Der Staat bittet das Rotlicht zur Kasse


Aus Prostituierten werden Arbeitnehmerinnen

Für  die  Rotlichtbranche  scheint es derzeit sehr eng zu werden.   Scheinbar scheint Vater
Staat,  seine  bis  dato  aufrecht erhaltenen moralischen Bedenken über Bord geworfen zu
haben  und  will  auch  in diesem Geschäft kräftig mitnaschen.   Dabei verfährt er offenbar
unter dem Motto „Pecunia non olet“ (oder auf Deutsch: Geld stinkt nicht).
 
War  es  früher für einen Lokalbetreiber ungesetzlich ein Dienstverhältnis mit Prostituierten
einzugehen, ist dies seit dem neuen Prostitutionsgesetz möglich.  Denn der Hindernisgrund,
die Sittenwidrigkeit, ist mit diesem weggefallen.   Also vorbei die lustigen Zeiten  in  denen
sich  Prostituierte  als  Selbständige  anzumelden  hatten und kaum bis gar keine Abgaben
entrichteten.
 
Der  Wegfall  der Sittenwidrigkeit kommt dem UVS sehr gelegen und dies spiegelt sich in
seiner jüngsten Entscheidung wieder.   Der Senat verurteilte einen Rotlichtlokal-Betreiber
wegen illegaler Ausländerbeschäftigung. Der Senatsspruch stützt sich auf eine Entscheid-
ung des Verwaltungsgerichtshofes.
 
Ein Passus im USV-Urteil ist uns besonders ins Auge gestochen: „…zumal der bei illegaler
Ausländerbeschäftigung  zu  erwartende  volkswirtschaftliche Schaden nicht unbedeutend
ist…“  (Vorletzter Absatz im UVS-Spruch). Ob das bei der Beschäftigung von Prostituierten
zutrifft,  wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.
 

Schonfrist endet mit 31.Oktober 2012

Zudem  müssen  ab  1. November 2012 (Ablauf der einjährigen Nachreichfrist) alle Prostitut-
ionslokale  als solche gemeldet,  umgebaut und behördlich genehmigt sein.   Beispielsweise
sind Auflagen wie Hygiene, Sicherheit, Brandschutz, Fluchtwege udlg. mehr genau normiert
und müssen von einem Ziviltechniker abgenommen werden.  Theoretisch dauert die behörd-
liche  Genehmigung etwa drei Wochen,  diese Zeit wird  in der Praxis allerdings um ein Viel-
faches überschritten.
 
Eines der wenigen gesetzeskonformen Rotlichtlokale in Wien
 
In Wien gibt es etwa 400 Rotlichtlokal-Betriebe. Davon haben bis dato knappe 70 eingereicht
und von denen wurden bislang sage und schreibe lediglich 7 Lokale genehmigt. Wie uns aus
zuverlässiger Quelle mitgeteilt wurde,  gab es bei zirka 25 Prozent von den 70 eingereichten
Betrieben derartig grobe Missstände, sodass eine Genehmigung nicht in Frage kam.
 
Zum Beispiel wurden Pläne abgegeben, die zwar von Ziviltechnikern unterschrieben waren,
aber  mit  den  tatsächlichen  Gegebenheiten  in  den Lokalen nicht übereinstimmten.  Dies
wurde durch Lokalaugenscheine von Behördenvertretern festgestellt.
 
Ferner  stimmt  bei  zahlreichen Lokalen die Bausubstanz,  nicht  mehr mit den beim Magis-
trat aufliegenden Konsensplänen überein.   Durch jahrelange illegale Umbauten weiß heute
niemand  mehr,  wie das Lokal in seiner ursprünglichen Genehmigung wirklich ausgesehen
hat.   Die Folge ist eine Flut von Bauanzeigen bei der Baupolizei.   Diese muss nun für jede
einzelne Meldung ein Bauverfahren einleiten.
 
Rotlichtlokal-Betreiber  deren  Betriebe  ab 1.November 2012 nicht den neuen gesetzlichen
Richtlinien  entsprechen,  werden kräftig zur Kasse gebeten.   Bis zu 7.000,- Euro Bußgeld
kommen auf diese zu. Und sollte dies auch nichts nützen, droht die Schließung des Lokals.
 
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2012-10-06