Aus Prostituierten werden Arbeitnehmerinnen
Für die Rotlichtbranche scheint es derzeit sehr eng zu werden. Scheinbar scheint Vater
Staat, seine bis dato aufrecht erhaltenen moralischen Bedenken über Bord geworfen zu
haben und will auch in diesem Geschäft kräftig mitnaschen. Dabei verfährt er offenbar
unter dem Motto „Pecunia non olet“ (oder auf Deutsch: Geld stinkt nicht).
War es früher für einen Lokalbetreiber ungesetzlich ein Dienstverhältnis mit Prostituierten
einzugehen, ist dies seit dem neuen Prostitutionsgesetz möglich. Denn der Hindernisgrund,
die Sittenwidrigkeit, ist mit diesem weggefallen. Also vorbei die lustigen Zeiten in denen
sich Prostituierte als Selbständige anzumelden hatten und kaum bis gar keine Abgaben
entrichteten.
Der Wegfall der Sittenwidrigkeit kommt dem UVS sehr gelegen und dies spiegelt sich in
seiner jüngsten Entscheidung wieder. Der Senat verurteilte einen Rotlichtlokal-Betreiber
wegen illegaler Ausländerbeschäftigung. Der Senatsspruch stützt sich auf eine Entscheid-
ung des Verwaltungsgerichtshofes.
Ein Passus im USV-Urteil ist uns besonders ins Auge gestochen: „…zumal der bei illegaler
Ausländerbeschäftigung zu erwartende volkswirtschaftliche Schaden nicht unbedeutend
ist…“ (Vorletzter Absatz im UVS-Spruch). Ob das bei der Beschäftigung von Prostituierten
zutrifft, wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.
Schonfrist endet mit 31.Oktober 2012
Zudem müssen ab 1. November 2012 (Ablauf der einjährigen Nachreichfrist) alle Prostitut-
ionslokale als solche gemeldet, umgebaut und behördlich genehmigt sein. Beispielsweise
sind Auflagen wie Hygiene, Sicherheit, Brandschutz, Fluchtwege udlg. mehr genau normiert
und müssen von einem Ziviltechniker abgenommen werden. Theoretisch dauert die behörd-
liche Genehmigung etwa drei Wochen, diese Zeit wird in der Praxis allerdings um ein Viel-
faches überschritten.
Eines der wenigen gesetzeskonformen Rotlichtlokale in Wien
In Wien gibt es etwa 400 Rotlichtlokal-Betriebe. Davon haben bis dato knappe 70 eingereicht
und von denen wurden bislang sage und schreibe lediglich 7 Lokale genehmigt. Wie uns aus
zuverlässiger Quelle mitgeteilt wurde, gab es bei zirka 25 Prozent von den 70 eingereichten
Betrieben derartig grobe Missstände, sodass eine Genehmigung nicht in Frage kam.
Zum Beispiel wurden Pläne abgegeben, die zwar von Ziviltechnikern unterschrieben waren,
aber mit den tatsächlichen Gegebenheiten in den Lokalen nicht übereinstimmten. Dies
wurde durch Lokalaugenscheine von Behördenvertretern festgestellt.
Ferner stimmt bei zahlreichen Lokalen die Bausubstanz, nicht mehr mit den beim Magis-
trat aufliegenden Konsensplänen überein. Durch jahrelange illegale Umbauten weiß heute
niemand mehr, wie das Lokal in seiner ursprünglichen Genehmigung wirklich ausgesehen
hat. Die Folge ist eine Flut von Bauanzeigen bei der Baupolizei. Diese muss nun für jede
einzelne Meldung ein Bauverfahren einleiten.
Rotlichtlokal-Betreiber deren Betriebe ab 1.November 2012 nicht den neuen gesetzlichen
Richtlinien entsprechen, werden kräftig zur Kasse gebeten. Bis zu 7.000,- Euro Bußgeld
kommen auf diese zu. Und sollte dies auch nichts nützen, droht die Schließung des Lokals.
***** 2012-10-06