Peepshow oder Puff
Im April dieses Jahres brachte das Online-Magazin „unzensuriert.at“ nachfolgenden Beitrag:
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Wir sind nicht in Kenntnis darüber, ob der Betreiber dieses Etablissements so gute Bezieh-
ungen zur Magistratsabteilung 36 hat oder nur die augenscheinliche Unfähigkeit der
Beamten zu nutzen wusste. Denn obwohl es diesbezüglich Anfragen im Büro der zuständ-
igen Stadträtin Ulli Sima gab und angeblich Kontrollen durchgeführt wurden, wurde die
Peepshow weiterhin als Puff geführt.
Seit 1. November 2011 braucht der Betreiber weder Beziehungen, noch die Unfähigkeit
von den zuständigen Beamten zu nutzen. Denn nach dem neuen Prostitutionsgesetz hat
er nun bis 31.Oktober 2012 Zeit, die Peepshow als Prostitutionslokal genehmigen zu
lassen.
Erstaunliche Anwerbungs-Anzeige
Aber wir wären nicht ERSTAUNLICH, wenn wir nicht etwas tiefer gegraben hätten und
sind bei unseren Recherchen auf folgende Anwerbungs-Anzeige auf der Webseite der
Peepshow „Burggasse“ gestoßen.
Vergrößern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken!
Screen: “guckloch.at”
Offenbar scheint dieses Etablissements einen Mangel an Prostituierten zu haben und so hat
sich dessen Betreiber zur grenzüberscheitenden Anwerbung der Damen, via Internet ent-
schlossen. Das Stellenangebot, falls man dieses als ein solches bezeichnen darf, kann in
neun Sprachen abgerufen werden.
Dominierend dabei sind die Sprachen der ehemaligen Ostblockländer wie Slowakisch,
Ungarisch, Rumänisch oder Tschechisch. Dieser Umstand ist leicht erklärbar, werden
doch die meisten Mädchen und Frauen vorwiegend aus diesen Ländern nach Österreich
gelockt um sie hier als Prostituierte zu verdingen.
Folgender Satz in der Anwerbung ist uns besonders ins Auge gestochen: „Wenn du dich
entschieden hast, zu uns zu kommen, bezahlen wir dir die Anreise. Als Starthilfe bezahlen
wir auch die ersten 4 Tage dein Essen.“
Da wäre einmal die Verköstigung der ersten vier Arbeitstage. Was passiert wohl, wenn die
Dame nicht ausreichend verdient? Muss sie dann ab dem fünften Tage hungern? Und
was ist mit den Abreisekosten, da laut Anwerbung nur die Anreise bezahlt wird. Wie
kommt die Sexarbeiterin wieder nach Hause, wenn ihr hier der erhoffte Verdienst aus-
bleibt?
Unserer bescheidener Rechtsmeinung nach werden durch diese Praxis des Peepshow-
betreibers, die Damen in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gedrängt. Da es sich
hier um keine Ausschreibung für Putzfrauen sondern für Prostituierte handelt, kam uns die
Sache etwas spanisch vor. Wir haben uns das Österreichische Strafgesetzbuch zu Gemüte
geführt und sind prompt fündig geworden.
Grenzüberschreitender Prostitutionshandel
Im Paragraphen 217 StGB (1) ist folgendes wörtlich zu lesen:
„Wer eine Person, mag sie auch bereits der Prostitution nachgehen, der Prostitution in
einem Anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie
ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuführt oder sie hiefür anwirbt, ist mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn er die Tat jedoch gewerbsmäßig begeht, mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ (Quelle: „jusline.at“)
Nun braucht man kein Rechtsgelehrter zu sein um zu erkennen, dass mit der Anwerbungs-
Anzeige der Peepshow, eindeutig gegen den § 217 StGB (1) verstoßen wird. Dazu kommt
noch die Gewerbsmäßigkeit, die wohl nicht in Abrede gestellt werden kann.
Betrachtet man die Tatsache, dass der Betreiber seine Peepshow bis zum 31.Oktober 2011
ganz offiziell als Bordell betrieb und keine Konsequenzen daraus ziehen musste – obwohl
es nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach – stellt sich für uns folgende Frage.
Über welche Beziehungen muss dieser Lokalbetreiber verfügen, um völlig unbehelligt grenz-
überschreitenden Prostitutionshandel betreiben zu können?
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2011-12-14
Magistrat genehmigt Sexstudios im Sperrgebiet
Wie wir bereits im Beitrag „Das Rotlicht und das Rote Wien“ ankündigten, haben wir
mit Verantwortlichen einer Tageszeitung (Kronen Zeitung) über die Artikel-Veröffentlichung,
der Genehmigungen für Sexstudios (grindige Minibordelle) seitens des Wiener Magistrats,
Gespräche geführt.
Uns lag daran, dass eine breite Öffentlichkeit und auch verantwortliche Personen der
Wiener Stadtregierung, von diesen doch etwas erstaunlichen Vorgängen in Kenntnis
gesetzt werden. In der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs, erschien heute
nachfolgender Artikel.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe)
MA 36 ist maßgeblich daran beteiligt
Es ist in der Tat erstaunlich, dass das Wiener Magistrat, bei dem auch die MA 36 maß-
geblich beteiligt ist, Genehmigungen für Sexstudios erteilt, obwohl diese in einer Sperr-
zone liegen. Entweder sind die zuständigen Beamten nicht in Kenntnis der Gesetzeslage
oder drücken aus welchen Gründen auch immer, beide Augen ganz fest zu.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass seitens eines Beamten der MA 36 die Empfehl-
ung an eine biedere Kaffeehaus-Betreiberin abgegeben wird, ihr Lokal dem Rotlicht zur
Verfügung zu stellen, da man mit diesem keine Probleme habe.
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2011-02-07
Beitrag auf Unzensuriert.at
An und für sich ist es nicht unsere Art, Beiträge von fremden Webseiten zu übernehmen.
Allerdings konnten wir uns bei nachfolgenden Artikel der Webseite „Unzensuriert.at“
nicht zurückhalten und haben diesen „gestohlen“ um diesen unseren Leser(innen) zur
Kenntnis zu bringen.
MA48-Bedienstete: Nebenjob als Bordell-Betreiber
Am Tag machen sie sich die Hände für die Wiener Müllabfuhr schmutzig, in der Nacht sind
sie Chefs von einschlägigen Etablissements. Mindestens drei Gemeindebedienstete der
Magistratsabteilung 48 sollen Nebenjobs als Bordell-Betreiber haben. Dies hat jetzt ein
Insider gegenüber Unzenzuriert. at bestätigt: „Ich breche das Schweigen, weil ich die
beiden Tätigkeiten für unvereinbar halte.“
Martin J., Manfred F. und Heinz W. (die Namen wurden von der Redaktion geändert) hab-
en allesamt den gleichen Job: Sie arbeiten seit Jahren als so genannte Müllaufleger für die
MA48. Sie stehen früh auf, holen die Mistkübel aus den Wiener Häusern und laden den
Müll auf die Fahrzeuge der 48er. Zum Schlafen kommen sie nicht viel. Denn während die
drei Männer am Tag ihr sicheres Geld vom Wiener Magistrat verdienen, findet man sie in
den Nachtstunden in der Rotlicht-Szene – als Geschäftspartner im horizontalen Gewerbe.
Umweltstadträtin toleriert Nebenbeschäftigung
Die kuriosen Nebenjobs der Wiener Gemeindebediensteten sind nicht verboten. Ob sie
mit den moralischen Grundsätzen der „Magistratsbeamten“ vereinbar sind, ist eine
andere Frage. Ihre Chefin, Umweltstadträtin Ulli Sima, dürfte jedenfalls nichts dabei fin-
den, dass ihre Mitarbeiter auch nachts fleißig sind und einer zweifelhaften Beschäftig-
ung nachgehen. Das finanzielle Risiko ist gering. Floriert das Geschäft im „Puff“ nicht, so
gibt es immer noch die pragmatisierte Anstellung bei der Gemeinde Wien, die für ein
regelmäßiges Einkommen sorgt.
Die Zeiten, in denen man Bordell-Betreibern Sittenwidrigkeit vorwarf, sind längst vorbei.
Die Wertvorstellungen in der Gesellschaft haben sich verändert. Eine gewisse Pikanterie
hat die Sache mit den Müllaufladern trotzdem. Schließlich ist es nach wie vor schwierig,
einen Job bei der 48er zu bekommen. Nach Ansicht des Insiders herrsche hier gröbste
Vetternwirtschaft: „Hast du keinen Anschieber, wartest du bis zu 25 Jahre, bis du aufge-
nommen wirst.“ Die Arbeit bei der Müllabfuhr ist begehrt. Aufgrund der Verdienstmög-
lichkeiten und offenbar auch aufgrund der idealen Dienstzeiten, die individuelle Neben-
beschäftigungen zulassen. Quelle: „www.www.unzensuriert.at“
Keine moralischen Bedenken
Während bei Müllmännern vermutlich keine Verletzung des Standesansehens vorliegt,
wenn sich diese nächtens als Puffbetreiber betätigen, haben wir einen Fall bei dem es
schon ganz anders aussieht.
Da gibt es eine Magistratsabteilung der Stadt Wien, die wir vorerst nicht nennen wollen,
wo offenbar ebenfalls Bestrebungen bestehen im Rotlicht tätig zu werden. Es handelt
sich um eine Mag.-Abteilung, die seit geraumer Zeit ganz ohne moralische Bedenken,
Studios (grindige Minibordelle) in unmittelbarer Nähe von Schulen und vis a vis von
Öffis-Haltestellen genehmigt.
Beamter als Rotlicht-Groupie
Da gibt es einen Beamten dieser Mag.-Abteilung, der sogar einen akademischen Grad
innehat und durch seine Aussagen kein Hehl daraus macht, dem Rotlicht ganz zugetan
zu sein und sich für diese augenscheinlich als Handlanger verdingen zu wollen.
Wir haben zwar sehr schöne Zugriffszahlen, können uns aber natürlich mit großen Tages-
zeitungen nicht messen. Da wir aber daran interessiert sind, diese Geschichte einer
größtmöglichsten Anzahl von Personen zur Kenntnis zu bringen, beabsichtigen wir den
Beitrag einer auflagenstarken Tageszeitung zu übergeben.
Verhandlungen sind für die nächsten Tage vereinbart. Sollten diese ein positives Resultat
erzielen, wird der Artikel in dieser Tageszeitung erscheinen. Wenn nicht, bringen wir den
Beitrag selbstverständlich auf ERSTAUNLICH.
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2011-01-18
Moral und Anstand wahren
Woran merkt man dass Wahlen ins Haus stehen? Ein untrügerisches Zeichen dafür ist, dass
plötzlich die Kreuzritter der Moral und des Anstandes massenhaft unterwegs sind. Und diese
setzen sich medienwirksam in Szene, indem sie mit Hilfe der Behörden nächtens in Bordellen
unterwegs sind, um diese genauestens unter die Lupe zu nehmen.
Alle wollen abkassieren
Also erfolgte gestern eine Prostitutionskontrolle durch die Stadt Wien und der Polizei im 15.
Wiener Gemeindebezirk. An den Kontrollen beteiligte sich auch die Wiener Gebietskranken-
kasse. Dass ist doch eine Selbstverständlichkeit, denn immerhin besteht die Möglichkeit für die
marode WGKK bei dieser Gelegenheit etwas abzukassieren.
(Fotoquelle: www.wien.gv.at/)

Koordiniert wurde die Aktion vom Dezernat für
Sofortmaßnahmen der Stadt Wien
Jede Menge Anzeigen
12 Betriebe wurden überprüft und dabei 54 Anzeigen erstattet, 27 Organmandate kassiert
und ein Betrieb behördlich geschlossen, da keine Gewerbebrechtigung vorlag. Erstaunlich
ist, dass sämtliche Betreiber von genehmigten Betrieben angezeigt wurden, da ihre Etab-
lissements in der 150-Meter Schutzzone liegen.
Offensichtlich hatte man das bei der Erteilung der Genehmigung nicht gesehen, oder diese
trotzdem ausgestellt um in späterer Folge abkassieren zu können. Ausserdem werden diese
Anzeigen rechtlich nicht halten, da das Prostitutionsgesetz die Anbahnung der Prostitution
in Schutzzonen in der Öffentlichkeit vorsieht und nicht hinter verschlossenen Türen von ge-
nehmigten Betrieben.
Naja. zwecks Wahlwerbung kann man ja ein wenig mehr Anzeigen erstatten. Der Steuer-
zahler merkt es ohnehin nicht, wenn er dann für die Abweisungskosten derartiger Anzeigen
aufkommen darf.
Auch Freier angezeigt
Die erstaunlichste Anzeige der gestrigen Nacht war wohl die gegen einen Freier. Dieser
wurde wegen „Beihilfe zur Prostitution in einer Schutzzone“ angezeigt. Das heißt im Klar-
text, dass der Galan die Dame erst überreden mußte mit ihm in der Schutzzone ins Bett zu
gehen. Dass dies purer Schwachsinn ist wird jedem vernüftigen Menschen einleuchten.
Aber die Bemühungen des Beamten der diese Anzeige erstattet hat, werden von Erfolg
gekrönt sein. Der Freier wird vermutlich nicht den Rechtsweg beschreiten, obwohl er dort
sicherlich eine Einstellung des zu Verfahrens erwarten zu hätte. Da dies aber mit amtlichen
Briefverkehr verbunden ist und eine eventuell vorhandene Ehefrau nichts davon mitbekom-
men soll, wird er zähneknirschend und stillschweigend die paar hundert Euros bezahlen.
Dietmar Erlacher lässt grüßen
Aber das Karussell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter. 4 (!) Betriebe wurden wegen
Nichteinhaltung des Tabakgesetzes beanstandet. Nichtraucherschutz im Puff, da läßt doch
Schilda grüßen. Allerdings fragen wir uns, ob sich ein Beamter der in einem Bordell eine An-
zeige nach dem Tabakgesetz erstattet, am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen
kann, ohne dabei einen Lachkrampf über sein eigenes Verhalten zu bekommen.
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2010-07-16
Stellungsnahme der Redaktion
Wie zugesagt, möchten wir Ihr Kommentar zum Artikel „Weicheier“ mit einem Beitrag, in
Form eines offenen Briefes beantworten. Bei Ihrer Einstellung (unser subjektiver Ein-
druck) sind wir erstaunt, dass Sie es gut finden, dass sich der Trafikant erfolgreich
gewehrt hat.
Das Sie es nicht als Lösung sehen, dass jeder Trafkant mit einer Knarre hinterm Tresen
arbeitet, dem können wir zustimmen. Allerdings es mit der Begründung einer eventuellen
„Präventivgewalt“ von Seitens der Verbrecher zu begründen, würde heissen die Flinte
ins Korn zu werfen.
Folgt man Ihrer Ausführung, kommt man unweigerlich zum Schluß, dass jeder der über
die notwendige Brutalität und Skrupellosigkeit verfügt, sich nehmen kann was er will.
Gegenwehr hat er ja keine zu erwarten, weil sich alle fürchten, dass er noch gewalt-
tätiger werden könnte.
Dies kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Daher finden wir die Wehrhaft-
igkeit des Trafikanten ganz in Ordnung und weinen dem Räuber keine Träne nach.
Zum Thema Homosexualität wollen wir uns nicht mehr äussern, da wir bereits in zahl-
reichen Beiträgen dazu Stellung bezogen haben. Allerdings möchten wir uns eine
kleine Anmerkung erlauben.
Immer wieder wird von homosexueller Seite, sowie auch von Ihnen auf die Tierwelt
verwiesen, wenn Homosexualität evolutionsbedingt nicht als normal empfunden wird.
Gottseidank hat sich der Mensch im Laufe der Evolution vom Tier entfernt, sonst
würde er heute noch auf allen Vieren laufen und in Höhlen oder auf Bäumen wohnen.
Daher verweisen wir das Argument mit dem Vergleich von homosexuellen Tieren, in
den Bereich der billigsten Ausreden.
Ferner hegen wir keine Vorurteile gegen Jugendliche. Wir haben nur darauf aufmerk-
sam gemacht, dass es offensichtlich darauf angelegt wird, diese zu verweichlichen.
Das es Tatsache ist, dass immer mehr Jugendliche Kontaktprobleme haben weil sie
einsam vor ihrem PC sitzen, ist unbestritten und wird auch mit Studien belegt.
Der Besuch von Kampfsportschulen oder sonstigen Sportstätten dient für Jugendliche
zur Sozialisierung. Gleichzeitig haben sie dort Erfolgserlebnisse und es werden
ihnen auch ihre Grenzen aufgezeigt.
Daher können wir über Ihre sarkastischen Bemerkungen wie „ins Puff schicken“ oder
„Gleichaltrige verprügeln“ nur milde lächeln. Es erstaunt uns in der Tat, dass Sie die
Sozialisierung von Jugendlichen als „sowas gestriges“ empfinden.
Normalerweise nehmen wir zu Userkommentaren in der Kommentarmöglichkeit Stellung.
Ihr aussergewöhnliches Kommentar hat uns aber dazu veranlasst, dies in einem offenen
Brief zu beantworten.
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2010-01-09
Schwachpunkt Mensch
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernüftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.
Wenn man davon ausgeht das Rauchen wirklich so extrem schädlich für Aktiv – und
Passivraucher ist, wäre es doch vernünftiger Nikotin zur illegalen Droge zu erklären
und es gesetzlich zu verbieten.
Dem Finanzminister scheint die Gesundheit seiner rauchenden Mitbürger aber nicht
so wirklich am Herzen zu liegen, verdient er doch bei jeder Packung gute 50 % mit.
Zwei Fliegen mit einer Klappe
Also hat man lieber ein Gesetz gebastelt, bei dem die Strafverfolgung erstaunlich ist.
Nach diesem Gesetz können Menschen bestraft werden, die gar keine Straftat
begangen haben.
Es genügt lediglich das „..sie dafür Sorge zu tragen haben…“, so der lapidare
Gesetzestext, ein anderer die Tat nicht begeht. Wie das funktionieren soll, darüber
schweigt sich der Gesetzgeber aus.
Allerdings schlägt hier der Staat zwei Fliegen mit einer Klappe. Nämlich einerseits
kassiert er horrende Steuern für Tabakware und anderseits kassiert er Strafen, wenn
diese nicht „ordnungsgemäß“ konsumiert werden.
Wir ersuchen um Entschuldigung das wir Ihnen hier einen trockenen Gesetzes-
text wiedergeben, der jedoch interessant ist weil er die betreffenden Passagen
beinhaltet.
„Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz
§ 13c. (1) Die Inhaber von
BGBl. I – Ausgegeben am 11. August 2008 – Nr. 120
1.Räumen für Unterrichts- oder Fortbildungszwecke oder für schulsportliche
Betätigung gemäß § 12,
2. Räumen eines öffentlichen Ortes gemäß § 13,
3. Betrieben gemäß § 13a Abs. 1,
haben für die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 12 bis 13b einschließlich
einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen Verordnung Sorge zu tragen.
(2) Jeder Inhaber gemäß Abs. 1 hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
1. in einem Raum gemäß § 12 Abs. 1 nicht geraucht wird;
2.in einem Raum gemäß § 12 Abs. 2, soweit Rauchverbot gilt, nicht geraucht wird;
3.in den Räumen eines öffentlichen Ortes, soweit nicht die Ausnahme gemäß
§ 13 Abs. 2 zum Tragen kommt, nicht geraucht wird;
4.in den Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, soweit Rauchverbot besteht
oder das Rauchen gemäß § 13a Abs. 4 nicht gestattet werden darf, weil für den Betrieb
ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis 4 nicht gilt, nicht geraucht wird;
5.in jenen Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, in denen das Rauchverbot wegen
Vorliegens einer der Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 2 oder 3 nicht gilt, das Rauchen
nur gestattet wird, wenn für den Betrieb ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis
4 gilt;
6.die Bestimmungen des § 13a Abs. 4 Z 4 oder Abs. 5 hinsichtlich Jugendlicher oder
werdender Mütter eingehalten werden,
7.der Kennzeichnungspflicht gemäß § 13b oder einer gemäß § 13 Abs. 5 erlassenen
Verordnung entsprochen wird.“
20.Dem § 14 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
(4) Wer als Inhaber gemäß § 13c Abs. 1 gegen eine der im § 13c Abs. 2 festgelegten
Obliegenheiten verstößt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zu-
ständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen
Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsüber-
tretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10 000 Euro
zu bestrafen.
(5) Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 Abs. 1 oder 2, 13 Abs. 1 oder 13a Abs. 1
Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht,
begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 4 oder einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen
Verordnung gekennzeichnet
ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden straf-
baren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer
Strafe bedroht ist, eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis
zu 1 000 Euro zu bestrafen.“
Jeder Verantwortliche kann bestraft werden
Laut diesem Gesetz kann jeder Verantwortliche einer gesetzlichen Nichtraucherzone
bestraft werden, wenn er es nicht verhindert hat, daß sich jemand eine Zigarette anraucht.
Da wird sich aber der Herr Amtsdirektor eines Magistrates freuen, wenn ihm demnächst
ein Strafbescheid ins Haus flattert, weil jemand am Bezirksamt geraucht hat und er das
nicht zu verhindern wußte.
Raucherverbot auch im Bordell
Das es nicht unbedingt notwendig ist in einem Speiselokal zu rauchen ist einzusehen.
Aber dieses Gesetz schließt auch Cafehäuser, Weinhallen, Nachtclubs, Branntweiner
udgl. ein. Das für derartige Lokale, deren Besuch ausschließlich zur Unterhaltung
eines bestimmten Personenkreises dient, ebenfalls das Rauchverbot gilt ist erstaun-
lich.
Der Grund für unseren heutigen Beitrag ist nämlich jener, daß es zu zahlreichen Anzeigen
gegen Betreiber von Gastgewerbebetrieben gekommen ist, die von selbsternannten
Nikotinsheriffs anonym erstattet wurden.
Weites Betätigungsfeld
Für diese Nikotinsheriffs, die in unseren Augen nicht anderes als Berufsdenunzianten
sind, tut sich doch ein weites Betätigungsfeld auf.
Sie sollten dieses unbedingt erweitern und auch Magistrate und Gerichte aufsuchen,
um dort ihre anonymen Anzeigen gegen die Verantwortlichen zu erstatten, wenn sie
vielleicht einen nervösen Raucher entdecken, der sich vor einer Verhandlung noch eine
Zigarette ansteckt.
Dann wird die, bis jetzt ohnehin nicht sonderlich gute Presse für diese Denunzianten,
wahrscheinlich „amtswegig“ verstummen.
Aber ein Gutes hat das Rauchverbot für diese denunzierenden Nikotinrambos auch.
Sollte ihnen ihre bessere Hälfte auf den nächsten Bordellbesuch draufkommen,
können sie sich immerhin rausreden, es wäre nur im „Namen des Nichtraucherschutzes“
geschehen. Ohne Lokalaugenschein hätten sie doch keinen Raucher erwischt und
können damit jede andere Absicht für ihren Puffbesuch in Abrede stellen.
Stauni