Chronisch Kranker aus dem Bezirk Braunau in argen Nöten

Es findet sich kein Arzt, der ein dringend benötigtes Rezept verschreibt

Ein Mann aus Altheim ist chronisch krank. Er muss in regelmäßigen Abständen ein Medikament mittels einer Spritze verabreicht bekommen. Und dieses Medikament ist ziemlich teuer. Darum hat er es sich bisher immer bei seinem Hausarzt als Rezept verschreiben lassen. Der ist nun allerdings in Pension gegangen.

In der 5.000-Einwohner-Gemeinde gibt es jetzt nur noch einen einzigen Allgemeinmediziner, der keine neuen Patienten nimmt. Also auch nicht den chronisch kranken 55-Jährigen. „Mein Mann ist total verzweifelt. Er ist wegen der dringend benötigten Spritze schließlich ins Krankenhaus Braunau gefahren. Dort wurde ihm gesagt, er soll woanders hingehen. Erst auf massives Drängen meines Mannes hat ihm ein Arzt die Spritze als Rezept verschrieben. Mit dem Hinweis, dass er das in Zukunft nicht mehr machen wird“, erzählt die Ehefrau des 55-Jährigen. Die Situation in Altheim in Sachen Hausarzt/Hausärztin sei unerträglich. „Am besten ist wirklich, du wirst nicht krank. Mein Mann ist völlig verzweifelt. Er braucht die Spritze. Aber wer stellt ihm ein Rezept aus? Und wie weit muss er fahren, um überhaupt ein Rezept zu bekommen?“, so die Innviertlerin.

Dazu der AK-Präsident Andreas Stangl: „Dieses Ping-Pong-Spiel zwischen Krankenhäusern und dem niedergelassenen Bereich, bei dem die Versicherten auf der Strecke bleiben, ist ein inakzeptabler Zustand. Die Arbeitnehmer zahlen Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge und sollen sich somit auf eine adäquate Versorgung verlassen können. Dabei zeigt sich, dass die Kassenfusion immer mehr zum Problem wird. Es braucht wieder eine Arbeitnehmermehrheit in den Entscheidungsgremien der Gesundheitskasse.“

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Krankenkasse lässt schwerst behinderte Frau im Regen stehen


Kostenzuschuss für einen Patientenlift wurde abgelehnt

 

Als Beitragszahler sollte man es tunlichst vermeiden schwer zu erkranken, um ja nicht in die Verlegenheit zu kommen, bei der Krankenkasse Bittsteller werden zu müssen. Diese Pech ereilte nämlich eine 57-jährige Frau in einer kleinen steirischen Gemeinde. Frau XY (Name der Red. bekannt) erlitt vor sieben Jahren drei Schlaganfälle, ein schweres Nervenleiden in den Beinen und ein Loch im Herzen. Seitdem sitzt sie im Rollstuhl und ist durch den Bewegungsmangel schwer übergewichtig (130 kg) geworden.

 

Dabei hat Frau XY noch Glück im Unglück, da sich ihr Mann aufopfernd um sie kümmert (waschen, wickeln, Wundversorgung etc.). Auch bestritt er jegliche Kosten für die Pflege (ausgenommen Windeln und Einlagen werden abzgl. eines Selbstbehaltes von der GKK bezahlt) aus eigener Tasche. Egal ob es die Einrichtung eines Pflegezimmers, sämtliche Pflegematerialien oder die Umbaukosten für einen rollstuhlgerechten Hauseingang betraf. Zudem gibt es für die schwer erkrankte Frau auch keine Gebührenbefreiung für Rezepte.

 

Dazu sein angemerkt, dass Herr XY kein Millionär, sondern ein mittlerweile pensionierter Arbeiter ist. Auf Grund des mittlerweile entstandenen Übergewichtes (wie eingangs erwähnt), ist es ihm nicht mehr möglich seine Frau alleine ins Bett zu heben.  Einzige Möglichkeit wäre ein sogenannter Patientenlift, mit dem eine Person vom Rollstuhl ins Bett (oder umgekehrt) gehoben werden kann.  Nachdem die kostenintensiven Betreuungseinrichtungen die Ersparnisse von Herrn XY aufgebraucht haben, suchte er um Kostenzuschuss bei der GKK an. Diese lehnte sein Ansuchen mit der hanebüchenen Begründung ab, da es sich weder um Heilbehelf noch um ein Hilfsmittel im sozialversicherungsrechtlichen Sinn handelt.

 


 

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2016-11-16


NÖGKK: Einsparungen auf Kosten der Patienten


Neues Medikament auf dem Markt

Patienten mit Vorhofflimmern haben ein hohes Schlaganfallrisiko. Denn im flimmernden Vorhof
ist  die  Blutströmung  stark  herabgesetzt,  sodass sich Blutgerinnsel bilden, die vom Blutstrom
mitgerissen  Gefäße  verschließen  können.   Verschließt ein solches Blutgerinnsel ein Gefäß im
Gehirn, kommt es zum Schlaganfall.
Deswegen müssen Patienten mit Vorhofflimmern sich gegen einen Schlaganfall durch Medika-
mente,  die  die Gerinnung hemmen,  schützen.   Das Standardmedikament in Deutschland ist
Marcumar/Falithrom. Da die Gerinnung bei Marcumar/Falithrom überwacht werden muss und
es  zahlreiche  Wechselwirkungen  mit  Medikamenten  und  der  Ernährung gibt,  hofften die
Patienten seit langem auf ein neues Medikament.
Lange erwartet ist am 1. September 2011 der Gerinnungshemmer Pradaxa (Wirkstoff: Dabi-
gatran)  für  Patienten  mit  Vorhofflimmern  ohne  Herzklappenerkrankung  auf  den  Markt
gekommen.   Prof. Christoph Bode  und  Prof. Martin Moser  haben  darüber  ausführlich in
HERZ HEUTE  (Ausgabe 3/2011) informiert:   Aus  der  großen  Studie RE-LY, in die 18.113
Patienten eingeschlossen waren,  ergab sich,  dass Pradaxa in der höheren Dosierung (2 x
täglich 150 mg)  besser vor dem Schlaganfall schützt als Marcumar und dabei die gleichen
Blutungsrisiken  aufweist.   In  der  niedrigeren  Dosierung  (110  mg  2 x  täglich)  schützt
Pradaxagenau  so  gut  wie Marcumar vor dem Schlaganfall,  aber mit geringeren Blutung-
srisiken.  (Quelle: http://www.herzstiftung.de)

Chaos oder Unwissen bei der NÖGKK?

Soviel  zu  einem neuartigen Medikament,  dass gegenüber dem bislang auf dem Markt er-
hältlichen Präparat Marcumar weit weniger unerwünschte Nebenwirkungen hat. Zahlreiche
namhafte  Internisten  nahmen  den Fortschritt in der Medizin wahr und verschreiben ihren
Patienten nur mehr Pradaxa.
So  auch  in  unserem  Fall,  in  dem  einen Patienten mit Vorhofflimmern,  von einem inter-
national  hoch  angesehenen  und  für innere Medizin spezialisierten  Arzt,  das Medikament
Pradaxa verschrieben wurde.  Der Mann,  nennen wir ihn XY (Name der Redaktion bekannt)
löste wiederholt  sein Rezept bei der Apotheke ein.  Zu seinem Erstaunen wurde dieses von
der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK) abgelehnt.


XY rief daraufhin bei der NÖGKK an und wollte sich bezüglich der Ablehnung erkundigen. Dort
erklärte  ihm  die zuständige Krankenkassen-Ärztin Dr. Michaela S.,  dass keine ausreichende
Gründe  für  die  Genehmigung dieses Medikaments vorlägen.   Da staunte XY nicht schlecht,
hatte  er doch bereits viermal Rezepte eingelöst und wurden diese auch bewilligt.  Was sollte
sich nun plötzlich geändert haben?


Auf diesen Umstand angesprochen meinte Frau Dr. S.,  ihr sei nichts davon bekannt und in
der  EDV  ist  ebenfalls  nichts ersichtlich.   Da staunte aber nicht nur XY sondern auch wir.
Denn  wie  Sie dem obigen Bild entnehmen können, entspricht es der Tatsache,  dass das
Medikament  Pradaxa  bereits  viermal  aus  der gleichen Apotheke gegen Entrichtung der
Rezeptgebühr bezogen wurde. Die verschiedenen RP-Nummer und die bis auf drei Zahlen
geschwärzte gleiche Versicherungsnummer bestätigen dies.
Da  fragen  wir uns,  welche chaotischen Zustände bei der NÖGKK herrschen müssen, um
nicht  einmal  ersehen  zu  können,  dass das Medikament bereits viermal  –  und das mit
Zustimmung der Krankenkasse –  vom Versicherten bezogen wurde. Könnte es sein, dass
chefärztliche  Bewilligungen bei der dieser Krankenversicherungsanstalt nach Tageslaune
erteilt werden?
Und  das bringt uns gleich zum nächsten Punkt.   Sowohl die ablehnende Ärztin (Stempel
im 1. Bild im Beitrag)  als  auch  Frau  Dr. Michaela S. sind Allgemeinmedizinerinnen und
keine Internistinnen.   Unseren Recherchen nach sind die beiden ausschließlich im Dienst
bei der NÖGKK in St. Pölten und betreiben auch keine eigenen Ordinationen.
Nun fragen wir uns, mit welcher Qualifikation die beiden Damen medizinische Indikationen
von  Spezialisten  in Frage stellen und verschriebene Medikamente ablehnen?   Wir haben
die Antwort selbst gefunden, denn diese liegt offenbar in den Kosten.  Während das nicht
mehr  zeitgemäße,  mit  extrem  unerwünschten  Nebenwirkungen behaftete Medikament
Marcumar  rund  10,- € (100 Pillen-Packung) kostet,  schlägt sich Pradaxa mit Euro 54,50
für eine 30 Pillen-Packung zu Buche.
Wir finden es erstaunlich, dass sich Österreich zwar 22 verschiedene gesetzliche Kranken-
versicherungssysteme – samt den dazu gehörenden aufgeblähten Verwaltungsapparaten –
leistet, aber auf Kosten der Gesundheit von Patienten Einsparungen vornimmt. Und traurig
bei dieser Angelegenheit finden wir, dass es Ärzt(innen) gibt,  die bei diesem unwürdigen
Schauspiel mitspielen.
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2013-01-02
 

Krankes System


Hilferuf einer ERSTAUNLICH-Leserin

Vorgestern erreichte uns ein Hilferuf der 51-jährigen Maria Huber (Name von der Redaktion
geändert). Bei der Krankenkasse verweigerte man ihr die Bewilligung eines für sie notwend-
igen Medikamentes aus Kostengründen.
 
Zur Vorgeschichte: Frau Maria Huber ist gebürtige Österreicherin und arbeitet seit ihrem 15.
Lebensjahr.   In  all  diesen  Jahren  war  sie  immer berufstätig und bezahlte auch dement-
sprechende  Beiträge  bei  der  Gebiets-Krankenkasse  ein.   Nun  ist  sie mittlerweile in ein
Alter gekommen,  in  dem  sehr  viele Frauen wegen hormonell bedingter Umstellung ihres
Körpers (Wechseljahre) psychische Probleme bekommen.
 
Während es Personen gibt,  die versuchen wegen der Modekrankheit  „Burn out Syndrom“
in  Frühpension  zu  gehen,  ist Maria Huber aus anderem Holz geschnitzt.   Sie stellte sich
ihrer „Krankheit“ und konsultierte einen Facharzt. Dieser verschrieb ihr geeignete Medizin,
darunter  auch das Antidepressiva  „Lyrica“.   Die erste Trance bekam sie direkt im Spital
ausgehändigt.
 
Seit  dem die 51-Jährige dieses Medikament nimmt   – welches sie in Kombination mit den
anderen Pillen“ nehmen muss –  geht es ihr wieder merklich besser,  da die Depressionen
verschwunden sind. Als sie nun merkte, dass ihr Vorrat an „Lyrica“  zu Neige ging, begab
sie  sich  in  eine Apotheke und wollte ihr Rezept einlösen.   Dort teilte man ihr mit,  dass
dieses Medikament „chefarztpflichtig“ sei und sie sich dieses bewilligen lassen müsse.
 
Also  suchte  Maria  Huber  eine  Gebietsstelle der Krankenkasse auf und legte ihr Rezept
zwecks  Bewilligung  vor.   Dort hatte man aber keinerlei Interesse daran, das Rezept zu
bewilligen  und  lehnte  ihr Ansinnen mit der Begründung,  dass das Medikament zu teuer
sei, einfach ab.  Immerhin kostet “ Lyrica“ 108,- Euro. Man teilte ihr ferner kaltschnäuzig
mit,  wenn  sie  eine  solche  Arznei benötige,  müsse sie diese aus ihrer eigenen Tasche
bezahlen.
 
Frau Huber,  die in einem  Supermarkt als Kassakraft beschäftigt ist,  gehört sicher nicht
zur  finanzkräftigen  Schicht  in  Österreich  und 108,- Euro ist für sie sehr viel Geld.  Als
treue ERSTAUNLICH-Leserin wandte sie sich an uns und bat um Hilfe.
 

Krankenkasse lenkte nach Telefonat ein

Ein Telefongespräch (dessen Inhalt wir hier nicht wiedergeben wollen) hatte das Resultat,
dass das Rezept von Maria Huber bewilligt wurde.  Ob der Grund des Umdenkens bei der
Krankenkasse  menschlicher  Natur oder der Verzicht auf dementsprechende Presse war,
ist uns nicht bekannt. Jedenfalls zählt der Wille fürs Werk und deshalb veröffentlichen wir
auch nicht um welche Gebiets-Krankenkasse es sich gehandelt hat.
 
Schlussendlich gab es das Medikament gegen Rezeptgebühr
 
Aber lässt man sich den Vorfall auf der Zunge zergehen, müsste einem das Weinen kommen.
Während  Asylbetrüger(innen)  in  der  Alpenrepublik  alles  in den Allerwertesten geschoben
bekommen   – die Grünen fordern sogar die Mindestsicherung –   und  Milliarden  Euro in EU-
Pleitestaaten überwiesen werden, verweigert man einer Österreicherin die Kostenübernahme
eines  dringend  benötigten  Medikamentes.   Bedenkt  man dabei,  dass Maria Huber seit 36
Jahren brav ihre Sozialabgaben bezahlt, bleibt einem die Sprache weg.   Ferner stellt sich für
uns die Frage: „Wie krank ist unser System bereits?“
 
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2012-08-04
 

Inspiration zum Kindermord


Pervers und kriminell

Von einem  Leser wurden  wir heute auf die Webseite „Frisch am Tisch“ aufmerksam ge-
macht.  Auf dieser  soll es um  die Zubereitung von Kinderschnitzeln gehen. Gut dachten
wir,  was ist daran  schon besonders.  Es wird  sich um  die Zubereitung  kindergerechter
Portionen handeln. Völlig unbefangen und ohne Böses zu ahnen schauten wir auf diese
Webseite.

Was auf  dieser impressumlosen  Webseite angeboten  wird überschreitet  nicht nur  den
guten Geschmack,  sondern ist  pervers und  kriminell.  Statt kindgerechter  Schnitzel-Port-

ionen geht es um die Zubereitung des österreichischen Nationalgerichts aus Kinderfleisch.

Alle Screens: www.frisch-am-tisch.at

Das Kinderschnitzel-Rezept


Die richtige Fleischauswahl (perverser geht es nicht mehr)


Die Profis empfehlen die Verwendung von Freiluft-Kindern.

Zu allem Überdruss gibt  es zu diesem perversen Rezept noch ein dementsprechendes

Video auf  You Tube.  Falls dieser  Clip noch  nicht  von den Verantwortlichen  gelöscht
wurde, können Sie sich diesen durch Anklicken des folgenden Screenshot ansehen.



Eine Inspiration für Irre

Zwei völlig  unbekannte Schauspieler  versuchen in diesem  Clip offensichtlich  einen
vergeblichen Karrierestart.  Ob sich diese dazu das richtige Genre ausgesucht haben
ist mehr  als fraglich.  Jedenfalls können  diese zwei  später von sich sagen:  „Ich war
jung und brauchte das Geld“.

Weder der Webseiteneintrag von „Frisch am Tisch“  noch das Video weisen Satire auf,
sondern sind einfach nur pervers und kriminell. Wer weiß schon, ob sich nicht ein Irrer

von so  einer Publikation  dazu inspirieren  lässt,  dass Geschriebene  oder den  Inhalt
des Video-Clips  in die Tat  umzusetzen  und ein Kind  zwecks Schnitzelgewinnung zu
ermorden.

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2011-03-26
 

Die kranken Arbeitslosen

 

Robuste Selbständige

Seit gestern befindet sich die SVA in einem vertragslosen Zustand. Im Klartext bedeutet
dies dass Selbständige, Honorare von Ärzten selbst bezahlen müssen, falls sie aus ge-
sundheitlichen Gründen gezwungen sind einen Arzt zu konsultieren.

Ein wirkliches Problem dürfte dies aber für Selbständige nicht darstellen, da diese
offensichtlich über eine robuste Gesundheit verfügen und daher kaum einen Arzt auf-
suchen, geschweige denn in Krankenstand gehen.

Arbeitslose dreimal so lange krank

Einen Gesundungsprozess dürften auch Arbeiter und Angestellte durchgemacht haben.
Bei diesen Beschäftigten sind Krankenstände im Sinken. Die Krankenstandsquote ist
heute deutlich niedriger, als zum Beginn dieses Jahrzehnts.

Die obig angeführte Tatsache geht aus dem aktuellen Fehlzeitenreport hervor. Dieser
bestätigt allerdings auch, dass sich die Krankenstände der Arbeitslosen im selben Zeit-

raum verdoppelt haben. Damit beträgt der Zeitraum der Krankenstände von Arbeits-
losen, das Dreifache eines Angestellten oder Arbeiters.

Was sind die Ursachen?

An was es wohl liegen könnte, dass Arbeitslose derart in ihrer Gesundheit gefährdet
sind? Wir haben ein wenig recherchiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen.
Da wären einmal die Erkältungskrankheiten.

Die Verkühlungsgefahr ist bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen extrem groß,
vor allem wenn man auf der Donauinsel zu leicht bekleidet, in der spärlich vorhanden
Sonne liegt. Vermutlich haben zahlreiche Arbeitslose, das Märchen der Klimaerwärm-

ung für bare Münze genommen und auf ausreichende Kleidung verzichtet.

Augenschäden stehen ebenfalls an der Tagesordnung, welche durch permanentes Lesen

der Stellenangebote, oder durch zu langes Fernsehen entstehen. Übermässiger TV-Genuss
kann auch zu Wirbelsäulenschäden führen, da sich die Bettbank vor dem Fernseher durch-
liegt. Abhilfe wäre ein Gang zum Sozialamt, um sich eine neue Liegestatt finanzieren
zu lassen.

Lungenschäden durch Passivrauchen in Kneipen, in denen man sich zwangsläufig länger
aufhalten muss, sind ebenfalls eine ernstzunehmende Gefahr. Leider sind diese Lokal-
besuche unumgänglich, denn wo soll denn der Arbeitslose einen Erfahrungsaustausch
mit Gleichgesinnten vornehmen?

Die Unfallgefahr ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Bei der  „Nachbarschaftshilfe“ am

anderen Ende von Wien,  ist permanent die Gefahr gegeben von der  Leiter zu fallen,
während man eine Wohnung ausmalt.

Zu guter Letzt gibt es noch den Kursvirus. Dies ist eine besonders heimtükische Infektion
und befällt Arbeitslose meist dann, wenn sie einen AMS-Kurs absolvieren sollen. Wer
sich diesen Virus eingefangen hat, muß unbedingt in den Krankenstand gehen.

Gesundheitsrezept

Nun stellt sich die Frage welche Maßnahmen zu ergreifen wären, um den Gesundheits-
zustand von arbeitslosen Menschen zu stabilisieren. Wir hätten da einen Vorschlag und
zwar, nach dem zehnten abgelehnten Stellenangebot, die Arbeitslosenunterstützung
ersatzlos zu streichen.

Das hätte zur Folge, dass diese sich zwangläufig um eine Beschäftigung umsehen müssen.

Und wie aus der Statistik einwandfrei hervorgeht, sind berufstätige Menschen weitaus ge-
sünder und nicht so krankheitsanfällig.

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2010-06-02
  

Drogen auf Rezept ?

Legalisierung von Drogen ?

Soll es Heroin auf Krankenschein geben? Diesen Beitrag haben wir heute auf dem
Web-Blog „Roter Salon“ endeckt.
http://rotersalon.wordpress.com/2009/06/21/heroin-auf-krankenschein/
Der Autor dieses Beitrages bezieht zwar nicht direkt Stellung, aber sympathisiert mit
dieser Idee.
Eine Realisierung dieser Massnahme, würde einer Legalisierung harter Drogen gleich-
kommen. Man müßte in der Folge auch Kokain, Ecstacy und andere synthetische Drogen
„freigeben“, indem man sie auf Rezept erhält.
Foto Quelle: www.oe24.at
Wie sinnvoll sind Drogen auf Krankenschein

Wo ist der Vorteil ?

Was wäre der Vorteil einer solchen Massnahme und was der Nachteil. Sicher wäre es
vorteilhaft, Drogensüchtige unter ärztlicher Aufsicht zu haben. Auch würde den profes-
sionellen Drogenverkäufern, ihre Erwerbsgrundlage weitgehend entzogen. 
Die Beschaffungskriminalität könnte ebenfalls eingedämmt werden.

Der Sinn von Drogen auf Krankenschein bleibt jedoch weiter unklar. Soll es eine Hilfe
zur Entwöhnung sein oder einen „Karlsplatz“ verhindern. Ausserdem wie soll sich dies
in der Praxis abspielen.

Der Nachteil

Eine Verabreichung direkt beim Arzt oder eine Ausgabe in der Apotheke.
Welche Menge wird verabreicht und was ist wenn die Wirkung der Droge nachlässt,
wo bekommt der Süchtige den Nachschub her.
Was tun wenn der Stoff ausgeht ?
Foto Quelle: www.wienweb.at
Und hier fangen bereits die Nachteile an. Kein Drogensüchtiger wird eine „Party“
abbrechen um schnell einen Arzt aufzusuchen, um wieder auf seinen „Level“ zurück-
zukommen. Er wird mit Sicherheit einen Dealer kontaktieren um an weiteren Stoff zu
gelangen.
Damit schliesst sich der Teufelskreis und die vermeintlich helfende Massnahme
„Drogen auf Krankenschein“, läuft ins Leere.

Krank oder kriminell ?  

Drogensüchtige sollten nicht kriminalisiert werden, den es sind kranke Menschen.
Kriminell sind jene die Drogen verkaufen und auch Leute die den Konsum von
Drogen mit folgenden Begründungen verteidigen.
„Alkohol und Nikotin sind auch Drogen und niemand regt sich darüber auf.“
„Drogenkonsum ist Privatsache, ich kann mit meinem Körper machen was ich will.“
Solche und so ähnliche „Rechtfertigungen“ finden Sie in diverse Foren, wenn
das Thema Drogen diskutiert wird. Unter nachfolgendem Link können Sie etliche
davon nachlesen. http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/411004/index.do

Verstärkte Aufklärung

Es gibt kein Patentrezept den Konsum von Drogen zu verhindern. Vielleicht sollte der
Aufklärungsunterricht in den Schulen verstärkt werden. Neben den Exkursionen in
diverse Museen, sollte auch der „Karlsplatz“ in regelmäßigen Abständen besucht
werden, um den Kid’s das Ende einer Drogenkarriere vor Augen zu führen.
Die einzige Möglichkeit Drogenabhängige von ihrer Sucht zu kurieren, sind medizinische
Einrichtungen, wie Entzugskliniken und nachhaltige ärztliche Betreuung.
Allerdings nützen diese nur dann, wenn sich der Drogenkranke auch wirklich heilen
lassen will.

Es wird sich nichts ändern

Ansonsten sehen wir hier keine Perspektive und es wird alles so bleiben wie es jetzt ist.
Es wird Leute geben die Drogen verkaufen und jene die diese konsumieren. Die Polizei
wird weiter Drogendealer jagen und die Gesellschaft wird für die Süchtigen aufkommen
müssen.
Stauni
   
2009-06-21
   

Inhalts-Ende

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