Urteile die mit normalem Menschenverstand nicht zu verstehen sind


Für die Vergewaltigung einer 21-jährigen Türkin gab es 6 Jahre –

für die an einer 72-jährigen Österreicherin nur 20 Monate Haft

 

Wie in etlichen Medien berichtet wird, wurden heute jene 3 Asylwerber (zwischen 16 und 18 Jahre alt) aus Afghanistan, die im vorigen Jahr in Wien eine 21-jährige Türkin in Wien vergewaltigt haben, am Wiener Landesgericht zu je fünf bzw. sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

 

Am 1. September 2015, vergewaltigte ein damals 17-jähriger Asylwerber aus Afghanistan, in Traiskirchen (NÖ) eine 72-jährige österreichische Pensionistin. Die Tat gelangte – obwohl man seitens der Behörden versuchte diese zu verheimlichen und von Welcome-Klatscher(innen) und anderen Gutmenschen sogar als Lüge und Hetze bezeichnet wurde – schlussendlich doch an die Öffentlichkeit.  Der Täter wurde im Jänner 2016, am Landesgericht Wr. Neustadt, zu lächerlichen 20 Monaten Haft verurteilt.

 

 

Da stellt sich die berechtigte Frage, warum es bei identen Straftaten, die von gleichaltrigen Tätern begangen wurden, welche sogar aus dem selben Kulturkreis stammen, zu derart unterschiedlichen Urteilen kommen kann?

 

*****

2017-01-31


Sieben Verurteilungen im Schlepper-Prozess


Schlepper haben mit Fluchthelfer nichts gemeinsam

Heute  wurde  am  Landesgericht  Wiener  Neustadt  ein richtungsweisendes Urteil gegen
das  Schlepperunwesen  gefällt.   Der Tatvorwurf:   Die  Angeklagten  sollen  im  Rahmen
einer kriminellen Organisation gewerbsmäßig als Schlepper tätig gewesen sein. Von den
acht angeklagten Männern – aus  Pakistan,  Afghanistan  und Indien – wurden 7 verurteilt.
(Die Urteile sind nicht rechtskräftig).  Ein Freispruch erfolgte.
Die  Richterin  Petra  Harbich  verhängte .– nach  stundenlanger  Beratung der Schöffen –
teilbedingte  Freiheitsstrafen  von 7 bis 28  Monaten.   Den angeklagten Asylwerbern war
vorgeworfen  worden,  dass  sie  für  illegal  eingereisten  Landsleuten  die  Weiterfahrt in
andere Länder organisiert haben sollen.   Interessanterweise  wurde  dieser  Vorwurf – an
insgesamt 43 Verhandlungstagen – kaum bestritten, wohl aber, daran verdient und somit
gewerbsmäßig  agiert  zu  haben.   Die  Anwälte  der  Verurteilten legten Nichtigkeitsbe-
schwerde und Berufung ein.
Schon  die  Verhandlungstage  waren von Protesten diverser linker Gruppierungen und Gut-
menschen-Organisationen begleitet worden.  Wie wenig Respekt aber die Angeklagten und
deren Sympathisanten einem österreichischen Gericht zollten, bewiesen lautstarke Unmuts-
äußerungen bei der Urteilsverkündung bzw. Urteilsbegründung.
Interessanterweise   jubeln  Linke  und Gutmenschen-Organisationen dem Rechtsstaat nur
dann  zu,  wenn Urteile in ihrem  Sinn gefällt werden.   Wenn dem nicht so ist,  scheut man
bei diesen nicht davor zurück,  die österreichische Justiz zu diskreditieren.
So  schreibt  heute  „Asyl in Not“  in einer Presseaussendung von einem Schandurteil und
unterstellte dem  Gericht  mit  folgendem Satz Rassismus:.. „Der Prozess gegen die soge-
nannten  ´Schlepper´ ist  Ausdruck  eines  tief verwurzelten  Rassismus in den staatlichen
Strukturen Österreichs.“
Die „ÖH – Österreichische HochschülerInnenschaft“ sieht die Urteile im „Schlepper-Prozess“
als ungerechtfertigt an und meint,  dass Menschenrechte mit Füssen getreten wurden. Für
sie war dies ein Schauprozess mit einem Scheinurteil.
„Fluchthilfe“  nennt  der   SOS-Mitmensch-Sprecher  und  selbsternannte   Sprachpolizist,
Alexander  Pollak,  in seiner heutigen  Aussendung das lukrative Geschäft mit der Schlep-
perei.   Selbst der Obmann der Gutmenschen-Organisation „Asyl in Not“, Michael Genner,
bezeichnete in der Vergangenheit  einen  Schlepper  als Dienstleister,  der auch Anspruch
auf ein angemessenes Honorar hat.
Screen: asyl-in-not.org
Also  hat  das Schleppen von Menschen nichts mit Fluchthilfe zu tun.   Pollak hätte sich mit
Genner  vorher  absprechen  sollen,  bevor  er  den Ausdruck  „Fluchthilfe“  sehr eigenwillig
interpretiert.  Immerhin sind ja beide Chefs von Gutmenschen-Organisationen.
Sogenannte  Schlepper sind Kriminelle,  die keineswegs mit jenen Personen verglichen werden
können,  die  seinerzeit  unter  dem Einsatz ihres eigenen Lebens Flüchtlinge aus den einstigen
sozialistischen Diktaturen (ehemalige Ostblockstaaten) nach Österreich brachten. Diese Flucht-
helfer  waren  selbstlose  Helden,  die  auch  keinen Anspruch auf ein „angemessenes Honorar“
erhoben.   Bei  den  Personen die nach Österreich gebracht wurden,   handelte es sich fast aus-
nahmslos um Verwandte,  Freunde oder Bekannte.
*****
2014-12-05

Österreich ist Paradies für Kinderschänder


Bereits 46(!) Mal, großteils einschlägig vorbestraft

Dass  ein Wiederholungstäter,  der schon 46(!) Mal einschlägig vorbestraft ist und sich nur
wenige  Tage nach seiner vorzeitigen Haftentlassung wieder an zwei Buben vergangen hat,
nun  zu  sieben  Jahren  Haft verurteilt worden ist und zusätzlich in eine Anstalt für geistig
abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, ist prinzipiell zu begrüßen.
 
Leider zeigt dieser Fall aber auch klar auf, dass Österreich unter rot-schwarzer Regierungs-
verantwortung  zu einem Paradies für Pädophile geworden ist.  Auch bedeutet dieses Urteil
keinesfalls,  dass  der  Sexualstraftäter  nun  auch tatsächlich zeitlich unbegrenzt in einer
Sonderanstalt festgehalten wird.
 
Bei  genauerer  Betrachtung  zeigt sich,  dass der Täter bereits 2007 in eine solche Anstalt
eingewiesen  worden ist.  Trotz negativer Stellungnahme der „BEST“ – Begutachtungs- und 
Evaluationsstelle  für Gewalt-und Sexualstraftäter,  ist der Mann am  21. Dezember vorigen
Jahres entlassen worden.
 
So hat einer der Gutachter gemeint, eine vorzeitige Entlassung sei durchaus gerechtfertigt,
da es auf den Freigängen zu keinerlei Zwischenfällen gekommen ist. Der zweite Gutachter
hielt  den  Mann  für gefährlich.   Dennoch kam der Mann frei.   Bereits sechs Tage später
nahm er geschlechtliche Handlungen an zwei Buben vor.
 
Hier  zeigt  sich  einmal  mehr,  dass  nach wie vor im Zweifel für den Täter- und gegen den
Opferschutz  entschieden  wird.   Dass  die Opfer ihr ganzes Leben sowohl unter den psych-
ischen als auch physischen Folgen des Erlebten leiden werden, scheinen die Gutachter und
Gerichte,  die  Pädophile  und  Sexualtäter mit ihren milden Urteilen meist in die Freiheit ent-
lassen, nicht zu bedenken.
 
*****

2013-03-26
 

Drei Jahre Haft für Mordversuch


Mordversuch aus religiösen Gründen

Zu  drei Jahren Haft ist in  Wiener Neustadt am  Dienstag ein  afghanischer Asylwerber
verurteilt worden. Er soll im Sommer einen Landsmann mit einem Küchenmesser in die
Brust gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben.

Auslöser der Tat dürfte ein Pornofilm gewesen sein.   Der Beschuldigte soll sein späteres
Opfer  nämlich dabei  erwischt haben,  wie es sich mit Freunden  einen Pornofilm ange-
sehen hat.
Aus  religiösen Gründen sei das für den Angeklagten aber nicht tolerierbar,  er habe sich
gedemütigt gefühlt.   Ein paar Tage später nahm sich der Angeklagte laut Staatsanwalt-
schaft  ein Küchenmesser,  ging in die Wohnung seines Opfer stach dann einmal, ohne
ein Wort zu sprechen auf den damals 19-Jährigen ein. Dann flüchtete er.  Das Tatmes-
ser  warf er in die Donau.  Wenig später  wurde er festgenommen.  Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. (Quelle: noe.orf.at)

20 Jahre Haft für „Mon Cherie“-Mordversuch

Bedenkt  man,  dass  der  Heurigenwirt  Helmut Osberger  für  das  gleiche Delikt zu 20
Jahren  Haft verurteilt wurde,  erscheint das  Strafmaß für den  Afghanen mehr als er-
staunlich.  Bekannter Weise wurde H. Osberger  vor 2 Jahren in einem Indizienprozess
verurteilt,  da er versucht haben soll,  den Spitzer Bürgermeisters, Hannes Hirtzberger,
mittels einer vergifteten „Mon Cherie“-Praline zu ermorden.

Offenbar in Ermangelung einer Praline oder möglicherweise weil das Opfer ein Diabetiker
ist, griff der afghanischer Asylwerber (der sich in seiner Heimat  sicherlich verfolgt fühlte)
einige Tage später zum Messer, um sich für eine erlittene Demütigung zu revanchieren.

Interessant ist dabei, dass der Afghane ja nicht gezwungen worden war sich den Porno-
film anzusehen, sondern lediglich sein späteres Opfer und dessen Freunde dabei ertappt
hat. Wo hier eine Demütigung stattgefunden haben soll, ist für uns ohnehin nicht nach-
vollziehbar.

Andere Herkunft, andere Sitten, andere Strafen

Aber  warum  klafft das Strafausmaß zwischen den beiden  Verurteilungen derart ausein-
ander? Wir können uns dies so nur erklären, dass Osberger möglicherweise der falschen
Religion angehört und zusätzlich keinen Migrationshintergrund aufzuweisen hat.

Zu  dieser  Annahme  kommen  wir,  weil es in  letzter Zeit häufig  zu erstaunlich  milden
Urteilen gegen Personen mit Migrationshintergrund gekommen ist. Von den urteilenden
Richter(innen) wurden dabei religiöse oder kulturelle Hintergründe als mildernd bewertet
und im Strafausmaß dementsprechend berücksichtigt.

Interessant  ist auch die Tatsache,  dass gerade  jene Personen die aus  ihren Heimatlän-
dern flüchteten,  sich in Österreich jener Delikte schuldig machten,  deretwegen  sie sich
in ihrer Heimat  verfolgt gefühlt haben.  Wegen dieser Verfolgung ersuchten sie in Öster-
reich um Asyl,  lebten aber  dann jene  kulturellen oder  religiösen Verfolgsgründe  in der
Alpenrepublik voll aus.

*****

2012-01-18
 

Probleme im Fischereiverein Dürnkrut


Müllabfuhr wider Willen

In einem Rechtsstaat sollte das Verursacherprinzip gelten, egal ob es sich um angedrohte
oder ausgesprochene Sanktionen in einem Goldhamsterzuchtverein oder um Urteile bei
Gericht handelt.   Dass dem offenbar nicht so ist, beweist Herr  Johann Istvanek,  seines
Zeichens Obmann der Fischervereins „Dürnkrut“.

 

Er ließ am sogenannten  „Hufeisenteich“   – Nähe Waidendorf/March –  folgende Be-

schilderung anbringen.

 

 

Nun ist es zwar klar, dass jeder Angler seinen Angelplatz sauber zu verlassen und seinen
verursachten Müll mitzunehmen hat.   Bei Zuwiderhandlung gegen das Sauberkeitsgebot
sind Sanktionen selbstverständlich angebracht.

 

Allerdings, dass ein Angler den Müll eines anderen  „Kollegen“  zu entsorgen hat und dies
mit einem „Lizenzentzug“ bedroht wird, wenn er dies nicht macht,  überspannt den Bogen
bei weitem.

 

Wie kommt jemand dazu,  der rund 400 Euro für die Jahreslizenz im besagten Fischerei-

revier hinblättert,  als Müllabfuhr für fremde Personen zu fungieren?   Hier ist Istvanek als

Obmann gefordert, dementsprechende Müllcontainer aufstellen und leeren zu lassen. Von

ERSTAUNLICH  dazu befragt meinte der Vereinsobmann folgendes:  „Vielleicht ist es ein
wenig unglücklich formuliert.“

 

Eine Anhäufung von unglücklichen Formulierungen

Da staunen wir aber,  dass Istvanek bezüglich seiner Formulierungen noch nichts dazuge-
lernt hat.   Denn für seine Ausdrucksweise gab es sogar schon auf ERSTAUNLICH,  seitens
eines Kommentators  harsche Kritik.   Der Vereinsobmann versuchte mit folgenden Worten:
„Die Zustimmung vom Verein zum Verkauf an die jeweilige Person ist unbedingt
abzuwarten!“   in die Eigentumsrechte  von Fischerhüttenbesitzer(innen)  einzugreifen,
wenn diese beabsichtigten ihre Hütte zu verkaufen.

 

Auch versuchte er in verbriefte Zufahrtsrechte von Hüttenbesitzer(innen) einzugreifen, in-
dem er vorschreiben wollte,  wann mit dem Pkw zugefahren werden darf.   Androhungen

von rechtlichen Schritten ließen den Fischereiobmann jedoch relativ rasch wieder auf den
Boden der Realität zurückkehren.

 

Auf der wirklich guten Webseite  www.nordbahn.com  wurde  von Kommentatoren Post-
ings eingestellt,  in denen J. Istvanek vorgeworfen wird,  im Zuge der Ausübung seiner

Funktion als Vereinsobmann „Freunderlwirtschaft“  zu betreiben,  Mitglieder nicht zu

informieren und die Belange des Vereins in Geheimsitzungen zu besprechen.

 

Diese  Vorwürfe  sind nicht  ganz von der  Hand zu weisen  und werden  dadurch gestützt,
dass es beim Fischerverein „Dürnkrut“ bis dato kein geheimes Wahlrecht bei der Vorstands-
wahl gibt. Die bisherigen Vorstandswahlen erinnern eher kommunistische Rituale, bei denen
öffentlich per Handzeichen abgestimmt wird.

 

Angriff auf Meinungsfreiheit

Aber auch mit der Kritikfähigkeit des Vereinsobmannes dürfte es nicht weit her sein, denn
Kritik an seiner Person beantwortete er mit einem medialen Angriff auf die Meinungsfrei-
heit.  Dazu bediente er sich des offiziellen Sprachrohrs des VÖAFV.  In der Fachzeitschrift
„FISCH & WASSER“  ist in der aktuellen Ausgabe auf Seite 22 folgendes zu lesen:
 
„Anonyme  Postings  auf  einer privaten  Homepage eines  unserer  Mitglieder
tragen  nicht  gerade  dazu  bei,  unser  Vereinsleben  zu  verbessern…“

 

Damit meint  J. Istvanek die Webseite  „www.nordbahn.com“ ,  auf der konstruktive Kritik

bezüglich seiner Person bzw. seines Verhalten geübt wurde.   Dem Vereinsobmann ist es
offenbar entgangen,  dass  knappe 99 Prozent aller Kommentare, egal in welchem Forum

oder Online-Zeitung unter einem Nicknamen abgegeben werden. Nur ganz wenige Perso-
nen posten unter ihrem Klarnamen. Das sind meist jene, die sich auf Grund ihrer Position
nicht vor ungerechtfertigten Sanktionen fürchten.

 

Mit dem Zitat: „..unser Vereinsleben zu verbessern…“  räumt Istvanek ein, dass ihm

mittlerweile klar geworden sein muss,  dass ihm Verein offenbar sehr viel nicht zur Zu-
friedenheit  der  Mitglieder  abläuft.  Man kann nur hoffen,  dass die  Vorstandswahl im
nächsten Jahr,  im demokratiegerechten Stil  – also geheime Wahl –  abläuft.   Ob dann
noch ein Herr Johann Istvanek Obmann des Fischereivereins  „Dürnkrut“  sein wird?  
 

*****

2011-11-01
 

Psychotests für Richter TEIL 2


Pädophiler Richter

Am Landesgericht Salzburg ist ein Richter vom Dienst suspendiert worden, weil er über

längere Zeit kinderpornografisches Material aus dem Web auf seinen privaten Rechner
heruntergeladen haben soll.

 

Ein halbes Jahr lang soll der 47-Jährige das kinderpornografische Material aus dem Inter-

net bezogen haben. Die Polizei war offenbar bei einer einschlägigen Internetrazzia über

die Protokolladresse des Computers auf den Juristen aufmerksam geworden.  (Quelle:

orf.at). Diese Meldung geistert seit heute durch sämtliche Medien in Österreich.

 

Image der Justiz ist angekratzt

Im  Regelfall sind  Richter(innen) hoch angesehene  Mitglieder unserer  Gesellschaft.
Wie aber der obig angeführte Fall beweist, befinden sich auch unter diesen schwarze

Schafe.   Ob nun Pädophilie den  Geisteskrankheiten zuzuordnen,  oder  „nur“  ein

kriminelles Verhalten ist, wagen wir nicht zu beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass es

verabscheuungswürdig und kriminell ist.

 

Gerade  unter  dem Richterstand  verursachen solche  Leute enormen Schaden.   In
letzter Zeit ist das Image der Justiz ohnehin angekratzt. Wie repräsentative Umfragen
ergaben, sank das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz enorm. Das hat auch seine
Ursachen und ist in Fehl- oder politisch motivierten Urteilen einzelner Richter(innen) zu
finden.

 

Auch Richter(innen) sind nur Menschen

Richter(innen) sind auch nur Menschen und damit dem alltäglichen Stress ausgesetzt.

Dieser kann psychische Veränderungen herbeiführen und dadurch Gemütsschwank-
ungen  oder  ärgere  psychische  Störungen  auslösen,  welche das Urteilsvermögen
trüben.   Nun ist dies gerade bei Richter(innen)  sehr problematisch,  da durch ihre
Urteile Existenzen vernichtet werden können.

 

Beispielsweise muss sich jeder Busfahrer in regelmäßigen Zeitabständen einer ärzt-
lichen Untersuchung unterziehen, ob er ob er physisch und psychisch noch in der
Lage  ist  seinen  Beruf  auszuüben.   Der gute  Mann (oder Frau)  könnte in der
Zwischenzeit Alkoholiker(in) geworden sein. Und wer würde sich schon gerne von
einem Menschen mit diesem  psychischen Problem  fahren lassen.   Auch würden
Eltern kaum ihre Kinder einem pädophil veranlagten Schülertransport-Fahrer
anvertrauen.

 

Was spricht gegen psychologische Untersuchungen?

Was spricht also dagegen,  wenn Richter(innen)  ebenfalls in gewissen  Zeitab-
ständen  ärztlich überprüft werden,  ob sie psychisch noch in der Lage sind die
Anstrengungen  des  Richteramtes  zu  tragen.   Diese ärztliche Untersuchung
müsste von einem unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.

 

Mit einer derartig  ärztlichen Untersuchung könnte  möglicherweise verhindert
werden, dass beispielsweise  eine  pädophile Figur,  über andere Menschen im
Namen der Republik urteilt.

 

*****
<<
2011-08-19
 

Part of the game


Dasselbe Spiel, aber mit SPÖ-Besetzung

Im Beitrag „Das Scheuch Urteil“ haben wir behauptet, dass die Justiz offenbar der
Politik dienlich ist. Wir begründeten dies mit den völlig unterschiedlichen Urteilen
(Strafhöhen) gegen den ÖVP-Politiker Wilhelm Heissenberger (vollendeter Wahl-
betrug) und gegen den FPÖ/FPK-Politiker Uwe Scheuch (versuchter Geschenk-
annahme als Amtsträger).

 

Dass wir mit unserem Beitrag offenbar nur an der Oberfläche gekratzt haben, be-
weist eine heutige Aussendung der FPÖ. Laut dieser soll die SPÖ-Landeshauptfrau
von Salzburg, G. Burgstaller, dasselbe Verhalten wie Scheuch an den Tag gelegt
haben.

 

Screen: Krone Zeitung (Printausgabe vom 07.08.11)

 

Zusätzlich soll Burgstaller mit dem russischen Investor in Kontakt getreten sein und

im Voraus 800.000,- Euro für die Osterfestspiele kassiert haben. Diese sollten eine

Art Anzahlung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gewesen sein. Nach der

Staatsbürgerschaftsverleihung sollten noch weitere 1,2 Millionen Euro fließen.

 

Nun soll das Verhalten von Burgstaller kein Persilschein für Scheuch sein. Allerdings
finden wir es erstaunlich, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Ermittlungen
gegen  Burgstaller einstellte.  In der Folge gab es keine Anklage,  kein Verfahren
und somit auch keine Verurteilung.

 

Politische Gegner mit Hilfe der Justiz eliminieren?

Offenbar wurde hier von einer politisch orientierten Justiz mit zweierlei Maß ge-
messen. Ob sich die bei der Justiz intervenierenden Parteien damit einen Gefallen

getan haben, sei dahingestellt. Möglicherweise wird sich die Gangart gegen Uwe
Scheuch als Bumerang erweisen.

 

Selbst rechtsunkundige Personen können damit erkennen, dass man mittels der

Justiz eine aufstrebende und immer stärker werdende FPÖ politisch abtöten will.

Das ganze Justizdebakel rund um Uwe Scheuch erinnert uns an Politprozesse a la

Kasachstan.

 

Ach ja, ist dort nicht ein ehemaliger SPÖ-Spitzenpolitiker als Berater des Diktators

Nasarbajew tätig? Möglicherweise kamen von dort (un)geeignete Ratschläge, wie
man sich eines politischen Gegners entledigen soll,  wenn man diesen bei freien
Wahlen nicht schlagen kann.

 

Nazi ist out, Einsperren ist in

Das ganze Szenario erinnert an ein wenig an die seinerzeitige Waldheim – Bundes-

präsidentenwahl.  Damals  begnügte man sich aber noch den politischen Gegner
samt seinem Pferd in die Nazi-Ecke zu stellen.  Diese Gangart ist aber völlig  aus-
gereizt und lockt niemanden mehr hinter dem Ofen hervor.

 

Offenbar  glaubt man nun  ein neues Wundermittel gegen unliebsame politische

Mitbewerber gefunden zu haben. Man lässt sie verurteilen und einsperren. Dass
diese Methode mit absoluter Sicherheit nach hinten losgehen wird, dass können
sich die Initiatoren solcher fragwürdigen Methoden schon jetzt ins Parteiprogramm
schreiben.  Die Polit-Strategen in der FPÖ werden solche undemokratischen Vor-
gehensweisen tunlichst auszunützen zu wissen.

 

Das Traurige dabei ist nur, dass Kräfte in der  Justiz bei diesen politischen Spielen
mitmachen und dabei das ohnehin schon angekratzte Image der Gerichtsbarkeit
noch mehr verschlechtern.  Es  gibt genügend anständige  Personen im Justiz-
apparat.  Diese  sollten  schnellstens  aufstehen  und  den politisch motivierten
Trauerspielen  ein  Ende  setzen,  bevor  Österreich  auf  derselben  Stufe wie
Kasachstan steht.

 

*****

2011-08-07
 

Witzpartei ÖVP


ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger

Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen. Anstatt den Mann mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm die  VP-Gemeinderäte in einer  Fraktionssitzung am selbigen Tag,  noch dass
Vertrauen aus.
Da erscheint  es doch direkt erfreulich,  dass er sich wenigstens  dazu entschlossen hatte,
mit 31. Oktober zurückzutreten.  Bleibt nur noch die Frage offen, wie ein Politiker der ein
Grundrecht einer Demokratie mit Füssen tritt, überhaupt noch einen einzigen Tag im Amt
bleiben kann.

ÖVP-Innenministerin als politische Slalom-Meisterin

Zuerst versuchte die steinerne Lady Maria Fekter die FPÖ rechts zu überholen. Arigona
Zogaj  und die Kosovo-Zwillinge Daniella und Dorentina Komani, sind mittlerweile jedem
Österreicher ein Begriff.
Als  dann die  Steiermark-Wahl nicht ganz dem  Geschmack der  ÖVP entsprach und die
Wien-Wahl für die Schwarzen in einem Desaster endete, drehte sich die Innenministerin
um 180 Grad.
Sie feuerte den obersten Beamten  der Fremdenpolizei  und ermöglicht den abgeschob-
enen Personen die Wiedereinreise nach Österreich.  Damit hat sie die Grünen eindeutig
auf der linken Spur überholt.  Hoffentlich  können wir im alpinen Skisport bei den heuri-
gen Slalom-Meisterschaften ebensolche Bravourstücke erleben.

ÖVP Justiz-Irrtums-Ministerin

Nachdem die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner die „Bawag-Bande“ samt ihren
Boss Helmut Elsner  so richtig  schön verknackt hatte,  avancierte  sie ganz zufällig zur
Justizministerin.  Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow stieg eben-
falls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär von Bandion-Ortner auf.
Nun stellt just die Generalprokuratur als  oberste Anklagevertretung  fest, dass  etliche
Angeklagte im Bawag-Prozess freizusprechen gewesen wären. Noch dazu seien Urteils-
begründungen mangelhaft ausgeführt worden, was wahrscheinlich zur Folge hat, dass
der Bawag-Prozess wiederholt werden muss.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welch fachlicher  Qualifikation Frau Bandion-Ort-
ner, das Amt der Justizministerin erhielt und sich in diesem halten kann. Ihr emotionales
Plädoyer für die Mitbenützung der Busspuren in der Neustift- und Burggasse, wird wohl
kaum Anlass dafür gewesen sein.

Jedenfalls befinden sich Wilhelm Heissenberger, Maria Fekter und Claudia Bandion Ort-
ner noch immer in Amt und Würden.  Mit diesen drei  Personen in politischen Ämtern, ist
die ÖVP  nicht mehr ernst zu nehmen und  daher zur Witzpartei der österreichischen Polit-
landschaft mutiert.
*****
2010-10-20
 

Wenn Rechtsbrecher das Gesetz vertreten

 

Alles nach dem Gesetz?

Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich  in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.

Wirklich Notwehr?

Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Gutachten liegt vor

Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.

Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.

Überfordert?

Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.

Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am  Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.

Verfolgungsjagd mit traurigem Ende

In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.

Polizisten handelten verwantwortungsvoll

Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.

Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.

Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.

Was bringt die Polizei in Verruf?

Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.

Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.

Zweierlei Maß

Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.

Rechtsbrecher vertritt das Recht

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.

Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener  Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.

Stauni
  
2009-10-14
  

Blinde Justitia

  

Hohe Haftstrafe für falsches Parken

Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
      
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4  1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
      
     
       Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle

Realitätsfremde Urteile

Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
     
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
               Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
               3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
              Taten genau 365 Tage absitzen.
     
Wien:     Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
             Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste 
             Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
             einzigen Tag in der Zelle sitzen.
     
Wien:    Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
            ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der 
            Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
            dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
           Toten 90 Tage im  Gefängnis sitzen.
  

Behörde hat verschlafen

Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
   
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
   

Blinde Justitia

Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
     
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist. 
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
   
 Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
    
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
     
Stauni
 
2009-02-05

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten