Interview mit einem Psychopathen
Die Gratiszeitung „Heute“ berichtet heute ganz groß, über Fritzls erstes Interview. Dem
Reporter der deutschen Bildzeitung, Wolfgang Ainetter, ist es gelungen den wegen Mord,
Sklavenhaltung, Freiheitsentziehung, schwere Nötigung und Blutschande, in der JVA –
Stein einsitzenden Josef Fritzl zu interviewen.
Wie sinnvoll es ist, mit eine Psychopathen der seine Tochter 24 Jahre lang in ein Keller-
verlies einsperrte und diese fast täglich vergewaltigte, ein Interview zu führen sei da-
hingestellt. Vermutlich hat die deutsche Bildzeitung für dieses Interview dementsprech-
end viel Geld bezahlt, dass hoffentlich den Opfern zu Gute kommen wird.
Marcus J. Oswald und sein Traum
Von einem Fritzl-Interview hätte der einstig selbsternannte Online-Gerichtsreporter Mar-
cus J. Oswald sicherlich geträumt. Allerdings ist er schon bei der Verhandlung aus dem
Pressezelt geflogen, da er nicht einmal einen Presseausweis besaß. Nun aber wieder
zurück zum Thema. Fritzl wird wegen Selbstmord- und Mordgefahr rund um die Uhr von
Justizwachebeamten überwacht.
Kann sich jeder Besucher in der JVA-Stein frei bewegen?
Daher ist auch davon auszugehen, dass die Beamten beim Interview anwesend waren.
Wir denken auch, dass für einen derartigen Interview-Termin das Einverständnis der An-
staltsleitung vorgelegen sein muss und die ganze Angelegenheit höchst offiziell über die
Bühne ging. Wir können es uns nämlich beim besten Willen nicht vorstellen, dass man
sich in der JVA-Stein als Besucher völlig frei bewegen und Interviews durchführen kann
wie es einem beliebt.
Interview war nicht genehmigt
Da waren wir aber höchst erstaunt, als wir in einer heutigen Aussendung des Bundesmin-
isteriums für Justiz lesen mussten, dass das Fritzl-Interview ein offensichtlicher Missbrauch
der Verhörzone war. Laut Justizministerium bedürfen Interviews von Straf- und Untersuch-
ungshäftlingen grundsätzlich der Genehmigung der Vollzugsdirektion beziehungsweise
des zuständigen Haftrichters.
Gut, für Fritzl ist der Haftrichter nicht mehr zuständig, da er sich bereits im Strafvollzug be-
findet. Also bleibt nur mehr die Vollzugsdirektion übrig. Laut der Aussendung wurde aber
keine derartige Genehmigung erteilt. Also stellt sich die berechtigte Frage, wie das Fritzl-
Interview zustande gekommen ist.
Hoffentlich plaudert der Anwalt nicht
In der Aussendung des Justizministeriums meint man wörtlich: „Offensichtlich ist das nun
zur Veröffentlichung gekommene Interview in der so genannten Verhörzone durch Mithilfe
eines Rechtsanwalts entstanden.“ Man habe auch den betroffenen Anwalt zu einer Stell-
ungsnahme aufgefordert.
Nun werden vermutlich einige Leute zittern, dass jener Rechtsvertreter in seiner Angst um
seine Karriere nicht zu plaudern beginnt. Denn dann könnte der Umstand eintreten, dass
man in Stein wieder Personalbedarf hat. Gut dass das Bundesheer noch nicht alle arbeits-
losen Soldaten zur Finanz geschickt hat und eventuell noch einige Beamte nach Stein um-
leiten kann.
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2010-11-02
Unangebrachter Stolz
Voll Stolz wird in einer heutigen Presseausendung das Ergebnis einer gestrigen Kontrolle,
bezüglich der Einhaltung der Öffnungszeitenvorschriften präsentiert. Von den pragmati-
sierten Beamten des Marktamtes (MA 59), die allesamt einen sicheren Arbeitsplatz haben,
weil dieser durch die Steuerzahler finanziert wird, wurden 41(!) Anzeigen erstattet.
Am siebenten Tage sollst Du ruh´n
Grund für diese Anzeigeflut bei der gestrigen Schwerpunktkontrolle in Wien, war die Nicht-
einhaltung der Sonntagsruhe. Wer waren diese Betriebe die sich erdreisteten am Tag des
Herren oder des Marx, ihre Rollläden offen zu lassen.
Nein, es waren keine großen Handelsketten, die ihre Mitarbeiter gezwungen hatten zwischen
Sonntagsarbeit und Kündigung zu wählen. Es waren kleine Lebensmittelgeschäfte, meist Fa-
milienbetriebe.
Marktamt zockt ab
Hinter dem Verkaufspult standen also Herr und Frau Kleinunternehmer persönlich und keine
geknechteten Arbeitsnehmer(innen). In wirtschaftlich schweren Zeiten, so wie sie jetzt gegeben
sind, ist man froh wenn einige Euros zusätzlich in die Kassa fließen.
Das werden sich auch die Verantwortlichen des Marktamtes gedacht haben und haben unter
Anwendung eines völlig veralteten Gesetzes kräftig abkassiert. In der Markamtverordnung wim-
melt es nur so von unzeitgemäßen Gesetzen und Vorschriften.
Verhöhnung
Wie ein Hohn klingt es, wenn die für das Marktamt zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger
meint: „Die Sonntagsruhe dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer(innen). Auch die
Handelsangestellten haben das Recht auf Zeit mit der Familie am Wochenende. Gegen schwarze
Schafe unter den Handelsbetrieben wollen wir daher streng vorgehen. Das sind wir auch jenen
Betrieben, die sich an die Sonntagsruhe halten, schuldig. Gesetze und Regeln haben für alle zu
gelten.“
Sicher keine Sklavenhaltung
Werte Frau Stadträtin! Die wenigen Handelsangestellten die Ihre Beamten bei dieser
Kontrolle angetroffen haben, sind sicherlich nicht zur Arbeit gezwungen worden. Dies ist
unter Bedachtnahme der großzügigen Arbeitslosenunterstützung gar nicht möglich, von
der ein(e) Arbeitnehmer(in) in diesem Fall sofort Gebrauch gemacht hätte.
Diese Arbeitnehmer haben mit absoluter Sicherheit freiwillig gearbeitet, um vielleicht für
das bevorstehende Weihnachtsfest einige Euros dazu zu verdienen, die ja schlussendlich
wieder ihren Weg in den Wirtschaftskreislauf finden.
Wie ruiniert man Betriebe?
Das von Frauenberger hochgepriesenes Gesetz, findet nicht einmal mehr in den exkom-
munistischen Ländern Anwendung. Auch in der Aussage, dass Gesetze und Regeln
für alle zu gelten haben, findet sich ein großer Widerspruch.
Denn wir können beim besten Willen nicht verstehen, dass eine Tankstelle rund um die
Uhr Lebensmittel verkaufen darf und der kleine Greissler am Eck nicht. Immer wieder
wird das Massensterben von Nahversorgungsbetrieben kritisiert. Mit diesen stolz ver-
kündeten „Kontrollen“ trägt das Marktamt massiv dazu bei.
Kein Problem mit Sonntagsarbeit
Vielleicht sollte man auch den Spitälern, Wachzimmern, Restaurants, Vergnügungsbetrieben,
Cafehäusern, Taxis, Öffis udgl. mehr, ebenfalls eine sonntägige Sperre verordnen. Denn er-
staunlicherweise gibt es bei diesen Betrieben mit der Sonntagsarbeit kein Problem und auch
keine(e) Mitarbeiter(in) fühlt sich versklavt.
Motiv ist blanker Neid
Auch die Argumentation, dass die Verstöße und die Zahl der Beschwerden zunimmt und die
Stadt Wien deshalb auf Schwerpunktaktionen setzt, ist mehr als lächerlich. Die einzigen Be-
schwerden die einlaufen sind jene von Ladenbetreibern die sonntags nicht arbeiten wollen.
Unter dem Motto „Wenn ich nichts verdiene, steht es meiner Konkurrenz auch nicht
zu“ werden Anzeigen und Beschwerden eingebracht.
Kassiert die Wirtschaftskammer mit?
Interessant wäre eine Stellungsnahme der Wirtschaftskammer zu diesem Gesetz und der
darausfolgenden Abzocke durch das Marktamt. Aber vielleicht fließen hier ja auch Anteile
der eingehobenen „Strafgelder“, der Interessensvertretung zu.
Wir haben diesbezüglich schon eine Anfrage bei der Wirtschaftskammer gestellt. Antwort
kam bis heute keine. Allerdings haben wir uns vorgenommen, an der angeblichen Straf-
gelderbeteiligung der Interessensvertretung dran zu bleiben und werden diesbezüglich
einen eigenen Beitrag verfassen.
Stauni
2009-11-16