Kostenlose Autobahn-Vignette für Menschen mit Behinderung

Gewisse Voraussetzungen müssen erfüllt sein – Automatische Aktivierung der Jahres-Vignetten

Menschen mit Behinderung haben in Österreich Anspruch auf eine kostenlose Digitale Jahres-Vignette – sofern die Personen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, wie etwa die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer. Jene Personen müssen somit auch keinen eigenen Antrag mehr an das Sozialministeriumservice stellen. Für das Kennzeichen des auf die jeweiligen Personen zugelassenen Fahrzeugs schaltet die ASFINAG – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – automatisch eine Digitale Jahresvignette frei. Sofern Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette besteht, so wird ebenfalls automatisch auch eine kostenlose Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für die Streckenmaut-Abschnitte auf der A 9, A 10, A 13 und S 16 (nicht für die A 11 Karawankenautobahn) gebucht.

Diese Informationen sind wesentlich:

° In Ihrem Behindertenpass ist der Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel“ eingetragen.

° Sie sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

° Das Fahrzeug ist auf Sie als anspruchsberechtigte Person zugelassen.

Der ASFINAG-Tipp: Wenden Sie sich zur Aktivierung der Gratisvignette direkt an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Zulassungsstelle. Diese prüft die Voraussetzung und veranlasst in der Folge die Aktivierung Ihrer Gratisvignette bei der ASFINAG. Bitte kontaktieren Sie auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Zulassungsstelle, wenn sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert. Wichtig: Es besteht nur Anspruch auf eine einzige Digitale Vignette, auch wenn mehrere Fahrzeuge auf den Menschen mit Behinderung zugelassen sind.

Mehr Informationen zu diesem Service gibt es unter https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/gratisvignette/.

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Vorsicht beim Onlinekauf der Autobahn-Vignette geboten

Sicherer Kauf ohne Zusatzkosten nur auf der Website der ASFINAG im Mautshop oder bei offiziellen Vertriebspartnern gewährleistet

Die ASFINAG empfiehlt dringend, ausschließlich im ASFINAG Mautshop oder bei den offiziellen Vertriebspartnern online die Digitale Vignette zu kaufen. Denn: Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die auf den Vignettenpreis Aufschläge an die Kundinnen und Kunden verrechnen. Diese Verkäufer sind nicht autorisiert. Das heißt: Vor dem Kauf schützt ein zweiter prüfender Blick auf die jeweilige Website vor unliebsamen Überraschungen.

Obwohl man bei diesen Anbietern meist eine gültige Vignette erhält, werden hier überteuerte Preise verrechnet und die Verbraucherschutz-Bestimmungen missachtet. Die ASFINAG verrechnet keine zusätzlichen Gebühren beim Vignettenkauf wie einige dieser Online-Shops. Darüber hinaus gibt es immer mehr Fakeshops, die dem ASFINAG Mautshop täuschend ähnlich sind. Hierbei wird den Kundinnen und Kunden durch Betrugsmaschen auch finanziell Schaden zufügt. Die ASFINAG informiert deswegen umfassend, dass es nur im ASFINAG Mautshop und bei den autorisierten Vertriebspartnern sicher und ohne Zusatzkosten zum Vignettenkauf kommt.

Neben dem ASFINAG Mautshop aufshop.asfinag.at bieten noch die offiziellen Online-Vertriebspartner (ADAC, Autopay und Tolltickets) einen sicheren Kauf zum gewohnten Preis an. Weiters bieten Verkaufsstellen, wie ÖAMTC, ARBÖ, Tankstellen und Trafiken bzw. auch die ASFINAG Mautstellen und Verkaufsautomaten die ASFINAG Mautprodukte ohne Preisaufschläge an. Die ASFINAG versucht mit rechtlichen und technischen Maßnahmen gegen diese Anbieter bzw. Webseiten vorzugehen.

Klar ist: Eine Weiterveräußerung digitaler Mautprodukte wird in den allgemeinen ASFINAG-Nutzungsbedingungen ausgeschlossen. Egal also, ob nicht autorisierte Anbieter oder Fakeshops: ein zweiter Blick vor Kauf oder Übermittlung persönlicher Daten ist wesentlich, um Schäden zu verhindern.

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Ukrainische Kennzeichen befreien von Vignetten-Pflicht

Bentley, Mercedes und Co. dürfen Österreichs Autobahnen gratis benützen

„Kfz bis 3,5 t mit ukrainischen Kennzeichen sind bis einschließlich 31.10.2025 temporär von der Vignettenpflicht sowie von der Streckenmaut in Österreich ausgenommen“, so ist es auf der Webseite der ASFINAG zu lesen. Da fragen wir uns natürlich warum. Ist es den Besitzern von Luxusautos jenseits der 100.000,- Euro Grenze nicht zumutbar, sich an der österreichischen Grenze eine Autobahn-Vignette zu lösen?

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Vorsicht beim Online-Kauf der Autobahn-Vignette

Sogenannte Fakeshops und nicht autorisierte Anbieter mit überteuerten Angeboten

Die ASFINAG empfiehlt, ausschließlich im ASFINAG Mautshop online die Digitale Vignette zu kaufen. Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die auf den Vignettenpreis Aufschläge an die Kundinnen und Kunden verrechnen. Diese Verkäufer sind nicht autorisiert – deswegen appelliert die ASFINAG, ausschließlich im ASFINAG Mautshop und nicht über andere Websites die Vignette zu erstehen.

Obwohl man bei diesen Anbietern meist eine gültige Vignette erhält, werden hier überteuerte Preise verrechnet und die Verbraucherschutz-Bestimmungen missachtet.

„Klar ist, die ASFINAG verrechnet keine zusätzlichen Gebühren beim Vignettenkauf wie einige dieser Online-Shops. Darüber hinaus gibt es auch immer mehr Fakeshops, die den Kundinnen und Kunden auch finanziell Schaden zufügen“, so ASFINAG-Geschäftsführerin Claudia Eder.

Neben dem ASFINAG Mautshop auf www.asfinag.at bieten noch die offiziellen Vertriebspartner einen sicheren Kauf zum gewohnten Preis an. ÖAMTC, ARBÖ, Tankstellen und Trafiken bzw. auch über die ASFINAG Mautstellen und Verkaufsautomaten gibt es definitiv keine Preisaufschläge.

Die ASFINAG versucht, mit Abmahnungen gegen diese Anbieter vorzugehen. Wenn eine Website jedoch schließt, wird zeitnah eine andere Seite desselben Anbieters eröffnet. Weil diese Anbieter ihren Sitz im Ausland haben, ist ein rechtliches Vorgehen sehr schwierig. Klar ist: Eine Weiterveräußerung digitaler Mautprodukte wird in den allgemeinen ASFINAG-Nutzungsbedingungen ausgeschlossen.

Egal also, ob nicht autorisierte Anbieter oder Fakeshops: ein zweiter Blick vor Kauf oder Übermittlung persönlicher Daten ist wesentlich, um Schäden zu verhindern.

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Der Schmäh mit der Diskriminierung


Finanzielle Entlastung der Bürger(innen) kommt nicht in Frage

Die  geplante  deutsche  PKW-Maut  sorgt  europaweit  für  erhebliches Aufsehen.   Den deut-
schen  Autofahrer(innen)  soll nämlich die Autobahnmaut im Zuge der  KFZ-Steuer refundiert
werden.   Auch  in  Österreich  erhitzen  sich  die Gemüter an diesem Thema.  Beispielsweise
erinnern die Mautpläne der Deutschen,  den ARBÖ wörtlich an „Raubrittertum“. Schade, dass
dieser  Ausdruck dem roten Autofahrerklub noch nie zur Autobahnmaut in Österreich einge-
fallen ist.
Jedenfalls meint man beim ARBÖ weiters, dass beim deutschen System Österreicher(innen)
schlechter  gestellt  werden  als   Deutsche  und  appelliert   an  die  SPÖ-Verkehrsministerin,
gegen den deutschen Verstoß laut dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz vorzugehen.
Doris  Bures  ist  auch gleich  mit  dem  drohenden  Zeigefinger  zur Stelle.   Für sie gehe es
nicht  an,  dass  deutsche  Autofahrer(innen)  die   Kosten  der  Vignette  mit  der  Kfz-Steuer
gegen  verrechnen  können.   Sie  sehe  darin eine Diskriminierung der Österreicher(innen).
„Der  Gleichbehandlungsgrundsatz muss eingehalten werden.   Wenn das nicht der Fall ist,
wird Österreich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“,  so  Bures die auch ankündigt,
den EuGH anzurufen.
Ihr  zur  Seite  eilte  sofort  jener  Mann,  dessen Wort in Stein gemeißelt – pardon in Sand
geschrieben  ist.   Nämlich  der  glücklose   Ex-Verteidigungsminister  und  jetziger  SPÖ-
Bundesgeschäftsführer  Norbert  Darabos.   Er sicherte Bures volle Unterstützung bei der
Klage gegen die diskriminierende Regelung zu.
„Widerstand gegen Abkassierpläne muss gemeinsames rot-weiß-rotes Anliegen sein“, so
Darabos  wörtlich.   Da  fragen  wir uns aber,  warum er diese  Linie nicht bei inländischen
Abkassierplänen vertritt?
Wir möchten hier auf einen kleinen Nebenschauplatz verweisen. Beispielsweise müssen
Österreicher  bei  einer  Neuwagen-Anschaffung  eine  Normverbrauchsabgabe  (NoVA)
bezahlen. Den Deutschen bleibt diese erspart. Wir können uns nicht erinnern, dass hier
je ein österreichischer Politiker von Diskriminierung gesprochen hat.
Aber  zurück  zum Thema,  der Autobahnmaut.   Anstatt mit dem erhobenen Zeigefinger
drohend durch die Gegend zu ziehen,  könnte man die Sache ganz einfach regeln.  Man
müsste  nur  dem deutschen Beispiel folgen und ermöglichen,  dass Österreicher(innen)
ebenfalls die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer gegen verrechnen können.
In  diesem  Fall wäre  die  angeblich Diskriminierung sofort vom Tisch.   Aber das ist ja
nicht im Interesse der Bundesregierung.  Wo kämen wir denn hin, wenn plötzlich Maß-
nahmen eingeführt werden müssten, welche die Bürger(innen) finanziell entlasten.
Denn wenn schon abkassiert wird,  dann gilt das für alle EU-Bürger(innen).  Da passt
Deutschland als  „schlechtes“ Beispiel nicht so recht ins Bild.   Also lenkt man einfach
ab und schreit lauthals „Diskriminierung!“
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2014-07-08

Ein frommer Wunschtraum


Unzumutbares Verkehrschaos

„In Schwechat  liegen bisweilen die Nerven der  Autofahrer und der  Freiwilligen bei der

Feuerwehr blank. Und zwar dann, wenn es auf der Ostautobahn kracht. Zuletzt brachten

sechs Unfälle……“,   mit diesen  Worten begann  der samstägige  Kolumnenbeitrag des

Krone-Reporters Harold Pearson.

 

Er berichtete dann anschließend über Verkehrsverhältnisse und Unfälle auf der Ostauto-

bahn. Erstaunlich war der Schlusssatz der Kolumne.

 

Screen: Krone Print v. 22.10.11

 

Die Asfinag muss endlich tätig werden,  um die Unfallbilanz auf der Ostautobahn zu ver-

bessern.   Beim Lesen  dieses Satzes brach in der ERSTAUNLICH-Redaktion schallendes
Gelächter aus. Nicht etwa deswegen weil wir diese Forderung so lustig fanden, sondern

weil Pearson offenbar keine Ahnung über die Arbeitsweise der Asfinag hat.

 

Kleine Hilfe für den Krone-Reporter

Da wollen wir doch dem Kollegen von der Kronen Zeitung, die ERSTAUNLICH-Beiträge

„Gefährliche Vignettenkontrolle“„Ungültige Mautkontrolle“ und  „Gefährlicher Vignetten-

kontrolle-TEIL2“  als Lesestoff empfehlen.

 

Eine kurze Zusammenfassung der drei zitierten Beiträge. Anfangs Mai dieses Jahres führte

die Asfinag an einem laut dem Gesetz nicht genehmigten Mautkontrollplatz und noch dazu

in einer unübersichtlichen Kurve, eine Vignettenkontrolle durch.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Nach unserer  Beitragserstattung rechtfertigte sich die Asfinag,  sie habe nach dem Gesetz

gehandelt und versuchte die Gefährlichkeit des Kontrollplatzes mit hanebüchenen Ausreden

herunterzuspielen.

 

Abgesehen davon, dass man bei der Asfinag das Gesetz offenbar überhaupt oder nicht sinn-

erfassend gelesen hatte,  war der ausgewählte Kontrollplatz sowohl für die Asfinagkontrol-

leure, als auch für die Autofahrer lebensgefährlich.

 

Angesichts der erstaunlichen Ausreden mit denen man bei der Asfinag das Fehlverhalten zu
rechtfertigen versuchte,  ist es wohl ein frommer Wunschtraum,  dass gerade diese Organi-

sation etwas zur Verbesserung der Unfallbilanz betragen soll.

 

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2011-10-24
 

Abkassieren um jeden Preis


Vignettenkontrolle zu Stosszeit

Im Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  dem staatlichen
Autobahnbetreiber  quasi  unterstellt,  seine  Abkassiermethoden  ohne  Rücksicht  auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem,  wenn
die Kasse stimmt.  Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit  Argwohn.  Sind  doch  bei der  Kapperltruppe etliche  Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.

Im Zweifel für…..

Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion  an und führte mit  einem Redaktionsmitarbeiter  ein langes Gespräch.
Der  Anrufer  versuchte  Glauben zu machen,  dass  es  nicht im  Interesse  der Asfinag
läge,  absichtlich ein  Verkehrschaos zu verursachen,  um durch  Kontrollen  mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen.  Dass jedoch  nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans  Tageslicht zu kommen,  beweist ein heutiger  Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011

Tagesordnung: Autodiebstahl

Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte  an Ort
und Stelle die Polizei,  aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet  auf der A23  in eine automatische
Vignettenkontrolle.

Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?

Da die Dame  nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt,  war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen.  Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut.  Die vorgelegte Anzeigenbestätigung  der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist,  bei der ihr  durch Diebstahl  die Verfügungsberechtigung  über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die  Frau aber mächtiges Glück,  dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat.  Folgt man nämlich der  Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest  wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Logisches Denken? Fehlanzeige

Wie dieser Fall beweist,  haben wir mit  unserem eingangs erwähnten  „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis.  Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen,  da in
dieser Angelegenheit gar keine  Kulanz von Nöten ist.  Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld.  Soviel zum  logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
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2011-02-09
 

Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos


Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen

Wir haben schon  einige Zuschriften von  Leser(innen) erhalten,  die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.

Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-

se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher  Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.

Live dabei

Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses  Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom  2. in den 10.Bezirk unterwegs.  Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.

Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.



Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade

Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.

In  Folge  dieser Blockade der  Tangentenauffahrt  entstand ein  mehrerer  Kilometer langer
Verkehrsstau.  Durch diesen wurden  extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.

Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe  der  Asfinag bezüglich  Kontrollort  und Uhrzeit  nicht gemacht haben.  Ob sie

diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.

Erstaunlicher Anhaltungsgrund

Der  ERSTAUNLICH-Mitarbeiter  griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte)  der Asfinag-Truppe  mißfallen  haben und hielt das  ERSTAUN-
LICH-Mobil an.



Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an

der  Windschutzscheibe,  sondern weil  der Asfinag-Mann  etwas  Erstaunliches  mitzuteilen
hatte.  Er meinte doch  tatsächlich,  dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.

Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht

auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken,  wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.

Der Mann bedarf einer Nachschulung

Nun  wollen wir den  Mann einmal aufklären.  Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung,  soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.

Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er  über Verhaltens- und  Benimmregeln gegenüber  Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte

der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen,  dass er durch sein  Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.

*****

2010-10-13
 

Inhalts-Ende

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