Wenn der Finanz“polizei“chef Märchenstunden abhält


Infotour entlarvt Halbwahrheiten und waghalsige Interpretationen

(Des)Informationsveranstaltung am 7.März in Lannach: Die vom Wirtschaftsbund organisierte
Selbstdarstellungstour der Finanz“polizei“ kann nur rechtlich unbedarfte Bürger beeindrucken.
Statt Rigobert Rainer erscheint Wilfried Lehner persönlich.  Nach 2 Semestern Donau-Uni (?!)
herrscht  immer  noch  Unverständnis  über  grundsätzliche  Zeugenund Beschuldigtenrechte.
Erst nach Zwischenruf lenkt er dann unwillig ein, dass es doch Entschlagungsrechte gibt.
Dass dabei von der Finanz“polizei“ regelmäßig Verfassung, Strafprozessordnung, Menschen-
rechtskonvention  und  Grundrechtscharta  der  Europäischen  Union nach Belieben ignoriert
oder neu interpretiert werden, ist in großer Zahl österreichweit protokolliert und dokument-
iert.
Zur chronisch mangelhaften bis rechtswidrigen Ausweisleistung der Finanz“polizisten“  wird
auf eine Dienstanweisung verwiesen. Von konkreten Fragen zu diesen bekannten Gesetzes-
widrigkeiten wird sehr routiniert, mit ganz raschem Themenwechsel, abgelenkt.

Amtshandlungen  dürfen laut Lehner gefilmt werden.   Auf die Publikumsfrage, ob Amtshand-
lungen gefilmt werden dürften,  bestätigt Lehner jovial,  dass dies selbstverständlich zulässig
sei,  außer  bei  Zeugenbefragungen,  weil  die ja Recht auf „Datenschutz“ hätten.  Die Frage,
warum dann seine Mitarbeiter geschult wurden Kameras zuzukleben und abzudecken, wurde
mit  einer  wütenden  Tirade  über die Rechtswidrigkeit von Kameras ohne datenschutzrecht-
liche  Bewilligung  beantwortet.   Eine  juristisch  einwandfreie  Klarstellung  gab  es,  wie zu
erwarten war, nicht.
Auf  die  Frage  hin,  warum aber dann seine Mitarbeiter es regelmäßig unterlassen,  zuerst
nachzuprüfen, ob eine Bewilligung vorliegt,  oder ob es sich überhaupt um eine bewilligungs-
freie  Videoanlage  handelt,  geriet  Lehner  aus dem Häuschen,  reagierte wie ein ertappter
Übeltäter und weigerte sich, auf diese Rechts- und Pflichtwidrigkeiten einzugehen.
Einem  Zuhörer  platzt der Kragen:   „Es ist eine Frechheit, was die Beamten aufführen.  Sie
machen  mit  den  Leuten,  was sie wollen“,  empört er sich und wirft den Finanz“polizisten“
Kompetenzüberschreitungen vor.
Überhaupt  fällt  auf,  dass  nicht  mit  juristisch  soliden und rechtsstaatlich fundierten Hand-
lungen  gepunktet  werden  soll.   Die,  oft  sehr  zweifelhaften,  Amtshandlungen  finden  in
unnötiger  Rambomanier  statt.   Mit verdächtiger Dialektik und scheinbar gescheiten Sprach-
regelungen wird das dann der juristisch unbedarften Öffentlichkeit als irgendwie gerechtfert-
igt verkauft. Ganz offensichtlich soll damit die rechtlich fragwürdige Vorgangsweise vertuscht
werden. Wirklich legale Amtshandlungen hätten das gar nicht nötig. (Quelle: APA/OTS)
*****

2013-03-11