Lebenslänglich muss lebenslänglich bleiben
Der Rechtsanwalt, Walter Anzböck, sieht durch das „Fritzl-Plakat“ einen Affront gegen die Opfer,
durch die Freiheitlichen Arbeitnehmer NÖ (FA NÖ). Bekannterweise haben diese in ihrer
Zeitung nachfolgendes Werbesujet veröffentlicht, um auf die Justizpolitik der SPÖ (noch mehr
Täterschutz) aufmerksam zu machen.
Laut Kronen Zeitung will Anzböck klagen. Eine Unterlassungsklage und eine Entschädigungs-
forderung von symbolischen 10.000,- Euro sind sein juristisches Ziel. Das Geld soll an die
Familie des verurteilten Inzest-Täters ausbezahlt werden. Über allfällige Honorarforderungen
ist bis dato nichts bekannt – aber wir nehmen an, dass der Anwalt nicht gratis arbeiten wird.
Der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl äußerte sich in Reaktion auf die nun
angekündigte Klage des Fritzl-Masseverwalters: „Wo hier ein Affront gegen die Opfer sein soll,
wenn verlangt wird, dass der Täter nie wieder in Freiheit gelangen soll, ist nicht nachvollzieh-
bar.“
„Die FPÖ spricht sich vehement gegen die von der SPÖ verlangte Aufweichung der Strafen für
Schwerstkriminelle aus. Nichts anderes soll das Plakat der freiheitlichen Arbeitnehmer, mit
dem Konterfei von Josef Fritzl zu Ausdruck bringen“, so Kickl weiter.
Bekanntlich hatte der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gefordert, die lebenslange Freiheits-
strafe abzuschaffen. 25 Jahre sind für den SPÖ-Politiker genug.
„Man habe mit einem zugegebenermaßen provokantem Plakat aufgezeigt, was passiere, wenn
die Phantasien des Herrn Jarolim Realität würden, nämlich, dass Schwerstkriminelle wie ein Herr
Fritzl in die Freiheit entlassen würden. Dies könne auch nicht im Interesse der Opfer sein“ meinte
Kickl abschließend, der sich sicher ist, dass die Freiheitlichen Arbeitnehmer durch die Verwend-
ung des Fritzl-Konterfeis sicher kein Geheimnis verraten haben, dass dieser Mann ein Täter ist.
Einer Klage sieht man bei der FPÖ entspannt entgegen.
Wir haben im Beitrag „Die Scheinheiligkeit der …..“ das betreffende Plakat als nicht besonders
originell und unter Umständen als primitiv bezeichnet. Diese Feststellung möchten wir relativieren,
da wir dies nun von einem anderen Standpunkt aus sehen. Das Plakat möge im Auge einiger
Betrachter vielleicht geschmacklos erscheinen, bringt aber die Intentionen der SPÖ-Justizpolitik
zugespitzt auf den Punkt.
*****
2013-07-23