„Erweiterte Gefahrenerforschung“ auch gegen Einzelpersonen
widerspricht den Grundrechten
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) protestiert gegen die heutigen Beschlüsse im Ministerrat. Die Antiterrorgesetze und die „Erweiterte Gefahrenerforschung“ auch gegen Einzelpersonen widersprechen nicht nur dem Datenschutz sondern auch den Grund- rechten.
Die Pressefreiheit wird immer mehr ausgehöhlt und das unter dem Vorwand des Schutzes
vor terroristischen Anschlägen. Das aktuelle Beispiel in Deutschland zeigt sehr deutlich,
dass Antiterrorgesetze kriminelle Taten von Einzelnen nicht verhindern können. Der ÖJC
begrüßt die Ankündigung von Bundeskanzler Werner Faymann eines Hearing im Innen-
ausschuss zu dem Thema und verweist auf die ÖJC-Stellungnahmen im Rahmen des
parlamentarischen Begutachtungsverfahrens.
Die Bestimmung, wer künftig in einem Medienwerk, „das nach seinem Inhalt dazu be-
stimmt ist, zur Begehung einer terroristischen Straftat (…) anzuleiten“ oder solche In- formationen im Internet in einer Art anbietet bzw. zugänglich macht, um zur Begehung
eines Terrorakts „aufzureizen“, ist zu schwammig formuliert und greift so den investi-
gativen Journalismus massiv an.
Hier droht investigativen Journalisten bis zu zwei Jahre Haft. Das lehnt der ÖJC ab. Der
ÖJC bekennt sich klar zur Demokratie und zum Schutz des demokratischen Staates.
„Doch dürfen unter dem Deckmantel des Schutzes vor terroristischer Straftaten die Grund und Freiheitsrechte der Bürger und die damit verbundene Pressefreiheit nicht ausgehöhlt werden“, so ÖJC-Präsident Fred Turnheim in einer heutigen Aussendung.
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2011-11-15