Vergeblicher Kreuzzug gegen das Rotlicht


Köpferollen

Innerhalb der Wiener ÖVP gibt es nach der schweren Wahlniederlage das erste Köpfe-
rollen. Vielleicht erinnern sich noch einige Leser(innen) an den Namen Norbert Walter.
Wenn nicht spielt dies auch keine Rolle,  da der Mann keine politisch wichtige  Persön-
lichkeit ist.
Der Law and Order-Mann aus dem heiligen Land

Späte Erkenntnis

Wir rufen jedoch Norbert Walter unseren Leser(innen) nochmals in Erinnerung, da wir über
diesen Mann vor vier Monaten einen „Beitrag“ geschrieben hatten.  Der ÖVP-Politiker, wel-
cher schon jahrelang  im  Zweiten Wiener Gemeindebezirk wohnt,  hatte nämlich plötzlich
entdeckt, dass es in der Leopoldstadt Rotlichtlokale gibt.
Nachdem er als Erfinder der  „Almkäseolympiade“  offenbar bemerkte, dass mit dieser
Disziplin in Wien kein Blumentopf zu gewinnen ist,  startete er  einen privaten Kreuzzug
gegen das horizontale Gewerbe.
(Screen: Bezirkszeitung für die Leopoldstadt)

Mein Gott Walter, jetzt fallt er

Nun räumt der „nichtamtsführende“  Wiener Stadtrat, quasi ein arbeitsloser Politiker,
nach neun Jahren seinen Stuhl. Laut „Presse“ teilte Walter, auf Grund des desaströsen
Wahlergebnisses, der Parteichefin Christine Marek, seinen Rücktritt mit.
Diese hatte ihn auch nicht gebeten, zu bleiben. Irgendwie selbstverständlich, findet doch
Marek dass  „Schwarz geil“ ist.  Möglicherweise hat es hier zwischen Norber Walter und
seiner Chefin einen Interessenskonflikt gegeben.

Reale Situation falsch eingeschätzt?

Vielleicht hatte der Tiroler auch übersehen, dass das Verhältnis der Politik zum ältesten Ge-
werbe der Welt gar nicht so schlecht ist. Selbst seine eigene Parteikollegin  Ursula Stenzel
(Bezirksvorsteherin der Inneren Stadt) hatte dazu genickt,  als die  Roten einen „Swinger-
club“ in der Wiener Secession, mit öffentlichen Geldern subventionierten.
Eines rechnen wir dem Tiroler Sittenwächter Norbert Walter jedoch hoch an. Er hat zwar
für seinen Wahlkampf das Thema verfehlt, aber ist zumindest kein Sesselkleber.  Wir glau-
ben auch, dass er in Tirol mit seinen Kreuzzug gegen das Rotlicht wesentlich mehr Erfolg
haben wird als in Wien.
*****
2010-10-12
 

Zitrone für den Standard


Laufhauswerbung, das geht doch nicht!

Pikiert zeigt sich der Standard-Journalist Thomas Rottenberg über folgendes Werbesujet.
(Fotoquelle: http://derstandard.at)
Da bewirbt ein Laufhaus-Betreiber die Dienstleistungen seiner Damen. Das Werbeplakat
ist sehr ästhetisch angefertigt und hält mit jeder Palmers-Werbung locker mit. Da ist es
doch erstaunlich, dass dieses gerade einen Journalisten einer linksgerichteten Zeitung
stört.

Hilflose Gewista

Anrufe seitens des STANDARDS bei der Werbefirma Gewista waren nicht von Erfolg
gekrönt. Dies entnehmen wir der Feststellung des Herrn Rottenberg der meint, dass
man auf die Anfrage hilflos reagierte.
Herr Rottenberg wirft auch ein, dass die SPÖ an der  Firma Gewista beteiligt ist.  Damit
ist doch alles klar, denn die Wiener Rathaus-Roten subventionierten sogar einen Swinger-
club samt strenger Kammer. Aber vielleicht hat der Standard-Journalist einen dement-
sprechenden Besuch in der Wiener Secession verabsäumt.

Will Rottenberg in „diestandard“ wechseln?

Möglicherweise will Thomas Rottenberg den Emanzen von „diestandard“ Konkurrenz
machen und ist auf der Suche nach einem geeigneten Sujet, das einer Zitrone würdig
ist.
Na da wollen wir dem guten Mann ein wenig Unterstützung angedeihen lassen und
schlagen ihm nachfolgendes Werbeplakat vor, welches gestern von einem ERSTAUN-
LICH-Mitarbeiter entdeckt wurde.
Werter Herr Thomas Rottenberg von STANDARD. Das obige Foto steht Ihnen zur
freien Verfügung. Zeigen Sie es der Chef(in)-Emanze von „diestandard“. Möglicher-
weise sind sie damit der nächste Anwärter auf den Pulitzer-Preis der Zitronen-Aus-
teiler(innen).
*****

2010-06-09
  

Gewalt gegen Frauen als Kunst


Keine Kunstexpertin

Kein Kunstliebhaberin für Gang-Bang und Sado-Masospiele dürfte jene Steuerprüferin
gewesen sein, die in einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.

In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu bezahlen.

Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.

All Inclusiv

In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten Gruppensex und Peitschenspiele, Ge-
tränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten. Die Verabreichung von Speisen ist
normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von 10 Prozent belastet.

Steuerschonend

Dieser Klubbetreiber hatte offensichtlich nicht so gute Kontakte, um seinen Rotlichtbetrieb
als Kunst zu verkaufen und dafür Subventionen zu kassieren. Er versuchte sich in anderer
Form zu behelfen.

Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form

von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“. Essen ist ja auch eine dringende
Notwendigkeit um Kondition zu erlangen, wenn es anschliessend zur Sache gehen soll.

Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer an das

Finanzamt ab. Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war und auch kein Kunst-
verständnis hatte, stiess  dies sauer auf und  beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem
Fall die Haupt- und Nebenleistung nicht voneinander trennbar wären.

Der Finanzamtsbescheid

Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale die von
den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent für die ge-
samte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuernachzahlung.  

Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen Finanz-

amtsbescheid nicht akzeptieren wollte. Aber auch der unabhängige Finanzsenat hatte
offensichtlich wenig Kunstverständnis und wies die Beschwerde ab.

Frustfressen

Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zum
Zweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu Sexual-
kontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexualkontakte“
diene.

So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings führte der

UFS weiter aus: „Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner
sich auf das Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“

Bis zum VwGH

Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem Verwaltungs-
gerichtshof. Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls der Rechts-
meinung des UFS, dass man  zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der Einheit
-lichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)

Interessante Fragen

Nun wird es natürlich interessant, mit welchem Steuersatz die „Swingerkunst“ in der Seces-
sion“ versteuert werden wird. Aus diesem und auch aus anderen Gründen wird der LAbg.
Mag. Gerald Ebinger (FPÖ), morgen eine dringliche Anfrage bei der Gemeinderatsdebatte
stellen. Folgende Punkte sollen geklärt werden.

1) Welche gesetzlichen Auflagen beziehungsweise Vorschriften(Feuerpolizei, Hygiene,
    Nassräume,…) müssen konzessionierte sog. „Swingerclubs“ bzw. Laufhäuser erfüllen?
2) Waren diese Voraussetzungen bei der Kunstinstallation von Christoph Büchel in der
    Secession gegeben?
3) Wer kontrollierte diese behördlichen Vorgaben wie oft?

4) Wird die Vergnügungssteuer in voller Höhe eingehoben oder findet hier eine konkur-

     renzverzerrende  Begünstigung statt, weil ein normaler „Swingerbetrieb“ im Rahmen
     einer Ausstellung betrieben wird?
5) Können sie garantieren, dass der „Bar-Club E6“ für die Einnahmen, Getränke und
    dergleichen Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer bzw. Getränkesteuer abführt?

6) Die Umbaukosten von 90.000 Euro werden laut GR Woller (SPÖ) von den Einnahmen
    durch den „Swingerclub“ abgedeckt. Dies sind aber nicht die gesamten Kosten, die
    Räumlichkeiten müssen ja auch wieder rückgebaut werden. Können sie garantieren,

    dass die Einnahmen nach Steuer tatsächlich diesen Gesamtbetrag abdecken können
    oder bleibt ein Restbetrag aus Förderungen über?
7) Ist es üblich, dass die Stadt Wien Gewerbeunternehmen durch von ihnen subvention
     -erte Institute Fördermittel für Investitionen vorschießt?

8) Können Sie ausschließen, dass im Rahmen dieser „Performance“, „Raum für Sexkultur“,
    auch professionelle Sexarbeiterinnen an den Vergnügungen teilnahmen bzw. noch teil-
    nehmen?
9) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass Personen vor Ort nicht mit Geschlechts-
     krankheiten oder HIV infiziert werden?
10) Gab es bei der Vergabe der Kunstinstallation an einen „Swingerclub“ in der Seces-
       sion eine Ausschreibung?

11) Wenn ja, zu welchen Kriterien?
12) Wussten Sie im Vorfeld der Kunstaktion darüber Bescheid?
13) Wenn ja, waren Sie damit einverstanden?
14) In welchen anderen Wiener Kultureinrichtungen sind derartige Kunstimpressionen
       mit „Swingerclubs“ in Zukunft geplant?

15) Werden diese auch mit Steuergeld indirekt gefördert.
16) Nach welchen Kriterien sind die Eintrittspreise im Rahmen von sechs bis 42 Euro
       zu entrichten und inwieweit sind diese gendergerecht?
17) Welche anderen, einem „Swingerclub“ ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme der Sado

       -MasoSzene im Ammerlinghaus werden durch die Stadt Wien in Zukunft noch gefördert
        werden?
18) Sehen sie diese Form der „ars amandi“ auch als förderungswürdige Kunst?

19) Ursula Stenzel, Vorsteherin des Bezirks Innere Stadt, zu dem die Secession gehört,
    hat in einer Aussendung gemeint: „Unter    Vortäuschung falscher Tatsachen wurde
    die Zustimmung des Bezirkes zu einer Veranstaltung im Rahmen einer Kunstausstell-
    ung in der Secession erschlichen, weil weder im Konzessionsansuchen noch bei der
    Eignungsfeststellung der Secession für die besagte Ausstellung von einer Gruppen-
    sex-Veranstaltung die Rede war“. Fehlt nun die Bewilligung aus dem Grund der Nicht-
    igkeit, wird diese aufgrund der Erschleichung unter Vorgabe falscher Tatsachen ent-
    zogen oder bleibt die Bewilligung trotz Täuschung bestehen?
20) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kunstinstallation bis April 2010 bestehen
    bleibt?

Man darf auf die Antworten der sozialdemokratischen Stadtregierung gespannt sein. Viel-
leicht rechtfertigt man sich damit, dass der Kabas, der im übrigen nicht der FPÖ sondern
dem BZÖ angehört, seinerzeit auch in einem Puff war.

Gewalt gegen Frauen als Kunst

Erstaunlich ist auch, dass gerade die Sozialdemokraten und die Grünen permanent für
Frauenrechte eintreten. Die selben Personen predigen auch unaufhörlich gegen Gewalt
an Frauen und finden dann nachfolgende Szenarien als Kunst und fördern diese noch
mit öffentlichen Mitteln.



Mehr an Doppelmoral ist zur Zeit nicht zu überbieten. Und nochmals zum Schluss für alle
Leute mit diesem erstaunlichen Kunstverständnis. Gruppensex in Swingerclubs und Sex-

ualpraktiken wie Sado-Maso haben mit Kunst nicht das geringste zu tun.

*****

2010-02-25
  

Peep69

 

Verkehrte Welt

Jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr. Als ich vor knapp über einem Jahr mein Online-
Magazin herausbrachte und dieses auf Grund eines ORF-Berichtes relativ schnell bekannt
wurde, war ich über eine gewisse Zeitdauer der Buhmann der österreichischen Bloger-
szene.
Man warf mir vor, wie ich als Peepshowbetreiber überhaupt eine eigene Meinung haben
kann und dann noch wage diese öffentlich zu  publizieren. Auch mein Auftritt in der Send-
ung „Hohes Haus“ mutierte zum Skandal.
Die Kunst der Zukunft „Peep69“

Kassieren statt zahlen

Wenn ich mir nun so diesen „Beitrag“ im Online-Magazin des Oliver Ritter durchlese stelle ich
fest, dass meine künstlerischen Ambitionen seit über 20 Jahre verkannt werden. Ich habe
noch nie eine Subvention oder einen Baukostenzuschuss erhalten. Ganz im Gegenteil, ich
bezahle Abgaben in schwindelnder Höhe.
20 Prozent Vergnügungssteuer und 20 Prozent Umsatzsteuer. Von dem was dann noch
Netto überbleibt, darf ich  noch zusätzlich die Hälfte an den Vater Staat abführen. Da hat
mir doch der Betreiber des Swingerclubs „Element6“ einen schönen Denkanstoss geliefert.
Wenn es mir gelingt meine Rotlichtlokale als Kunst zu verkaufen, werde ich möglicherweise
gefördert und erspare mir jede Menge an Abgaben.  Sollte ja nicht so schwer sein einen
Künstler zu finden, mit dem ich das Ding durchziehen kann.

Suche schwulen Künstler

Da mir immer wieder vorgeworfen wird Homosexuelle zu diskriminieren, was natürlich nicht
stimmt, suche ich einen schwulen Künstler. Da ich allerdings keine Kontakte in die Homosex-
uellenszene habe, ersuche ich den Herausgeber von Tthinkoutsideyourbox  Oliver Ritter,
mir einen schwulen Künstler zu vermitteln.
Ich weiß nicht ob Ritter selbst homosexuell ist, schließe allerdings aus seinem Magazin, dass
er zumindest Verbindungen in die Szene hat. Noch wirkungsvoller statt einem schwulen
Mann, wäre eine lesbische Künstlerin. Damit würde ich auch etwas für die Quotenregelung
tun.

Lokale sind bereits kunstgerecht

In den Lokalen selbst sind keine größeren Umbauten notwendig. Diese sind bereits künst-
lerisch gestaltet. Mit Drehbühnen und vielen bunten Lampen. Auch um die behördlichen
Angelegenheiten braucht sich niemand Sorgen zu machen, denn die Lokale sind veran-
staltungsrechtlich genehmigt und konzessioniert.
Alles was das Künstlerherz begehrt

Alle haben Spaß an der Kunst

Die künstlerische Auslebung ist auf jeden Fall vorhanden und bietet mehr als ein Swinger-
club. Während auf der einen Seite der Glasscheibe die Tänzerin ihre Kunst darbietet, kann
sich der kunstverstandene Gast  auf der anderen Seite, ebenfalls künstlerisch mit sich selbst
entfalten. Was gibt es denn schöneres, als wenn Kunst so mannigfaltig ist.
Also werter Oliver Ritter, nun sind Sie gefordert. Machen Sie Nägel mit Köpfe, anstatt nur
zu kritisieren, weil ein Ihnen nicht genehmer Politiker eine Subvention von Rotlichtlokalen
als Skandal empfindet.
Erich Reder

2010-02-24
  

Swingerclubs und Peepshows


Die Moral der Menschen

Moralbegriffe sind dehnbar und die Menschen haben vermutlich sehr unterschiedliche Auf-
fassungen von der Moral. Rotlichtbetriebe wie Bordelle, Studios, Peepshows, Laufhäuser,
Swingerclubs, Clubsaunas, etc.,  werden zumindest offiziell von der breiten Masse aus
„moralischen“ Gründen abgelehnt.
Sie werden von der Gesellschaft nur geduldet, da sie eben für besondere sexuelle Gelüste
in Anspruch genommen werden.  Auch der Staat und die Gemeinden dulden diese Etablis-
sements nur, wenn auch aus anderen Gründen.

Einer davon ist jener, dass von der Rotlichtbranche dementsprechend Geld zu kassieren ist.
Von der Umsatz- bis zur Vergnügungssteuer hin wird bei den Betreibern abkassiert und
diese rebellieren meist nicht dagegen, weil sie ihre Ruhe haben wollen.

Rotlichtbetriebe unterliegen der Gewerbeordnung

Die Eingangs angeführten Betriebe sind ausschließlich Gewerbebetriebe und unterliegen
der Gewerbeordnung. Da finden wir es doch erstaunlich, dass der Swingerclubbetreiber
„Element6“ als „Verein der kontaktfreudigen Nachtschwärmer“  einen Swingerclub
in der Wiener Secession betreiben kann.

Erstaunliche Unterstützer

Noch erstaunlicher ist, dass sich unter den Unterstützern die Stadt Wien (Kultur), sowie
das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur befinden. Auch wenn die Bundes-
ministerin Claudia Schmied vielleicht eine glühende Anhängerin der Swingerszene sein
sollte, ein Swingerclub hat mit Kunst nichts zu tun.

 Gangbang-Partys in der Secession

Ebenfalls erstaunlich ist es, dass in der ehrwürdigen Wiener Secession einem Swingerclub-
betreiber ermöglicht wird sein Gewerbe auszuüben und anstatt Kunst, Gangbang-Partys zu
zelebrieren. Da staunen wir über die Kontakte die jener Mann haben muss, um zu so einem
Privileg zu gelangen.

Peepshow in der Kunsthalle

Vor 16 Jahre übte sich der Künstler Arnulf Rainer mit Unterstützung der Gemeinde Wien als
Peepshowbetreiber. Sein Kunstobjekt, die damals 24-jährige Elke Krystufek masturbierte
damals stundenlang vor den Augen eines kunstverstandenen Publikums.
Während Peepshowbetreiber für diese Darbietungen durch ihre Tänzerinnen so ganz neben-
bei zwanzig Prozent Vergnügungssteuer an die Gemeinde Wien bezahlen müssen, fiel die
selbe Show von Prof. Rainer unter Kunst und war nicht vergnügungssteuerpflichtig.
Bericht Krone am 3.September 1994
In einem heute geführten Telefonat mit dem  Kultursprecher der FPÖ-Wien LAbg. Mag.
Gerald Ebinger, versicherte dieser der Redaktion, dass er bezüglich Auflagen der Gewerbe-
ordnung  und eventuell aller anfallenden Abgaben gründlichst nachfragen werde.
*****

2010-02-22
  

Swingerclubverbot für Schwule?


Änderung der Klassenkampfziele

War es in Zeiten des Klassenkampfes vorrangiges Ziel der Sozialisten und Kommunisten,
Grund-, Hausbesitzer und Fabrikanten ihrer Besitztümer zu enteignen, haben sich im 21.
Jahrhundert die Ziele etwas geändert.

Da die ehemaligen Klassenkampf-Kämpfer von damals, heute selbst Besitzer von Betriebs-
stätten und Wohnhäuser (Gemeindebauten in Wien) sind, würde den Klassenkampfschmäh

niemand mehr glauben.

Meinungsenteignung und Genderwahn

Also haben sich die Genossen auf die Enteignung der  Meinungen und Standpunkte von
Andersdenkenden spezialisiert. Unter dem neuen Modewort „Diskriminierung“ wird ver-
sucht, alles und jeden der z.B. traditionsgemäß anderer Meinung ist, mittels Strafandroh-
ung zu disziplinieren.

Arbeitsstellen müssen „geschlechtsneutral“ ausgeschrieben werden, als wenn es einen

Sinn machen würde, wenn eine Baufirma einen Eisenbieger, ein Discobetreiber einen Tür-
steher sucht und dies nicht im Stelleninserat verlautbaren darf.

Natürlich auch umgekehrt hat der Genderwahn seine Blüten getrieben. Die direkte Stellen-
ausschreibung einer Kellnerin, Zimmermädchen oder Damenschneiderin sind ebenfalls

verboten und strafbar.

Andere Meinung gleicht bereits Diskriminierung

Auch die Homosexualität wurde k(r)ampfartig salonfähig gemacht. Heteros dürfen nur mehr
hinter vorgehaltener Hand, ihre Meinung über das evolutionsbedingte anormale Sexualver-
halten von Homos kundtun, um nicht als Diskriminierer zu gelten.

Eine typische Vertreterin solcher Meinungsenteigner ist die Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek. Wie erst kürzlich in diversen Presseaussendungen zu lesen war, sollen
laut ihr,  oben angeführte und die nachfolgenden  „Diskriminierungen“ strenger verfolgt

werden.

Wohnungen für Jeder(frau)mann

In Zukunft sollen auch bei der Vergabe von Wohnraum oder bei Lokalbesuchen strengere
Maßstäbe angelegt werden. Wenn z.B. ein Hausherr die Wohnungsvergabe an einen Zigeu-
nerclan verweigert weil er befürchtet, dass diese auf Grund ihrer ethnischen Herkunft even-
tuell nicht sorgsam mit den vermieteten Wohnräumen umgehen, wäre das der klassische
Fall einer Diskriminierung.

Männerclubs ade

Auch die Verweigerung des Zutrittes in ein Lokal auf Grund des Geschlechts oder der
sexueller Orientierung, ist ein schwerer Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Vorbei sind jene Zeiten, wo in domänen Männerclubs das starke Geschlecht unter sich
weilte, denn wer einer Frau den Zutritt in diesen auf Grund ihres Geschlechts ver-
wehrt wird, macht sich der Diskriminierung strafbar.

Schwule im Swingerclub

Das „Zuckerl“ an fehlinterpretierter Diskriminierung haben wir uns für den Schluss auf-
gehoben. Die Besitzer von sogenannten Swingerclubs sind am ärmsten dran. Stellen
Sie sich folgendes Szenario vor, wenn zwei Schwule einen Swingerclub betreten wollen.

Das erste Problem würde sich bereits beim Bezahlen des Eintrittsgeldes, falls es über-
haupt so weit kommt, ergeben. In diesen Clubs haben Damen in der Regel freien Ein-
tritt. Welcher der beiden Schwulen würde nun als Dame gelten, um in den Genuss des
Gratiseintritts zu gelangen?

Männerfranzösisch

Vermutlich würde der Betreiber die Beiden ohnehin abweisen, da sie ihm einen finanziellen
Schaden zufügen würden. Bei den Heteroswingers würde es aus evolutionsbedingten Grün-
den, mit absoluter Sicherheit nicht gut ankommen, wenn plötzlich zwei Männer gegenseitig
an ihrem Penis saugen, oder andere homosexuelle Praktiken vollziehen.

War Nestroy ein Hellseher?

Das die Heteros die Lokalität verlassen würden, kann sich der Clubbetreiber schon im
Vorfeld ausrechnen und er wird daher die beiden Schwulen, auf Grund ihrer sexueller
Orientierung abweisen. Damit macht er sich der Diskriminierung schuldig und könnte
bestraft werden.

Wie sang schon der Schustergeselle Knieriem in Nestroys Lumpazivagabundus: „Die

Welt steht nimmer lang..“

*****

2010-02-07
  

Inhalts-Ende

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