Peepshow oder Puff
Im April dieses Jahres brachte das Online-Magazin „unzensuriert.at“ nachfolgenden Beitrag:
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Wir sind nicht in Kenntnis darüber, ob der Betreiber dieses Etablissements so gute Bezieh-
ungen zur Magistratsabteilung 36 hat oder nur die augenscheinliche Unfähigkeit der
Beamten zu nutzen wusste. Denn obwohl es diesbezüglich Anfragen im Büro der zuständ-
igen Stadträtin Ulli Sima gab und angeblich Kontrollen durchgeführt wurden, wurde die
Peepshow weiterhin als Puff geführt.
Seit 1. November 2011 braucht der Betreiber weder Beziehungen, noch die Unfähigkeit
von den zuständigen Beamten zu nutzen. Denn nach dem neuen Prostitutionsgesetz hat
er nun bis 31.Oktober 2012 Zeit, die Peepshow als Prostitutionslokal genehmigen zu
lassen.
Erstaunliche Anwerbungs-Anzeige
Aber wir wären nicht ERSTAUNLICH, wenn wir nicht etwas tiefer gegraben hätten und
sind bei unseren Recherchen auf folgende Anwerbungs-Anzeige auf der Webseite der
Peepshow „Burggasse“ gestoßen.
Vergrößern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken!
Screen: “guckloch.at”
Offenbar scheint dieses Etablissements einen Mangel an Prostituierten zu haben und so hat
sich dessen Betreiber zur grenzüberscheitenden Anwerbung der Damen, via Internet ent-
schlossen. Das Stellenangebot, falls man dieses als ein solches bezeichnen darf, kann in
neun Sprachen abgerufen werden.
Dominierend dabei sind die Sprachen der ehemaligen Ostblockländer wie Slowakisch, Ungarisch, Rumänisch oder Tschechisch. Dieser Umstand ist leicht erklärbar, werden doch die meisten Mädchen und Frauen vorwiegend aus diesen Ländern nach Österreich gelockt um sie hier als Prostituierte zu verdingen.
Folgender Satz in der Anwerbung ist uns besonders ins Auge gestochen: „Wenn du dich entschieden hast, zu uns zu kommen, bezahlen wir dir die Anreise. Als Starthilfe bezahlen wir auch die ersten 4 Tage dein Essen.“ Da wäre einmal die Verköstigung der ersten vier Arbeitstage. Was passiert wohl, wenn die Dame nicht ausreichend verdient? Muss sie dann ab dem fünften Tage hungern? Und was ist mit den Abreisekosten, da laut Anwerbung nur die Anreise bezahlt wird. Wie kommt die Sexarbeiterin wieder nach Hause, wenn ihr hier der erhoffte Verdienst aus- bleibt?
Unserer bescheidener Rechtsmeinung nach werden durch diese Praxis des Peepshow- betreibers, die Damen in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gedrängt. Da es sich hier um keine Ausschreibung für Putzfrauen sondern für Prostituierte handelt, kam uns die Sache etwas spanisch vor. Wir haben uns das Österreichische Strafgesetzbuch zu Gemüte geführt und sind prompt fündig geworden.
Grenzüberschreitender Prostitutionshandel
Im Paragraphen 217 StGB (1) ist folgendes wörtlich zu lesen:
„Wer eine Person, mag sie auch bereits der Prostitution nachgehen, der Prostitution in
einem Anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie
ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuführt oder sie hiefür anwirbt, ist mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn er die Tat jedoch gewerbsmäßig begeht, mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ (Quelle: „jusline.at“)
Nun braucht man kein Rechtsgelehrter zu sein um zu erkennen, dass mit der Anwerbungs-
Anzeige der Peepshow, eindeutig gegen den § 217 StGB (1) verstoßen wird. Dazu kommt
noch die Gewerbsmäßigkeit, die wohl nicht in Abrede gestellt werden kann.
Betrachtet man die Tatsache, dass der Betreiber seine Peepshow bis zum 31.Oktober 2011
ganz offiziell als Bordell betrieb und keine Konsequenzen daraus ziehen musste – obwohl
es nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach – stellt sich für uns folgende Frage.
Über welche Beziehungen muss dieser Lokalbetreiber verfügen, um völlig unbehelligt grenz-
überschreitenden Prostitutionshandel betreiben zu können?
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2011-12-14