Sieben Verurteilungen im Schlepper-Prozess


Schlepper haben mit Fluchthelfer nichts gemeinsam

Heute  wurde  am  Landesgericht  Wiener  Neustadt  ein richtungsweisendes Urteil gegen
das  Schlepperunwesen  gefällt.   Der Tatvorwurf:   Die  Angeklagten  sollen  im  Rahmen
einer kriminellen Organisation gewerbsmäßig als Schlepper tätig gewesen sein. Von den
acht angeklagten Männern – aus  Pakistan,  Afghanistan  und Indien – wurden 7 verurteilt.
(Die Urteile sind nicht rechtskräftig).  Ein Freispruch erfolgte.
Die  Richterin  Petra  Harbich  verhängte .– nach  stundenlanger  Beratung der Schöffen –
teilbedingte  Freiheitsstrafen  von 7 bis 28  Monaten.   Den angeklagten Asylwerbern war
vorgeworfen  worden,  dass  sie  für  illegal  eingereisten  Landsleuten  die  Weiterfahrt in
andere Länder organisiert haben sollen.   Interessanterweise  wurde  dieser  Vorwurf – an
insgesamt 43 Verhandlungstagen – kaum bestritten, wohl aber, daran verdient und somit
gewerbsmäßig  agiert  zu  haben.   Die  Anwälte  der  Verurteilten legten Nichtigkeitsbe-
schwerde und Berufung ein.
Schon  die  Verhandlungstage  waren von Protesten diverser linker Gruppierungen und Gut-
menschen-Organisationen begleitet worden.  Wie wenig Respekt aber die Angeklagten und
deren Sympathisanten einem österreichischen Gericht zollten, bewiesen lautstarke Unmuts-
äußerungen bei der Urteilsverkündung bzw. Urteilsbegründung.
Interessanterweise   jubeln  Linke  und Gutmenschen-Organisationen dem Rechtsstaat nur
dann  zu,  wenn Urteile in ihrem  Sinn gefällt werden.   Wenn dem nicht so ist,  scheut man
bei diesen nicht davor zurück,  die österreichische Justiz zu diskreditieren.
So  schreibt  heute  „Asyl in Not“  in einer Presseaussendung von einem Schandurteil und
unterstellte dem  Gericht  mit  folgendem Satz Rassismus:.. „Der Prozess gegen die soge-
nannten  ´Schlepper´ ist  Ausdruck  eines  tief verwurzelten  Rassismus in den staatlichen
Strukturen Österreichs.“
Die „ÖH – Österreichische HochschülerInnenschaft“ sieht die Urteile im „Schlepper-Prozess“
als ungerechtfertigt an und meint,  dass Menschenrechte mit Füssen getreten wurden. Für
sie war dies ein Schauprozess mit einem Scheinurteil.
„Fluchthilfe“  nennt  der   SOS-Mitmensch-Sprecher  und  selbsternannte   Sprachpolizist,
Alexander  Pollak,  in seiner heutigen  Aussendung das lukrative Geschäft mit der Schlep-
perei.   Selbst der Obmann der Gutmenschen-Organisation „Asyl in Not“, Michael Genner,
bezeichnete in der Vergangenheit  einen  Schlepper  als Dienstleister,  der auch Anspruch
auf ein angemessenes Honorar hat.
Screen: asyl-in-not.org
Also  hat  das Schleppen von Menschen nichts mit Fluchthilfe zu tun.   Pollak hätte sich mit
Genner  vorher  absprechen  sollen,  bevor  er  den Ausdruck  „Fluchthilfe“  sehr eigenwillig
interpretiert.  Immerhin sind ja beide Chefs von Gutmenschen-Organisationen.
Sogenannte  Schlepper sind Kriminelle,  die keineswegs mit jenen Personen verglichen werden
können,  die  seinerzeit  unter  dem Einsatz ihres eigenen Lebens Flüchtlinge aus den einstigen
sozialistischen Diktaturen (ehemalige Ostblockstaaten) nach Österreich brachten. Diese Flucht-
helfer  waren  selbstlose  Helden,  die  auch  keinen Anspruch auf ein „angemessenes Honorar“
erhoben.   Bei  den  Personen die nach Österreich gebracht wurden,   handelte es sich fast aus-
nahmslos um Verwandte,  Freunde oder Bekannte.
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2014-12-05