Hass gegen Andersdenkende darf nicht salonfähig werden
Es ist manchmal erstaunlich, was Personen für 15 Minuten Ruhm alles inszenieren.
Manche verlassen dabei sogar den Pfad des guten Geschmacks. So die Wirtin des
des Cafés „Fett & Zucker“ im 2. Wiener Gemeindebezirk.
Sie verlautbarte auf einer Tafel vor ihrem Lokal folgendes:
„Wenn du bei diesen 35 % dabei bist, geh doch BITTE einfach weiter. DANKE
#rightwingnotwelcome“.
Dass die Wirtin dabei auf das Ergebnis der Bundespräsidentschaftswahl anspielte, bei
der Norbert Hofer (FPÖ) 35,1 Prozent der Stimmen erreichte, war offensichtlich. Zu-
dem stellte sie ihre Geschmacklosigkeit werbewirksam auf ihren Facebook-Account
ein. Doch der Schuss ging nach hinten los, denn bis auf eine recht überschaubare
Zahl positiver Reaktionen, fuhr sie einen gewaltiger Shitstorm ein.
Mittlerweile ist die Tafel vor dem besagten Lokal nicht mehr vorhanden und auch
die Facebook-Seite der Wirtin ist nicht mehr aufrufbar. Die ganze Sache könnte aber
auch noch ein rechtliches Nachspiel haben. Der Wiener FPÖ-Landesparteisekretär,
Toni Mahdalik, verfasste nämlich eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwalt-
schaft.
„Politisch Andersdenkende gleichsam als ‚unerwünschte Personen‘ zu bezeichnen
erinnert mich fatal an faschistoide Methoden. Ich habe daher heute eine Sachverhalts-
darstellung bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Verletzung der
Menschenwürde und Verächtlichmachung bzw. Herabsetzung einer Wählergruppe
aufgrund ihrer Weltanschauung eingebracht“, so Mahdalik.
„Wohin derartige Stigmatisierungen ganzer Bevölkerungsgruppen schlussendlich führen
können, ist in jedem Geschichtsbuch nachzulesen. ´Wehret den Anfängen´ muss es
daher für alle aufrechten Demokraten in unserer Stadt heißen, um offenbar aus Hass
geborene Aktionen wie jene der ´Fett und Zucker´- Wirtin im Sinne des friedlichen
Zusammenlebens und der demokratiepolitischen Hygiene nicht salonfähig werden zu
lassen“, so der FPÖ-Politiker abschließend.
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2016-04-27
Wehrhafte Dame
Im Burgenland sitzen die Colts locker, zumindest beim weiblichen Geschlecht. In der Nacht
von Freitag auf Samstag, geriet eine 25-jährige Gastwirtin mit einigen Männern in einen
Streit, bei dem es auch zu Handgreiflichkeiten kam.
High Noon
Die Wirtin fuhr nach Hause, holte eine Pistole und „bedrohte“ damit ihre Kontrahenten.
Die riefen die Polizei und die „wehrhafte“ Burgenländerin wurde festgenommen. Die
Waffe, die übrigens ungeladen war, wurde beschlagnahmt.
Vor den Trümmern ihrer Existenz
So weit, so nicht gut. Sollte die Wirtin verurteilt werden, kann sie nicht einmal bei der
Gemeinde Strassen kehren, denn dazu benötigt sie einen einwandfreien Leumund.
Der Gewerbeschein würde ihr im Falle einer Verurteilung mit Sicherheit entzogen
werden.
Die Nächste zog blank
Eine Woche vorher im Burgenland, griff eine Lady ebenfalls zur Waffe. Allerdings handelte
es sich um keine Gastwirtin, sondern um eine Polizeibeamtin. Diese lebt mit ihrem Mann in
Scheidung und im noch gemeinsamen Haushalt tobt ein Rosenkrieg.
Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung mit ihrem Noch-Gatten, bedrohte die Polizistin
diesen mit einem geladenen Sturmgewehr. Der rief die Polizei und erstattete Anzeige. Und
ab jetzt wird es erstaunlich.
Dienstwaffen bleiben
Sie musste zwar ihre „Privatwaffen“ abgeben und erhielt ein Betretungsverbot bis zum
12.10.2009. Die Dienstwaffen sind jedoch weiterhin in ihrem Besitz, denn sie wurde nicht
vom Dienst suspendiert. Zu den Dienstwaffen zählt natürlich auch das Sturmgewehr. Also
läuft diese „wehrhafte“ Dame weiterhin bis an die Zähne bewaffnet durch die Gegend.
Erstaunliches Statement
„Das ist ein Fall für den Staatsanwalt, der ermittelt und entscheidet, ob es zu einem
Prozess kommt“, so die Sicherheitsdirektion. „Vorerst übt die Polizistin weiter ihren
Dienst aus. Sie ist eine gute Beamtin, ihr ist bisher nichts vorzuwerfen“, heißt es dazu
aus dem Landeskommando.
Das ist ja direkt erfreulich, dass der Beamtin bis heute nichts vorzuwerfen ist. Das sie
weiterhin im Dienst bleibt erstaunt uns nicht, denn jener Beamte der in Krems einen
14-jährigen Jungen auf der Flucht in den Rücken geschossen hatte, ist ja auch bis
heute im Dienst.
Betretungsverbot für eine Frau
Das an dieser Angelegenheit was dran sein muß und sich der zukünftige Ex-Gatte die
Story nicht aus den Fingern gesogen hatte kann man daraus schliessen, dass gegen
die Frau ein Betretungsverbot verhängt wurde. Eine derartige Maßnahme wird gegen
eine Frau, wohl wirklich nur in den seltesten Fällen verhängt. Im übrigen bestritt die
Beamtin, die ihr zur Last gelegte Tat.
Der Unterschied
Aber spielen wir das Spiel weiter. Ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen können
wir jetzt schon voraussagen, sollte die Polizistin verurteilt werden, wird sie weiterhin im
Dienst bleiben und auch in Zukunft auf die Menschheit losgelassen werden.
Dieses Glück wird ihrer Geschlechtgenossin wohl kaum widerfahren, weil diese ja „bloß“
eine Gastwirtin und keine Polizistin ist. Der Ordnung halber möchten wir festhalten, dass
für beide Damen die Unschuldsvermutung gilt.
Stauni
2009-10-11