Im Rahmen der heutigen Nationalratssitzung debattierte das Parlament einen Dringlichen Antrag der Freiheitlichen zum Thema Kinderschutz und Strafverschärfungen. Dabei übte FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan scharfe Kritik an der zuständigen SPÖ-Justizministerin Sporrer und den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen.
„Es ist ein beispielloser Skandal, wie hier vonseiten der Justizministerin eine Täter-Opfer-Umkehr betrieben wird. Wer bei grausamem Kindermissbrauch von ‚politischem Kleingeld‘ spricht, hat jeden moralischen Kompass verloren. Diese linke Realitätsverweigerung, die ernsthaft glaubt, man könne abartige Neigungen mit ein paar Therapiestunden wegzaubern, ist eine Gefahr für unsere Gesellschaft“, erklärte Stefan.
Im Hinblick auf den aktuell prominent diskutierten Missbrauchsfall rund um den Kabarettisten „Gunkl“ wies Stefan darauf hin, dass das vorliegende Geständnis lediglich das Resultat einer Erpressung sei und womöglich nicht aus echter Reue resultiere. Zudem warnte er davor, dass der Täter die Kommentarfunktionen in den sozialen Medien bewusst offenlasse, um unbedachte Äußerungen von Bürgern juristisch zu belangen und daraus Profit zu schlagen. Für Stefan sei hier eine dringende Änderung im Medienrecht notwendig, die eine Aufforderung zur Löschung vor einer Klage zwingend vorschreibe.
„Es ist ein Schlag ins Gesicht aller anständigen Bürger, wenn ein überführter Täter seine Taten nur zugibt, weil er erpresst wurde, und das System ihm dann noch ermöglicht, ein lukratives Geschäftsmodell daraus zu machen. Wer berechtigte Empörung im Netz mit teuren Klagen abstraft, verhöhnt die Opfer ein zweites Mal. Wir müssen diesem Abmahn-Wahnsinn sofort einen Riegel vorschieben, damit unsere Bürger nicht unfreiwillig die Kasse von Straftätern füllen“, so der freiheitliche Justizsprecher.
Abschließend bekräftigte Stefan die langjährigen Forderungen seiner Partei. Die bisherigen Maßnahmen der Regierung gingen nicht weit genug. Es müsse sichergestellt werden, dass einschlägig Verurteilte nie wieder in die Nähe von Kindern gelangen könnten. Ebenso sei die Schieflage im Strafrecht, bei der Vermögensdelikte oft härter bestraft würden als Verbrechen gegen Leib und Leben, umgehend zu korrigieren.
„Wir brauchen keine Lippenbekenntnisse der Systemparteien, sondern echten Schutz für unsere Jüngsten. Das bedeutet ein absolutes und lebenslanges Tätigkeitsverbot für solche Täter in allen Bereichen, die mit Kindern zu tun haben. Zudem muss das Strafregister für entsprechende Institutionen transparent bleiben. Wer sich an Kindern vergreift, hat sein Recht auf gesellschaftliche Schonung verwirkt. Es braucht endlich drakonische Strafen, die abschrecken, und keine Kuscheljustiz, die Täter schützt!“, forderte Stefan abschließend.
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Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken
Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese hat er bereits erhalten, falls schwer kriminelles Verhalten in Österreich als Qualifi-
kation zu werten wäre.
Die Qualifikationen des 29-jährigen Türken liegen in Diebstählen, Körperverletzungen, Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,
unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen, Unterdrückung eines Beweismittels, Sachbeschädig-
ung bis hin zu vergleichbar harmlosen Delikten wie Verleumdung und Beleidigung. Das Straf-
register des Mannes ist ellenlang.
Nach neun Verurteilungen und einer Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher,
langte es der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und verhängte über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.
Entschädigung statt Abschiebung
Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seines
Heimatlandes ging, der irrt gewaltig. Der türkische Serien-Straftäter darf in Österreich
bleiben und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von 2.620,- Euro für
Prozesskosten. Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.
Der Türke, der es mit den österreichischen Gesetzen offensichtlich nicht so genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging. Er wandte sich
an den Verfassungsgerichtshof, der den Abschiebebescheid der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.

Das Höchstgericht kam nämlich zur Ansicht, dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes (Schizophrenie) eingehen hätte müssen. Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.
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2012-01-28
Der VwGH-Spezialist
Ein einschlägig vorbestrafter und heroinsüchtiger serbischer Drogendealer, ist mittlerweile
Spezialist für die Bekämpfung gegen Abschiebungsbescheide. Bereits 2008 hatte er erfolg-
reich einen negativen Bescheid aus dem Jahre 2006 beim VwGH bekämpft.
In diesem war es um die Frage gegangen, inwieweit der Aufenthalt des Mannes die öffent-
liche Ordnung oder Sicherheit in Österreich gefährden würde.
Neuer Bescheid
Der Ersatzbescheid des Innenministeriums erfolgte 2009, in dem wiederum gegen den
Serben entschieden wurde. In diesem wurde festgehalten, dass der heroinsüchtige Mann
wegen Erwerbs, Besitzes, Weitergabe und Konsums diverser Drogen zu mehreren Frei-
heitsstrafen rechtskräftig verurteilt wurde.
Auch habe er sich anderer Delikte wie gefährliche Drohung, Körperverletzung und schweren
Raub schuldig gemacht. Selbst mehrfache Haftstrafen konnten den Serben nicht von seinen
Straftaten abhalten.
Keine Prognosebeurteilung ?
Zuletzt wurde er 2006 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden und habe bewiesen,
dass er nicht gewillt sei, sich an die in Österreich geltende Rechtsordnung und Gesetze zu
halten.
Das berührte den Mann nicht sonderlich und er beschritt erneut den Weg zum Verwaltungs
gerichtshof.
Dieser hob den Abschiebungsbescheid mit folgend erstaunlicher Begründung wiederum auf
(2009/22/0107). Zur Klärung müsse eine das Gesamtverhalten des Fremden berücksichtigende
Prognosebeurteilung abgegeben werden, mahnte der VwGH. Die Behörde habe aber eine
solche Prognose nicht erstellt, sondern sich nur mit kursorischen Feststellungen anhand des
Strafregisters begnügt.
Die belangte Behörde habe sich auch in diesem Ersatzbescheid lediglich mit der Anführung
einzelner Delikte begnügt. Es würden jedoch konkrete Feststellungen über das Fehlverhalten
fehlen, welche der letzten Verurteilung zugrunde lagen.
Ein wenig mehr Realitätssinn
Es ist gut das eine Institution wie den Verwaltungsgerichtshof gibt, um gegen behördlichen
Entscheidungen eine noch „hoffentlich objektive“ Rechtsinstanz ansprechen zu können.
Allerdings sollten auch Höchstrichter den Bezug zur Realität nicht aus den Augen verlieren.
Quer durchs StGB
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kriminellen Ausländer, dessen Straftaten sich
quer durchs Strafgesetzbuch ziehen und wegen deren er auch rechtskräftig abgeurteilt wurde.
Alle diese Fakten waren im Bescheid enthalten und der VwGH war auch in deren Kenntnis.
Es ist daher erstaunlich was dieser dieser Mann noch anstellen muss, um endlich abgeschoben
werden zu können. Das Fehlen einer Prognosebeurteilung kann bei diesem kriminellen Aus-
länder wohl nicht als Grund gelten, ihn in Österreich zu belassen.
Stauni
2009-08-31