System-Medien und Politiker(innen) schweigen vornehm
Während Frank Stronach die Todesstrafe nur gegen Berufskiller einsetzen möchte, erlaubt die
EU die Todesstrafe gegen die normale Bevölkerung. Über diesen EU-Skandal hat bis dato noch
keine Zeitung, geschweige denn ein Politiker berichtet. Wir haben diese erstaunliche Tatsache
auf der Webseite der EU-Austrittspartei entdeckt.
So steht es auf „euaustrittspartei.at
Eigentlich war die Todesstrafe in Österreich schon abgeschafft. In Art. 85 der österreichischen
Bundesverfassung ist seit 1968 gesetzlich geregelt: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Leider
wurde die Todesstrafe über den EU-Vertrag von Lissabon den EU-Mitgliedsländern wieder
erlaubt und trat mit 1. Dezember 2009 in Kraft:
Das ging so: Schritt 1: Mit dem Vertrag von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. Schritt 2: Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta steht unter (2): Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Schritt 3: in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta steht: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,“ wenn es erforderlich ist, „einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“. Die zweite Ausnahme, wann die Todes- strafe verhängt werden darf: „Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr.“ Das bedeutet im Klartext, dass die EU die Tötung eines Menschen bei „Aufstand und Aufruhr“ legitimiert und weiters die Todesstrafe für Taten vorsieht, die in Kriegszeiten oder bei unmittel- barer Kriegsgefahr begangen werden. SPÖ und ÖVP haben dem mittels EU- Vertrag von Lissabon zugestimmt. In Österreich ist übrigens die Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) für die Exekution dieses unmenschlichen und rückschrittlichen EU-„Rechts“ zuständig. Pikantes Detail am Rande. Bundeskanzler Werner Faymann hieß gestern den ehemaligen Gouverneur des US-Bundesstaates Kalifornien und Befürworter der Todesstrafe, Arnold Schwarzenegger, im Bundeskanzleramt willkommen.
