Halloween-Aufrufe zu Straftaten: Polizei forschte Verantwortliche aus

Sechs Tatverdächtige identifiziert – Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen

In den vergangenen Tagen verbreiteten sich über soziale Netzwerke Aufrufe zu Straftaten während der Halloween-Nacht. Dabei ging es unter anderem um Gewaltaktionen und mögliche Plünderungen von Luxusgeschäften.

Die Polizei reagierte auf diese Ankündigungen mit umfangreichen Ermittlungen. Dem Wiener Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) gelang es, mit Unterstützung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), innerhalb kurzer Zeit sechs mutmaßlich Verantwortliche auszuforschen.

Ermittelt wird wegen des Verdachts des verbrecherischen Komplotts sowie der Aufforderung zu strafbaren Handlungen und deren Gutheißung. Die Untersuchungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Wien.

Auf deren Anordnung wurden am Morgen des 30. Oktober 2026 insgesamt sechs Hausdurchsuchungen in Wien und Niederösterreich durchgeführt. Unterstützt wurden die Ermittler dabei von der WEGA und dem Landeskriminalamt Wien.

Vier Tatverdächtige im Alter zwischen 14 und 22 Jahren wurden zur unmittelbaren Vernehmung vorgeführt. Bei den Durchsuchungen stellten die Beamten mehrere Datenträger, zwei Schreckschusspistolen, eine Softgun, Munition und eine Machete sicher.

Eine fünfte Person befindet sich inzwischen wegen eines vermutlich nicht mit den Halloween-Aufrufen zusammenhängenden minderschweren Eigentumsdelikts in einer Justizanstalt. Der sechste Verdächtige ist namentlich bekannt, nach ihm wird gefahndet.

Auch die Staatsbürgerschaften wurden bekanntgegeben: Bei den sechs Personen handelt es sich um einen österreichischen Staatsbürger sowie Drittstaatsangehörige mit gültigen Aufenthaltstiteln. Genannt werden die Staatsangehörigkeiten Irak, Nigeria und Russische Föderation.

Die Ermittlungen laufen weiter. Insbesondere die Hintergründe und Motive der Verdächtigen stehen im Mittelpunkt der staatspolizeilichen Untersuchungen. Eine ideologische Ausrichtung der geplanten Aktionen sei nach derzeitigem Ermittlungsstand allerdings nicht erkennbar.

Die Polizei macht damit deutlich: Auch die Halloween-Nacht ist kein rechtsfreier Raum. Wer Sachbeschädigungen, Gewalt oder andere Straftaten plant oder dazu aufruft, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

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