Finanzielle Entlastung der Bürger(innen) kommt nicht in Frage
Die geplante deutsche PKW-Maut sorgt europaweit für erhebliches Aufsehen. Den deut-
schen Autofahrer(innen) soll nämlich die Autobahnmaut im Zuge der KFZ-Steuer refundiert
werden. Auch in Österreich erhitzen sich die Gemüter an diesem Thema. Beispielsweise
erinnern die Mautpläne der Deutschen, den ARBÖ wörtlich an „Raubrittertum“. Schade, dass
dieser Ausdruck dem roten Autofahrerklub noch nie zur Autobahnmaut in Österreich einge-
fallen ist.
Jedenfalls meint man beim ARBÖ weiters, dass beim deutschen System Österreicher(innen)
schlechter gestellt werden als Deutsche und appelliert an die SPÖ-Verkehrsministerin,
gegen den deutschen Verstoß laut dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz vorzugehen.
Doris Bures ist auch gleich mit dem drohenden Zeigefinger zur Stelle. Für sie gehe es
nicht an, dass deutsche Autofahrer(innen) die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer
gegen verrechnen können. Sie sehe darin eine Diskriminierung der Österreicher(innen).
„Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss eingehalten werden. Wenn das nicht der Fall ist,
wird Österreich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, so Bures die auch ankündigt,
den EuGH anzurufen.
Ihr zur Seite eilte sofort jener Mann, dessen Wort in Stein gemeißelt – pardon in Sand
geschrieben ist. Nämlich der glücklose Ex-Verteidigungsminister und jetziger SPÖ-
Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos. Er sicherte Bures volle Unterstützung bei der
Klage gegen die diskriminierende Regelung zu.
„Widerstand gegen Abkassierpläne muss gemeinsames rot-weiß-rotes Anliegen sein“, so
Darabos wörtlich. Da fragen wir uns aber, warum er diese Linie nicht bei inländischen
Abkassierplänen vertritt?
Wir möchten hier auf einen kleinen Nebenschauplatz verweisen. Beispielsweise müssen
Österreicher bei einer Neuwagen-Anschaffung eine Normverbrauchsabgabe (NoVA)
bezahlen. Den Deutschen bleibt diese erspart. Wir können uns nicht erinnern, dass hier
je ein österreichischer Politiker von Diskriminierung gesprochen hat.
Aber zurück zum Thema, der Autobahnmaut. Anstatt mit dem erhobenen Zeigefinger
drohend durch die Gegend zu ziehen, könnte man die Sache ganz einfach regeln. Man
müsste nur dem deutschen Beispiel folgen und ermöglichen, dass Österreicher(innen)
ebenfalls die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer gegen verrechnen können.
In diesem Fall wäre die angeblich Diskriminierung sofort vom Tisch. Aber das ist ja
nicht im Interesse der Bundesregierung. Wo kämen wir denn hin, wenn plötzlich Maß-
nahmen eingeführt werden müssten, welche die Bürger(innen) finanziell entlasten.
Denn wenn schon abkassiert wird, dann gilt das für alle EU-Bürger(innen). Da passt
Deutschland als „schlechtes“ Beispiel nicht so recht ins Bild. Also lenkt man einfach
ab und schreit lauthals „Diskriminierung!“
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2014-07-08
Unzumutbares Verkehrschaos
„In Schwechat liegen bisweilen die Nerven der Autofahrer und der Freiwilligen bei der
Feuerwehr blank. Und zwar dann, wenn es auf der Ostautobahn kracht. Zuletzt brachten
sechs Unfälle……“, mit diesen Worten begann der samstägige Kolumnenbeitrag des
Krone-Reporters Harold Pearson.
Er berichtete dann anschließend über Verkehrsverhältnisse und Unfälle auf der Ostauto-
bahn. Erstaunlich war der Schlusssatz der Kolumne.
Screen: Krone Print v. 22.10.11
Die Asfinag muss endlich tätig werden, um die Unfallbilanz auf der Ostautobahn zu ver-
bessern. Beim Lesen dieses Satzes brach in der ERSTAUNLICH-Redaktion schallendes
Gelächter aus. Nicht etwa deswegen weil wir diese Forderung so lustig fanden, sondern
weil Pearson offenbar keine Ahnung über die Arbeitsweise der Asfinag hat.
Kleine Hilfe für den Krone-Reporter
Da wollen wir doch dem Kollegen von der Kronen Zeitung, die ERSTAUNLICH-Beiträge
„Gefährliche Vignettenkontrolle“, „Ungültige Mautkontrolle“ und „Gefährlicher Vignetten-
kontrolle-TEIL2“ als Lesestoff empfehlen.
Eine kurze Zusammenfassung der drei zitierten Beiträge. Anfangs Mai dieses Jahres führte
die Asfinag an einem laut dem Gesetz nicht genehmigten Mautkontrollplatz und noch dazu
in einer unübersichtlichen Kurve, eine Vignettenkontrolle durch.
Foto: © erstaunlich.at
Nach unserer Beitragserstattung rechtfertigte sich die Asfinag, sie habe nach dem Gesetz
gehandelt und versuchte die Gefährlichkeit des Kontrollplatzes mit hanebüchenen Ausreden
herunterzuspielen.
Abgesehen davon, dass man bei der Asfinag das Gesetz offenbar überhaupt oder nicht sinn-
erfassend gelesen hatte, war der ausgewählte Kontrollplatz sowohl für die Asfinagkontrol-
leure, als auch für die Autofahrer lebensgefährlich.
Angesichts der erstaunlichen Ausreden mit denen man bei der Asfinag das Fehlverhalten zu
rechtfertigen versuchte, ist es wohl ein frommer Wunschtraum, dass gerade diese Organi-
sation etwas zur Verbesserung der Unfallbilanz betragen soll.
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2011-10-24
Vignettenkontrolle zu Stosszeit
Im Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir dem staatlichen
Autobahnbetreiber quasi unterstellt, seine Abkassiermethoden ohne Rücksicht auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem, wenn
die Kasse stimmt. Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit Argwohn. Sind doch bei der Kapperltruppe etliche Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.
Im Zweifel für…..
Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion an und führte mit einem Redaktionsmitarbeiter ein langes Gespräch.
Der Anrufer versuchte Glauben zu machen, dass es nicht im Interesse der Asfinag
läge, absichtlich ein Verkehrschaos zu verursachen, um durch Kontrollen mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen. Dass jedoch nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans Tageslicht zu kommen, beweist ein heutiger Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Tagesordnung: Autodiebstahl
Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte an Ort
und Stelle die Polizei, aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet auf der A23 in eine automatische
Vignettenkontrolle.
Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?
Da die Dame nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt, war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen. Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut. Die vorgelegte Anzeigenbestätigung der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist, bei der ihr durch Diebstahl die Verfügungsberechtigung über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die Frau aber mächtiges Glück, dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat. Folgt man nämlich der Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Logisches Denken? Fehlanzeige
Wie dieser Fall beweist, haben wir mit unserem eingangs erwähnten „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis. Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen, da in
dieser Angelegenheit gar keine Kulanz von Nöten ist. Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld. Soviel zum logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
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2011-02-09
Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen
Wir haben schon einige Zuschriften von Leser(innen) erhalten, die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.
Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-
se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.
Live dabei
Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom 2. in den 10.Bezirk unterwegs. Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.
Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.

Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade
Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.
In Folge dieser Blockade der Tangentenauffahrt entstand ein mehrerer Kilometer langer
Verkehrsstau. Durch diesen wurden extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.
Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe der Asfinag bezüglich Kontrollort und Uhrzeit nicht gemacht haben. Ob sie
diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.
Erstaunlicher Anhaltungsgrund
Der ERSTAUNLICH-Mitarbeiter griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte) der Asfinag-Truppe mißfallen haben und hielt das ERSTAUN-
LICH-Mobil an.

Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an
der Windschutzscheibe, sondern weil der Asfinag-Mann etwas Erstaunliches mitzuteilen
hatte. Er meinte doch tatsächlich, dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.
Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht
auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken, wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.
Der Mann bedarf einer Nachschulung
Nun wollen wir den Mann einmal aufklären. Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung, soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.
Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er über Verhaltens- und Benimmregeln gegenüber Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte
der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen, dass er durch sein Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.
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2010-10-13