Todesstrafe ist in der EU seit 1.12.2009 geltendes Recht


System-Medien und  Politiker(innen) schweigen vornehm

Während  Frank Stronach die Todesstrafe nur gegen  Berufskiller einsetzen möchte,  erlaubt die
EU die Todesstrafe gegen die normale Bevölkerung. Über diesen EU-Skandal hat bis dato noch
keine Zeitung, geschweige denn ein Politiker berichtet.   Wir haben diese erstaunliche Tatsache
auf der Webseite der EU-Austrittspartei entdeckt.
So steht es auf „euaustrittspartei.at
Eigentlich war die Todesstrafe in Österreich schon abgeschafft. In Art. 85 der österreichischen
Bundesverfassung  ist seit 1968 gesetzlich geregelt:  „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“  Leider
wurde  die  Todesstrafe  über  den EU-Vertrag  von Lissabon den EU-Mitgliedsländern wieder
erlaubt und trat mit 1. Dezember 2009 in Kraft:

Das ging so:
Schritt 1: Mit dem Vertrag von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich.
Schritt 2:  Im Artikel 2 dieser  Grundrechtecharta steht unter (2):  Niemand darf zur Todesstrafe
verurteilt oder hingerichtet werden.

Schritt 3: in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta steht:
„Eine  Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,“  wenn es erforderlich ist, „einen
Aufruhr  oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.  Die zweite Ausnahme, wann die Todes-
strafe verhängt werden darf: „Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr.“
Das bedeutet im Klartext,  dass die EU die Tötung eines Menschen bei  „Aufstand und Aufruhr“
legitimiert  und weiters die Todesstrafe für Taten vorsieht, die in Kriegszeiten oder bei unmittel-
barer  Kriegsgefahr  begangen  werden.  SPÖ  und  ÖVP  haben dem mittels EU- Vertrag von
Lissabon  zugestimmt.   In  Österreich  ist  übrigens  die Innenministerin Johanna Mikl-Leitner
(ÖVP)  für die Exekution dieses unmenschlichen und rückschrittlichen EU-„Rechts“ zuständig.
Pikantes  Detail am Rande.   Bundeskanzler Werner Faymann hieß gestern den ehemaligen
Gouverneur  des  US-Bundesstaates  Kalifornien  und  Befürworter  der  Todesstrafe,  Arnold
Schwarzenegger,  im Bundeskanzleramt willkommen.
Quelle: BKA / Fotograf: Andy Wenzel
„Es  freut  mich  immer,  wenn Arnold Schwarzenegger Österreich einen Besuch abstattet“,  so
der  Bundeskanzler.   Über was die beiden beim  Abendessen wohl gesprochen haben?  Viel-
leicht  hat  der  Ex-Aushilfstaxifahrer  dem  Ex-Bodybuilder  mitgeteilt,  dass  nicht  nur  in  Kali-
fornien –   sondern  auch  in  Österreich  die  Todesstrafe   möglich  ist.   Es  könnte  durchaus
der Fall sein,  dass so eine Mitteilung beim ehernen Verfechter der Todesstrafe freudige Erreg-
ung ausgelöst hat. Jedenfalls quittierte Schwarzenegger  den  Empfang  beim  Bundeskanzler
mit den Worten:   „Freue mich riesig, wieder in Österreich zu sein.“
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2013-09-08