Stv. Vorsitzender der SPÖ Langenzersdorf soll zeitweiliges Funktionsverbot erhalten


SPÖ Niederösterreich reagiert auf gestriges FB-Posting der Ortsgruppe SPÖ Langenzersdorf

 

Scheinbar hat man nun auch bei der SPÖ Niederösterreich, die Nase – von der immer wieder verhaltensauffälligen Ortsgruppe Langenzersdorf – voll.  Denn heute bedauerte der Landesgeschäftsführer der SPÖ NÖ, Wolfgang Kocevar, unter anderem – wörtlich:  „Das Facebook-Posting eines Funktionärs der SPÖ Langenzersdorf, in dem das politische Gegenüber ebenfalls vorverurteilt wurde.“  Gemeint ist nachfolgendes Posting (wurde mittlerweile wieder gelöscht), über das wir gestern berichteten:

 

 

Kocevar weiter: „Derzeit wird ein Rundlaufbeschluss vom Landesparteivorstand eingeholt, um dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPÖ Langenzersdorf, welcher auch Mitglied des Bezirksvorstandes ist, eine Verwarnung und ein zeitweiliges Funktionsverbot auszusprechen. Worte sind nach solchen Taten absolut mit Bedacht zu wählen – das ist in dieser Situation nicht passiert und auch nicht zu entschuldigen. Deswegen haben wir hier nun gehandelt. Gegenseitige Unterstellungen sind keinesfalls angebracht und absolut nicht der Stil der SPÖ NÖ!“

 

Bleibt nur abzuwarten, ob die SPÖ Niederösterreich ihr Vorhaben auch wirklich durchzieht oder es nur bei einem Lippenbekenntnis bleibt.

 

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2019-08-13


Rassismus im Taxigewerbe?


Ein Stammleser machte sich Luft

Heute nachmittag rief der ERSTAUNLICH-Stammleser und Herausgeber des Taxi-Online-Maga-
zins w-tx.at,  Martin Heindl in der Redaktion an und beschwerte sich über die Ignoranz eines
Admins im Taxi-Forum.

Du sagen, ich fahren

Heindl ist im besagten Forum Stammposter und hatte sich erlaubt, den ERSTAUNLICH-Beitrag
„Die letzten Österreicher“  in einem Posting zu verlinken, um auf das in Wien bestehende Aus-
länder-Problem im Taxigewerbe hinzuweisen. Wer hat in der Bundeshauptstadt noch nicht er-
lebt, dass ihm ein ausländischer Taxilenker folgendes mitteilte: „Du sagen, ich fahren.“
(Screen: taxiforum)

Realsatire mit Rassismus verwechselt

Für die  Link-Setzung erhielt er umgehend  oben angeführte Verwarnung.  Wo der selbstherr-
liche Admin dieses Forums im besagten Beitrag Rassismus ortet, wird vermutlich für immer sein
Geheimnis bleiben.
Der Beitrag „Die letzten Österreicher“ ist eine Realsatire und zeigt die Existenzängste der öster-
reichischen Bevölkerung auf.  Wir haben diesen  Beitrag vor allem deswegen  veröffentlicht, da
er von einem hohen Funktionär der SPÖ-Basis eingesendet wurde.

Warum verleugnet der Mann ein bestehendes Problem?

Möglicherweise ist jener Admin, der im besagten ERSTAUNLICH-Beitrag Rassismus ortet, selbst
Taxiunternehmer mit mehreren Wagen und ist von ausländischen Lenkern abhängig. Vielleicht
verleugnet er aus diesem Grunde das bestehende Ausländer-Problem, welches auch vor dem
Wiener Taxigewerbe nicht Halt gemacht hat.
Werter Herr Martin Heindl. Wegen dieser Verwarnung brauchen Sie sich keinen Kopf zu machen
und sich auch nicht zu ärgern, denn diese hat den selbe Stellenwert, wie wenn in China ein Sack
Reis umfällt.
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2010-09-13
 

Männliches Stubenmädchen gesucht


Ein sonderbares Gesetz

Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem geht
es um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal
für ihre Betriebe zu suchen.

Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-

schrieben werden müssen, erschwert dieses Gesetz auch den Arbeitssuchenden die Suche
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden
können.

Verwarnung für Schneidermeister

Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderin
für seine Maßschneiderei.

Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der

Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider-
meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.

Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung

Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wenn
ein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.

Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei

Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.

Gesetzestreues Inserat

Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-
Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.

SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……

Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-

schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen,
wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.

Lügen oder sich zum Affen machen

Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.

Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.

Nachdenken wäre erwünscht

Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.
Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.

Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz

geschlechtsneutral verfasst, haben wir noch in keiner einzigen Filiale eine männliche Bedienung
gesehen.

Bauer sucht…..

Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
 
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder
Mann“.

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2009-12-29
  

Polizist verprügelt Polizist

 

Polizist vor Gericht

Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.

Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.

Zu tief in Glas geschaut

Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.

Verhängnisvolle Rückkehr

Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.

Wachzimmer als Boxring

Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
 
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
   
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.

Berechtigte Hoffnungen ?

Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.

Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch

Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.

Nachtwächter vs. Polizei

Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.

Stauni

  
2009-07-10
   

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