Schwunghafter Menschenhandel
Wie in der gestrigen und heutigen Tagespresse, sowie in etlichen Nachrichtensendern be-
richtet wurde, gelang es der Polizei einen aktiven Frauenhändlerring zu zerschlagen. Zwi-
schen Wien und Budapest florierte seit gut zehn Jahren, ein schwunghafter Handel mit der
„Ware“ Frau.
Eine ungarische Zuhälterbande lockte unzählige Frauen mit Berufsangeboten, die es letz-
endlich aber gar nicht gab. Die angeworbenen Ungarinnen wurden mit brutalsten Mitteln
gefügig gemacht und zur Ausübung der Prostitution nach Wien verfrachtet. Dort mussten
sie voerst der Wohnungsprostitution nachgehen und wurden später, in sogenannten „Stu-
dios“ untergebracht.
Das Geld welches die Frauen vereinnahmten, mussten sie ihren Peinigern abliefern. Erst
als eine 19-Jährige flüchten konnte und Anzeige erstattete, wurde die Polizei in Ungarn
und Österreich aktiv. In Wien konnten 13 Frauen befreit werden.
Die erstaunliche Meinung eines Nachtclub-Besitzers
Dieser Vorfall bringt uns zum Club2, am 17.10.2010, mit dem Thema „Wie mächtig ist die
Mafia in Österreich?“ Unter den anwesenden Gästen, befand sich auch der Wiener Nacht-
club-Besitzer Peter Laskaris, der unserer Meinung nach zum diskutierten Thema eine völ-
lige Fehlbesetzung war.
Allerdings ließ Laskaris mit einer erstaunlichen Feststellung aufhorchen, Er vertrat tatsäch-
lich die Meinung, dass es in Österreich keine Zwangsprostitution gibt. Wie der Mann zu
dieser Ansicht kommt ist uns schleierhaft. Offenbar hat er die Ostgrenzen-Öffnung verschla-
fen, denn seit dem blüht die Zwangsprostitution in unserem Lande.
Gefügigmachung durch Drohungen
Die Vorgehensweise der ungarischen Bande ist eher die Ausnahme, denn kein Zuhälter be-
schädigt gerne die eigene „Ware“. Vor allem bulgarische und zum Großteil rumänische Zu-
hälterbanden, haben einen speziellen, sehr effektiven Stil entwickelt, Frauen zu Prostitution
zu zwingen.
Diese Banden operieren vorwiegend im ländlichen Raum und locken Mädchen und junge
Frauen mit Versprechungen vom goldenen Westen an. Kaum haben diese angebissen, wird
ihnen unverhohlen mitgeteilt, dass sie die Prostitution auszuüben haben. Als Druckmittel
dienen Drohungen gegen ihre Eltern, Geschwister oder Großeltern.
Diese Vorgangsweise ist wesentlich erfolgreicher, als die Frauen körperlich zu misshandeln.
Auch halten diese Drohungen gegen die Verwandten im fernen Bulgarien oder Rumänien,
die Frauen davon ab zu flüchten und/oder polizeiliche Anzeige zu erstatten. Die dann so
zwangsverpflichteten Frauen werden dann auch bei uns, in diversen Rotlichtlokalen, Wohn-
ungen oder Studios untergebracht.
Sollten alle Drohungen nichts nützen, wird aber auch Hand angelegt und dass in brutalster
Weise. Es ist noch nicht solange her, dass ein rumänischer Zuhälter eine Prostituierte im
10. Wiener Gemeindebezirk anzündete, weil sie ihm nicht mehr zu Diensten sein wollte.
Wie ahnungslos ist Peter Laskaris?
Uns wundert dass Laskaris, der immerhin schon einige Jahre im Geschäft ist, von dieser
Gangart nichts weiß. Vielleicht kann sich aber P. Laskaris, doch noch an diesen brandhei-
ßen Vorfall in Favoriten erinnern.
Der Wiener Nachtclub-Besitzer ließ allerdings noch mit einer erstaunlichen Aussage auf-
horchen. Er meinte, dass in Wien jeder ein Bordell eröffnen könne, ohne dafür die not-
wendige Qualifikation zu besitzen. Auf die Frage der Diskussionsleiterin, was jemanden
zum Betrieb eines Bordells qualifiziert meinte er wörtlich: „Qualifikation ist das, was man
gerne macht.“
Dass heißt im Klartext, dass die ungarischen, bulgarischen und rumänischen Zuhälter-
banden zur Ausübung ihrer Tätigkeit qualifiziert sein müssen, denn diese üben gerne
Gewalt oder Drohungen gegen Frauen aus, da sie ja Geld verdienen, wenn sie diese zur
Prostitution zwingen.
Die Ostgrenzen-Öffnung macht es möglich
Eines ist wiederum klar. Die Ostöffnung hat uns nicht nur jede Menge Kriminalität beschert,
sondern ist fast ein Freifahrtsschein für Gewalt gegen Frauen, für Zuhälterbanden aus dem
ehemaligen Ostblock. Aus Insiderkreisen wird uns glaubhaft versichert, dass mindestens
die Hälfte der Ostblock-Prostituierten nicht freiwillig ihrer Tätigkeit nachgehen.
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2010-11-20
Bestehen Sie auf Ihr Recht
Wer von uns hat folgende Situation noch nicht erlebt. Sie erspähen in einem Geschäft ein
günstiges Schnäppchen und schlagen darauf zu. Bei der Kassa stellt sich jedoch heraus,
dass es sich angeblich um eine falsche Auspreisung gehandelt hat.
Nun haben Sie zwei Möglichkeiten. Den Schmäh der Kassakraft zu glauben und Ihr beinahe
erworbenes Schnäppchen frustriert am Ladentisch zurück lassen, oder sich auf die Beine
zu stellen und geltendes Recht in Anspruch zu nehmen.
Dieses besagt nämlich, dass Waren zum angebotenen Preis auch abgegeben werden müssen.
Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist, dass Firmen nicht mit unrealistischen Lock-
angeboten agieren können um Kunden anzulocken.
Lockangebote
Es wäre nichts leichter als z.B. einen Computer um 50,- Euro anzubieten, den es um diesen
Preis gar nicht gibt. Entweder ist er schon ausverkauft, oder man hat sich eben in der Aus-
preisung geirrt. Das wäre unlauterer Wettbewerb.
Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für das Dienstleistungsgewerbe und für den
Versandhandel. Der oft in Anboten vorhandene Schlusssatz „Irrtümer vorbehalten“ hat
auf die Preisauszeichnungspflicht keine Rechtswirksamkeit.
Preisliche Überraschungen
Dies ist auch logisch nachvollziehbar. Stellen Sie sich vor, dass Sie in einem Restaurant
speisen und beim Bezahlen würde eine anderer Betrag gefordert werden, als er in der
Speisekarte angegeben ist, weil man sich eben geirrt hat.
Preisdumping
Unser o.a. fiktives Computerbeispiel hat vorgestern den Weg in die Realität gefunden.
Der Versandhändler „Otto“ hatte folgendes Angebot gemacht. Er bot Laptops vom
Typ Apple MacBook Air um 49,95 Euro an. Dieses Gerät kostet regulär immerhin zirka
1.700,- Euro.
(Fotoquelle: www.computerbild.de)
Der dümmste Verkäufer verwechselt keinen Betrag von 1.700,- mit 50,- Euro
Alles ein Irrtum
Binnen weniger Stunden wurden rund 2.700 Bestellungen getätigt. Plötzlich hieß es von
seitens der Firma „Otto“, dass ganze sei ein Fehler, weil sich ein Verkäufer bei der Aus-
preisung geirrt hatte.
Da stellen wir uns die gerechtfertigte Frage, mit welch qualifizierten Personal betreibt dieser
Händler seinen „Online-Shop“. Wir glauben das Märchen vom „dummen“ Verkäufer nicht
und vermuten hinter der ganzen Angelegenheit eine gezielte Werbestrategie.
Gezielte Werbung ?
Der nächste Schritt von „Otto“ lässt uns nämlich zu dieser Annahme kommen. Der Versand-
händler entschuldigt sich bei den Bestellkunden und lässt jedem als „Trostpflaster“ einen
Gutschein von 100,- Euro zukommen.
Auf einmal haben 2.700 Leute einen 100,- Euro Gutschein des Versandhändlers. Und was tut
man mit einem Solchen, man wird ihn zum Einkaufen verwenden. Das heißt im Klartext, dass
Leute die sonst keine Kaufabsicht gehegt haben dazu verleitet sind, diesmal bei „Otto“ ein-
zukaufen. Und der „Trostpflastergutschein“ soll die notwendige Inspiration dazu sein.
Abgesehen davon, war man durch diese Aktion in aller Munde und Negativwerbung ist ja
bekanntlich auch Werbung.
Kaufvertrag ungültig
Der Versandhändler „Otto“ vertritt allerdings eine erstaunliche Rechtsmeinung und zwar
meint das Unternehmen, dass die Besteller ohnehin keinen Anspruch auf die Lieferung
dieses Laptops gehabt hätten, den der Kaufvertrag würde erst beim Zugang der Ware
beim Kunden wirksam werden.
Kostenlose Stornos ?
Das würde im Klartext heißen, man könnte sich bei „Otto“ Waren bestellen und so lange
diese nicht eintreffen, hat der Kaufvertrag keine Rechtsgültigkeit. Man könnte auch bestellte
Waren stornieren, weil man sie zum Beispiel woanders billiger gesehen hat.
Onlinehändler „Otto“ würde das dann ohne Stornogebühren akzeptieren, da der Kauf-
vertrag ja noch keine Gültigkeit hat, weil die Ware noch nicht beim Kunden eingetroffen ist.
Hallo Firma „Otto“ für wie blöd haltet Ihr die Leute eigentlich? Man kann nur hoffen, dass
zahlreiche Kunden von ihrem Recht Gebrauch machen und Ihr die Laptops um diesen ange-
botenen Preis abgeben müsst.
Stauni
2009-07-31