Augenauswischerei und Beruhigungspille für die österreichische Bevölkerung
„Künftig dürfen in Österreich lebende AusländerInnen erst dann eine Waffe besitzen bzw. erwerben, wenn sie über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Auch für AsylwerberInnen und illegal in Österreich aufhältige Fremde soll demnach ab kommendem März ein ausdrückliches Waffenverbot gelten. Vorübergehend in Österreich aufhältige AusländerInnen, also etwa TouristInnen, werden vom Waffenverbot nicht betroffen sein. Bei Verstößen gegen die neuen Bestimmungen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. eine empfindliche Geldstrafe.“
Obiger Text ist einer heutigen Presseaussendung des Pressedienstes der Parlamentsdirektion zu entnehmen. Heute, dem 14.12.2016, wird das Waffengesetz im Nationalrat entsprechend novelliert. Das bringt uns natürlich zur Frage, warum bis dato der Erwerb und Besitz von Waffen für Asylwerber und illegal aufhältige Personen in Österreich nicht verboten – also erlaubt war und warum das Gesetz erst am März 2017 in Kraft tritt? Erstaunlich ist auch die Ausnahme für Touristen, denn die sogenannten „Kriminaltouristen“ freuen sich bestimmt, dass sie vom Waffenverbot ausgenommen sind.
Allerdings halten wir das Ganze für Augenauswischerei und für eine Beruhigungspille für die österreichische Bevölkerung. Denn kein Krimineller lässt sich von einem gesetzlichen Waffenverbot abschrecken und wird weiterhin bewaffnet durch die Gegend ziehen. Und bedenkt man aus welchen Ländern die „Flüchtlinge“ kommen, ist auch der Strafrahmen – bis zur einem Jahr Haft – in unseren Gefängnissen für kriminelle Asylwerber und Illegale nicht wirklich abschreckend. Rigorose Grenzkontrollen und sofortige Rückweisung dieser Personen wären da wohl wesentlich wirksamer.
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2016-12-14