LESERBRIEF
Das Justizministerium und die Österreichische Post AG hatten großartig ein neues Zustell-
system für behördliche Zustellungen verkündet, den Hybriden Rückschein.
Alles sei übersichtlicher, Zustellungen leichter nachzuvollziehen, wären kostengünstiger,
alle würden davon profitieren. Zuzustellende Schriftstücke würden zentral ausgedruckt,
alles elektronisch erfasst, Zustellnachweise eingescannt. Der Verlauf von RSa- und Rsb-
Zustellungen wäre sofort abrufbar. Der zuständige Beamte im Ministerium freute sich,
es könnten mit einer Sendung bis zu hundert Schriftstücke gleichzeitig verschickt
werden.
Das ganze scheiterte, völlig und total: Erstens am Unverständnis des Ministeriums, über
die Notwendigkeiten und Auswirkungen des Zustellverfahrens. Zweitens am Unver-
mögen der Österreichischen Post, ihren Mitarbeitern einfachste sprachliche und recht-
liche Begriffe zu vermitteln.
Die Gründe für das Scheitern:
Davor war es einfach. Empfänger erhielten weiße Kuverts für Rsb- Sendungen, blaue
Kuverts für RSa-Sendungen. Auf den Kuverts stand der Absender, stand die Aktenzahl,
stand das Datum der Hinterlegung. Gerichte erhielten Rückscheine (daher der Name)
mit den gleichen Daten. RS-Zustellungen sind zumeist mit einer Frist verbunden. Gab
es Probleme mit einem Zustellungsdatum, also dem Fristbeginn, war das oft durch
das Kuvert belegbar.
Beim hybriden System erhält der Empfänger – ein blankes blaues Fensterkuvert, ohne
Absender, ohne Aktenzahl. Ein Nachweis der Zustellung ist dem Empfänger damit
nicht mehr möglich; eine krasse Benachteiligung von Parteien in einem Verfahren.
Das innen liegende Deckblatt kommt in vielen Fällen mit dem Absender „Zentrale Zu-
stellung Justiz“ und ohne Zahl, also Schmecks! Euphorisch kam aus dem Ministerium:
Aber aus dem Barcode könne man ablesen! Was nur beweist, dass das Ministerium
tatsächlich keine Ahnung von Notwendigkeiten und Auswirkungen des Zustellver-
fahrens hat. Empfängern wurde damit alle Möglichkeit genommen, festzustellen
(und in Streitfällen zu beweisen), ob und wann etwas zugestellt worden wäre.
Die Österreichische Post setzt noch den Deckel auf dieses unbrauchbare System. Wo
und wann können Sie Ihr Dokument abholen? Es steht klein, aber deutlich links
auf den großen gelben Zetteln. Hier wird von der Post aber generell das Datum der
Hinterlegung eingetragen. Abgeholt kann aber erst am nächsten Tag werden. Wie
soll das ein Empfänger dem Absender beibringen?
Doch die Post kann es noch besser. Hybride Zustellungen sollen nachvollziehbar
sein? Aber nicht doch! In vorgedruckten Briefen teilt der Postkundendienst mit
(zuletzt am 28.5.2013):
„Behördliche Sendungen – RSa- und RSb-Briefe – sind gewöhnliche Briefsend-
ungen, deren Verlauf aus technischen Gründen nicht nachvollziehbar ist. Daher
können wir keine Feststellungen darüber treffen, ob diese der Österreichische
Post AG zur Beförderung übergeben wurden bzw. ob Beeinträchtigungen in der
Beförderung eingetreten sind.“ Heißt im Klartext: der Empfänger ist erst recht
aufgeschmissen, und auch die Absender können sich brausen.
Zwei typische Fälle werden deshalb jetzt dem Ministerium an den Kopf
geworfen werden.
Der erste: Ein Schippel RSa-Briefe wurde ohne Zustellung abgegeben. Der
Empfänger kann nicht feststellen, wann; den Absendern wurde von der Post
gemeldet, ein Bevollmächtigter habe unterschrieben. Genau das geht aber bei
RSa-Zustellungen nicht, die sind persönlich zuzustellen.
Der zweite: Ein paar gelbe Verständigungen liegen da, Absender „Zentrale Zustell-
ung Justiz“, keine Aktenzahl. Aber hinterlegt worden ist nichts. Wen soll der
Empfänger jetzt fragen?
Dem Justizministerium wäre dringend zu empfehlen, dieses selbst verschuldete
Zustell-Chaos so rasch als möglich zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
ein begeisterter Erstaunlich-Leser
2013-06-23