingerichtet.

Gegen 10.00 Uhr kam es zum Großeinsatz diverser Polizeikräfte im BORG Dreierschützengasse. Grund dafür waren mehrere Notrufe und Mitteilungen über Schüsse in der besagten Schule. Bereits wenige Minuten darauf kam es zu ersten Interventionen und einer Evakuierung durch die Polizei, weshalb Einsatz- und Rettungskette rasch in Gang gesetzt werden konnten. Neben zahlreichen Polizeistreifen standen dabei auch Spezialkräfte der Schnellen Interventionsgruppe (SIG) sowie des Einsatzkommandos Cobra im Einsatz. Im mehrstöckigen Schulobjekt stellten Polizisten in der Folge mehrere Verletzte und Tote fest. Aktuellsten Informationen zufolge ist von neun Todesopfern und zwölf weiteren Verletzten auszugehen. Sie werden derzeit in umliegenden Krankenhäusern medizinisch versorgt. Bei den Todesopfern handelt es sich um sechs Frauen und drei Männer. Nähere Informationen zu ihnen werden bis zur endgültigen Identifizierung der Opfer und der Angehörigenverständigung nicht veröffentlicht.

Die Hintergründe dieser Straftat sind noch Gegenstand laufender Ermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA) Steiermark. Aktuellen Erkenntnissen zufolge ist von einem Einzeltäter auszugehen. Der 21-jährige Österreicher aus dem Bezirk Graz-Umgebung dürfte die betroffene Schule in der Vergangenheit selbst besucht, jedoch nicht abgeschlossen haben. Der mutmaßliche Täter hat sich selbst das Leben genommen. Bei der Tat dürfte er zwei legal besessene Schusswaffen verwendet haben. Sie wurden am Tatort sichergestellt und werden in der Folge kriminaltechnisch untersucht. Neben einer umfassenden Spurensicherung finden auch zahlreiche Befragungen und Vernehmungen statt. Diese werden noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Für die Unterstützung der Opfer und deren Angehörigen stehen zahlreiche Kriseninterventionsteams im Einsatz. Neben Sammelstellen vor Ort wurde auch umgehend eine Hotline für Betroffene im Innenministerium unter 059133/8400 eingerichtet. Zudem ersucht die Polizei, vorhandene Fotos und/oder Videos zum Schutz von Opfern, Angehörigen und den laufenden Ermittlungen nicht zu veröffentlichen – insbesondere via Social Media. Vorhandende Bild- bzw. Videoaufnahmen können jedoch die Ermittlungen unterstützen, weshalb hierfür eine eigene Uploadplattform eingerichtet wurde:  https://upload.bmi.gv.at/

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Knapp die Hälfte der Österreicher ist im Urlaub für ihre Vorgesetzten erreichbar

Interessante willhaben-Umfrage

Männer sowie Berufstätige in Vorarlberg, Niederösterreich und Oberösterreich sind laut willhaben-Erhebung unter rund 1.500 Personen im Urlaub besonders häufig verfügbar. 40 Prozent beschäftigen sich freiwillig mit ihrem Job und lesen passiv mit, beantworten Mails oder erledigen aktiv Aufgaben. Wenige haben bereits einen Urlaub aus beruflichen Gründen unter- oder abgebrochen. Drei Viertel planen heuer Sommerurlaub mit maximal 15 Tagen – bevorzugt in europäischen Ländern, gefolgt von Österreich und Balkonien.

Ob Pärchen-Urlaub an einem der vielen heimischen Seen, Familienzeit in Lignano oder ein Solo-Abenteuer am anderen Ende der Welt – bei vielen in Österreich lebenden Menschen ist die Vorfreude auf den Sommerurlaub groß. Laut einer aktuellen willhaben-Umfrage, an der rund 1.500 User und Userinnen teilgenommen haben, planen mehr als drei Viertel der Menschen in dieser Saison einen Urlaub – zumeist geht es dabei in „ein anderes europäisches Land“ (67,4 Prozent) oder zu einer Destination „in Österreich“ (39,2 Prozent). 15,7 Prozent entscheiden sich auch, „Zuhause“ zu urlauben – ein Wert, der noch vor jenen liegt, die ihre freie Zeit „außerhalb Europas“ (12,8 Prozent) verbringen, wobei Mehrfachnennungen möglich waren.

Aber: Sind heimische ArbeitnehmerInnen für ihre Vorgesetzten, aber auch für ihre Kollegen im Urlaub erreichbar? Und wie viele von ihnen verbringen die Zeit am Pool damit, hin und wieder ihre E-Mails zu checken? Auch das hat willhaben, eine der meistgenutzten Jobplattformen Österreichs, im Rahmen der aktuellen UserInnen-Befragung zum Thema „Erreichbarkeit im Urlaub“ ermittelt.

12,1 Prozent sind im Urlaub „jederzeit“, 34,6 Prozent „in dringenden Fällen“ erreichbar

Den Umfrage-Ergebnissen zufolge ist die überwiegende Mehrheit der Befragten, und zwar 68,8 Prozent, im Sommer insgesamt maximal 15 Tage auf Urlaub. Keine ausschweifend lange Erholungszeit, die viele von ihnen dennoch mit den Worten „Wenn etwas ist, ruf mich an“ zu beginnen scheinen: Fast die Hälfte der Befragten ist für ihre/n Vorgesetzte/n erreichbar – 12,1 Prozent „jederzeit“, 34,6 Prozent „in dringenden Fällen“. Als besonders verfügbar zeigen sich dabei Männer und Berufstätige in den Branchen „Medien & Werbung“, „Rechts-, Steuer- & Unternehmensberatung“ sowie „Bauwesen“. Häufig vertreten sind hier jedoch auch Befragte in den Bundesländern Vorarlberg, Niederösterreich und Oberösterreich sowie, nicht allzu überraschend, Personen, die selbst in (bereichs-)leitenden Funktionen arbeiten.

Ihren Kollegen stehen Österreicher im Urlaub übrigens noch bereitwilliger zur Verfügung – hier geben in Summe 59,5 Prozent aller Teilnehmer zu Protokoll, grundsätzlich erreichbar zu sein.

Die meisten zweifeln, ob Verfügbarkeit im Urlaub förderlich für ihre Karriere ist

Das Urlaubsgesetz besagt, dass freie Tage der Erholung dienen und heimische Arbeitnehmer – mit Ausnahme der Rufbereitschaft – nicht für ArbeitgeberInnen zu erreichen sein müssen. Warum sind es so viele von ihnen dennoch? Auf die Frage „Hast du in deinem aktuellen Job das Gefühl, dass von dir Erreichbarkeit im Urlaub erwartet wird?“ antworten in Summe etwa drei Viertel der Befragten, dass dies „überhaupt nicht“ (31,9 Prozent) oder „nur in Notfällen“ (38,7 Prozent) der Fall sei. 14,2 Prozent haben „stillschweigend“ den Eindruck, 3,4 Prozent erleben dies „ausdrücklich, auch wenn es in ihrer Position nicht notwendig wäre“ – ein Gefühl des Drucks, den Berufstätige in den Branchen „Transport, Verkehr & Logistik“, „Rechts-, Steuer- & Unternehmensberatung“ sowie „Medien & Werbung“ überdurchschnittlich häufig erleben. 6,4 Prozent erklären, dass dies ausdrücklich von ihnen, z.B. als Vorgesetzter, erwartet wird“.

Entsprechend gering ist auch der Anteil jener Personen, die Erreichbarkeit im Urlaub als förderlich für ihre Karriere verorten. 6,5 Prozent haben dadurch bereits „persönliche Vorteile erlebt“, 16,2 Prozent glauben, dass es „ihr Standing im Unternehmen verbessert“. Der Rest steht dieser Thematik neutral bzw. (eher) negativ entgegen, wenn es um die Frage geht, ob Verfügbarkeit im Urlaub das berufliche Fortkommen fördert.

40 Prozent der Arbeitnehmer verfolgen freiwillig mit, was sich beim Arbeitgeber tut

Und so stellt sich die Frage, warum viele Arbeitnehmer im Urlaub dennoch erreichbar bleiben. Die Ergebnisse der willhaben-Umfrage implizieren dabei – zumindest teilweise – eine gewisse Freiwilligkeit seitens der Beschäftigten. Denn: Rund 40 Prozent der Umfrage-Teilnehmer geben an, sich von sich aus mit dem Job zu beschäftigen, wenn sie sich freigenommen haben; und zwar auch ohne, dass sie von Chefs oder Kollegen kontaktiert werden. Dazu zählen, wobei Mehrfachnennungen möglich waren, „Themen passiv (z.B. durch Apps) zu verfolgen“ (22,1 Prozent), „E-Mails oder Nachrichten zu lesen“ (21,4 Prozent), „E-Mails oder Nachrichten zu beantworten“ (12,1 Prozent) und „berufliche Aufgaben aktiv zu erledigen“ (6,6 Prozent).

Rückblickend auf ihre gesamte bisherige berufliche Laufbahn geben sogar 7,6 Prozent aller Teilnehmer an, einen Urlaub aufgrund beruflicher Anforderungen unterbrochen oder abgebrochen zu haben.

Recht auf Unerreichbarkeit“: Mehrheit würde australisches Modell befürworten

Nicht nur im Urlaub, sondern auch im regulären Berufsalltag nach dem Feierabend führen immer mehr Staaten ein „Recht auf Unerreichbarkeit“ ein – in Australien besagt etwa das „Fair Work Legislation Amendment“, dass Arbeitnehmer sich außerhalb der Arbeitszeiten gesetzlich weigern dürfen, auf Kontaktversuche zu reagieren. Hierzulande gibt es eine solch eindeutige Regelung nicht, auch wenn es von vielen in Österreich lebenden Menschen gutgeheißen werden würde. In Summe empfinden laut willhaben-Befragung 69,1 Prozent das australische Modell als „sehr gut“ oder „gut“, weitere 23,1 Prozent als „neutral“. Nur 4,6 Prozent erklären, dass dies „weniger gut“ und 3,2 Prozent, dass dies „schlecht sei“.

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Van der Bellen gratuliert zwar den Moslems zu Opferfest, aber nicht den Christen zu Pfingsten

Ist das eine gezielte Provokation oder eine (altersbedingte?) Vergesslichkeit gewesen?

Obig gezeigten Screenshot, haben wir heute am 09.06.2025, um 15:40 Uhr gemacht. Die Datumsangabe ist deswegen wichtig, da man dadurch eindeutig feststellen kann, dass zwischen dem 6.Juni und dem 9.Juni kein weiteres Posting mehr abgesetzt wurde.

Österreich ist ein von der christlich und jüdischen Kultur geprägtes Land. Aber auch Moslems haben sich – vor allem in den letzten 25 Jahren – vermehrt in der Alpenrepublik niedergelassen. An und für sich sollten die verschiedenen Religionsgruppen friedlich nebeneinander leben können, wenn niemand Hetze betreibt. Dies geschieht meist durch Hassprediger.

Einem friedlichen Zusammenleben ist auch förderlich, wenn keine Religionsgruppe von den verantwortlichen Politiker(innen) des Staates bevorzugt wird. Eine Bevorzugung einer Gruppe kann auch durch Missachtung einer anderen geschehen. Hierzu liefert uns der Bundespräsident in diesen Tagen ein klassisches Beispiel.

So schreibt er am 6.Juni persönlich (ist mit vdb gekennzeichnet) auf seinem X-Account wie folgt wörtlich!

Viele Musliminnen und Muslime begehen dieser Tage im Kreis ihrer Liebsten den hohen islamischen Feiertag Eid al-Adha.
Ich wünsche allen ein friedvolles Opferfest! #EidMubarak (vdb)

So weit, so nicht gut. Warum? Denn Van der Bellen hat es verabsäumt, den Christen dieses Landes, welche am 8. und 9.Juni Pfingsten (ebenfalls ein hohes Fest) feiern, zu gratulieren. Interessant wäre es zu wissen, warum der Bundespräsident zwar den Moslems, aber nicht den Christen in Österreich zu einem religiösen Feiertag gratuliert? Das fragen sich auch einige hundert User, die sein Posting kommentieren.

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Steuerfahndung entlarvte systematischen Lohnbetrug

Mehr als 2 Millionen Euro Steuern mit Blankobelegen hinterzogen

Ein Personalbereitsteller aus Österreich steht im Zentrum eines aufgedeckten Lohn- und Steuerbetrugs in Millionenhöhe. Nach einer routinemäßigen Prüfung durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) im Jahr 2023 wurden massive Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zur Einschaltung des Amts für Betrugsbekämpfung und zur Aufnahme umfassender Ermittlungen durch die Steuerfahndung führten.

„Steuer- und Abgabenbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer betrügt, schadet nicht nur dem Staat, sondern allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Niemand darf sich aus Steuerpflichten davonstehlen“, merkt Finanzminister Markus Marterbauer an.

Im Fokus der Ermittlungen stand ein betrügerisches System, das insbesondere auf ausländische Arbeitskräfte abzielte. Diese mussten vor Dienstantritt Blanko-Kassabelege unterzeichnen. Im Rahmen der Lohnabrechnung wurden ihnen anschließend angebliche Vorschüsse („Akontozahlungen“) abgezogen, die tatsächlich nie ausbezahlt wurden. Zwei bereits vorliegende arbeitsgerichtliche Urteile bestätigten diese Vorgehensweise.

Löhne wurden von dem Personalbereitstellungsunternehmen zwar vermeintlich als Betriebsausgaben verbucht, aber nicht vollständig an die Beschäftigten ausbezahlt. Der offiziell gemeldete Bruttolohn entsprach zwar dem kollektivvertraglich vorgesehenen Betrag, tatsächlich wurde den Beschäftigten jedoch ein deutlich geringerer Nettolohn ausgezahlt. Die Differenz landete mutmaßlich über fingierte Barabflüsse und die zuvor unterzeichneten Blankobelege im persönlichen Einflussbereich der Geschäftsführung.

Den Beschäftigten wurden darüber hinaus keine Lohnzettel ausgehändigt, was eine Überprüfung der tatsächlichen Lohnverrechnung verhinderte und den Betrug zusätzlich verschleierte.

Der ermittelte Steuerschaden beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Die Ermittlungsergebnisse wurden der zuständigen Justizbehörde angezeigt. Dort wird nun über die Anklageerhebung in diesem Finanzstrafverfahren entschieden.

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