Achtung: Fallen bei Umtausch, Gutscheinen & Co

Die Arbeiterkammer Wien gibt Tipps für Konsumenten

Nach Weihnachten ist vor Weihnachten – denn für viele beginnt nun das Umtauschen und Gutscheine einlösen. Wer jetzt sein Geschenk umtauschen möchte, weil etwa die Größe der Jacke nicht passt, braucht die Rechnung. Ein Recht auf Umtausch gibt es nur beim Onlinekauf. Die AK gibt Tipps, was Konsumenten bei Umtausch, Gutscheinen & Co. wissen sollten.

+ Kein Recht auf Umtausch: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht im stationären Handel. Ein Umtausch geht nur, wenn Händler das freiwillig einräumen – das steht meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auf der Rechnung.

+ Onlinekauf – 14 Tage Umtausch: Bei Onlinekäufen haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Ausnahmen: etwa personalisierte Tassen oder Konzerttickets. Werden Sie über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Achtung, verlängerte Rückgabefristen bis weit nach X-Mas sind gesetzlich nicht geregelt und freiwillig! Wurden sie aber beim Kauf vereinbart, sind sie verbindlich.

+ Gutscheine bald einlösen: Gutscheine sind grundsätzlich bis zu 30 Jahre lang gültig sind. Eine Verkürzung der Frist ist möglich – aber nur, wenn der Unternehmer einen guten Grund dafür hat. Gutscheine sollten möglichst schnell eingelöst werden. Denn wenn der Anbieter pleitegeht, sind Gutscheine im Insolvenzverfahren meist wertlos. Sie können zwar Ihre Ansprüche anmelden, doch angesichts geringer Quoten und für 25 Euro Gerichtskosten lohnt sich das nur bei sehr hohen Forderungen.

+ Geschenk mit Mängeln – Gewährleistung greift: Wenn das Geschenk einen Mangel aufweist, gibt es ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung. Vorausgesetzt der Mangel war zum Zeitpunkt des Kaufes schon da. Händler müssen die Ware bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder austauschen. Ist das nicht möglich, können Sie eine Preisminderung geltend machen oder das Geld zurückverlangen. Zuständig ist Ihr Händler (nicht Hersteller). Es gibt keine Formvorschriften, aber zu Dokumentationszwecken machen Sie Mängel schriftlich und eingeschrieben geltend.

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Von Joghurts und Gaskochern

 

Zwei erstaunliche Rückholaktionen

Rückholaktionen sind prinzipiell nicht besonderes, jedoch betreffen sie meist die Auto-
branche. Vermutlich hat auch schon der eine oder andere Leser eine Verständigung von
einer Automobilvertretung erhalten und wurde mit seinem Vehikel in die Werkstatt zurück
beordert.

Küchenbomben

Aber nicht nur Autos sind von Rückholaktionen betroffen. Auch bei anderen Gegenstände
des täglichen Lebens gibt es ab und zu Probleme. So zum Beispiel ruft das schwedische
Möbelhaus „IKEA“, Gasmulden der Firma Electrolux zurück.


Artikelnamen:  Framtid HGA1K und HGA2K
Artikelnummer:  (001- 541- 58 und 901- 541- 54)

Überlebensabsicht?

Bei den Geräten kann es zu Gasaustritt kommen. „IKEA“ meint sinnigweise, dass Besitzer
dieser Gasmulden im eigenen Interesse die Benutzung des Produkts einstellen und die Gas-
zufuhr abdrehen sollen.

Keine Chance zur Reklamation

Laut Ikea wurden bereits von den 19 verkauften Gasmulden, 16 betroffene Käufer ausfindig
gemacht. Von Zwischenfällen sei bis jetzt jedoch noch nichts bekannt. Na ja, sollten den
verbleibenden 3 Kunden ihre Geräte um die Ohren geflogen sein, haben sie wahrschein-
lich keine Möglichkeit mehr gehabt, sich in der Reklamationsabteilung von Ikea einzufinden.

Jedenfalls kann das schwedische Möbelhaus ihren Werbeslogan etwas abändern. „Wohnst

Du noch, oder explodiert Du schon!“

Zoff bei Zott

Etwas schwieriger mit dem Ausforschen der Kunden, hat es die Firma ZOTT. In rund 500
Becher, gefüllt mit leckerem Erdbeerjoghurt, sind Metallteilchen gelangt. Die betroffene
Ware trägt das Mindesthaltbarkeitsdatum 23.10. bis 25.10.2009.

Vor Genuß mit einem Magnet testen, wenn Sie ganz sicher gehen wollen.

Eisen ist gesund

Der Mensch benötigt zwar Eisen für seinen Organismus, aber ob dafür ein bis acht Millimeter
große Metallspäne geeignet sind, möge dahin gestellt bleiben. Die etwas erstaunliche Aus-
rede für die Panne: „Die Späne könnten durch eine Störung am Fruchtkocher in die Lebens-
mittel geraten sein.“ So stellt es zumindest ein Unternehmenssprecher der Firma ZOTT dar.

Gratisjoghurt?

Konsumenten sollten von betroffenen Joghurtbechern den Deckel entfernen und das Joghurt
vernichten. Nach Einsendung des Deckels werde die Firma die Verbraucher entschädigen,
meint man bei ZOTT weiter.

Kostpflichtige Hotline

Wie der Joghurthersteller jene Konsumenten entschädigen will, welche die eisenhaltige
Ware bereits verspeist haben, darüber herrscht Stillschweigen. Allerdings wurde von der
Firma ZOTT folgende Hotline unter der Telefonnummer: „09078- 801- 300“ eingerichtet.

Erstaunlich, da baut eine Firma kräftig Mist und hat dann noch die Chuzpe eine kosten-
pflichtige Mehrwertnummer einzurichten, bei der die betroffenen Kunden anrufen und

dadurch noch zusätzlich löhnen können.

Stauni

  
2009-10-10
  

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