Drogenhandel in Österreich


Interessanter Krone-Beitrag

Folgender Beitrag ist in der heutigen Kronen-Zeitung zu lesen. Offenbar hat man auch
bei der  auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs,  einen Blick in  die Kriminalstatistik
geworfen.
Screen: Krone (Printausgabe) vom 21.03.11

600 nigerianische Drogendealer

Rund 10.000 Nigerianer(innen),  vom Säugling bis zur Urgrossoma,  leben in Österreich.
Davon wurden im Jahre 2010, 1.566 Nigerianer(innen) straffällig. Dass ergibt in Prozen-
ten ausgedrückt, die beachtliche Zahl von rund 19 Prozent.
Von diesen  straffällig gewordenen 1.566 Nigerianer(innen) betätigten sich rund 600 als
Drogendealer.  In Prozenten  ausgedrückt handelten  von allen  straffällig  gewordenen
Nigerianer(innen) immerhin rund 62 Prozent mit Drogen.

Auf  Österreichs Gesamtbevölkerung umgelegt

Würden wir dies nun auf die Gesamtbevölkerung von Österreich, ebenfalls vom Säugling
bis zur Urgrossoma, umlegen kämen wir auf ein erstaunliches Ergebnis.
Screen: Statistik Austria
Demnach würden im Jahre 2010, gemessen  von der Gesamtbevölkerung , 1.337.164
Personen straffällig geworden sein.  Von diesen  Personen hätte die stolze Anzahl  von
511.754 Straffälligen  mit Drogen gehandelt.  Dass dem  nicht im  Entferntesten  so ist
wird durch die Kriminalstatistik bewiesen.
Unsere obig angeführte Berechung zur Straffälligkeit der Gesamtbevölkerung in Öster-
reich ist natürlich rein theoretisch und basiert auf den  Prozentsätzen der straffällig ge-
wordenen Nigerianer(innen) in der Alpenrepublik.
Da wollen wir doch den letzten Satz des Beitrag in der Krone zitieren: Eine Aussendung
mit dem Titel  „Nigerianer sind keine Drogendealer“  mutet angesichts der Zahlen doch
seltsam an….
*****

2011-03-21
 

Baby muss für Homo-Werbung herhalten TEIL2

 

Zensur gefordert

Zu unserem Beitrag „Baby muss für Homo-Werbung herhalten“ haben wir heute folgenden-
des Mail erhalten.
 
Dieses oben abgebildete Mail dürfte die beiden nachfolgenden Kommentare im selbigen
Beitrag betreffen.

Wir danken für die Sorge

Da wir unsere journalistische Sorgfaltspflicht sehr ernst nehmen, wollen wir zu dem Mail,
sowie auch zu den beiden betreffenden Kommentaren Stellung nehmen. Wir danken
vorerst dem Mailverfasser „Cybaerman“  dafür, dass er/sie sich um eventuell rechtliche
Schritte gegen dieses Magazin sorgt.
Es ist schon richtig wenn er /sie behauptet, dass Meinungsfreiheit dann aufhört wenn
geltende Gesetze verletzt werden. Auch finden wir es positiv, wenn die Polizei solche
Fälle in letzter Zeit sehr sorgfältig prüft.

Diese Werbung ist Kindesmissbrauch

Allerdings dürfen Menschen, die nachfolgendes Foto als Werbung für ihre sexuelle
Ausrichtung anfertigen und verwenden nicht verwundert sein, wenn sie ins Kreuz-
feuer der Kritik geraten.
(Fotoquelle: www.thinkoutsideyourbox.net)

Emotionale Reaktion

Im Angesicht der Tatsache, dass hier ein Säugling für die Werbung der homosexuellen
Ausrichtung missbraucht wird, ist die Bezeichnung „kranke Schwuchtel“ eher eine
emotionale Reaktion, als der Bruch eines bestehenden Gesetzes.
Wir finden dass hier der Fotograf, bzw. der Promoter dieses Bildes einen Gesetzesbruch
begangen haben und nicht der User „Grazbiker“. Für uns bedeutet dieses Bild Kindes-
missbrauch.

Mit seiner Meinung nicht allein

Nun zum User „Patriot“, der meint dass Homosexuelle eine Fehlsteuerung im Gehirn haben
und deshalb auf das selbe Geschlecht stehen. Mit dieser Meinung ist „Patriot“ nicht allein,
denn zahlreich namhafte Politiker, sowie auch hohe religiöse Würdenträger verschiedener
Konfessionen vertreten den selben Standpunkt.
Das heißt in Folge, wenn mit dieser Meinung eine Gesetzesverletzung vorliegt, sich all diese
Personen strafbar gemacht haben. Das dem nicht so sein kann ergibt sich daraus, dass diese
Personen weiterhin zu dieser Meinung stehen und diese nach wie vor öffentlich von sich
geben.

Interessante Kommentare bei Schreuder

Der Herausgeber dieses Magazins vertritt die Meinung,  dass Homosexualität evolutions-
bedingt nicht normal ist.  Dieser Standpunkt wurde  bereits in etlichen Beiträgen über
das Thema Homosexualität  festgehalten.
Daher werden wir die beiden Kommentare nicht entfernen und sehen eventuellen recht-
lichen Konsequenzen mit Gelassenheit entgegen. Aber bleiben wir gleich beim Thema.
Der Grüne Gemeinderatsabgeordnete Marco Schreuder bringt heute auf seinem Blog einen
interessanten „Beitrag“.
Dieser beschäftigt sich damit, in welchen Ländern Homosexualität illegal, bzw. legal ist.
Schreuder kommt zu der Feststellung, dass diese in  76 Ländern verboten ist. Interessant
sind vor allem die beiden widersprüchlichen Kommentare die anonym abgegeben wurden.
(Screen: www.marco-schreuder.at)
Über die rot markierte Aussage sollte man vielleicht doch ein wenig nachdenken. Der
Ordnung halber möchten wir User welche diesen Beitrag kommentieren ersuchen, die
Netiquette einzuhalten und von diskriminierenden Kommentaren Abstand zu nehmen.
*****

2010-05-17
  

Baby muss für Homo-Werbung herhalten


Tag gegen die Homophobie

Es war nun einige Zeit ruhig um die gerecht- oder nichtgerechtfertigten Anliegen der
Homosexuellen. Aber wie heißt es so schön, wenn es dem Esel zu gut geht, geht er auf’s
Eis tanzen.

Mit seinem gestrigen Beitrag, hat Oliver Ritter auf seiner Webseite den Vogel abgeschos-
sen. Zuerst rührt er die Werbetrommel für den am 17. Mai stattfindenden “International
Day Against Homophobia“.

Zitat von Oliver Ritter: Der 17. Mai wurde aus einem ganz bestimmten Grund gewählt. Am
17. Mai 1990 fällte die WHO (die Weltgesundheitsorganisation) eine längst überfällige
Entscheidung. An diesem Tag wurde entschieden, dass Homosexualität keine psychische

Krankheit ist. Seither gilt dieser Tag als internationaler Tag gegen Homophobie.

Sonst nichts Neues

Dann wettert Ritter in alt hergebrachter Manier über die Intoleranz jener Personen,welche
Homosexualität als abnormal betrachten. All jene die diese sexuellen Ausrichtung nicht
befürworten, werden verbal ins Lager der Diskriminierung verfrachtet. Besonders hart-
näckige „Gegner“ werden der Rechten Hetze beschuldigt.


(Screen:http://www.thinkoutsideyourbox.net)

Obiges Bild wird  in Heterokreisen sicher Diskussionen hervorrufen, wenn es um die Bewert-
ung der Ästhetik geht. Zwei küssende Männer sind halt nicht jedermanns Geschmack. Aber
wie merkt Ritter an: „..dabei geht es doch nur um eines: Liebe.“

Ritter meint weiter:  „Solange  die Politik nicht begreift,  wie wichtig es ist,  dass Lesben,
Schwule und Transgender rechtlich gleichgestellt sind und klar gemacht wird, dass Homo-
sexualität nicht “seltsam”, “unnatürlich” oder “krank” ist, braucht es den täglichen Kampf
für Akzeptanz, Toleranz und Weltoffenheit.“

Schluss mit lustig

Allerdings hört sich jegliche Akzeptanz, Toleranz und Weltoffenheit spätestens dann auf,
wenn für eine Sache Kinder missbraucht werden. Wie nachfolgendes Bild beweist, haben
es Homosexuelle offensichtlich notwendig, für die Bewerbung ihrer sexuellen Ausrichtung
einen Säugling zu missbrauchen.


(Fotoquelle: www.thinkoutsideyourbox.net)

Auf diesem perversen Foto, dass offensichtlich ein Kopfkranker angefertigt hat, befindet
sich die Webadresse „www.homobiaday.org“, in Quebec. Schade dass dieser Homoverein
nicht in Österreich angesiedelt ist, denn für den Fotografen würde sich vermutlich der Staats-
anwalt interessieren.

Der auf dem Bild angebrachte Spruch „SEXUAL ORIENTATION IS NOT CHOICE“ ist eine

zusätzliche Perversion. Ob das Baby  die „WAHL (CHOICE)“ hatte mit einer Armschleife,
auf welcher die Aufschrift „HOMOSEXUELL“ steht, abgebildet zu werden?

Kindesmissbrauch für sexuelle Werbung

Sicherlich nicht und damit wird sogar ein Neugeborenes für Werbezwecke der Homosexuali-
tät missbraucht. An alle Personen die diesem Foto möglicherweise positiv gegenüber stehen,
dass ist Kindesmissbrauch.

In Angesicht der Tatsache das es Homosexuelle gibt, die für die Bewerbung ihrer sexuellen
Ausrichtung nicht davor zurückschrecken ein Baby zu missbrauchen, dürfen sich jene Perso-

nen nicht wundern, wenn Homosexualität als Krankheit bezeichnet wird.

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2010-05-13
 

Weihnachten heute


Erstaunliche Weihnachtsgeschichte

Die nachfolgende Geschichte kursiert auf einigen Seiten im Web. Leider konnten wir nicht
feststellen wer der Autor ist. Wir fanden sie aber so erstaunlich, dass wir sie hier wieder-
geben wollen.

Was wäre passiert, wenn Weihnachten nicht vor 2009 Jahren, sondern heute stattgefunden
hätte? Säugling in Stall gefunden, Polizei und Jugendamt ermitteln. Schreiner aus Naza-
reth und unmündige Mutter vorläufig festgenommen. Das wären vermutlich die Schlagzeilen
in den Zeitungen gewesen.

Und nun zur Geschichte

BETHLEHEM, JUDÄA – In den frühen Morgenstunden wurden die Behörden von einem be-
sorgten Bürger alarmiert. Er hatte eine junge Familie entdeckt, die in einem Stall haust. Bei
Ankunft fanden die Beamten des Sozialdienstes, die durch Polizeibeamte unterstützt wurden,
einen Säugling, der von seiner erst 14-jährigen Mutter, einer gewissen Maria H. aus Naza-
reth, in Stoffstreifen gewickelt in eine Futterkrippe gelegt worden war.

Bei der Festnahme von Mutter und Kind versuchte ein Mann, der später als Joseph H., eben-
falls aus Nazareth identifiziert wurde, die Sozialarbeiter abzuhalten. Joseph, unterstützt
von anwesenden Hirten, sowie drei unidentifizierten Ausländern, wollte die Mitnahme des
Kindes unterbinden, wurde aber von der Polizei daran gehindert.

Festgenommen wurden auch die drei Ausländer, die sich als „weise Männer“ eines östlichen
Landes bezeichneten. Sowohl das Innenministerium als auch der Zoll sind auf der Suche nach
Hinweisen über die Herkunft dieser drei Männer, die sich anscheinend illegal im Land auf-
halten.

 
Ein Sprecher der Polizei teilte mit, dass sie keinerlei Identifikation bei sich trugen, aber in
Besitz von Gold, sowie einigen möglicherweise verbotenen Substanzen waren. Sie wider-
setzten sich der Festnahme und behaupteten, Gott habe ihnen angetragen,sofort nach Hause
zu gehen und jeden Kontakt mit offiziellen Stellen zu vermeiden. Die mitgeführten Chemi-
kalien wurden zur weiteren Untersuchung in das Kriminallabor geschickt.

Der Aufenthaltsort des Säuglings wird bis auf weiteres nicht bekanntgegeben. Eine schnelle
Klärung des ganzen Falls scheint sehr zweifelhaft. Auf Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin
des Sozialamts mit: „Der Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist definitiv noch nicht voll-

jährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden
zueinander stehen.“

Maria ist im Kreiskrankenhaus in Bethlehem zu medizinischen und psychiatrischen Untersuch-
ungen. Sie kann mit einer Anklage wegen Fahrlässigkeit rechnen. Ihr geistiger Zustand wird
deshalb näher unter die Lupe genommen, weil sie behauptet, sie wäre noch Jungfrau und der
Säugling stamme von Gott.

In einer offiziellen Mitteilung des Leiters der Psychiatrie steht: „Mir steht nicht zu, den
Leuten zu sagen, was sie glauben sollen, aber wenn dieser Glaube dazu führt, dass – wie in
diesem Fall – ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese Leute als gefährlich ein-

stufen.

Die Tatsache, dass Drogen, die vermutlich von den anwesenden Ausländern verteilt wurden,
vor Ort waren, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir jedoch sicher, dass alle
Beteiligten mit der nötigen Behandlung in ein paar Jahren wieder normale Mitglieder unserer
Gesellschaft werden können.“

Zu guter Letzt erreicht uns noch diese Info. Die anwesenden Hirten behaupteten steif und fest,
dass ein großer Mann in einem weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf dem Rücken ihnen be-

fohlen hätte den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag hoch leben
zu lassen.

Dazu meinte ein Sprecher der Drogenfahndung: „Das ist so ziemlich die dümmste Ausrede
eines vollgekifften Junkies, die ich je gehört habe.“

Dankeschön

Wir wollen uns bei dem unbekannten Autor bedanken und hoffen dass er uns es nicht krumm
nimmt, dass wir seine Geschichte auf ERSTAUNLICH veröffentlicht haben.

*****

2009-12-26
  

Lebensfremder Richter


Frühstück im Arlberger Hotel

Ein erstaunliches Urteil fällte der Vorsteher des Bezirksgerichts Bludenz, Richter Erich Mayer.
Aber zuerst zur Vorgeschichte. Was war geschehen? Eine Familie frühstückte im „Arlberger
Hotel“. Neben dem Frühstückstisch stand der Kinderwagen, indem sich der ein Monat alte
Säugling dieser Familie befand.
 

Mutter orderte heißes Wasser

Die Kindesmutter bestellte bei der Kellnerin heißes Wasser, da sie sich am Tisch einen
Tee zubereiten wollte. Die Kellnerin, die immerhin schon 16(!) Jahre im Servicebereich,
davon 4 Jahre im betreffenden Hotel tätig ist, brachte die Tasse mit dem heißen Was-
ser an den Frühstückstisch.
 
Die Kindesmutter war mit ihrem Mann in ein Gespräch vertieft und bemerkte die heran-
nahende Kellnerin nicht. Diese machte mit dem Wort „Entschuldigung“ auf sich auf-
merksam und wollte den Serviervorgang fortsetzen.
 

Mutter war ins Gespräch vertieft

Die Kindesmutter hörte dieses „Entschuldigung“ offensichtlich nicht und unterhielt
sich weiterhin angeregt mit ihrem Mann, wobei sie ihre Worte mit einer Handbewegung
unterstrich und der Kellnerin die Tasse mit dem heißen Wasser aus der Hand stieß.
 
Die aus der Hand der Kellnerin weggeschleuderte Tasse landete unglücklicherweise im
Kinderwagen. Das darin liegende ein Monate alte Mädchen, wurde dabei schwerstens
verletzt.
 

Schwerste Verbrennungen

Großflächige Verletzungen, zum Teil Verbrennungen der Haut bis zum dritten Verbrennungs-
grad, erforderten Operationen und Narbenkorrekturen. Wie schlimm und kompliziert das bei
einem Säugling ist, wird sich jeder vorstellen können.
 

Usus im Gastgewerbe

Es ist durchaus üblich und lebensnah, dass Kellner(innen) mit dem Wort „Entschul-
digung“
auf sich aufmerksam machen wenn sie sehen, dass sie von den Gästen nicht
bemerkt werden.
 
Auch könnte man einer Mutter eines Säuglings durchaus zumuten, dass sie diesen
ständig unter Beobachtung hat. Eine Mutter die heißes Wasser ordert und ihr Baby
ignoriert weil sie sich so vertieft unterhält, dass sie nicht einmal die herannahende
auf sich aufmerksam machende Kellnerin bemerkt, hat unserer Meinung nach ihre
Aufsichtspflicht gröbstens verletzt.
 

Realitätsfremdes Gutachten

Der Richter Erich Mayer sah das jedoch anders und urteilte zu Gunsten der klagenden
Familie. Seiner Meinung nach hat es sich um kein fachgerechtes Services gehandelt.
Er stützt sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, welches beim Service von
Heißgetränken besondere Vorsicht verlangt.
 
Die Kellnerin hätte mit der Kindesmutter Kontakt aufnehmen müssen, denn sie hätte
damit rechnen müssen, dass die Ankündigung „Entschuldigung“ unter Umständen
überhört wird.
 

Striptease beim Servieren?

Was hätte die Servicekraft denn machen sollen, um die werte Aufmerksamkeit der Dame
zu erlangen? Vielleicht wäre ein Striptease angebracht gewesen, denn dann hätte zumindest
der Ehegatte das Gespräch unterbrochen und in Folge die Kindesmutter der strippenden
Kellnerin die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.

Für die Tat sühnt ein Unbeteiligter

Obwohl außer Zweifel stand, dass es die Kindesmutter war die der Kellnerin die Tasse aus
der Hand stieß, verurteilte der Richter den Hotelbesitzer, der diese  „Tat“ gar nicht be-
gangen hatte, zu 30.000,- Euro Schadensersatz und zur Haftung für eventuelle Spätfolgen.
 

Lebensfremder Richter

Das Gutachter immer wieder realitätsfremde Expertisen erstellen ist kein Geheimnis. Aller-
dings  taucht natürlich die Frage auf wie lebensfremd war der Richter in diesem Fall? Diese
Frage hat ihre Berechtigung, denn immer wieder fällen Gerichte Urteile mit der Begründung
der „lebensnahen Gegebenheiten“.
Auf der ganzen Welt machen Kellner(innen) mit dem Wort „Entschuldigung“ oder „Pardon“
auf sich aufmerksam. Vielleicht war der Richter Erich Mayer noch nie in einem Restaurant,
sondern speist immer zuhause.
 

Bedauernswertes Kind

Arm und bedauernswert in diesem Fall ist auf jeden Fall das kleine Mädchen. Wenn ihre
Mutter nicht einmal aufpasst, wenn in ihrer unmittelbaren Nähe heißes Wasser kredenzt
wird, wie schaut es dann auf dem Spielplatz oder in späterer Folge am Schulweg aus.
 
*****
 
2009-12-10
  

Inhalts-Ende

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