Wie funktioniert eine anonyme Bewerbung?


Wer hat sich noch nicht gewundert?

Welche(r) Bürger(in) hat sich nach so manchen Besuch einer Amtsstube wohl noch nicht ge-
dacht, wie der/die Beamt(in)  zu seinem Job gekommen ist.  Da gibt es schon einige Muster-
exemplare an  Ahnungslosigkeit und  Desinterresse,  die ausschliesslich nur darauf warten
dass die Dienstzeit vorüber geht.

Dieser Zustand könnte sich in Zukunft rasant verschlimmern,  wenn es nach dem Willen des

BZÖ-Obmann, Klubobmann Josef Bucher geht, der heute mit der wohl erstaunlichsten Meld-
ung des Tages aufhorchen lässt.

Anonyme Bewerbung für den öffentlichen Dienst

Bucher schlägt allen Ernstes vor, dass Bewerbungen im öffentlichen Dienst und in staatsnahen
Unternehmen  künftig anonym erfolgen sollen und  daher  ohne den Namen,  das Geschlecht,
den Familienstand, das Religionsbekenntnis und Behinderungen angeben zu müssen.

Dass wird sicher eine Gaudi  wenn zum Beispiel die  Polizei  18-30 Jährige,  unbescholtene
und körperlich gesunde Aspiranten sucht und sich dann 70-jährige Rentner bewerben, weil
ihnen zu Hause fad ist. Eine sofortige Überprüfung des Bewerbers ist ja nicht möglich, da er

nicht einmal seinen Namen bei der Bewerbung angeben muß.

David Copperfield würde vor Neid erblassen

Erst nach einem Auswahlverfahren, bei dem nur einige wenige Kandidaten übrig bleiben, soll
es dann ein  Hearing geben, bei dem die Anonymität aufgehoben wird.  „Dann würde rein die
fachliche Qualifikation zählen-und nicht die politische Vergangenheit“
, meint Josef Bucher.

Wenn dies David Copperfield lesen könnte, würde er vor Neid erblassen. Da will Bucher doch
tatsächlich die Anonymität von Personen aufheben, deren Namen er nicht einmal weiß, da sie
diesen ja nicht angeben mussten.

Politische Vergangenheit

Und was die politische Vergangenheit von Beamten-Bewerber betrifft, haben die meisten noch
gar keine bevor sie ins Amt kommen.  Diese bildet sich  erst in der  Dienstzeit nach  dem Motto:
„Nach oben bücken und nach unten treten.“

Josef Bucher ist der Meinung, dass jeder Beamte in diesem Auswahlverfahren die gleichen
Chancen hätte, unabhängig davon, welches Parteibuch er besitzt. Abgesehen davon, dass
er die  Identität der  Bewerber gar  nicht kennt,  da diese  anonym sind,  vergisst er dass die
Personen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch gar keine Beamten sind.

Es darf gelacht werden

Jedenfalls meint Bucher abschliessend, dass sein Vorschlag das Ansehen des öffentlichen
Dienstes heben würde. Wir meinen, dass der BZÖ-Obmann mit seinem Vorschlag der ano-
nymen Bewerbung, auf jeden Fall zur allgemeinen Erheiterung beigetragen hat.

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2010-08-05
 

Herbeigewünschte Diskriminierung


Schreuder surft weiter

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder, surft in seinem
heutigen „Blog-Beitrag“ wiederholt auf der Diskriminierungswelle. Grund dafür sind die
unlängst erschienen Meldezettel, auf denen der Familienstand eingetragen werden muss.
Er ist nach wie vor der Meinung, dass durch diesen Eintrag, Homosexuelle zwangs-
geoutet werden. Wir verstehen den Begriff „Zwangsouting“ nicht ganz, nachdem
sich die betreffenden Personen am Standesamt selbst geoutet haben.
Schreuder meint wörtlich:“Heteros waren sicher auch „geoutet“, allerdings haben Hetero-
sexuelle kaum mit Diskriminierungen aufgrund einer sexuellen Orientierung zu kämpfen.“
Nun da wollen wir den Grünpolitiker einmal auf den Boden der Realität zurückholen.

Wie schaut es wirklich aus?

Wir haben den heutigen Tag mit umfangreichen Internetrecherchen und zahlreichen Tele-
fonaten verbracht, um die Diskriminierungsgefahr für folgende in Österreich lebende
Minderheiten zu ermitteln.
Jüdische und islamitische Mitbürger, sowie in Österreich lebende Ausländer egal welcher
Herkunft. Diese Minderheiten müssen neben ihrem Familienstand, wie jeder Melde-
pflichtige, Religionsbekenntnis, Geburtsort und Staatsbürgerschaft eintragen.
Die Hälfte der Österreicher zeigt Tendenz zu Fremdenfeindlichkeit. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Studie der Universität Innsbruck. Als harter Kern und Diskriminierungs-
gefahr, bleiben immerhin noch stolze 26 Prozent.
Der Anteil der Antisemiten in der österreichischen Bevölkerung, beträgt immerhin 23
Prozent. Diese ermittelte Gruppe neigt dazu, jüdische Mitbürger zu diskriminieren.
Außerdem ist es noch gar nicht solange her, dass diese Mitbürger in Österreich, auf
Grund ihres Religionsbekenntnisses umgebracht wurden.
Im Spitzenfeld der Ablehnung befinden sich Personen mit islamitischen Glaubens-
bekenntnis. Diese werden immerhin von 28 Prozent der Österreicher(innen) abgelehnt.
Noch dazu fährt eine österreichische Partei (FPÖ) ganz unverblümt einen Anti-Islamkurs.
Bis zum heutigen Tage, kamen von diesen Minderheiten keine Diskriminierungsvor-
würfe, welche den Eintrag in den Meldezettel betrifft und das obwohl es in Österreich
mit der Akzeptanz dieser Leute ebenfalls nicht ums Beste bestellt ist.

Türke, Schwarzafrikaner oder Homosexueller?

Wir wollen Ihnen ein kleines Beispiel vor Augen führen. Was glauben Sie, wen sich Öster-
reicher mit einem o.a. Ablehnungsverhalten wohl eher als Wohnungsnachbarn vorstellen
können. Eine Türkenfamilie, einen Schwarzafrikaner  oder ein homosexuelles Paar?
Richtig geraten, die Homosexuellen werden eindeutig der Türkenfamilie oder dem Schwarz-
afrikaner vorgezogen werden.

Man sucht ein Problem, das keines ist

In Angesicht der o.a. Tatsachen fragen wir uns schon, mit welcher Unverfrorenheit sich
manche Homosexuelle das Recht herausnehmen, sich als Diskriminierungsopfer  darzu-
stellen. Es entsteht der optische Eindruck, dass sich einige Vertreter dieser sexuell anders
orientierten Menschen, eine Diskriminierung herbeiwünschen.
Allerdings glauben wir, dass dieses erstaunliche Politikum von den Grünen absichtlich als
Diskriminierungsproblem hingestellt wird, um von den eigenen wirklichen Problemen ab-
zulenken. Ob die Grünen mit einer derartigen Gangart den Homosexuellen einen Gefallen
erweisen, sei dahingestellt.
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2010-01-18
 

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