(Ver)prügel Polizei

 

Frustabbau auf Kosten der Gesundheit anderer

Im April 2006 wird der Schwarzafrikaner J. Bakary von Polizeibeamten abgeholt, da
er wegen eines Drogendeliktes abgeschoben werden sollte. Am Flughafen Schwechat
läuft dann nicht alles so wie es laufen soll. Bakary will sich nicht abschieben
lassen und der Flugzeugkapitän verweigert die Aufnahme des Schubhäftlings.
Angefressen fahren die Polizisten mit ihrem Gefangenen in eine Trainingshalle der
Polizei und schlagen den gefesselten Schwarzafrikaner krankenhausreif. Die öster-
reichische Gattin von Bakary erstattet Anzeige. Anfangs leugnen die Beamten die
Tat und reden sich auf einen Fluchtversuch und Widerstand gegen die Staatsgewalt
heraus. Als das Ganze jedoch nicht mehr haltbar ist, gestehen sie die Tat. Es kommt
zu einem Gerichtsverfahren gegen die Beamten. Als Motiv geben sie „Frustation“ an.

 

Und jetzt kommt der Hammer. Drei der Schlägerpolizisten erhalten jeweils acht (8)
Monate bedingt und der Aufpasser bekommt sechs (6) Monate bedingt. Alle Beamten
bleiben im Dienst und dürfen weiter auf die Menschheit losgelassen werden.
Hätte zum Beispiel ein Taxifahrer oder Gastwirt einen Gast so misshandelt, wäre
dieser nicht mit acht Monaten bedingt davongekommen. Bei einem Schwarzafrikaner
hätte man ihm auch wahrscheinlich noch zusätzlich rassistische Motive unterstellt.
Mit aller Sicherheit wäre er seine Lizenz oder Konzession los und könnte maximal
noch Straßen kehren gehen, nachdem er seine Haftstrafe abgessen hat. 

 

Ein derartiges Urteil, wie im Fall Bakary hätte in Los Angeles wahrscheinlich eine
Rassenunruhe ausgelöst. Ob Bakary ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft ist,
steht jedem frei dies zu beurteilen. Allerdings gibt es niemanden das Recht, ihn
krankenhausreif zu schlagen.
   

  So sah Bakary nach einem Frustabbau aus 

Signalwirkung

Dieses Urteil oder man könnte es fast Freispruch nennen, hatte Signalwirkung. Denn
knapp zwei Jahre später, fühlte sich wieder ein Polizist gemüßigt einen Passanten
krankenhausreif zu schlagen und zwar weil er bei „Rot“ über die Kreuzung gegangen
war.
   
 Sollten Sie nie bei rot überqueren

Faustschläge statt Strafmandat

Ein Fußgänger soll bei seiner Missachtung der roten Ampel eine Zivilstreife „behindert“
haben. Die Polizisten stellten den Mann zur Rede, aber der war sich keiner Schuld be-
wußt. Das dürfte die Beamten „provoziert“ haben, oder vielleicht waren sie wie ihre
anderen Kollegen auch nur frustriert. Jedenfalls soll der eine Polizist dem 45jährigen
Soziologen, mehrmals ins Gesicht geschlagen haben. Danach fuhren die beiden Beamten
mit dem zivilen Streifenwagen weiter und überliessen den verletzten Mann sich selbst.

 

Der zusammengeschlagene Passant, verbrachte anschließend 4 Tage im Krankenhaus.
Unbeteiligte Zeugen hatten den Vorfall beobachtet und die Rettung verständigt.
In einer Aussendung der Polizei heißt es, daß die beiden Beamten bis zur Klärung des Vor
-falles suspendiert worden sind und die erforderlichen Disziplinarmaßnahmen eingeleitet
wurden. Na Bravo, das Ganze kennen wir ja schon vom Fall Bakary. Aber vielleicht bekom-
men die beiden auch den selben Richter, dann kann ihnen ja nicht viel passieren.
 

 Auch eine Methode des Frustabbaues 

 

 Polizisten verprügeln sich gegenseitig

Offensichtlich hat es sich bei der Wiener Polizei herumgesprochen, daß man Gefangene
und Passanten nicht verprügeln darf. Also was macht man jetzt wenn man frustriert ist ?
Ganz einfach, man verprügelt sich gegenseitig. Geschehen im November 2008.

 

Auslöser der Prügelei im Aufenthaltsraum eines Wachzimmers in Wien Döbling war, wer
welche Überstunden machen muß oder darf. Ein 47jähriger und ein 44jähriger Polizist
konnten sich offenbar darüber nicht wie zivilisierte Menschen einigen und ließen die
Fäuste sprechen.
Der eine soll eine blutige Lippe davongetragen haben und bei dem anderen soll eine
Rippe angeknackst sein.
 
Na ja was soll´s, so lange sie es sich untereinander ausmachen.
    

Stauni