Schlepper haben mit Fluchthelfer nichts gemeinsam
Heute wurde am Landesgericht Wiener Neustadt ein richtungsweisendes Urteil gegen das Schlepperunwesen gefällt. Der Tatvorwurf: Die Angeklagten sollen im Rahmen einer kriminellen Organisation gewerbsmäßig als Schlepper tätig gewesen sein. Von den acht angeklagten Männern – aus Pakistan, Afghanistan und Indien – wurden 7 verurteilt. (Die Urteile sind nicht rechtskräftig). Ein Freispruch erfolgte. Die Richterin Petra Harbich verhängte .– nach stundenlanger Beratung der Schöffen – teilbedingte Freiheitsstrafen von 7 bis 28 Monaten. Den angeklagten Asylwerbern war vorgeworfen worden, dass sie für illegal eingereisten Landsleuten die Weiterfahrt in andere Länder organisiert haben sollen. Interessanterweise wurde dieser Vorwurf – an insgesamt 43 Verhandlungstagen – kaum bestritten, wohl aber, daran verdient und somit gewerbsmäßig agiert zu haben. Die Anwälte der Verurteilten legten Nichtigkeitsbe- schwerde und Berufung ein. Schon die Verhandlungstage waren von Protesten diverser linker Gruppierungen und Gut- menschen-Organisationen begleitet worden. Wie wenig Respekt aber die Angeklagten und deren Sympathisanten einem österreichischen Gericht zollten, bewiesen lautstarke Unmuts- äußerungen bei der Urteilsverkündung bzw. Urteilsbegründung. Interessanterweise jubeln Linke und Gutmenschen-Organisationen dem Rechtsstaat nur dann zu, wenn Urteile in ihrem Sinn gefällt werden. Wenn dem nicht so ist, scheut man bei diesen nicht davor zurück, die österreichische Justiz zu diskreditieren. So schreibt heute „Asyl in Not“ in einer Presseaussendung von einem Schandurteil und unterstellte dem Gericht mit folgendem Satz Rassismus:.. „Der Prozess gegen die soge- nannten ´Schlepper´ ist Ausdruck eines tief verwurzelten Rassismus in den staatlichen Strukturen Österreichs.“ Die „ÖH – Österreichische HochschülerInnenschaft“ sieht die Urteile im „Schlepper-Prozess“ als ungerechtfertigt an und meint, dass Menschenrechte mit Füssen getreten wurden. Für sie war dies ein Schauprozess mit einem Scheinurteil. „Fluchthilfe“ nennt der SOS-Mitmensch-Sprecher und selbsternannte Sprachpolizist, Alexander Pollak, in seiner heutigen Aussendung das lukrative Geschäft mit der Schlep- perei. Selbst der Obmann der Gutmenschen-Organisation „Asyl in Not“, Michael Genner, bezeichnete in der Vergangenheit einen Schlepper als Dienstleister, der auch Anspruch auf ein angemessenes Honorar hat.
Screen: asyl-in-not.org
Also hat das Schleppen von Menschen nichts mit Fluchthilfe zu tun. Pollak hätte sich mit
Genner vorher absprechen sollen, bevor er den Ausdruck „Fluchthilfe“ sehr eigenwillig
interpretiert. Immerhin sind ja beide Chefs von Gutmenschen-Organisationen.
Sogenannte Schlepper sind Kriminelle, die keineswegs mit jenen Personen verglichen werden
können, die seinerzeit unter dem Einsatz ihres eigenen Lebens Flüchtlinge aus den einstigen
sozialistischen Diktaturen (ehemalige Ostblockstaaten) nach Österreich brachten. Diese Flucht-
helfer waren selbstlose Helden, die auch keinen Anspruch auf ein „angemessenes Honorar“
erhoben. Bei den Personen die nach Österreich gebracht wurden, handelte es sich fast aus-
nahmslos um Verwandte, Freunde oder Bekannte.
*****
2014-12-05