Wenn das Paket nie ankommt

AK Oberösterreich nimmt die Händler in die Pflicht

Immer wieder wenden sich Konsumenten an die Arbeiterkammer Oberösterreich, weil bestellte Pakete nie ankommen oder bei einer Rücksendung verloren gehen. Alleine in den vergangenen zwölf Monaten waren es 875 Beschwerden. Wünschenswert wäre es, dass Paketdienste gesetzlich verpflichtet werden, Konsumenten direkt Auskunft über den Zustellstatus zu geben.

In vielen Fällen verweisen Online-Händler auf den beauftragten Paketdienst und sehen sich selbst nicht in der Verantwortung. Sie weigern sich, die Ware nochmals zuzusenden. Konsumenten stehen dann oft zwischen den Fronten: Sie wenden sich an den Zusteller, erhalten dort jedoch auch keine Auskunft. Gleichzeitig sehen sie sich mit Entgeltforderungen der Händler konfrontiert oder warten vergeblich auf die Rückzahlung des Kaufpreises.

Tatsächlich ist die österreichische Rechtslage – zumindest im Versandhandel – klarer, als viele annehmen: Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware trägt der Händler. Das gilt sowohl für die Zusendung der Ware an die Konsumenten als auch für die Rücksendung durch die Konsumenten. Bei Rücksendungen müssen die Konsumenten jedoch nachweisen, dass und welche Waren tatsächlich an den Transporteur übergeben wurden.

Ein Recht auf Auskunft vom Paketdienst haben die Konsumenten aber derzeit nicht. Für sie wäre es hilfreich, dass Paketdienste gesetzlich verpflichtet werden, Konsument:innen direkt Auskunft über den Zustellstatus ihrer Sendung zu geben.

AK-Tipps:

Konsumenten sollten bei Problemen mit der Zustellung immer zuerst den Händler kontaktieren. Dieser ist ihr Vertragspartner und ist rechtlich verantwortlich, dass die bestellte Ware ordnungsgemäß ankommt oder der Kaufpreis rückerstattet wird.

Beschädigte Pakete sollten nicht angenommen oder zumindest der Schaden fotografisch dokumentiert werden.

Werden Waren zurückgeschickt, sollten sie auch zuvor fotografisch dokumentiert werden. Ratsam ist auch, den Aufgabeschein bei der Rücksendung aufzubewahren, bis die Retoure bei der Firma eingelangt ist.

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Rent a Policeman


Schwarzmarkt für Polizeiuniformen?

Glaubte man anfänglich noch, dass die im Internet angebotenen Polizeiuniformen aus
irgendwelchen dunklen Kanälen stammen, wurden die Unwissenden eines besseren
belehrt.
Es waren verantwortliche Beamte des Innenministerium selbst, welche die Uniformen an
einen Versandhändler verkauften, da durch die Zusammenlegung von Polizei und Gendar-
merie große Restposten übrig geblieben waren.

Polizist per Mausklick

Dieser Onlineversand vertreibt nun originale Polizeiuniformen via Internet und ein jeder
Ganove kann diese käuflich erwerben. Um den Hinweis „Falls Sie Uniformteile in der
Öffentlichkeit tragen wollen, müssen die amtlichen Symbole entfernt oder übernäht
werden“, werden sich diese wohl kaum kümmern.

High Noon

Da hätte man ja gleichzeitig einige „Glock´s“  unter dem Hinweis „Falls Sie die Waffe in der
Öffentlichkeit tragen wollen, müssen Sie vorher den Schlagbolzen und Munition entfernen“,
dazuverkaufen können . Dies hätte auf Gesetzesbrecher vermutlich die selbe Wirkung gehabt.

Entwertung der Uniform

Offensichtlich ist jenen Beamten, die für diesen Fauxpas verantwortlich sind nicht klar,
dass sie mit dieser Aktion die Uniform und in weiterer Folge ihre Träger entwerten.
Dies bestätigt sich auch aus der Aussage des Oberst Rudolf Gollia, seines Zeichens Sprecher
von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter.
Wir zitieren wörtlich aus der Kronen Zeitung vom 19.November 2009. “ Kauf und Besitz der
Uniformteile seien legal. Man kann die Sachen dann bei der Gartenarbeit oder am Faschings-
dienstag beim Gschnas tragen…“, meint Oberst Gollia.

Keine Erinnerungen mehr?

Vielleicht ist Oberst Gollia schon zu lange vom Straßendienst weg, um sich noch zu erinnern,
dass die Bürger eigentlich vor der Uniform (Amtskappel) Respekt haben und dadurch den
Polizeibeamten ihre Arbeit erleichtert wird. Sonst könnte man ja jeden Polizisten in Zivil-
kleidung mit einem Umhängeschild seinen Dienst versehen lassen.

Kollege trifft auf Kollege

Der freie Erwerb von Polizeiuniformen wird sicherlich einige Verbrecher dazu inspirieren
in dieser Bekleidung kriminelle Handlungen durchzuführen. Auch kann es zu tragischen
Missverständnissen kommen, wenn echte Polizisten auf verkleidete „Kollegen“ treffen.
Mit dieser erstaunlichen Geldbeschaffungsaktion haben jene Verantwortliche aus dem Innen-
ministerium, der Polizei sicher keinen Gefallen erwiesen. Aber vielleicht kommt ja noch jemand
auf die Idee, uniformierte Polizeibeamte als Nachtwächter zu vermieten. Frei nach dem Motto:
„Rent a Policeman“.
  
Stauni
  
2009-11-20 

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