Behinderten wurde der Zutritt verweigert
„Ich wurde wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt und damit diskriminiert“, sagt der
blinde Bausachverständige Dietmar Janoschek. Der ehemalige Leistungs- und Rett-
ungsschwimmer ist 1992 erblindet, geht aber trotzdem seiner großen Leidenschaft
dem Schwimmen sehr gerne nach.
Seit einigen Jahren lebt er in Traun (OÖ), wo er ein Haus mit Pool gebaut hat. Da der
Pool aber im Außenbereich liegt und mit 6 X 3 Meter relativ klein ist, beschloss
Janoschek vor einem Monat sich den Weg zum Badezentrum Traun sowie das Hallen-
bad und den Saunabereich mit sehender Hilfe zeigen und erklären zu lassen, um diese
Einrichtung der Stadt Traun jederzeit Nutzen zu können.
Seit Anfang Dezember 2014 besuchte er 10-mal das Badezentrum. „Die ersten beiden
Male hatte ich einen befreundeten Nachbarn mit, der mir alles gezeigt hat. Seit meinem
3. Besuch benötige ich keine Hilfe mehr, da ich alle meine Wege zum und im Bade-
zentrum problemlos alleine finde, wie viele Leute bezeugen können“, so Janoschek.
Groß war die Freude des blinde Sportlers, der bei jedem seiner Besuche zwischen 2,5
und 3 Kilometer schwimmt, als er im Dezember – von seiner ebenfalls erblindeten
Lebensgefährtin – eine Plastikkarte mit einem Guthaben von Euro 100,- für den Eintritt
zum Badezentrum Traun als Geschenk erhielt.
Bei seinem 11. Besuch am 30.12.2014 wurde Dietmar Janoschek jedoch an der Kassa
angehalten. Es wurde der Betriebsleiter geholt und dieser erklärte ihm, dass er das
Badezentrum nur mit einer Begleitperson betreten dürfe. Als Grundlage für das Betret-
ungsverbot wurde die Betriebsordnung genannt. Diese sieht vor, dass Behinderte nur
in Begleitung einer Person, die mindestens 18 Jahre alt sein muss, das Badezentrum
betreten dürfen.
Alle Beteuerungen von Janoschek, dass er sich alleine zu Recht finde und dies ja auch
schon die letzten 8 Male bewiesen habe und es sich bei dieser Bestimmung um eine
Diskriminierung handle, halfen nichts. Laut Janoschek rechtfertigte sich der Betriebs-
leiter mit den Worten:. „Ich kann nur die Richtlinien befolgen, wegen einer Änderung
dieser müssen sie sich an die Stadt Traun wenden.“ . Anschließend musste der blinde
Badestammgast unverrichteter Dinge das Badezentrum wieder verlassen.
Dietmar Janoschek, der auch Präsident der Interessenvertretung .„freiraum-europa“
ist, die sich für die Gleichberechtigung und Barrierefreiheit aller Menschen einsetzt,
wird eine Sachverhaltsdarstellung mit einer Beschwerde an die Antidiskriminierungs-
stelle beim Amt der OÖ Landesregierung sowie der Stadt Traun verfassen. Er hofft
auf rasches handeln der verantwortlichen Politiker beim Trauner Gemeinderat, damit
er so wie auch bisher wieder ungehindert schwimmen gehen kann und auch kein
anderer Behinderter derart brüskiert werden kann.
„Es handelt sich bei dieser Bestimmung um eine Diskriminierung, denn Menschen mit
Behinderung sind mündig genug selbst zu entscheiden ob und wann sie eine Assis-
tenz bzw. Begleitung zur Unterstützung benötigen und wann nicht. Die Behauptung
nur weil jemand eine Behinderung hat, könnte er leichter stürzen oder sich verirren
udgl., sind altmodische Vorurteile die im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen
haben.
Dass eine Begleitperson bei allen Behinderten im Vorhinein vorgeschrieben wird ist
unfassbar und entspricht nicht der Lebensrealität von Menschen mit Behinderung, die
nicht ständig irgendjemanden als Begleitung verfügbar haben und ich werde mir
sicher nicht ca. 3-mal pro Woche jemanden als Begleitperson bezahlen, der mir dann
zusieht wie ich ca. 3 Kilometer schwimme. Außerdem man stelle sich vor, diese
Regelung wird immer Wort wörtlich genommen, so würde dies bedeuten, dass
jedem fünften Badegast der Zutritt verweigert werden müsste. Allen Menschen
mit Diabetes, Epilepsie, Hörgeräten, Gehörlosen, Geh- und, Sehbehinderten, Klein-
wüchsigen usw.“, so der schockierte Dietmar Janoschek.
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2014-12-31
Das Früchte-Rubbellos
So bewirbt die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H“ ihr neuestes Produkt.
Das duftet nach viel Geld und Früchten!
Es ist Zeit, die Früchte zu ernten: Mit dem Rubbellos Lucky Fruits, jetzt neu mit
duftenden Rubbelflächen, warten Gewinne bis zu € 25.000,- auf Sie. Einfach die
beiden Rubbelflächen aufrubbeln und die darunter liegenden Symbole verlgeichen.
Stimmt je ein Symbol unter den beiden Flächen miteinander überein, haben Sie den
entsprechenden Betrag gewonnen. (Quelle:
http://www.lotto.at/gaming/LS_lotterie.jsp)
Fotoquelle: http://www.lotto.at/gaming/LS_lotterie.jsp
Im TV-Werbespot kommen den „Rubblern“ noch zusätzlich die Augen aus dem Kopf.
Sozialer Hintergrund ?
Was für einen Sinn soll ein Rubbellos haben, das nach Früchten riecht?
Auf den ersten Blick könnte man auf eine Hilfe für Sehbehinderte oder Blinde tippen.
Der Geruch könnte dem Spieler verraten, wieviel er gewonnen hat.
Der Irrtum
Weit gefehlt dieser soziale Gedanke, denn auf den zweiten Blick entpuppt sich
die vermeintliche „Geruchshilfe“ jedoch nur als cleverer Werbeschachzug.
Wir haben mit einigen Trafikanten gesprochen, wer eigentlich die Käufer dieser
nach Früchte riechenden Rubbellose sind. Dabei kam erstaunliches zu Tage.
Wer sind die Käufer ?
Es sind hauptsächlich Erwachsene die von Kindern begleitet werden. Diese Kids
drängen dann Mama oder Papa dazu ein Früchte-Rubbellos zu kaufen, weil es so
angenehm riecht und so schön bunt ist.
Und hier sind wir bei des Pudels Kern. Es ist medizinisch nachgewiesen, dass
speziell Kinder auf angenehme Gerüche und bunte Farben reagieren.
Time is Money
Diese Erkenntnis dürfte die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H“
für sich ausnützen, um die Spielergeneration von morgen heranzuzüchten.
Tja, man kann eben nicht zeitlich genug damit anfangen.
Stauni
2009-08-18