Infotour entlarvt Halbwahrheiten und waghalsige Interpretationen
(Des)Informationsveranstaltung am 7.März in Lannach: Die vom Wirtschaftsbund organisierte Selbstdarstellungstour der Finanz“polizei“ kann nur rechtlich unbedarfte Bürger beeindrucken. Statt Rigobert Rainer erscheint Wilfried Lehner persönlich. Nach 2 Semestern Donau-Uni (?!) herrscht immer noch Unverständnis über grundsätzliche Zeugenund Beschuldigtenrechte. Erst nach Zwischenruf lenkt er dann unwillig ein, dass es doch Entschlagungsrechte gibt. Dass dabei von der Finanz“polizei“ regelmäßig Verfassung, Strafprozessordnung, Menschen- rechtskonvention und Grundrechtscharta der Europäischen Union nach Belieben ignoriert oder neu interpretiert werden, ist in großer Zahl österreichweit protokolliert und dokument- iert. Zur chronisch mangelhaften bis rechtswidrigen Ausweisleistung der Finanz“polizisten“ wird auf eine Dienstanweisung verwiesen. Von konkreten Fragen zu diesen bekannten Gesetzes- widrigkeiten wird sehr routiniert, mit ganz raschem Themenwechsel, abgelenkt.Amtshandlungen dürfen laut Lehner gefilmt werden. Auf die Publikumsfrage, ob Amtshand- lungen gefilmt werden dürften, bestätigt Lehner jovial, dass dies selbstverständlich zulässig sei, außer bei Zeugenbefragungen, weil die ja Recht auf „Datenschutz“ hätten. Die Frage, warum dann seine Mitarbeiter geschult wurden Kameras zuzukleben und abzudecken, wurde mit einer wütenden Tirade über die Rechtswidrigkeit von Kameras ohne datenschutzrecht- liche Bewilligung beantwortet. Eine juristisch einwandfreie Klarstellung gab es, wie zu erwarten war, nicht. Auf die Frage hin, warum aber dann seine Mitarbeiter es regelmäßig unterlassen, zuerst nachzuprüfen, ob eine Bewilligung vorliegt, oder ob es sich überhaupt um eine bewilligungs- freie Videoanlage handelt, geriet Lehner aus dem Häuschen, reagierte wie ein ertappter Übeltäter und weigerte sich, auf diese Rechts- und Pflichtwidrigkeiten einzugehen. Einem Zuhörer platzt der Kragen: „Es ist eine Frechheit, was die Beamten aufführen. Sie machen mit den Leuten, was sie wollen“, empört er sich und wirft den Finanz“polizisten“ Kompetenzüberschreitungen vor. Überhaupt fällt auf, dass nicht mit juristisch soliden und rechtsstaatlich fundierten Hand- lungen gepunktet werden soll. Die, oft sehr zweifelhaften, Amtshandlungen finden in unnötiger Rambomanier statt. Mit verdächtiger Dialektik und scheinbar gescheiten Sprach- regelungen wird das dann der juristisch unbedarften Öffentlichkeit als irgendwie gerechtfert- igt verkauft. Ganz offensichtlich soll damit die rechtlich fragwürdige Vorgangsweise vertuscht werden. Wirklich legale Amtshandlungen hätten das gar nicht nötig. (Quelle: APA/OTS) *****
2013-03-11