60 Prozent der Fälle beim Verfassungsgerichtshof betreffen Asyl
Wie aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) hervorgeht, sind rund 60 Prozent der behandelten Fälle Asylfragen. So sind von 4.643 neu anhängigen Verfahren 2.770 Asylangelegenheiten. Dies ist aus dem Tätigkeitsbericht 2012 zu ent- nehmen. Im Klartext bedeutet das, dass die Asyllobby – die vornehmlich von Rot-Grün mit Steuergeld gesponsert wird – den Steuerzahler(innen) Millionen kostet. Es ist doch erstaunlich, dass zahlreiche von der Bundesregierung mit Steuergeld finanzierte NGO’s nichts anderes tun, als aussichtslose Asylverfahren bis hin zum VfGH zu verschlep- pen. So wird ein großer Teil der VfGH-Beschwerden abgelehnt bzw. zurück- und abge- wiesen. Von den 4.574 Erledigungen im Vorjahr waren 1.531 Ablehnungen, 117 Abweisungen und 203 Zurückweisungen. Nur 201 Anträgen wurde stattgegeben. Diese Zahlen zeigen deutlich auf, dass es sich bei vielen Asylverfahren um reine Verschleppungstaktiken der sogenannten „Hilfsorganisationen“ handelt.Dass diese Asyllobby natürlich nicht gratis zur Verfügung steht sondern dabei kräftig ab- kassiert , ist die eigentliche Ungerechtigkeit. Denn das „Geschäft“ wird am Rücken der Einzelschicksale der Flüchtlinge gemacht, denen man mit falschen Hoffnungen und unhaltbaren Versprechen Jahre des Lebens stiehlt. Dass diese Asyllobby nicht davor zurückschreckt geltendes Recht und jene die sich daran halten, als ausländerfeindlich und rassistisch zu verunglimpfen, um ihre „Aktivitäten“ in ein besseres Licht zu rücken, ist im Grunde genommen menschenverachtend. Denn dieses „gutmenschliche Engagement“ findet zu einem sehr großen Teil auf dem Rücken aussichtsloser Asylfälle – und daher den betroffenen Menschen – statt. Anstatt die Asyllobby mit Millionen zu sponsern, gehört diese in die Verantwortung genommen, wenn absichtlich aussichtslose Asylverfahren verschleppt werden. Aber hier scheint Profitgier vor Menschlichkeit zu gelten, und zwar auf dem Rücken der betrof- fenen Asylwerber(innen), sowie zum Nachteil der Steuerzahler(innen). ***** 2013-05-21