Ein Knittelfeld 2.0 rückt immer näher


Wird Strache mit einer eigenen Liste bei den Wien-Wahlen 2020 antreten?

 

Der Konflikt zwischen – mittlerweile – der Familie Strache und der FPÖ eskaliert von Tag zu Tag mehr.  In einem heutigen – eigentlich fast schmeichelweichen – Facebook-Posting, wies der ehemalige FPÖ-Chef, die jetzigen Führer der Freiheitlichen Partei auf ihre Fehler hin und übte auch Kritik.

 


 

Die Verantwortlichen in der FPÖ, möglicherweise beratungsresistent und scheinbar nicht gewillt Kritik von Strache einzustecken, reagierten postwendend mit einer nicht sehr freundlichen Presseaussendung.

 


 

Ob es den jetzigen FPÖ-Granden entgangen sein könnte, dass ihre Partei bei den letzten beiden Wahlen (Nationalratswahl 2019 und Landtagswahl 2019 in Vbg.) je ein Minus von zehn Prozent eingefahren hat?  Verfolgt man die zahlreichen Diskussionen in den sozialen Medien wird auch der Grund klar.  Es war nicht die Ibiza-Affäre von Strache, nach der kein Hahn mehr kräht, sondern der Umgang mit ihm und seiner Frau.

 

Interessanterweise sind unter den „Strache-Kritikern“, die sich in gehobenen FPÖ-Positionen befinden, eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen, die jetzt nicht dort wären wo sie jetzt sind, wenn es einen HC Strache nicht gegeben hätte.

 

Eigentlich sollte den obig angeführten „Strache-Kritikern“ bewusst sein, dass sich ein HC Strache nicht den Mund verbieten lässt.  Zudem wäre es auch zutiefst undemokratisch, jemanden in seiner Meinungs- und Redefreiheit beschneiden zu wollen.

 

Der nächste Absturz für die FPÖ ist bereits vorprogrammiert, nämlich die Wien-Wahlen 2020.  Sollte Strache – und das ist nicht auszuschließen – mit einer eigenen Liste antreten, wird es für die FPÖ nicht nur ein Absturz sondern ein Desaster werden.

 

Scheinbar gibt es in der FPÖ Leute, die geradezu ein Knittelfeld 2.0 provozieren wollen.  Denn anders kann man sich deren Gangart und dem Verhalten gegenüber ihrem ehemaligen Parteichef und dessen Frau nicht erklären.

 

*****

2019-10-24


Meinungsfreiheit in Gefahr?


Die Gefahr der freien Meinungsäußerung

Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.

Perverses Kinderfoto

Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.

Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.

Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach

ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
 
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.

Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.

Muß man seine Meinung für sich behalten?

Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der  „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.

Wußte Adamovic was er tat?

So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.

Irrige Rechtsmeinung

Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer  wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.

Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der

von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.

Warum wurde die Zeugin nicht gehört?

Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.

Ein Freispruch hätte Signalwirkung

Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.

*****

2009-12-25
  

Weihnachtsüberraschung


Kampusch und keine Ende

Der „Jahrhundertfall“ Kampusch lässt die österreichische Justiz nicht ruhen. Abgesehen
davon dass immer wieder der Eindruck entstand, dass an einer restlosen Aufklärung ohne-
hin kein wirkliches Interesse bestand, kommt jetzt die erste Nachgeburt ans Tageslicht.

Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Leiter der Evaluierungskom-

mission Ludwig Adamovich, musste nun ein erstaunliches Urteil einer Ex-Kollegin zur
Kenntnis nehmen.

Ist freie Meinungsäußerung üble Nachrede?

Die Richterin Birgit Schneider verurteilte Adamovic wegen übler Nachrede und verhängte
eine Geldstrafe von 10.000,- Euro, die Hälfte davon bedingt. Sie befand das der ehemalige
Höchstrichter, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt hatte,
dass geeignet war, die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny in der Öffentlichkeit
verächtlich zu machen.

Meinung über Mutter/Tochterverhältnis

Nun was hatte Adamovic bösartiges behauptet? Beschuldigte er Sirny etwa gegen das
Gesetz verstoßen oder sittlich unmoralische Tätigkeiten ausgeübt zu haben? Mitnichten,
er erlaubte sich lediglich seine Privatmeinung über das Mutter/Tochterverhältnis kundzu
-tun.

Adamovic hatte in Interviews gesagt, dass es seiner Meinung nach Natascha in ihrer
Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als das was sie davor daheim erlebt habe.
Diese Meinung leitete er aus einer Aussage des Kinderpsychiater Max Friedrich ab, der

unmittelbar nach der Entführung mit der Mutter gesprochen hatte und dabei eine „große
Distanz“ zur Tochter feststellte, da sich diese nur „abfällig“ über Natascha äußerte.

Keine Erfüllung des Tatbestandes

Die bis zur Nataschas Flucht völlig unbekannte Brigitte Sirny, klagte daraufhin den ehe-
maligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich. Worin bei dieser Aussage
der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt wird, ist wohl für jeden Menschen mit normalen
Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar.

Der verurteilte Ludwig Adamovic, vertreten durch Christoph Herbst, meldete umgehend volle
Berufung an. Was sich die Richterin bei ihrem Urteilsspruch gedacht haben mag, wird wohl
für immer ihr Geheimnis bleiben.

Ob das für die weitere Karriere föderlich war?

Ob sich die Richterin Birgit Schneider mit diesem erstaunlichen Urteil selbst einen Gefallen
getan hat ist fraglich. Wenn Herr Adamovich noch über Beziehungen verfügt, sollte er diese
nützen um diese Richterin in die Schranken zu weisen.

Denn eine freie Meinungsäußerung die keineswegs beleidigend war und in gesitteter Form

von sich gegeben wurde, mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu „belohnen“ ist
wohl mehr als erstaunlich.

Urteil wird nicht halten

Wir glauben das dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Dies wird auch im
Sinne einer freien Meinungsäußerung notwendig sein, denn wenn das Urteil der Richterin
Schneider Schule machen würde, dann kann man dem demokratischen Recht der freien
Meinungsäußerung nur mehr  „eine gute Nacht“  wünschen.

*****

2009-12-24
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten