Ein sonderbares Gesetz
Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem gehtes um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal für ihre Betriebe zu suchen.
Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden können.
Verwarnung für Schneidermeister
Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderinfür seine Maßschneiderei.
Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der
Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider- meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung
Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wennein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.
Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei
Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.
Gesetzestreues Inserat
Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.
SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……
Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-
schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen, wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.Lügen oder sich zum Affen machen
Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.
Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.
Nachdenken wäre erwünscht
Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.
Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz
gesehen.
Bauer sucht…..
Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder Mann“.
*****
2009-12-29