Für die Vergewaltigung einer 21-jährigen Türkin gab es 6 Jahre –
für die an einer 72-jährigen Österreicherin nur 20 Monate Haft
Wie in etlichen Medien berichtet wird, wurden heute jene 3 Asylwerber (zwischen 16 und 18 Jahre alt) aus Afghanistan, die im vorigen Jahr in Wien eine 21-jährige Türkin in Wien vergewaltigt haben, am Wiener Landesgericht zu je fünf bzw. sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Am 1. September 2015, vergewaltigte ein damals 17-jähriger Asylwerber aus Afghanistan, in Traiskirchen (NÖ) eine 72-jährige österreichische Pensionistin. Die Tat gelangte – obwohl man seitens der Behörden versuchte diese zu verheimlichen und von Welcome-Klatscher(innen) und anderen Gutmenschen sogar als Lüge und Hetze bezeichnet wurde – schlussendlich doch an die Öffentlichkeit. Der Täter wurde im Jänner 2016, am Landesgericht Wr. Neustadt, zu lächerlichen 20 Monaten Haft verurteilt.
Da stellt sich die berechtigte Frage, warum es bei identen Straftaten, die von gleichaltrigen Tätern begangen wurden, welche sogar aus dem selben Kulturkreis stammen, zu derart unterschiedlichen Urteilen kommen kann?
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2017-01-31
Schlepper haben mit Fluchthelfer nichts gemeinsam
Heute wurde am Landesgericht Wiener Neustadt ein richtungsweisendes Urteil gegen
das Schlepperunwesen gefällt. Der Tatvorwurf: Die Angeklagten sollen im Rahmen
einer kriminellen Organisation gewerbsmäßig als Schlepper tätig gewesen sein. Von den
acht angeklagten Männern – aus Pakistan, Afghanistan und Indien – wurden 7 verurteilt.
(Die Urteile sind nicht rechtskräftig). Ein Freispruch erfolgte.
Die Richterin Petra Harbich verhängte .– nach stundenlanger Beratung der Schöffen –
teilbedingte Freiheitsstrafen von 7 bis 28 Monaten. Den angeklagten Asylwerbern war
vorgeworfen worden, dass sie für illegal eingereisten Landsleuten die Weiterfahrt in
andere Länder organisiert haben sollen. Interessanterweise wurde dieser Vorwurf – an
insgesamt 43 Verhandlungstagen – kaum bestritten, wohl aber, daran verdient und somit
gewerbsmäßig agiert zu haben. Die Anwälte der Verurteilten legten Nichtigkeitsbe-
schwerde und Berufung ein.
Schon die Verhandlungstage waren von Protesten diverser linker Gruppierungen und Gut-
menschen-Organisationen begleitet worden. Wie wenig Respekt aber die Angeklagten und
deren Sympathisanten einem österreichischen Gericht zollten, bewiesen lautstarke Unmuts-
äußerungen bei der Urteilsverkündung bzw. Urteilsbegründung.
Interessanterweise jubeln Linke und Gutmenschen-Organisationen dem Rechtsstaat nur
dann zu, wenn Urteile in ihrem Sinn gefällt werden. Wenn dem nicht so ist, scheut man
bei diesen nicht davor zurück, die österreichische Justiz zu diskreditieren.
So schreibt heute „Asyl in Not“ in einer Presseaussendung von einem Schandurteil und
unterstellte dem Gericht mit folgendem Satz Rassismus:.. „Der Prozess gegen die soge-
nannten ´Schlepper´ ist Ausdruck eines tief verwurzelten Rassismus in den staatlichen
Strukturen Österreichs.“
Die „ÖH – Österreichische HochschülerInnenschaft“ sieht die Urteile im „Schlepper-Prozess“
als ungerechtfertigt an und meint, dass Menschenrechte mit Füssen getreten wurden. Für
sie war dies ein Schauprozess mit einem Scheinurteil.
„Fluchthilfe“ nennt der SOS-Mitmensch-Sprecher und selbsternannte Sprachpolizist,
Alexander Pollak, in seiner heutigen Aussendung das lukrative Geschäft mit der Schlep-
perei. Selbst der Obmann der Gutmenschen-Organisation „Asyl in Not“, Michael Genner,
bezeichnete in der Vergangenheit einen Schlepper als Dienstleister, der auch Anspruch
auf ein angemessenes Honorar hat.
Screen: asyl-in-not.org
Also hat das Schleppen von Menschen nichts mit Fluchthilfe zu tun. Pollak hätte sich mit
Genner vorher absprechen sollen, bevor er den Ausdruck „Fluchthilfe“ sehr eigenwillig
interpretiert. Immerhin sind ja beide Chefs von Gutmenschen-Organisationen.
Sogenannte Schlepper sind Kriminelle, die keineswegs mit jenen Personen verglichen werden
können, die seinerzeit unter dem Einsatz ihres eigenen Lebens Flüchtlinge aus den einstigen
sozialistischen Diktaturen (ehemalige Ostblockstaaten) nach Österreich brachten. Diese Flucht-
helfer waren selbstlose Helden, die auch keinen Anspruch auf ein „angemessenes Honorar“
erhoben. Bei den Personen die nach Österreich gebracht wurden, handelte es sich fast aus-
nahmslos um Verwandte, Freunde oder Bekannte.
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2014-12-05
Bereits 46(!) Mal, großteils einschlägig vorbestraft
Dass ein Wiederholungstäter, der schon 46(!) Mal einschlägig vorbestraft ist und sich nur
wenige Tage nach seiner vorzeitigen Haftentlassung wieder an zwei Buben vergangen hat,
nun zu sieben Jahren Haft verurteilt worden ist und zusätzlich in eine Anstalt für geistig
abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, ist prinzipiell zu begrüßen.
Leider zeigt dieser Fall aber auch klar auf, dass Österreich unter rot-schwarzer Regierungs-
verantwortung zu einem Paradies für Pädophile geworden ist. Auch bedeutet dieses Urteil
keinesfalls, dass der Sexualstraftäter nun auch tatsächlich zeitlich unbegrenzt in einer
Sonderanstalt festgehalten wird.
Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass der Täter bereits 2007 in eine solche Anstalt
eingewiesen worden ist. Trotz negativer Stellungnahme der „BEST“ – Begutachtungs- und
Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter, ist der Mann am 21. Dezember vorigen
Jahres entlassen worden.
So hat einer der Gutachter gemeint, eine vorzeitige Entlassung sei durchaus gerechtfertigt,
da es auf den Freigängen zu keinerlei Zwischenfällen gekommen ist. Der zweite Gutachter
hielt den Mann für gefährlich. Dennoch kam der Mann frei. Bereits sechs Tage später
nahm er geschlechtliche Handlungen an zwei Buben vor.
Hier zeigt sich einmal mehr, dass nach wie vor im Zweifel für den Täter- und gegen den
Opferschutz entschieden wird. Dass die Opfer ihr ganzes Leben sowohl unter den psych-
ischen als auch physischen Folgen des Erlebten leiden werden, scheinen die Gutachter und
Gerichte, die Pädophile und Sexualtäter mit ihren milden Urteilen meist in die Freiheit ent-
lassen, nicht zu bedenken.
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2013-03-26
Mordversuch aus religiösen Gründen
Zu drei Jahren Haft ist in Wiener Neustadt am Dienstag ein afghanischer Asylwerber
verurteilt worden. Er soll im Sommer einen Landsmann mit einem Küchenmesser in die
Brust gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben.
Auslöser der Tat dürfte ein Pornofilm gewesen sein. Der Beschuldigte soll sein späteres
Opfer nämlich dabei erwischt haben, wie es sich mit Freunden einen Pornofilm ange-
sehen hat.
Aus religiösen Gründen sei das für den Angeklagten aber nicht tolerierbar, er habe sich
gedemütigt gefühlt. Ein paar Tage später nahm sich der Angeklagte laut Staatsanwalt-
schaft ein Küchenmesser, ging in die Wohnung seines Opfer stach dann einmal, ohne
ein Wort zu sprechen auf den damals 19-Jährigen ein. Dann flüchtete er. Das Tatmes-
ser warf er in die Donau. Wenig später wurde er festgenommen. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. (Quelle: noe.orf.at)
20 Jahre Haft für „Mon Cherie“-Mordversuch
Bedenkt man, dass der Heurigenwirt Helmut Osberger für das gleiche Delikt zu 20
Jahren Haft verurteilt wurde, erscheint das Strafmaß für den Afghanen mehr als er-
staunlich. Bekannter Weise wurde H. Osberger vor 2 Jahren in einem Indizienprozess
verurteilt, da er versucht haben soll, den Spitzer Bürgermeisters, Hannes Hirtzberger,
mittels einer vergifteten „Mon Cherie“-Praline zu ermorden.
Offenbar in Ermangelung einer Praline oder möglicherweise weil das Opfer ein Diabetiker
ist, griff der afghanischer Asylwerber (der sich in seiner Heimat sicherlich verfolgt fühlte)
einige Tage später zum Messer, um sich für eine erlittene Demütigung zu revanchieren.
Interessant ist dabei, dass der Afghane ja nicht gezwungen worden war sich den Porno-
film anzusehen, sondern lediglich sein späteres Opfer und dessen Freunde dabei ertappt
hat. Wo hier eine Demütigung stattgefunden haben soll, ist für uns ohnehin nicht nach-
vollziehbar.
Andere Herkunft, andere Sitten, andere Strafen
Aber warum klafft das Strafausmaß zwischen den beiden Verurteilungen derart ausein-
ander? Wir können uns dies so nur erklären, dass Osberger möglicherweise der falschen
Religion angehört und zusätzlich keinen Migrationshintergrund aufzuweisen hat.
Zu dieser Annahme kommen wir, weil es in letzter Zeit häufig zu erstaunlich milden
Urteilen gegen Personen mit Migrationshintergrund gekommen ist. Von den urteilenden
Richter(innen) wurden dabei religiöse oder kulturelle Hintergründe als mildernd bewertet
und im Strafausmaß dementsprechend berücksichtigt.
Interessant ist auch die Tatsache, dass gerade jene Personen die aus ihren Heimatlän-
dern flüchteten, sich in Österreich jener Delikte schuldig machten, deretwegen sie sich
in ihrer Heimat verfolgt gefühlt haben. Wegen dieser Verfolgung ersuchten sie in Öster-
reich um Asyl, lebten aber dann jene kulturellen oder religiösen Verfolgsgründe in der
Alpenrepublik voll aus.
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2012-01-18
Müllabfuhr wider Willen
In einem Rechtsstaat sollte das Verursacherprinzip gelten, egal ob es sich um angedrohte
oder ausgesprochene Sanktionen in einem Goldhamsterzuchtverein oder um Urteile bei
Gericht handelt. Dass dem offenbar nicht so ist, beweist Herr Johann Istvanek, seines
Zeichens Obmann der Fischervereins „Dürnkrut“.
Er ließ am sogenannten „Hufeisenteich“ – Nähe Waidendorf/March – folgende Be-
schilderung anbringen.
Nun ist es zwar klar, dass jeder Angler seinen Angelplatz sauber zu verlassen und seinen
verursachten Müll mitzunehmen hat. Bei Zuwiderhandlung gegen das Sauberkeitsgebot
sind Sanktionen selbstverständlich angebracht.
Allerdings, dass ein Angler den Müll eines anderen „Kollegen“ zu entsorgen hat und dies
mit einem „Lizenzentzug“ bedroht wird, wenn er dies nicht macht, überspannt den Bogen
bei weitem.
Wie kommt jemand dazu, der rund 400 Euro für die Jahreslizenz im besagten Fischerei-
revier hinblättert, als Müllabfuhr für fremde Personen zu fungieren? Hier ist Istvanek als
Obmann gefordert, dementsprechende Müllcontainer aufstellen und leeren zu lassen. Von
ERSTAUNLICH dazu befragt meinte der Vereinsobmann folgendes: „Vielleicht ist es ein
wenig unglücklich formuliert.“
Eine Anhäufung von unglücklichen Formulierungen
Da staunen wir aber, dass Istvanek bezüglich seiner Formulierungen noch nichts dazuge-
lernt hat. Denn für seine Ausdrucksweise gab es sogar schon auf ERSTAUNLICH, seitens
eines Kommentators harsche Kritik. Der Vereinsobmann versuchte mit folgenden Worten:
„Die Zustimmung vom Verein zum Verkauf an die jeweilige Person ist unbedingt
abzuwarten!“ in die Eigentumsrechte von Fischerhüttenbesitzer(innen) einzugreifen,
wenn diese beabsichtigten ihre Hütte zu verkaufen.
Auch versuchte er in verbriefte Zufahrtsrechte von Hüttenbesitzer(innen) einzugreifen, in-
dem er vorschreiben wollte, wann mit dem Pkw zugefahren werden darf. Androhungen
von rechtlichen Schritten ließen den Fischereiobmann jedoch relativ rasch wieder auf den
Boden der Realität zurückkehren.
Auf der wirklich guten Webseite www.nordbahn.com wurde von Kommentatoren Post-
ings eingestellt, in denen J. Istvanek vorgeworfen wird, im Zuge der Ausübung seiner
Funktion als Vereinsobmann „Freunderlwirtschaft“ zu betreiben, Mitglieder nicht zu
informieren und die Belange des Vereins in Geheimsitzungen zu besprechen.
Diese Vorwürfe sind nicht ganz von der Hand zu weisen und werden dadurch gestützt,
dass es beim Fischerverein „Dürnkrut“ bis dato kein geheimes Wahlrecht bei der Vorstands-
wahl gibt. Die bisherigen Vorstandswahlen erinnern eher kommunistische Rituale, bei denen
öffentlich per Handzeichen abgestimmt wird.
Angriff auf Meinungsfreiheit
Aber auch mit der Kritikfähigkeit des Vereinsobmannes dürfte es nicht weit her sein, denn
Kritik an seiner Person beantwortete er mit einem medialen Angriff auf die Meinungsfrei-
heit. Dazu bediente er sich des offiziellen Sprachrohrs des VÖAFV. In der Fachzeitschrift
„FISCH & WASSER“ ist in der aktuellen Ausgabe auf Seite 22 folgendes zu lesen:
„Anonyme Postings auf einer privaten Homepage eines unserer Mitglieder
tragen nicht gerade dazu bei, unser Vereinsleben zu verbessern…“
Damit meint J. Istvanek die Webseite „www.nordbahn.com“ , auf der konstruktive Kritik
bezüglich seiner Person bzw. seines Verhalten geübt wurde. Dem Vereinsobmann ist es
offenbar entgangen, dass knappe 99 Prozent aller Kommentare, egal in welchem Forum
oder Online-Zeitung unter einem Nicknamen abgegeben werden. Nur ganz wenige Perso-
nen posten unter ihrem Klarnamen. Das sind meist jene, die sich auf Grund ihrer Position
nicht vor ungerechtfertigten Sanktionen fürchten.
Mit dem Zitat: „..unser Vereinsleben zu verbessern…“ räumt Istvanek ein, dass ihm
mittlerweile klar geworden sein muss, dass ihm Verein offenbar sehr viel nicht zur Zu-
friedenheit der Mitglieder abläuft. Man kann nur hoffen, dass die Vorstandswahl im
nächsten Jahr, im demokratiegerechten Stil – also geheime Wahl – abläuft. Ob dann
noch ein Herr Johann Istvanek Obmann des Fischereivereins „Dürnkrut“ sein wird?
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2011-11-01
Pädophiler Richter
Am Landesgericht Salzburg ist ein Richter vom Dienst suspendiert worden, weil er über
längere Zeit kinderpornografisches Material aus dem Web auf seinen privaten Rechner
heruntergeladen haben soll.
Ein halbes Jahr lang soll der 47-Jährige das kinderpornografische Material aus dem Inter-
net bezogen haben. Die Polizei war offenbar bei einer einschlägigen Internetrazzia über
die Protokolladresse des Computers auf den Juristen aufmerksam geworden. (Quelle:
orf.at). Diese Meldung geistert seit heute durch sämtliche Medien in Österreich.
Image der Justiz ist angekratzt
Im Regelfall sind Richter(innen) hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft.
Wie aber der obig angeführte Fall beweist, befinden sich auch unter diesen schwarze
Schafe. Ob nun Pädophilie den Geisteskrankheiten zuzuordnen, oder „nur“ ein
kriminelles Verhalten ist, wagen wir nicht zu beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass es
verabscheuungswürdig und kriminell ist.
Gerade unter dem Richterstand verursachen solche Leute enormen Schaden. In
letzter Zeit ist das Image der Justiz ohnehin angekratzt. Wie repräsentative Umfragen
ergaben, sank das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz enorm. Das hat auch seine
Ursachen und ist in Fehl- oder politisch motivierten Urteilen einzelner Richter(innen) zu
finden.
Auch Richter(innen) sind nur Menschen
Richter(innen) sind auch nur Menschen und damit dem alltäglichen Stress ausgesetzt.
Dieser kann psychische Veränderungen herbeiführen und dadurch Gemütsschwank-
ungen oder ärgere psychische Störungen auslösen, welche das Urteilsvermögen
trüben. Nun ist dies gerade bei Richter(innen) sehr problematisch, da durch ihre
Urteile Existenzen vernichtet werden können.
Beispielsweise muss sich jeder Busfahrer in regelmäßigen Zeitabständen einer ärzt-
lichen Untersuchung unterziehen, ob er ob er physisch und psychisch noch in der
Lage ist seinen Beruf auszuüben. Der gute Mann (oder Frau) könnte in der
Zwischenzeit Alkoholiker(in) geworden sein. Und wer würde sich schon gerne von
einem Menschen mit diesem psychischen Problem fahren lassen. Auch würden
Eltern kaum ihre Kinder einem pädophil veranlagten Schülertransport-Fahrer
anvertrauen.
Was spricht gegen psychologische Untersuchungen?
Was spricht also dagegen, wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitab-
ständen ärztlich überprüft werden, ob sie psychisch noch in der Lage sind die
Anstrengungen des Richteramtes zu tragen. Diese ärztliche Untersuchung
müsste von einem unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.
Mit einer derartig ärztlichen Untersuchung könnte möglicherweise verhindert
werden, dass beispielsweise eine pädophile Figur, über andere Menschen im
Namen der Republik urteilt.
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2011-08-19
Dasselbe Spiel, aber mit SPÖ-Besetzung
Im Beitrag „Das Scheuch Urteil“ haben wir behauptet, dass die Justiz offenbar der
Politik dienlich ist. Wir begründeten dies mit den völlig unterschiedlichen Urteilen
(Strafhöhen) gegen den ÖVP-Politiker Wilhelm Heissenberger (vollendeter Wahl-
betrug) und gegen den FPÖ/FPK-Politiker Uwe Scheuch (versuchter Geschenk-
annahme als Amtsträger).
Dass wir mit unserem Beitrag offenbar nur an der Oberfläche gekratzt haben, be-
weist eine heutige Aussendung der FPÖ. Laut dieser soll die SPÖ-Landeshauptfrau
von Salzburg, G. Burgstaller, dasselbe Verhalten wie Scheuch an den Tag gelegt
haben.
Screen: Krone Zeitung (Printausgabe vom 07.08.11)
Zusätzlich soll Burgstaller mit dem russischen Investor in Kontakt getreten sein und
im Voraus 800.000,- Euro für die Osterfestspiele kassiert haben. Diese sollten eine
Art Anzahlung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gewesen sein. Nach der
Staatsbürgerschaftsverleihung sollten noch weitere 1,2 Millionen Euro fließen.
Nun soll das Verhalten von Burgstaller kein Persilschein für Scheuch sein. Allerdings
finden wir es erstaunlich, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Ermittlungen
gegen Burgstaller einstellte. In der Folge gab es keine Anklage, kein Verfahren
und somit auch keine Verurteilung.
Politische Gegner mit Hilfe der Justiz eliminieren?
Offenbar wurde hier von einer politisch orientierten Justiz mit zweierlei Maß ge-
messen. Ob sich die bei der Justiz intervenierenden Parteien damit einen Gefallen
getan haben, sei dahingestellt. Möglicherweise wird sich die Gangart gegen Uwe
Scheuch als Bumerang erweisen.
Selbst rechtsunkundige Personen können damit erkennen, dass man mittels der
Justiz eine aufstrebende und immer stärker werdende FPÖ politisch abtöten will.
Das ganze Justizdebakel rund um Uwe Scheuch erinnert uns an Politprozesse a la
Kasachstan.
Ach ja, ist dort nicht ein ehemaliger SPÖ-Spitzenpolitiker als Berater des Diktators
Nasarbajew tätig? Möglicherweise kamen von dort (un)geeignete Ratschläge, wie
man sich eines politischen Gegners entledigen soll, wenn man diesen bei freien
Wahlen nicht schlagen kann.
Nazi ist out, Einsperren ist in
Das ganze Szenario erinnert an ein wenig an die seinerzeitige Waldheim – Bundes-
präsidentenwahl. Damals begnügte man sich aber noch den politischen Gegner
samt seinem Pferd in die Nazi-Ecke zu stellen. Diese Gangart ist aber völlig aus-
gereizt und lockt niemanden mehr hinter dem Ofen hervor.
Offenbar glaubt man nun ein neues Wundermittel gegen unliebsame politische
Mitbewerber gefunden zu haben. Man lässt sie verurteilen und einsperren. Dass
diese Methode mit absoluter Sicherheit nach hinten losgehen wird, dass können
sich die Initiatoren solcher fragwürdigen Methoden schon jetzt ins Parteiprogramm
schreiben. Die Polit-Strategen in der FPÖ werden solche undemokratischen Vor-
gehensweisen tunlichst auszunützen zu wissen.
Das Traurige dabei ist nur, dass Kräfte in der Justiz bei diesen politischen Spielen
mitmachen und dabei das ohnehin schon angekratzte Image der Gerichtsbarkeit
noch mehr verschlechtern. Es gibt genügend anständige Personen im Justiz-
apparat. Diese sollten schnellstens aufstehen und den politisch motivierten
Trauerspielen ein Ende setzen, bevor Österreich auf derselben Stufe wie
Kasachstan steht.
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2011-08-07
ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger
Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen. Anstatt den Mann mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm die VP-Gemeinderäte in einer Fraktionssitzung am selbigen Tag, noch dass
Vertrauen aus.
Da erscheint es doch direkt erfreulich, dass er sich wenigstens dazu entschlossen hatte,
mit 31. Oktober zurückzutreten. Bleibt nur noch die Frage offen, wie ein Politiker der ein
Grundrecht einer Demokratie mit Füssen tritt, überhaupt noch einen einzigen Tag im Amt
bleiben kann.
ÖVP-Innenministerin als politische Slalom-Meisterin
Zuerst versuchte die steinerne Lady Maria Fekter die FPÖ rechts zu überholen. Arigona
Zogaj und die Kosovo-Zwillinge Daniella und Dorentina Komani, sind mittlerweile jedem
Österreicher ein Begriff.
Als dann die Steiermark-Wahl nicht ganz dem Geschmack der ÖVP entsprach und die
Wien-Wahl für die Schwarzen in einem Desaster endete, drehte sich die Innenministerin
um 180 Grad.
Sie feuerte den obersten Beamten der Fremdenpolizei und ermöglicht den abgeschob-
enen Personen die Wiedereinreise nach Österreich. Damit hat sie die Grünen eindeutig
auf der linken Spur überholt. Hoffentlich können wir im alpinen Skisport bei den heuri-
gen Slalom-Meisterschaften ebensolche Bravourstücke erleben.
ÖVP Justiz-Irrtums-Ministerin
Nachdem die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner die „Bawag-Bande“ samt ihren
Boss Helmut Elsner so richtig schön verknackt hatte, avancierte sie ganz zufällig zur
Justizministerin. Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow stieg eben-
falls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär von Bandion-Ortner auf.
Nun stellt just die Generalprokuratur als oberste Anklagevertretung fest, dass etliche
Angeklagte im Bawag-Prozess freizusprechen gewesen wären. Noch dazu seien Urteils-
begründungen mangelhaft ausgeführt worden, was wahrscheinlich zur Folge hat, dass
der Bawag-Prozess wiederholt werden muss.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welch fachlicher Qualifikation Frau Bandion-Ort-
ner, das Amt der Justizministerin erhielt und sich in diesem halten kann. Ihr emotionales
Plädoyer für die Mitbenützung der Busspuren in der Neustift- und Burggasse, wird wohl
kaum Anlass dafür gewesen sein.
Jedenfalls befinden sich Wilhelm Heissenberger, Maria Fekter und Claudia Bandion Ort-
ner noch immer in Amt und Würden. Mit diesen drei Personen in politischen Ämtern, ist
die ÖVP nicht mehr ernst zu nehmen und daher zur Witzpartei der österreichischen Polit-
landschaft mutiert.
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2010-10-20
Alles nach dem Gesetz?
Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.
Wirklich Notwehr?
Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.
Gutachten liegt vor
Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.
Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.
Überfordert?
Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.
Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.
Verfolgungsjagd mit traurigem Ende
In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.
Polizisten handelten verwantwortungsvoll
Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.
Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.
Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.
Was bringt die Polizei in Verruf?
Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.
Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.
Zweierlei Maß
Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.
Rechtsbrecher vertritt das Recht
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.
Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.
Stauni
2009-10-14
Hohe Haftstrafe für falsches Parken
Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4 1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle
Realitätsfremde Urteile
Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
Taten genau 365 Tage absitzen.
Wien: Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste
Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
einzigen Tag in der Zelle sitzen.
Wien: Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der
Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
Toten 90 Tage im Gefängnis sitzen.
Behörde hat verschlafen
Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
Blinde Justitia
Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist.
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
Stauni
2009-02-05