Blinder Mann wurde aus Badezentrum Traun rausgeworfen


Behinderten wurde der Zutritt verweigert

„Ich wurde wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt und damit diskriminiert“, sagt der
blinde Bausachverständige Dietmar Janoschek.   Der ehemalige Leistungs- und Rett-
ungsschwimmer  ist  1992 erblindet,  geht aber trotzdem seiner großen Leidenschaft
dem Schwimmen sehr gerne nach.
Seit einigen Jahren lebt er in Traun (OÖ),  wo  er  ein  Haus mit Pool gebaut hat.  Da der
Pool   aber  im   Außenbereich  liegt  und  mit   6 X 3  Meter  relativ  klein  ist,  beschloss
Janoschek  vor  einem  Monat sich den Weg zum Badezentrum Traun sowie das Hallen-
bad und den Saunabereich mit sehender Hilfe zeigen und erklären zu lassen, um diese
Einrichtung der Stadt Traun jederzeit Nutzen zu können.
Seit  Anfang Dezember 2014 besuchte er 10-mal das Badezentrum.   „Die ersten beiden
Male hatte ich einen befreundeten Nachbarn mit,  der mir alles gezeigt hat.  Seit meinem
3. Besuch  benötige  ich  keine  Hilfe  mehr,  da  ich  alle meine Wege zum und im Bade-
zentrum problemlos alleine finde, wie viele Leute bezeugen können“,  so Janoschek.
Groß  war  die Freude des blinde Sportlers,  der bei jedem seiner Besuche zwischen 2,5
und  3 Kilometer  schwimmt,  als  er  im   Dezember – von  seiner  ebenfalls  erblindeten
Lebensgefährtin – eine Plastikkarte mit  einem  Guthaben von Euro 100,- für den Eintritt
zum Badezentrum Traun als Geschenk erhielt.
Bei  seinem  11. Besuch am 30.12.2014 wurde Dietmar Janoschek jedoch an der Kassa
angehalten.   Es  wurde  der  Betriebsleiter  geholt  und dieser erklärte ihm,  dass er das
Badezentrum nur mit einer Begleitperson betreten dürfe.   Als Grundlage für das Betret-
ungsverbot  wurde die Betriebsordnung genannt.  Diese sieht vor,  dass Behinderte nur
in  Begleitung einer Person,  die mindestens 18 Jahre alt sein muss,  das Badezentrum
betreten dürfen.
Alle Beteuerungen von Janoschek,  dass er sich alleine zu Recht finde und dies ja auch
schon  die  letzten  8 Male bewiesen habe und es sich bei dieser Bestimmung um eine
Diskriminierung handle, halfen nichts.   Laut Janoschek rechtfertigte sich der Betriebs-
leiter mit den Worten:. „Ich kann nur die Richtlinien befolgen, wegen einer Änderung
dieser müssen sie sich an die Stadt Traun wenden.“ . Anschließend musste der blinde
Badestammgast unverrichteter Dinge das Badezentrum wieder verlassen.
Dietmar  Janoschek,  der auch Präsident der  Interessenvertretung .„freiraum-europa“
ist,  die  sich  für  die  Gleichberechtigung und Barrierefreiheit aller Menschen einsetzt,
wird  eine Sachverhaltsdarstellung mit einer Beschwerde an die Antidiskriminierungs-
stelle  beim  Amt der OÖ Landesregierung sowie der Stadt Traun verfassen.   Er hofft
auf rasches handeln der verantwortlichen Politiker beim Trauner Gemeinderat, damit
er  so  wie  auch  bisher  wieder ungehindert schwimmen gehen kann und auch kein
anderer Behinderter derart brüskiert werden kann.
„Es handelt sich bei dieser Bestimmung um eine Diskriminierung, denn Menschen mit
Behinderung  sind  mündig  genug selbst zu entscheiden ob und wann sie eine Assis-
tenz  bzw.  Begleitung  zur Unterstützung benötigen und wann nicht.   Die Behauptung
nur  weil  jemand  eine  Behinderung  hat,  könnte er leichter stürzen oder sich verirren
udgl.,  sind   altmodische  Vorurteile  die  im   21. Jahrhundert  nichts  mehr  zu suchen
haben.
Dass  eine  Begleitperson  bei  allen Behinderten im Vorhinein vorgeschrieben  wird ist
unfassbar  und  entspricht nicht der Lebensrealität von Menschen mit Behinderung, die
nicht  ständig  irgendjemanden  als   Begleitung  verfügbar  haben und  ich  werde  mir
sicher nicht  ca. 3-mal pro Woche jemanden als Begleitperson bezahlen, der mir dann
zusieht  wie  ich  ca.  3 Kilometer  schwimme.  Außerdem  man  stelle  sich  vor,  diese
Regelung  wird  immer  Wort  wörtlich  genommen,  so  würde  dies   bedeuten,  dass
jedem   fünften  Badegast  der   Zutritt  verweigert  werden  müsste.   Allen  Menschen
mit Diabetes,  Epilepsie,  Hörgeräten,  Gehörlosen, Geh- und, Sehbehinderten, Klein-
wüchsigen usw.“,  so der schockierte Dietmar Janoschek.
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2014-12-31

Animation für Kinder ?

 

Das Früchte-Rubbellos

So bewirbt die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H“ ihr neuestes Produkt.

Das duftet nach viel Geld und Früchten!
Es ist Zeit, die Früchte zu ernten: Mit dem Rubbellos Lucky Fruits, jetzt neu mit
duftenden Rubbelflächen, warten Gewinne bis zu € 25.000,- auf Sie. Einfach die
beiden Rubbelflächen aufrubbeln und die darunter liegenden Symbole verlgeichen.
Stimmt je ein Symbol unter den beiden Flächen miteinander überein, haben Sie den
entsprechenden Betrag gewonnen. (Quelle:
http://www.lotto.at/gaming/LS_lotterie.jsp)

Fotoquelle: http://www.lotto.at/gaming/LS_lotterie.jsp

Im TV-Werbespot kommen den „Rubblern“ noch zusätzlich die Augen aus dem Kopf.

Sozialer Hintergrund ?

Was für einen Sinn soll ein Rubbellos haben, das nach Früchten riecht?
Auf den ersten Blick könnte man auf eine Hilfe für Sehbehinderte oder Blinde tippen.
Der Geruch könnte dem Spieler verraten, wieviel er gewonnen hat.

Der Irrtum

Weit gefehlt dieser soziale Gedanke, denn auf den zweiten Blick entpuppt sich
die vermeintliche „Geruchshilfe“  jedoch nur als cleverer Werbeschachzug.

Wir haben mit einigen Trafikanten gesprochen, wer eigentlich die Käufer dieser
nach Früchte riechenden Rubbellose sind. Dabei kam erstaunliches zu Tage.

Wer sind die Käufer ?

Es sind hauptsächlich Erwachsene die von Kindern begleitet werden. Diese Kids
drängen dann Mama oder Papa dazu ein Früchte-Rubbellos zu kaufen, weil es so
angenehm riecht und so schön bunt ist.

Und hier sind wir bei des Pudels Kern. Es ist medizinisch nachgewiesen, dass
speziell Kinder auf angenehme Gerüche und bunte Farben reagieren.

Time is Money

Diese Erkenntnis dürfte die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H“
für sich ausnützen, um die Spielergeneration von morgen heranzuzüchten.
Tja, man kann eben nicht zeitlich genug damit anfangen.

Stauni

   
2009-08-18
  

Inhalts-Ende

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