Überstellungsabkommen mit Marokko


Was bedeutet aber „wechselseitige Überstellung von Häftlingen“ in der Realität?

 

Helle Aufregung unter den Gutmenschen herrschte vor 5 Jahren über nachfolgendes Werbeplakat der FPÖ im Innsbrucker Gemeinderatswahlkampf.  Wir haben damals auch darüber einen Beitrag verfasst.

 

 

Da erstaunt uns eine heutige Presseaussendung des Amtes der Tiroler Landesregierung. In dieser begrüßt Tirols Landeshauptmann Günther Platter, den Entwurf eines Überstellungsabkommens von Häftlingen mit Marokko.  Dieser wurde heute, Donnerstag, von Justizminister Wolfgang Brandstetter und seinem marokkanischen Amtskollegen Mohamed Aujjar ausgehandelt und sieht die wechselseitige Überstellung von Häftlingen mit dem nordafrikanischen Land vor.

 

Was allerdings der Passus „ wechselseitige Überstellung von Häftlingen“ in der Realität bedeuten soll, ist uns nicht ganz klar.  Wir gehen nehmen nämlich davon aus, dass in Marokko nicht annähernd so viele Österreicher inhaftiert sind, wie Marokkaner in Österreich.

 

„Ich erwarte mir von diesem Überstellungsabkommen eine Reduktion der Insassen in den heimischen Haftanstalten.  Das wirkt sich positiv auf den Finanzhaushalt aus und bringt den Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten in unseren Strafanstalten deutliche Verbesserungen“, so Landeshauptmann Platter, der das Bestreben des Bundes unterstützt, marokkanische Häftlinge in ihr Herkunftsland zurückzuführen.  Tja, offensichtlich scheint man nun im heiligen Land Tirol aus Schaden klug geworden zu sein.

 

*****

2017-12-14