Gedenken an einen Einbruch in Krems
Liest man nachfolgend Meldung, welche gestern auf der Webseite „linksunten.indymedia“
verfasst wurde, könnte man zur Annahme kommen, dass ein Polizist seinerzeit Amok lief,
grundlos seine Waffe abfeuerte und dabei einen Menschen ermordete.
Screen: linksunten.indymedia.org
Leider vergaßen die Herrschaften der linksextremen Webseite zu erwähnen, dass sich die
Beiden in den Nachtstunden, in einem Supermarkt in Krems (Noe) als Einbrecher betätigten.
Der Aufforderung sich zu ergeben sind beide Täter nicht nachgekommen, sondern versuchten
sich der Festnahme zu entziehen. Der Polizist musste also damit rechnen, dass er angegriffen
wird. Es ist zwar traurig, wenn ein 14-Jähriger sein Leben verliert, allerdings war es seine
eigene Schuld. Denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschos-
sen zu werden.
In einem Schauprozess wurde der Beamte zu 8 Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger
Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt. Sein überraschendes Schuld-
geständnis dürfte ihm „angeraten“ worden sein, um dem unwürdigen Schauspiel ein Ende
zu bereiten. Die linke Gutmenschen durften aufatmen und jubeln. Hoffentlich wurden sie
zwischenzeitlich nie Opfer eines Verbrechens und mussten die Dienste der Polizei in An-
spruch nehmen.
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2014-08-06
Kulturveranstaltung von Kindermördern, Holocaustleugnern …..
Welche Kulturveranstaltung kann ein Regime eines Landes bieten, welches seine Kinder ab
dem 9. Lebensjahr für voll strafmündig erklärt und bei Delikten wie z.B. Gotteslästerung,
enthaupten erhängen oder zu Tode steinigen lässt.
Welche Kulturveranstaltung kann ein Regime eines Landes bieten, dessen stellvertretender
Außenminister wörtlich folgendes festhält: „Wir leben in einem islamischen Land und wir
handeln nach den Regeln des Korans. Selbst wenn wir hunderttausend Menschen exeku-
tieren müssen, werden wir mit der Durchsetzung dieser Regeln fortfahren.“
Welche Kulturveranstaltung kann ein Regime eines Landes bieten, welches seine Minder-
heiten und politischen Gegner gnadenlos verfolgt, einsperrt, foltert und in Schauprozessen
zum Tode verurteilen lässt.
Welche Kulturveranstaltung kann ein Regime eines Landes bieten, welches den Holocaust
leugnet, dem Staat Israel fast täglich mit der Vernichtung droht und zwecks Verwirklichung
seiner Drohung unbeirrt an seinem Nuklearwaffen- und Raketenprogramm arbeitet.
Welche Kulturveranstaltung kann ein Regime eines Landes bieten, welches seit dem Jahr
2010 durchschnittlich 2 Menschen pro Tag hinrichten lässt, egal ob es sich um politische
Gegner oder Homosexuelle handelt.
Statt Distanzierung zeigt die SPÖ ihr wahres Gesicht
Dieses Regime gibt es wirklich. Es agiert und mordet tagtäglich im Iran. Anstatt von die-
sem Terrorregime Abstand zu halten und den Kontakt auf das Minimalste zu beschränken,
wird diesem von den Wiener Rathaussozialisten eine öffentliche Bühne geboten.
Morgen, am Samstag, den 12. November 2011 findet in der Volkshochschule Rudolfsheim-
Fünfhaus eine Veranstaltung der Kulturabteilung der iranischen Botschaft statt. Offenbar
dient diese sogenannte „Kulturveranstaltung“ lediglich zur Selbstinszenierung des
iranischen Terrorregimes.
Erstaunlich daran ist, dass diese Propagandaveranstaltung in öffentlichen Räumlichkeiten
der Stadt Wien stattfindet. Die politische Verantwortung für diesen Skandal tragen Bild-
ungsstadtrat Christian Oxonitsch, Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, der als Aufsichtsrat
der Wiener Volkshochschulen fungiert und die Wiener Stadtregierung.
Obwohl im Vorfeld zahlreiche Proteste gegen diese sogenannte „Kulturveranstaltung“
stattgefunden haben, hielten die VHS-Zentrale und die Stadt Wien unbeirrt an der Ver-
mietung der Räumlichkeiten an Vertreter des iranischen Terrorregimes fest. Damit hat
die SPÖ wieder einmal ihr wahres Gesicht gezeigt.
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2011-11-11
Verkehrte Moralauffassungen
Während man „ungerechtfertigte Polizeiübergriffe“ unter den Teppich zu kehren versucht
und bei dessen Misslingen ausser einer geringen Strafe nichts herauskommt, wird die
Existenz von pflichtbewussten Polizisten vernichtet, wenn diese in korrekter Ausübung
ihres Dienstes Gewalt anwenden.
Wie hinlänglich bekannt ist, erschoss ein Polizist einen 14-jährigen Einbrecher im Zuge
eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt. Dieser
Vorfall ereignete sich im August 2009.
Schauprozess mit überraschenden Geständnis
In einem Schauprozess im heurigen März, wurde der Beamte zu 8 Monaten bedingter
Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.
Sein überraschendes Schuldgeständnis dürfte ihm „angeraten“ worden sein, um dem
unwürdigen Schauspiel ein Ende zu bereiten. Die Linken Gutmenschen hatten ihren
Seelenfrieden gefunden, denn wo käme man denn hin, wenn man Kriminelle straffrei
an der Ausübung ihrer Tätigkeit hindern würde.
Wer nun glaubt, dass die Causa damit erledigt gewesen wäre, der befindet sich im Irr-
tum. Die ganze Angelegenheit hatte noch ein Nachspiel beim Unabhängigen Verwalt-
ungssenat (UVS). Dieser entschied nun, dass der tödliche Schuss rechtswidrig war.
Klage auf Verdienstentgang?
Diese erstaunliche UVS-Entscheidung eröffnet natürlich neue Perspektiven im zivilrecht-
lichen Bereich. Mit dieser ist es für die hinterbliebene Familie nun wesentlich leichter,
Ansprüche wie Ersatz der Begräbniskosten und/oder Trauschmerzensgeld gegen die
Republik Österreich durchzusetzen.
Würde man sarkastisch sein, könnte man durchaus die Empfehlung aussprechen, dass
die Familie auch auf Verdienstentgang klagen soll. Hatte doch der Filius eine vielver-
sprechende Karriere vor sich, die durch eine „rechtwidrige„ Polizeikugel beendet wurde.
Mit dem Einkommen welches der Sohnemann erwirtschaftet hätte, wäre es durchaus
möglich gewesen die ganze Familie zu erhalten.
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2010-12-28
Elsner wird im Gefängnis sterben
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt. Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre, wenn er an Alzheimer erkrankt und alles vergessen würde. Ansonsten
wird es für den ehemaligen Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben. Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
Der obige Absatz waren die Schlusssätze unseres Beitrags „Die unendliche Geschichte“
Damit hat sich wieder einmal unsere Vorahnung bestätigt. Zwar hat der Oberste Gerichts-
hof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Bawag-Bosses gegen seine erstinstanzliche
Verurteilung teilweise stattgegeben, aber wer glaubte dass Elsner heimgeht, war auf dem
Holzweg.
Lebenslang für Betrug
Für Helmut Elsner hat sich nichts geändert, denn er wurde in der heutigen OGH-Ver-
handlung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und somit zur vorgesehenen Höchststrafe ver-
urteilt. Der ehemalige Bawag-Chef ist unbestritten kein Sympathieträger und ist sicher
auch nicht unschuldig.
Allerdings war Elsner Ersttäter und seine Tat ein Eigentumsdelikt, bei dem körperlich nie-
mand zu Schaden kam. Erstaunlich ist ebenfalls, dass es keine Berücksichtung fand, dass
eine Strafe dem Lebensalter angepasst sein muss. 10 Jahre Haft für einen 74-Jährigen
wegen Untreue und Betrug, gleicht einer lebenslangen Haftstrafe. Selbst wenn zugegeb-
ener Weise die Schadenshöhe enorm hoch war, ist eine derartige Strafhöhe nicht ge-
rechtfertigt.
Auch kann er das Ding unmöglich allein durchgezogen haben, wobei es erstaunlich ist,
dass gegen alle anderen Mitangeklagten die Urteile wegen Verfahrensfehler aufgehoben
wurden und diese auf freien Fuß sind. Zwar müssen die Prozesse wiederholt werden, aber
wir sind uns absolut sicher, dass es ausschließlich bedingte Haftstrafen geben wird.
Für wen ist Elsner so gefährlich?
Jeder erstmalige Kinderschänder wäre schon längst aus der Haft entlassen worden. Elsner
ist jedoch für so manche Damen und Herren aus der hohen Politik weitaus gefährlicher als
ein Gewalttäter, denn er weiß mit Sicherheit Dinge die in der politischen Landschaft ein Erd-
beben auslösen würde.
Helmut Elsner ist ein Steher und hat offensichtlich nicht vor an Alzheimer zu erkranken.
Wir sind uns auch sicher, dass er über Beweismaterial verfügt, welches belegt an wen Gelder
und in welcher Höhe geflossen sind. Auch sind Parteienfinanzierungen nicht ausgeschlossen.
Der Ex-Banker ist ein hoch intelligenter Mann, allerdings dürfte er in der mehrjährigen Haft
bereits paranoide Züge angenommen haben und traut niemanden mehr. Daher ist es ihm
nur mehr persönlich möglich, dieses Beweismaterial aus seinem Versteck zu holen, um es zu
veröffentlichen.
Das wissen auch die zum Teil hochrangigen Nutznießer der veruntreuten Bawag-Gelder.
Unserer Meinung nach haben diese alles daran gesetzt, dass ein Helmut Elsner nie wieder
das Licht der Freiheit erblickt. Theoretisch könnte er im Jahr 2013 mit der Halbstrafe entlas-
sen werden, falls er dieses Jahr überhaupt erlebt.
Sollte Elsner, der sicherlich auf Rache sinnt, sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht mit seinen
ehemaligen Nutznießern und jetzigen Gegnern geeinigt haben, wird er auch 2013 nicht aus
der Haft entlassen werden.
Die Justizministerin ist stolz
Erstaunlich sind einige Aussagen der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Sie meinte zur
Entscheidung des OGH: „Darauf können wir mit Recht stolz sein.“ Auf was sie bei diesem
politischen Schauprozess stolz sein will, wird vermutlich ihr Geheimnis bleiben.
Auch sei sie entsetzt, dass die unabhängige Rechtsprechung mit Parteipolitik vermengt
werde. Wenn diese Aussage nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. War
es gerade doch die Justizministerin, welche zu dieser Optik erheblich beitrug.
Jedenfalls hat Österreich bewiesen, dass es keinen Vergleich mit Ländern wie China oder
Russland zu scheuen braucht, wenn es um politische Schauprozesse geht. Mit den Tier-
schützer- und Väterrechtsaktivsten-Prozess und der Causa „Elsner“, wurde dies eindrucks-
voll unter Beweis gestellt.
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2010-12-23
Dem Beamten die Würde genommen
Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben. Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.
Möglicherweise Anstieg der Kriminalität
Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.
Wichtige Verhaltensregeln
Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
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2010-03-12
Tötungsdelikte sind immer genau zu untersuchen
Dass die Tötung eines Menschen, aus welchen Grund auch immer, nicht herabgespielt werden
darf, muss jedermann klar sein. Auch derjenige der den Tod verursacht hat, ist sehr genau
unter die Lupe zu nehmen und im Schuldfall zu bestrafen.
Wir waren seinerzeit über den Schusswaffengebrauch jenes Polizisten, der einen 14-jährigen
Einbrecher in einem Supermarkt in Krems erschoss, sehr skeptisch eingestellt und verurteilten
diese Tat sogar.
Meinungsänderung
In Anbetracht des Mordversuchs an einem Polizisten in Ottakring, durch einen Flüchtigen der
sich einer ganz normalen Verkehrskontrolle entziehen wollte, haben wir unsere Meinung ge-
ändert. Niemals im Leben hätte der Beamte gedacht, dass der Flüchtige auf ihn schießen
würde und hat für diesen Optimismus fast mit seinem Leben bezahlt.
Jener Beamte der beim Kremser Supermarkt-Einbruch den tödlichen Schuss auf den jugend-
lichen Einbrecher abgegeben hatte, war möglicherweise pessimistischer eingestellt und hat
es in Erwägung gezogen, dass sein Leben in Gefahr ist.
Polizist war nicht auf Einkaufstour
Nun der Polizist war zu keinem Einkaufsbummel in diesem Supermarkt, sondern wurde
wegen eines Einbruchs dorthin beordert. Als er in diesen noch die Einbrecher antraf, die
sich nicht einmal ergaben, sondern durch Verstecken ihr Heil suchten, stieg bei dem Mann
natürlich sein Adrenalinspiegel an.
Will der Richter keine kampfbereiten Polizisten?
Darum verstehen wir auch die Frage des Richters Manfred Hohenecker nicht, der den
Beamte fragte ob er auf „Adrenalin“ und „kampfbereit“ gewesen sei. Natürlich war
der Mann kampfbereit, immerhin stand auch sein Leben auf dem Spiel.
Jener Beamte in Ottakring hatte diese Kampfbereitschaft missen lassen und dies fast
mit seinem Leben bezahlt. Es wäre interessant zu wissen, ob dieser Richter kampf-
bereit wäre, wenn er einen Einbrecher in seinem Haus überraschen würde, oder ob
er diesen zu Kaffe und Kuchen einlädt.
Auch wäre es wissenswert wie dieser Richter reagieren würde, wenn er eines Tages
durch einen Verbrecher in Lebensgefahr geraten würde und der einschreitende Polizist
keine Kampfbereitschaft zeigen würde, sondern ihn einfach seinem Schicksal überlässt.
Wird das ein Schauprozess?
In diesem Prozess entsteht bislang der Eindruck, als hätte der Beamte an jenem Tag
beschlossen „heute erschieße ich einen Einbrecher, weil ich sonst nichts bes-
seres zu tun habe“.
Bei allem Respekt für die Justiz. Der Richter Manfred Hohenecker lässt in diesem Prozess
ganz augenscheinlich Objektivität missen. Er übernimmt immer wieder staatsanwaltliche
Agenden, anstatt sich Ankläger und Angeklagten in Ruhe anzuhören, um zu einem ob-
jektiven Urteil zu gelangen.
Die Theoretiker
Auch die sogenannten Experten oder Sachverständige genannt, wissen im nachhinein alles
besser. Mit ihren, am „Grünen Tisch“ angefertigten Expertisen glauben sie alles zu wissen,
was man hätte, sollte udgl. unternehmen können. Vielleicht sollte eine Polizeistreife einen
dieser Experten zu einem „wirklichen“ Einsatz mitnehmen, um diesem das wahre Leben
zu zeigen.
Entwaffnet doch gleich die Polizei
Es ist traurig wenn ein 14-Jähriger sein Leben verliert. Allerdings war es seine eigene Schuld,
denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschossen zu werden.
Sollte dieser Polizeibeamte verurteilt werden, kann man sofort die gesamte Polizei entwaff-
nen.
Kein Räuber oder Einbrecher müsste sich mehr ergeben, denn Polizeibeamte werden dann
in Zukunft ihre Waffe stecken lassen, um ja nicht in die Möglichkeit eines Schusswaffen-
gebrauchs zu kommen.
Die unbehelligt geflohenen Straftäter können dann getrost ihr nächstes Objekt ausspähen
und dort einbrechen. Vielleicht ist ja auch einmal das Haus des Richters Hohenecker dabei,
der sie sicher mit Kaffe und Kuchen empfängt.
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2010-03-11
Grosser Jubel
Bei der gestrigen Sonnwendfeier des BZÖ in Oberschlierbach wurde Peter Westenthaler
mit Applaus und großem Jubel empfangen. Unter den rund 300 jubelnden Gästen befand
sich auch die Politprominenz des BZÖ wie Nat.Abg. Ursula Haubner und Nat.Abg. Rainer
Widmann.
Robin Hood
Bei seiner Rede betonte er, dass er dem massiven Druck des rot-schwarzen Systems
nicht zu weichen werde.
Er führte seine Verurteilung auf den massiven Wählerschwund bei der SPÖ und ÖVP
zurück, welche nämlich auch nicht davor zurückschrecken, die Justiz gegen unliebsame
Oppositionspolitiker zu verwenden.
Realitätsverlust ?
Herr Westenthaler glaubt wirklich, dass er am tatsächlich vorhanden Wählerschwund
von Rot und Schwarz beteiligt ist und daher unbedingt politisch „beseitigt“ werden
muss. Also an Selbstvertrauen mangelt es dem Mann nicht, jedoch dürfte er an einem
gewaltigen Realitätsverlust leiden.
Vielleicht sollte sich Herr Westenthaler einmal fragen, warum jemand ein so ein grosses
Interesse daran haben soll, ihn ins politische Nirvana zu schicken.
Wer klärt den Mann auf ?
Kann dem Mann niemand mitteilen, dass es absolut nicht der politische Gegner sein kann,
denn die sind über seine Auftritte jedesmal begeistert, weil diese nämlich auch dem BZÖ
einen Wählerschwund garantieren.
Wir halten nochmals fest, dass unserer Meinung nach Herr Westenthaler weder ein
bedeutender, noch wichtiger Politiker in Österreich ist und daher von keinem politischen
Gegner unsauber abserviert werden muss.
Herr Westenthaler verwechselt seine Person offensichtlich mit der des Franz Olah.
Dieser wurde seinerzeit von den Sozialisten wirklich bösartig „abgeschossen“.
Neuer Job
Dafür hat Westenthaler nun eine neue Berufung gefunden. Ab sofort will er sich nun auch
um „andere Justizopfer“ kümmern.
„Ich werde die Bevölkerung einladen, mir Fälle von offensichtlichen Fehlurteilen und
Missständen in Verfahren, egal ob Arbeitsrecht, Konsumentenrecht, Strafrecht etc. mit-
zuteilen, um sie dann parlamentarisch zu verwerten“, so Westenthaler.
Hoffentlich kommen bei dieser Beschäftigung nicht seine politischen Auftritte zu kurz, denn
dies würde seinen politischen Gegner sicherlich leid tun, da sich diese dann ein anderes
„Opfer“ suchen müssten.
Stauni
2009-06-20
Sicherheitsgipfel
Noch vor wenigen Tagen forderte BZÖ Abg. Peter Westenthaler vollmundig die sofortige
Einberufung eines Sicherheitsgipfels, anlässlich des Anstiegs der Kriminalitätsrate in Öster-
reich.
Westenthaler wörtlich: „Es reicht jetzt. Während die Zahl der Straftaten österreichweit um
fünf Prozent und in Wien sogar um über 12 Prozent gestiegen ist, sieht ÖVP-Innenministerin
Fekter diesem Treiben tatenlos zu. Diese unfassbaren Zahlen sind ein Alarmsignal. Wir haben
in Österreich einen Sicherheitsnotstand, der aktiv bekämpft werden muss!“
Aktiver Beitrag
Wenigstens hat der BZÖ-Sicherheitssprecher zur Kriminalrate in Österreich seinen Beitrag
geleistet, wenn auch im umgekehrten Sinn.
Gestern bestätigte das Wiener Oberlandesgericht in zweiter Instanz, das erstinstanzliche
Urteil gegen Westenthaler wegen falscher Zeugenaussage.
„Aus Respekt vor dem Österreichischen Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz
haben wir das Urteil zur Kenntnis zu nehmen“, sagte gestern BZÖ Generalsekretär
Dr. Martin Strutz, so kann man es zumindest in einer gestrigen APA-Aussendung des
BZÖ lesen.
Schauprozess
Der Sympathieträger des BZÖ Peter Westenthaler sieht dies völlig anders. In einem gestrigen
ZIB-Interview klagte er über einen politischen Schauprozess. Das Urteil sei bereits vor Prozess-
beginn festgestanden, gab er gegenüber den Reportern an.
Was wir bei dieser Aussage erstaunlich finden ist, dass Westenthaler noch immer jammert,
obwohl das Urteil von neun Monate auf sechs Monate reduziert wurde. Hat er ernstlich
geglaubt das er einen Freispruch bekommt.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz hält seinem Parteigenossen natürlich
die Stange. Er meint, dass der Oppositionspolitiker Peter Westenthaler seit 3 Jahren wie ein
Schwerverbrecher verfolgt wird.
Offenes Verfahren
Vermutlich spielt dieser das noch offene Verfahren wegen des Vorfalles nach dem Europa-
meisterschaftsspiel Österreich gegen Deutschland, an.
Angeblich soll Westenthaler das Linksabbiegeverbot bei der Ausfahrt vom VIP-Parkplatz
des Stadions missachtet haben und einem Polizisten mit seinem PKW gegen dessen Knie
gerollt sein, um das Abbiegen zu erzwingen.
Da der betroffene Polizist ein kleiner SPÖ-Parteifunktionär ist, ortet der BZÖ-Sicherheits-
sprecher auch in dieser Causa eine politische Intrige.
Vielleicht sollte Westenthaler einmal klar werden, dass er kein so bedeutender Oppositions-
politiker ist, den man auf diese Weise „abservieren“ will.
Die Kleinen hängt man
Einem jeden kleinen Gewerbetreibenden, würde nach diesem Urteil seine Gewerbeberechtig-
ung entzogen werden. Es interessiert niemanden, dass dieser dann vor dem existenziellen
Ruin steht.
Hierzulande kann man zwar als Vorbestrafter keinen Würstelstand betreiben, jedoch Abge-
ordneter zum Nationalrat und Sicherheitssprecher einer Partei zu sein ist kein Problem.
Eine erstaunliche Logik wenn man bedenkt, dass ein Politiker eigentlich eine Vorbildfunktion
zu erfüllen hat.
Glaubwürdige Politiker
In einer gestrigen APA-Aussendung der ÖVP war folgende Aussage des ÖVP-Sicherheits-
sprecher Günter Kössl zu lesen: „Sicherheitssprecher Westenthaler hat jegliche Berechtigung
verloren, über Sicherheit zu sprechen.Westenthaler, der heute wegen falscher Zeugenaus-
sage zu sechs Monaten bedingt verurteilt wurde, sollte in Zukunft besser schweigen, wenn es
um die Themen Sicherheit und Kriminalität geht.
Ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter ist als Sicherheitssprecher einer Partei völlig un-
glaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat.“
Ein Zeichen setzen
Nun, mit der Glaubwürdigkeit eines Politikers ist es ohnehin so eine Sache und hängt in den
meisten Fällen sowieso nicht davon ab, ob dieser unbescholten oder vorbestraft ist.
Wir werten diese Aussage von Kössl allerdings nur als Schaumschlägerei, denn er und seine
„Kollegen“ im Parlament hätten schon längst die Möglichkeit gehabt, derartige Misstände zu
beseitigen.
Herr Kössl, sollten wir uns irren und Sie meinen Ihre Aussage ernst, dann setzen Sie ein
Zeichen. Sorgen Sie dafür, dass Politiker die wegen Straftaten verurteilt wurden, die ihnen
nicht einmal mehr erlauben würden einen Würstelstand zu betreiben, aus ihren politischen
Funktionen zu entfernen.
Stauni
2009-06-19